War boar

Evilking

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Hätte da mal ne Frage bei Bladeforums.com hat ein europäischer User sich nach diesem Messer erkundigt, woraufhin Shindendojo meinte das es nicht zu bekommen wäre weil es in deeutschland illegal ist. Mich würde interessieren warum is doch nen normales Karambit, oder hab ich was verpasst? Striderteile sind ja auch erlaubt.
 
Kannst Du irgendwie auf ein Bild verlinken? Ich kenne das Angesprochene nicht.

Gruß Michael
 
http://www.bussecombat.de/messer.html

Wird wohl somit von Busse selbst als Faustmesser/Stoßdolch eingeordnet. Frag doch mal Busse selbst warum.
Es wurde im Forum Recht schon sehr ausführlich darüber diskutiert. Imo auch anhand einer Messerserie die Pitter gerne importiert hätte.
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=24665&highlight=faustmesser
Es war dann nicht eindeutig und abschließend ohne Einzelgutachten zu klären, in wie weit Messer mit Klingen, die stark aus der Griffrichtung abweichen zu den Faustmessern gezählt werden müssen oder nicht.
Neue Erkenntnisse gibt es da meines Wissens nicht. Eine Ausführungsverordnung zum neuen Waffenrecht ist immer noch nicht erlasssen oder ?

Gruß MIchael
 
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Hmm interessant dachte immer das gilt nur für die klasischen Faustmesser/Stoßdolche wo die klinge in der mitte des griffes angebracht ist. Naja wieder was gelernt danke dir.
 
naja interessant wäre jetzt zu wissen, ob Busse Deutschland das selbst so einschätzt, oder ob z.B ein Gutachten über die Einordnung als Faustmesser / Stoßdolch vorliegt.

So wie Busse das schreibt:"kommt der Definition zu nahe" hat es den Anschein , dass sie eher prophylaktisch den Problemen, die der Wortlaut des Waffengesetzes aufwirft, aus dem Weg gehen wollen.

Gruß Michael
 
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Michael L. schrieb:
naja interessant wäre jetzt zu wissen, ob Busse Deutschland das selbst so einschätzt, oder ob z.B ein Gutachten über die Einordnung als Faustmesser / Stoßdolch vorliegt.

So wie Busse das schreibt:"kommt der Definition zu nahe" hat es den Anschein , dass sie eher profilaktisch den Problemen, die der Wortlaut des Waffengesetzes aufwirft, aus dem Weg gehen wollen.

Gruß Michael

Ja, ist richtig: Ich schätze das selber so ein.

Der War Boar ist eindeutig eine Waffe, da die Klinge beidseitig geschliffen ist.
Der Winkel von Klinge zum Griff ist rechwinklig, daher gehe ich davon aus, daß das Messer als Stoßdolch angesehen wird.

Grüße
Dirk
 
Ob beidseitig oder nicht spielt eigentlich keine rolle. Wenn die Klinge beidseitig geschliffen ist, fällt das Messer unter das WaffG, ist aber noch lange nicht verboten.

In Anlage 1/ Unterabschnitt 2 / Punkt 1.2 ist ein Faustmesser eindeutig deffiniert.

Messer mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser).

Die Klinge des Bussemessers verläuft nicht quer zum Griff, sondern ist nur eine bogenförmige fortführung des solchen.
Denn ansonsten würde das Strider Tarani Karambit auch unter dieses Verbot fallen.
Ausserdem sind im WaffG ausdrücklich Faustmesser aufgeführt.
 
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psycop schrieb:
In Anlage 1/ Unterabschnitt 2 / Punkt 1.2 ist ein Faustmesser eindeutig deffiniert.

Eben nicht, das ist ja das Problem.
Was ist quer? 90°? 85°? 75°?
Von wo gemessen?
Die meisten Kampfmesser werden bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt.
Im Gesetz steht nichts von einer mittig zum Griff sitzenden Klinge.

Ausserdem sind im WaffG ausdrücklich Faustmesser aufgeführt.
Ja, und es gibt ausdrücklich Ausnahmen für Sattler. Insofern ist offensichtlich nicht nur der klassische Stoßdolch gemeint.

Das Stider ist übrigens offensichtlich wesentlich weniger gekrümmt.

Mir ist schon klar, was Du uns sagen willst, aber das ist deine Meinung und keine offizielle Auslegung des Gesetzes.

stay rude
braces
 
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