WICHTIG: Petition gegen die WaffG-Änderungen

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Also mir gefällt dein Satz und ich habe ihn mal in leicht abgeänderter Form eingebaut.



Der Grund für das bundesweite Trageverbot für Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm ist laut aller beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund Bundesbürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, z.B. ein Einhand-Taschenmesser in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.
Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Tätigkeiten (etwa als Rettungsmesser oder einfach als Werkzeug für alle schnellen Schneidarbeiten) geeignet und gerade deshalb sehr beliebt sind.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbräuchlich benutzen, ist es absolut nicht als verhältnismäßig anzusehen, ein Verbot für die ganze Bundesrepublik auszusprechen und es für alle friedfertigen Bürger unter Strafe zu stellen, ein derart praktisches Werkzeug zu tragen.

Die Regelung, die Messer tragen zu dürfen, wenn man einen (wie im Gesetz formuliert) „allgemein anerkannten“ Grund dafür vorweist, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Handlungsfreiheit eines jeden Bürgers. Diese „allgemein anerkannten“ Gründe sind noch dazu im Gesetz nicht genau definiert und somit Auslegungssache. Ein Taschenmesser kauft man sich doch bekanntermaßen, damit man es immer in der Tasche hat, falls man es braucht. Sich für das Tragen eines Taschenmessers rechtfertigen zu müssen, stellt eine grobe Beleidigung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar.

Die Jugendkriminalität wird durch diese Regelung weder bekämpft, noch werden sich echte Gesetzesbrecher überhaupt davon beeindrucken lassen. Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen, anstatt sie für jeden Bundesbürger in der Öffentlichkeit zu verbieten.

Der zweite Teil des Gesetzes betrifft die feststehenden (also nicht klappbaren) Messer über 12 cm Klingenlänge.
Unter dieses Trageverbot fallen jetzt alle Messer, auch Küchenmesser wie Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm haben. Es ist auch hier absolut unverhältnismäßig, diese Messer für Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit auch ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.

Es entbehrt jeglicher Vernunft, dass jemand, der vergisst, sein Küchenmesser in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, als Krimineller hingestellt wird, der illegal eine Stichwaffe mit sich führt.
Als freier Bürger sollte man auch hier die Möglichkeit und das Recht haben ohne Rechtfertigungszwang solche Messer zu tragen und auch zu benutzen.

Ich bitte daher um schnellstmögliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere für jeden deutschen Bundesbürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu tragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin allerseits!

Ich hab mir jetzt nochmal angemaßt, die Version ein Posting über mir herzunehmen, und (meiner Meinung nach) nochmal etwas zu straffen und einfacher zu formulieren.

In jedem Fall denke ich mir, dass wir dann auch mal aus dem Quark kommen und das Ganze anleiern sollten. Als Erstpetent (oder wie auch immer der sich hier schimpft :D) würde ich mich zur Verfügung stellen - sollte zB. der eigentliche Verfasser des Textes das machen wollen, ist das natürlich sein gutes Recht.

Also egal, welche Version jetzt verwandt wird, hauptsache wir kommen mal zu Potte!

Hier meine Detailänderungen:

Grund für das bundesweite Trageverbot von Einhandmessern und Messern mit mehr als 12 cm Klingenlänge ist laut allen beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund friedlichen und gesetzestreuen Bundesbürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, diese Werkzeuge in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.
Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Zwecke (z.B. als Rettungsmesser oder als Werkzeug für alle anfallenden Schneidarbeiten) geeignet sind. Das ist der Grund, warum sie so beliebt und weit verbreitet sind.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbrauchen, ist es nicht verhältnismäßig ein Verbot für die gesamte BRD zu erlassen und somit alle friedfertigen Bürger zu kriminalisieren, die ein derart praktisches Werkzeug tragen und täglich gebrauchen.

Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen (wie im Gesetz formuliert) „allgemein anerkannten“ Grund vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Handlungsfreiheit eines jeden Bürgers. Dass diese „allgemein anerkannten Gründe“ im Gesetz nicht genau definiert sind, trägt zur rechtlichen Unsicherheit bei. Ein Taschenmesser gebraucht man eben nicht nur als Jäger, Pilzesammler und Feuerwehrmann, sondern, damit man es immer dabei hat, falls man ein Werkzeug benötigt. Sich für das Tragen eines solchen Messers rechtfertigen zu müssen, stellt eine beleidigende Bevormundung und Verunsicherung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar. Solch eine pauschale Einschränkung der Handlungsfreiheit steht in keinem Verhältnis zum zweifelhaften Erfolg der Maßnahme.

Die Jugendkriminalität wird nicht wirkungsvoll in ihren Ursachen bekämpft. Zudem wird die Problemgruppe sich um ein solches Verbot wenig kümmern und im Zweifelsfall sind schnell andere legale Werkzeuge für den Missbrauch zur Hand. Es wäre bspw. wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen.

Der zweite Teil des Gesetzes betrifft feststehende (d.h. nicht klappbare) Messer über 12 cm Klingenlänge. Unter dieses Trageverbot fallen jetzt viele alltäglich benötigte Werkzeuge, wie z.B. Küchen- und Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm aufweisen. Es ist auch hier mehr als unverhältnismäßig, diese Werkzeuge dem gesetzestreuen Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.
Als freier Bürger sollte man auch hier das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis irgendeines „allgemein anerkannten Zwecks“ solche Messer tragen und auch benutzen zu dürfen.

Ich bitte daher um schnellstmögliche und vor Allem sachdienliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere hiermit für jeden deutschen Bundesbürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm führen zu dürfen.


Grüße,

Ruppert
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die wesentlichen Bestandteile der Petition übereinstimmen, sollte es schon passen, aber immer wieder neu darüber diskutieren, kostet nur Zeit - vermutlich müssen Details gar nicht unbedingt 100% übereinstimmen, solang der Betreff/Bezug der eingereichten Petition stimmen...
Und die Forumiten, die sowas vllt. schon mal gemacht haben, melden sich leider nicht zu Wort.

Zur Info,ich habe heute Post bekommen vom Deutschen Bundestag-Petitionsausschuss mit der Nr. Pet 1-16-06-7111-033013/0002

Sehr geehrter Herr ...,

im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kerstin Naumann, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.

Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik ist aufgrund sachgleicher Petitionen bereits eine Prüfung eingeleitet worden.

Im Interesse einer eingehenden Prüfung aller Eingaben bitte ich um Verständnis, dass das Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Über das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung erhalten Sie zu gegebener Zeit eine abschließende Antwort.


Ich habe auch die "Waldjäger-Version" abgeschickt, per Brief.
Gruß
Rainer
 
Was bedeutet das jetzt konkret ?

Das tatsächlich zur gleichen Thematik/zum gleichen Betreff nur eine Petition zugelassen wird,
oder
dass man dort auch zu einer "Gesamt-Petition" zusammenfasst, wenn inhaltliche Unterschiede in Details deutlich erkennbar sind ?

Gruß Andreas
 
Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik ist aufgrund sachgleicher Petitionen bereits eine Prüfung eingeleitet worden.

Hallo,

werden jetzt noch kommende Petitionen gewertet? Ist es noch möglich eine öffentliche Petition einzureichen?

Ich bitte deshalb auch nochmal, die obigen Verfasser der letzten Entwürfe, einfach mal ihre Petition als Öffentliche einzureichen und nicht zu lange dran zu "feilen".

Bisher wurde zu unserem Interessenbereich noch keine eingereicht:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/list_petitions.asp

Gruß
Sebastian
 
Was bedeutet das jetzt konkret ?
Das tatsächlich zur gleichen Thematik/zum gleichen Betreff nur eine Petition zugelassen wird ... ?

Selbst wenn, ist es keinesfalls schädlich.
Es macht einen Unterschied, ob nun 100 oder eine Petition eingereicht wurde.
Viele Petitionen = großes Interesse = große Aufmerksamkeit -> kann man nicht
einfach mal eben, quasi unbeachtet, abschmettern.
 
Zur Info,ich habe heute Post bekommen vom Deutschen Bundestag-Petitionsausschuss mit der Nr. Pet 1-16-06-7111-033013/0002

Sehr geehrter Herr ...,

im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kerstin Naumann, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.

Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik ist aufgrund sachgleicher Petitionen bereits eine Prüfung eingeleitet worden.

Im Interesse einer eingehenden Prüfung aller Eingaben bitte ich um Verständnis, dass das Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Über das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung erhalten Sie zu gegebener Zeit eine abschließende Antwort.


Ich habe auch die "Waldjäger-Version" abgeschickt, per Brief.
Gruß
Rainer

Diese Antwort habe ich heute auch erhalten, also sind`s jetzt schon mal mehr als 3 sachgleiche Petitionen. ;)
 
Also ich würde lieber gerne den Originaltext von mir als Petitionstext sehen.
Meiner Meinung nach liest er sich etwas flüssiger.

Ja ja, ich weiß, Eigenlob stinkt.:lechz:

Die Veränderungen die von rupsk0 vorgenommen wurden sind zwar auch gut ,reißen aber irgendwie die Linie aus dem Text.

Ist aber nur meine Meinung.

Zur Einreichung wollte ich noch Folgendes sagen.
Wir brauchen uns eigentlich jetzt gar nicht so zu beeilen. Vor dem in Kraf treten des Gesetzes wird das eh nichts mehr.

Die einzige Chance daß sowas zum Erfolg wird, ist daß möglichst viele Leute davon Wind bekommen und in der Petition zeichnen.

Ich find zwar gut daß sich so viele Leute für diese Sache einsetzen, bin aber nicht ganz sicher ob das mit dem Einreichen der vielen Petitionen zum jetzigen Zeitpunkt kein Eigentor war.

Denn noch weiß fast niemend was über das Messerverbot außer den Leuten die sich damit beschäftigen.

Also werden auch nicht so viele Leute unterschreiben.

Und über die Zusammenfassung der Petitionen weiß ich auch noch nicht allzuviel.
Wird da dann aus vielen Texten einer zusammengeschustert?
Oder wird nur die Erste zugelassen?


Das würde ich erst klären bevor ich noch einen Schnellschuss starte.


Gruß K.
 
Hallo,


Je früher die Petition Geschaltet ist um so Besser.
Leute zu mobilisieren dauert auch seine Zeit.
Wir wollen ja nicht ein oder 2 Petitionen durchbekommen.
Sondern am besten ein Paar Hundert.
Nur so eregt man Aufmerksamkeit.


Gruß
Georg
 
Nur mal zum Verständnis.

Was ist eine Petition überhaupt genau?
Ist es nicht so daß eine Petition, die Aussicht auf Erfolg haben soll, von möglichst vielen Leuten unterzeichnet werden sollte?

Dann wäre doch EINE Petition deren Text überall verbreitet wird und für die Unterschriften gesammelt werden eher von Erfog gekrönt als VIELE deren Text unterschiedlich ist.

Das meinte ich eigentlich damit.

Und was nützt ein gut geschriebener Petitionstext wenn zum Schluss hunderte von Petitionen zu Einer zusammengefasst werden.

Ich habe inzwischen meinen Text ziemlich vielen Leuten lesen lassen und von überall Zustimmung bekommen.
Deshalb denke ich daß der Text so wie er ist Petitionsreif wäre.

Wir bräuchten hier einen Fachmann der sich mit Petitionen auskennt, dann könnten wir konkrete Schritte planen.
Ich hab halt Angst daß wir unser Pulver jetzt schon verschießen und nachher wenn das Gesetz und seine Sinnlosigkeit bekannter geworden sind ,nichts mehr in der Hand haben.

Laut Petitionsausschuss können einmal abgeschmetterte Petitionen später ohne Begründung abgelehnt werden.

Das hieße daß,wenn wir jetzt zu schnell und unorganisiert an die Sache rangehen, es später vielleicht nicht mehr möglich ist etwas in diese Richtung zu unternehmen.


Gruß K.
 
Was ist eine Petition überhaupt genau?
Eine Petition ist eine Eingabe bei der Volksvertretung, z.B. mit der Bitte ein Gesetz zu ändern. Es ist ein in unserem Grundgesetz festgeschriebenes Recht.

Mehr hier

Ist es nicht so daß eine Petition, die Aussicht auf Erfolg haben soll, von möglichst vielen Leuten unterzeichnet werden sollte?

Grundsätzlich besteht seitens der Volksvertretung keine Verpflichtung irgendetwas mit der Petition zu tun, ausser die Petition sachlich zu prüfen und die Erledigung mitzuteilen. :rolleyes:

Je nach Sachlage, kann die Petition einer einzelnen Person bereits etwas bewirken. Es kann aber durchaus bei anderer Sachlage wahrscheinlicher sein, dass nur dann etwas passiert, wenn viele Menschen sich für die Sache einsetzen. Das scheint mir in der Messerfrage durchaus der Fall.

Aber auch Massenpetitionen können abgeschmettert werden, wie die Petitionen zu den Wahlcomputern gezeigt haben, die immerhin 45704 Mitzeichner bei den öffentlichen Petitionen (und 4 weitere Petitionen) zusammenbekommen hat und damit die zahlenmässig zweitgrösste in der Geschichte der öffentlichen Petitionen gewesen ist.

Dann wäre doch EINE Petition deren Text überall verbreitet wird und für die Unterschriften gesammelt werden eher von Erfog gekrönt als VIELE deren Text unterschiedlich ist.

Der Petitionsausschuss behält sich vor, Petitionen gemeinsam zu behandeln. Fakt. Ich persönlich bin der Meinung, dass viele unterschiedliche Petitionen, mit unerschiedlichen Argumenten für dasselbe Ergebnis insgesamt sogar zielführender sind, aber ich bin nicht der Ausschuss.

Und was nützt ein gut geschriebener Petitionstext wenn zum Schluss hunderte von Petitionen zu Einer zusammengefasst werden.

Wenn er gut geschrieben ist, besteht die Gefahr, dass die Argumente überzeugen bzw. nicht so leicht dagegen argumentiert werden kann. :hehe:

Ich habe inzwischen meinen Text ziemlich vielen Leuten lesen lassen und von überall Zustimmung bekommen.
Deshalb denke ich daß der Text so wie er ist Petitionsreif wäre.

Der Meinung bin ich auch.

Ich hab halt Angst daß wir unser Pulver jetzt schon verschießen und nachher wenn das Gesetz und seine Sinnlosigkeit bekannter geworden sind ,nichts mehr in der Hand haben.

Die Mitzeichnungsfrist für öffentliche Petitionen beträgt sechs Wochen. Wenn man jetzt einreicht, dann dauert es erstmal eine unbestimmte Zeit, bis die Petition geprüft ist und auf der Webseite erscheint. Wenn man sich die aktuellen Petitionen anschaut, dann kann das aber ein bis vier Monate dauern! :staun:

Es wird also höchste Zeit. Natürlich muss man nach Erscheinen der Petition dafür möglichst viel Werbung machen, damit in den sechs Wochen auch alle Betroffenen davon überhaupt wissen. Das kann ein Hinweis in allen relevanten Internetforen sein, aber auch ein Aushang am lokalen Schützenverein, in der Firma, Gespräche mit Arbeitskollegen, wenn Sie gerade zum Vesper ein Messer zücken usw.
 
@ Kentucky

Meiner Meinung nach genau der falsche Ansatz. Nicht rumsitzen, wie das Kaninchen vor der Schlange. INITIATIVE VERDAMMT!

Ich hab dich diesbzgl schon angemailt und hätte gerne schon GESTERN diese öffentl Petition endlich gestartet. Aus purer Höflichkeit habe ich nochmal nachgefragt, weil dein Text hier schließlich ein konstruktiver Fortschritt und Grundstein für diese Petition ist. Warum jetzt kneifen?

Worauf willst du denn noch warten? Dass noch mehr "sachkompetente" Artikel und Berichte in den Massenmedien den Bürgern vormachen, hier werde etwas für die Sicherheit in der verdammten Münchener U-Bahn getan? So eine Petition läuft dann sowieso über Mund-zu-Mund-Propaganda und je früher desto besser. Ich kenne nen HAUFEN Leute, den sag ich in zwei Sätzen was in ein paar Wochen Phase ist, und dann zeichnen die da mit.

Und selbst wenn wegen bereits laufender Prüfung diese Petition nicht freigeschaltet wird. SO WHAT!? Wir haben es dann wenigstens versucht (was wir darüber hinaus auch wiederholt machen können!), und nicht wieder nur gelabert und gelabert und gelabert und so weiter und so fort.


----Trennung----

Tut mir Leid, wenn das jetzt etwas harsch rüberkommt, aber ich kann diese zögerliche Haltung wirklich nicht mehr ertragen. Es gibt immer Ausreden, immer. Wenn kein grünes Licht kommt, schreib ich meinen eigenen Text.


ENTE


:mad:
 
...
Wenn kein grünes Licht kommt, schreib ich meinen eigenen Text.
Wer soll denn grünes Licht geben ? Das ist keine Arbeitsgruppe, bei der ein Lehrer oder Mod oder Admin Noten verteilt, sondern eigentlich eine Abstimmungsangelegenheit.
...
Wenn dann abgestimmt wurde, nimmt sich einer das online-pdf, trägt den einen oder anderen Petitonstext dort ein, und erkläre das Ding zur öffentlichen Petiton - wer das so akzeptiert, möge es dann unterschreiben, und absenden.

So, damit das jetzt weitergeht, habe ich gerade eben etwas gebastelt
Abstimmung zum Petitionstext
Damit sollte die Diskussion um den endgültigen Text jetzt beendet sein, als stimmt ab, die Zeit für die Abstimmung ist extra knapp, damit das Ding endlich ans Licht kommt.

Weitere Diskussionen um den Wortlaut im Umfragethread sind damit jetzt hinfällig und OT - das nur vorweg.

Gruß Andreas
 
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