Welche Voraussetzungen sind nötig für eine Messerschmiede ?

thor101282

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Hallo Community,

ich habe mich schon etwas länger nicht mehr im Forum gemeldet, das liegt daran dass ich mir nen Traum erfüllen will und mir gerade ne
prima Schmiede einrichte, mit 3 Ambossen / Gasessen und mittlerweile sogar einem kleinen Federhammer :D

Natürlich möchte ich das ganze privat nutzen, aber ich spiele auch mit dem Gedanken eine Art Mietwerkstatt für Hobbyschmiede daraus zu machen. Es soll alles gebastelt werden, von der Gürtelschnalle und der Bratpfanne bis hin zum Messer. :)

Das heisst es wäre dann eine gewerbliche Nutzung in einem Mischgebiet und ich müsste dafür eine Nutzungsänderung beantragen.

Und nun zu meinen Fragen:

Bei der HWK wird behauptet man bräuchte zum Schmieden den Metallbaumeister ? bzw. da ich Feinwerkmechanikermeister bin bräuchte ich dafür ne Erlaubnis der HWK sowie eine Sachkundeprüfung.
Allerdings habe ich auch gelesen dass der Schneidwerkzeugmechaniker den Messerschmied abgelöst hätte und es in diesem Gewerbe keinen Meisterzwang mehr gibt, was stimmt denn also nun ?

In älteren Beiträgen steht auch ein Federhammer wäre nur im Industriegebiet zulässig, das wird aber sicherlich nicht jeder so handhaben oder ?
Ausserdem ist meine Maschine z.B ein Eigenbau und es würde mich auch interessieren ob überhaupt jemand damit arbeiten darf, bzw. ob die Versicherung greift falls etwas passiert .. Wie sichert Ihr euch ab ?

Was kommt noch alles auf einen zu in Sachen BG und Brandschutz ?

Wie immer viele Fragen und Rätsel :confused:und ich hoffe Ihr könnt mir auch dieses Mal weiterhelfen..

Liebe Grüße,

Thorsten
 
Federhämmer gehören auch ins Industriegebiet. Ein Mischgebiet heißt Wohnbebauung mit nicht störendem Gewerbebetrieb.
Pitter schrieb mal:
Würde einer meiner Nachbarn im Hinterhof schmieden, würde es zB nicht funktionieren. Ich könnte mir zB auch einen kleinen Prüfstand für Rasenmähermotoren vorstellen, den ich dann in den Schmiederuhezeiten betreiben würde. Nur einen ganz kleinen, transportablen.


Versicherungen stehen total auf von Laien gebaute Geräte, die große Kräfte entfalten, ungeprüft und gewerblich genutzt. Ist für Sie schön billig:)

Nix für ungut.
 
Federhämmer gehören auch ins Industriegebiet. Ein Mischgebiet heißt Wohnbebauung mit nicht störendem Gewerbebetrieb.
Pitter schrieb mal:
Würde einer meiner Nachbarn im Hinterhof schmieden, würde es zB nicht funktionieren. Ich könnte mir zB auch einen kleinen Prüfstand für Rasenmähermotoren vorstellen, den ich dann in den Schmiederuhezeiten betreiben würde. Nur einen ganz kleinen, transportablen.


Versicherungen stehen total auf von Laien gebaute Geräte, die große Kräfte entfalten, ungeprüft und gewerblich genutzt. Ist für Sie schön billig:)

Nix für ungut.



Hallo Christian,

Mechaniker aus dem Maschinenbau als Laien zu bezeichnen halte ich ein bischen für daneben,
meinst du nicht ?
Im Mischgebiet gibt es Kfz Werkstätten die ständig mit Schlagschraubern und Kompressor arbeiten,
ich möchte nur 2 mal die Woche den Hammer anschmeissen und das hinter doppeltem Mauerwerk.

Gruss Thorsten
 
Den Laien nehme ich gerne zurück. Einfach den gewünschten Versicherer nach seiner Ansicht zur Maschine fragen. Jede andere Antwort ist hier für dich im Schadensfall nutzlos.

Zum Lärm. Ich sehe keine Chance. Aber Sicherheit gibt nur die zuständige Behörde. Ohne Genehmigung kann halt doof enden. Eine beachwerde kann schon reichen und aller Aufwand ist vergebens
 
Moin

Wer viel fragt, der bekommt auch viele Antworten.

Ich weiß von drei Schmieden....mitten in Berlin. Also so richtig mittendrin ;)

Zwei sind voll gewerblich genutzt.

Die HWK ist zuständig, wenn du als Gewerbe ein Handwerk anmeldest.

Wenn du nur Einzelstücke anfertigen möchtest, dann läuft das auch als Kunstgewerbe...... da hat die HWK nix zu melden.

Ebenso die BG.

Brandschutz klärst du mit dem Schornsteinfeger und dann deiner Versicherung.

Wenn du Kurse geben möchtest, dann brauchst du da auch die ein oder andere Versicherung..... dafür gibt es Versicherungsvertreter.

Zulässige Lärmbelästigungen und Erschütterungen regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz : klick

Lies dich da mal ein bißchen ein.

Das Problem dir hier konkrete Antworten zu geben ist, dass jede gemeinde/Landkreis/ was auch immer da nochmal eigene Regelungen hat/haben kann. Das ist also eher Stochern im Nebel.

@ christian99 .... nö. Ein Mischgebiet ist anders definiert.

"Wohnbebauung mit nicht störendem Gewerbebetrieb" ist ein Wohngebiet.
Im Mischgebiet fällt schon mal die Mittagsruhe weg ;)

Und da darf man Werktags von 7 bis 20 Uhr erstaunlich viel Krach machen.



Gruß
chamenos
 
Hi chamenos,

Vielen Dank für deine kompetente Antwort.
Das ist natürlich genau der Text den ich hören wollte.
:) ich darf also noch hoffen...

LG Thorsten
 
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