thor101282
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Hallo Community,
ich habe mich schon etwas länger nicht mehr im Forum gemeldet, das liegt daran dass ich mir nen Traum erfüllen will und mir gerade ne
prima Schmiede einrichte, mit 3 Ambossen / Gasessen und mittlerweile sogar einem kleinen Federhammer
Natürlich möchte ich das ganze privat nutzen, aber ich spiele auch mit dem Gedanken eine Art Mietwerkstatt für Hobbyschmiede daraus zu machen. Es soll alles gebastelt werden, von der Gürtelschnalle und der Bratpfanne bis hin zum Messer.
Das heisst es wäre dann eine gewerbliche Nutzung in einem Mischgebiet und ich müsste dafür eine Nutzungsänderung beantragen.
Und nun zu meinen Fragen:
Bei der HWK wird behauptet man bräuchte zum Schmieden den Metallbaumeister ? bzw. da ich Feinwerkmechanikermeister bin bräuchte ich dafür ne Erlaubnis der HWK sowie eine Sachkundeprüfung.
Allerdings habe ich auch gelesen dass der Schneidwerkzeugmechaniker den Messerschmied abgelöst hätte und es in diesem Gewerbe keinen Meisterzwang mehr gibt, was stimmt denn also nun ?
In älteren Beiträgen steht auch ein Federhammer wäre nur im Industriegebiet zulässig, das wird aber sicherlich nicht jeder so handhaben oder ?
Ausserdem ist meine Maschine z.B ein Eigenbau und es würde mich auch interessieren ob überhaupt jemand damit arbeiten darf, bzw. ob die Versicherung greift falls etwas passiert .. Wie sichert Ihr euch ab ?
Was kommt noch alles auf einen zu in Sachen BG und Brandschutz ?
Wie immer viele Fragen und Rätsel und ich hoffe Ihr könnt mir auch dieses Mal weiterhelfen..
Liebe Grüße,
Thorsten
ich habe mich schon etwas länger nicht mehr im Forum gemeldet, das liegt daran dass ich mir nen Traum erfüllen will und mir gerade ne
prima Schmiede einrichte, mit 3 Ambossen / Gasessen und mittlerweile sogar einem kleinen Federhammer
Natürlich möchte ich das ganze privat nutzen, aber ich spiele auch mit dem Gedanken eine Art Mietwerkstatt für Hobbyschmiede daraus zu machen. Es soll alles gebastelt werden, von der Gürtelschnalle und der Bratpfanne bis hin zum Messer.
Das heisst es wäre dann eine gewerbliche Nutzung in einem Mischgebiet und ich müsste dafür eine Nutzungsänderung beantragen.
Und nun zu meinen Fragen:
Bei der HWK wird behauptet man bräuchte zum Schmieden den Metallbaumeister ? bzw. da ich Feinwerkmechanikermeister bin bräuchte ich dafür ne Erlaubnis der HWK sowie eine Sachkundeprüfung.
Allerdings habe ich auch gelesen dass der Schneidwerkzeugmechaniker den Messerschmied abgelöst hätte und es in diesem Gewerbe keinen Meisterzwang mehr gibt, was stimmt denn also nun ?
In älteren Beiträgen steht auch ein Federhammer wäre nur im Industriegebiet zulässig, das wird aber sicherlich nicht jeder so handhaben oder ?
Ausserdem ist meine Maschine z.B ein Eigenbau und es würde mich auch interessieren ob überhaupt jemand damit arbeiten darf, bzw. ob die Versicherung greift falls etwas passiert .. Wie sichert Ihr euch ab ?
Was kommt noch alles auf einen zu in Sachen BG und Brandschutz ?
Wie immer viele Fragen und Rätsel und ich hoffe Ihr könnt mir auch dieses Mal weiterhelfen..
Liebe Grüße,
Thorsten