Wer ist haftbar? (Lieferung spurlos verschwunden)

French Kiss

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Wer ist haftbar?

in August 2005 habe Ich einem Messer via USPS aus die US importiert, aber Ich habe das Paeckchen niemals bekommt. Nach eine Erhebung, alles ich weisse ist, dass dieses Paeckchen nicht mehr in die US ist, dass meinen ortliche Postbuero es nicht hat, und das selbe fuer die Zollamt... :staun:

So, was kann Ich tun?

Danke fuer ihre Antworte!
 
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UPS vergibt für jede Sendung sogen. "Tracking-Nr." - diese sollte der Versender eigentlich erhalten haben. Anhand der Nummer kann jede Sendung via GPS nachverfolgt werden!
Sobald UPS eine Sendung übernimmt zum Versand, wird diese gescannt und registriert. Wenn der Fahrer sein "Eingabegerät" im Fahrzeug anschliesst, kann man den Sendungsverlauf verfolgen!

Keine Sendung wird durch UPS ohne Unterschrift weiter übergeben - eine Falschzustellung wäre somit auch nachvollziehbar!

Nachfragen beim Versender!
 
Moin,

Es handelt sich um usps , united states postal service ... also die normale Amerikanische Post , nicht um UPS ...

Da gibts keine Trackingnummer wenn es nicht versichert, und ausdrücklich danach gefragt wurde ...

Mein Tip:

Nachforschungsauftrag durch den Absender

Grüße
Olli
 
Waldwatz schrieb:
UPS vergibt für jede Sendung sogen. "Tracking-Nr." - diese sollte der Versender eigentlich erhalten haben.

Ist USPS nicht eher der United States Postal Service? Dann gibts sicher keine UPS-Nummer. Aber Tracking haben die auch.

USPS tracking

Sonst ist noch interessant, ob und wie der Versender das Packet versichert hat. Ist bis min. 2499€ möglich. Ist wohl eine Preisfrage. Dann haftet die Versicherung. Falls da am falschen Ende gespart wurde kann es sein, daß du auf dem Schaden sitzen bleibst.

stay rude
braces
 
Tja, kurz und knapp, aus den US bist Du gearscht, es sei denn, der Händler ist nett.

In D wäre es so: Ein Händler hat immer das Versandrisiko, sprich, wenn was nicht ankommt, kannst Du Dich immer an den Händler halten. Der darf sich dann mit der Post streiten. Der Händler kann aber seine Ansprüche an Dich abtreten, bzw. laut HGB - dünnes Eis ;) Juristen anwesend? - kannst Du auch direkt Ansprüche an das Versandunternehmen stellen. Bleibt die Frage, ob das sinnvoll ist, üblicherweise eher nicht, es sei denn, der Händler ist ne Schnarchnase und man will das lieber selber machen.

So, nur hab ich nicht den Hauch einer Ahnung, wie die rechtliche Lage in den US aussieht. Hast Du eine tracking nummer, wo war das Paket als letztes noch registiert? Gibts irgendeinen Hinweis, wo das Paket abgeliefert wurde?
*Ich* würde mich auf stur stellen und vom Versender Nachlieferung verlangen und auf Kulanz hoffen. Parallel dazu Nachforschungsantrag bei der Post.

Wenn das Ding aber nicht versichert gesendet wurde oder Du keine tracking nummer hast, siehts dumm aus, sorry.

Grüße
Pitter
 
Hallo French Kiss,

die entscheidende Frage ist wann/wo der Gefahrenübergang und Kostenübergang ist/war.

Das und einiges mehr (Transportversicherung, Import/Exportfreimachung, ...) ist in den Incoterms 2000 (auch ICC-Incoterms) geregelt und wird üblicherweise vorher zwischen den Vertragspartnern vereinbart. :rolleyes: ;)

Wenn du eine AB bekommen hast sieh mal nach ob dort so etwas wie "FCA" (~ab Werk) "CIF" oder "DDP" (~Frei Haus) steht.
Ich übersetze dir das dann gerne, interpretieren must du dir das dann aber selbst. :p

Hmm, ich sehe grade das die Amis wieder eine Extrawurst braten. Die haben zwar an der Erstellung der Incoterms mitgewirkt, verwenden aber meist noch die "alten" Bezeichnungen, die " American Foreign Trade Definitons". Vieleicht kannst du mit der Info ja trozdem was anfangen. :confused:

Ach ja, bei diesen Beitrag sollte ich vieleicht noch dabeischreiben das mein Nickname nichts aber auch garnichts mit einem gleichnamigen Packetdienst zu tun hat. :ahaa:
 
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