Welches Böker ist das? Ident. bitte

alexk

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Hallo liebe Forengemeinde!

Ich habe heute auf einem Flohmarkt (neben einem CRKT M16-13SFG:hehe:) ein Böker Einhandmesser erstanden, ohne jedoch so recht zu wissen, um welches es sich eigentlich handelt:rolleyes:
Vll. kann mir hier jemand anhand der hochgeladenen Bilder ein wenig weiterhelfen?

http://imageshack.us/g/716/imag0072m.jpg/


Vielen Dank und viele Grüße,

Alex
 
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AW: Welches Böker ist das?Ident. bitte

Hallo Alex,

kann dir zwar nicht weiterhelfen. Denke aber dein Thema wäre eventuell im Böker Unterforum besser aufgehoben.

Gruß
Stefan
 
AW: Welches Böker ist das?Ident. bitte

ich denke kein Böker sondern ist eine Chinagurke
 
AW: Welches Böker ist das?Ident. bitte

Oh mist.der erste Beitrag und gleich im falschen Forum.Sorry,wenn es da besser aufgehoben ist oder hier stört bitte verschieben.danke.
 
Ich neige auch zu der Auffassung, daß das ein Plagiat ist. Ich lerne seit 20 Jahren jeden Böker-Katalog (fast) auswendig :glgl: und habe dieses Messer noch nie gesehen. Und daß Böker "dein Messer made in Solingen" auf Klingen graviert hätte, ist mir neu. Außer es wäre mal irgendwie ein Werbegimmick gewesen...
 
Tja...wer lesen kann undso...

Zitat von Beagleboy aus dem Produktpiraterie Thread:

"Jedes Messer, das den Slogan "Dein Messer made in Solingen" oder "Your Knife made in Solingen" auf Klinge oder Griff trägt, ist eine Raubkopie."

soviel dazu...ich sollte einfach nicht mehr auf Flohmärkte gehen:(
 
Ja, auch dieses Messer ist ein Beispiel für die leider sehr häufige mißbräuchliche Nutzung unseres Logos und für eine Verletzung unsere Markenrechte.

Wer beim Importversuch von so einem Teil erwischt wird (und wir arbeiten eng mit den Zollbehörden zusammen), bekommt Post vom Anwalt. :haemisch:
 
Wer beim Importversuch von so einem Teil erwischt wird (und wir arbeiten eng mit den Zollbehörden zusammen), bekommt Post vom Anwalt. :haemisch:

Ähemm ;)

Ums mal klar zu sagen: Wer privat (!) Plagiate kauft, verstößt in D deswegen gegen kein Gesetz (in anderen Ländern etwa in Italien allerdings schon. Wird auch recht teuer).
Wer die Teile verkauft, verschenkt oder sonstwie in Umlauf bringt - egal ob privat, gewerblich oder "privat" allerdings schon.

Unabhängig davon können Hersteller beim Zoll Antrag auf Beschlagnahme stellen - dann wird der Krempel nicht ausgehändigt sondern AFAIK zerstört. Jedenfalls ist das Zeugs weg.

Das wird, wie ich erst selbst feststellen durfte, recht rigoros gehandhabt. Ich habe vor kurzem einige Messer von Roger bekommen. Diese SAKs gibts natürlich so von Victorinox nicht. Ich hab das Packerl aufgemacht, und schwupps wars in den Tiefen des Nürnberger Zoll verschwunden. Ich hab locker eine Stunde gewartet, bis mir die SAKs ausgehändigt wurden. Was in der Zeit passiert, ist, keine Ahnung. Jedenfalls gabs explizit eine Freigabe von Victorinox. Ich wusste ja, dass das keine Plagiate sind und hab auch erklärt wer, was, warum. Hat - berechtigt - allerdings kein Schwein beim Zoll interessiert ;)

Pitter
 
Ums mal klar zu sagen: Wer privat (!) Plagiate kauft, verstößt in D deswegen gegen kein Gesetz (in anderen Ländern etwa in Italien allerdings schon. Wird auch recht teuer).
Wer die Teile verkauft, verschenkt oder sonstwie in Umlauf bringt - egal ob privat, gewerblich oder "privat" allerdings schon.

Unabhängig davon können Hersteller beim Zoll Antrag auf Beschlagnahme stellen - dann wird der Krempel nicht ausgehändigt sondern AFAIK zerstört. Jedenfalls ist das Zeugs weg.

Die Einfuhr solcher Artikel verletzt unser Markenrecht, weshalb es ja auch eine Grundlage für die dann erfolgende Beschlagnahme gibt.

Wäre die Einfuhr legal, könnten wir ja nicht einfach beschlagnahmen lassen. ;)
 
Die Einfuhr solcher Artikel verletzt unser Markenrecht, weshalb es ja auch eine Grundlage für die dann erfolgende Beschlagnahme gibt.

Wäre die Einfuhr legal, könnten wir ja nicht einfach beschlagnahmen lassen. ;)

Doch ;) Siehe §18 MarkenG

Forderungen aufgrund der Rechte des Markeninhabers sind allerdings auf Dritte beschränkt, die die Marke im geschäftlichen Verkehr verwenden (§14 MarkenG). Das ist - nach meinem Kenntnisstand - auch Rechtsprechung höherer Gerichte.

Ich kenne zwar Abmahnungen (samt angeforderter UE), deren Autoren das anders sehen. Allerdings kein Urteil (!) das dem entspricht. Aber ich lerne ja gerne dazu.

Richtig ist allerdings, dass man sich schneller im "geschäftlichen Verkehr" befindet als manche denken ;)

Pitter
 
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