anson argyris
Mitglied
- Beiträge
 - 771
 
Springmesser mit einer Klingenlänge über 8,5 cm sind ja bekanntlich in Deutschland verboten. Was ich mich allerdings schon lange frage:
Wieso gerade dieses merkwürdige, irgendwie 'krumme' Maß ?
Reine Willkür oder steckt irgendetwas dahinter (wie bei den 12 cm für feststehende Messer in § 42 a WaffG, was in etwa der Klingenlänge eines Nickers bzw, eines sog. Bayerischen Trachtenmessers entspricht) ?
Ich weiss, keine besonders intelligente Frage, aber vielleicht weiss jemand etwas.
	
		
			
		
		
	
				
			Wieso gerade dieses merkwürdige, irgendwie 'krumme' Maß ?
Reine Willkür oder steckt irgendetwas dahinter (wie bei den 12 cm für feststehende Messer in § 42 a WaffG, was in etwa der Klingenlänge eines Nickers bzw, eines sog. Bayerischen Trachtenmessers entspricht) ?
Ich weiss, keine besonders intelligente Frage, aber vielleicht weiss jemand etwas.