zorro_43:
Ganz meine Meinung. Doch welche Messertypen sind ausschließlich zum Kämpfen geeignet ? Das ist die große Frage, über die jetzt ja auch die Balisongs, Stoßdolche und Eskimomesser als "besonders gefährliche Messer" erledigt und die Springmesser weiter kastriert werden sollen.
Und nur der Einfluß der Industrielobby hat verhindert, daß nicht alle zweischneidigen Messer und sämtliche Spingmessertypen zu verbotenen Gegenständen erklärt worden sind.
Lasst mal einen Irren mit einem AFII durch eine vollbesuchte Disko gehen und ein kleines Massaker mit zehn Toten und Schwerverletzten a la Erfurt anrichten, dann WERDEN diese Messertypen auch komplett verboten ! Sachliche Überlegungen spielen in der Politik bekanntlich keine Rolle.
Ein Boeker-AFII ist zweifellos ein Kampfmesser genau wie Spyderco "Civilian" und "Gunting" oder ein indonesisches Kerambit/Korimba. Denn mit deren Klingenformen ist etwas anderes als das Verletzen und Töten von Menschen kaum sinnvoll durchzuführen.
Natürlich kann ich mit der Klauenklinge eines "Civilian" auch ein Seil kappen oder mit dem AF II Butter auf's Brot schmieren. Aber deren Klingengeometrie unterscheidet sich dann doch von einem gewöhnlichen Kappmesser zum Segeln oder einem Brotmesser erheblich.
In einem US-Forum berichtete ein Mitglied davon, daß es bei einem Raubüberfall einen kräftigen Hieb mit dem "Civilian" gegen den Oberarm erhielt. Nach Aussage der Chirurgen sollte es sechzehn Monate (!) dauern, bis diese Schnittwunde wieder verheilt war. Der Arzt fragte entsetzt, wer denn so eine Klinge konstruiert habe.

Abgesehen davon haben die Hersteller den Einsatzzweck ganz offen und eindeutig definiert. Backup-Waffe für verdeckte Ermittler von FBI/DEA bzw. Nahkampfmesser für Kommandosoldaten.
Ich selbst bekenne mich ganz offen zum Messerkampf(siehe meine site), aber ich kann es mir als Beamter schlichtweg nicht leisten ein Strafverfahren an den Hals zu bekommen, weil ich auf irgendeiner Veranstaltung ein "Kampfmesser" im Sinne des Waffengesetzes mit mir geführt habe. Mit dem "Civilian" oder "Gunting" oder "Garnfighter" über ein Stadtteilfest in Hamburg zu bummeln, stellt bereits eine Straftat da ! Bis zu drei Jahren Knast oder Geldstrafe ! Zusätzlich ein nettes Disziplinarverfahren für beamtete Messerfans. Und eure Waffenbesitzkarten für Schusswaffen etc. sind dann ebenfalls ziemlich gefährdet.
Wenn wir uns hier schon nicht einmal auf die Definition des Begriffs Kampfmesser einigen können, was macht dann wohl ein fachlich unbeleckter Staatsanwalt oder Richter ? Dem rutscht oft genug bereits das Herz in die Hose, wenn er einen stinknormalen "Tactical Folder", mit mattierter Klinge sieht.
Und deshalb hielt ich unsere Diskussion für sehr wichtig und habe mich heftig gewehrt, als man hier aus dem wunderschönen und praktischen Benchmade "Nimravus" mal eben ein Mordinstrument machen wollte.
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Hier noch einmal der Wortlaut der Vorschriften :
§ 1 Abs. 7)Waffengesetz: Hieb- und Stoßwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Waffen, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß oder Stich Verletzungen beizubringen. Den Hieb- und Stoßwaffen stehen Geräte gleich, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie durch körperliche Berührung Verletzungen beizubringen.
§ 39 Abs.1) Waffengesetz: Wer an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere an Volksfesten und öffentlichen Vergnügungen teilnimmt, darf keine Schußwaffen, Hieb- oder Stoßwaffen führen.
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§ 53 Abs.(3) Waffengesetz:
((3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
5. entgegen § 39 Abs. 1 bei öffentlichen Veranstaltungen eine Schuß-, Hieb- oder Stoßwaffe führt
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