Wie geht ihr konkret mit der neuen Gesetzeslage um (Springmesser, Waffenverbotszonen, öffentlicher Personenfernverkehr, ...)?

Leider wieder eine schreckliche Gewalttatt, mit Toten und Verletzten durch Messerangriff.
Zeigt mal wieder wie sinnfrei diese neuen Beschränkungen sind. Anstatt die Straftaten genau zu analysieren und daraus Schlüsse zu ziehen, wird mit dem Gießkannenprinziep verboten. Das hat noch nie funktioniert.
Das wird wohl auch nicht die letzte Straftat dieser Art gewesen sein. Die armen Menschen.
 
An so einem Tag zweifele ich diese neue "Gesetzeslage" noch mehr an.
Kindergartengruppe - Küchenmesser - ... (Aschaffenburg)

Ich kann das alles nur schwer ertragen. 😞
Ich auch, ich wills nicht hoffen aber mir schwarnt schon wieder böses. Ich hoffe, dass sich endlich mal auf Fakten konzentriert wird und nicht wieder aus politischem Aktionismus eine weitere Verschärfung des Waffenrechts durchgedrückt wird. Langsam müsste jeder doch endlich verstanden haben, dass offensichtlich die Rechtslage zu Messern nicht Schuld an so grausamen Verbrechen ist. Aber das ist meckern auf hohen Niveau, ich möchte mir nicht vorstellen was für Schmerzen die Eltern des verstorbenen Kindes gerade erleiden. Auch wenn, dass die betroffenen vermutlich nie lesen werden, ich wünsche euch viel Kraft in diesen schweren Zeiten.
 
Ich auch, ich wills nicht hoffen aber mir schwarnt schon wieder böses. Ich hoffe, dass sich endlich mal auf Fakten konzentriert wird und nicht wieder aus politischem Aktionismus eine weitere Verschärfung des Waffenrechts durchgedrückt wird. Langsam müsste jeder doch endlich verstanden haben, dass offensichtlich die Rechtslage zu Messern nicht Schuld an so grausamen Verbrechen ist. Aber das ist meckern auf hohen Niveau, ich möchte mir nicht vorstellen was für Schmerzen die Eltern des verstorbenen Kindes gerade erleiden. Auch wenn, dass die betroffenen vermutlich nie lesen werden, ich wünsche euch viel Kraft in diesen schweren Zeiten.
Ja! Auch den Angehörigen des Mannes, der wohl mutig eingeschritten ist und dabei sein Leben gelassen hat mein volles Mitgefühl.

Und ja - das hier ist ein Fachforum. Aber wer dies nicht auch anspricht und offen diskutiert ist halt eindimensional unterwegs.
 
Ich bin gesetzeslagenfreundlich auf einen Schraubendreher umgestiegen. Rattenscharf das Teil.

Neee... ich schau jedesmal das Gesetz an und versuch was zu finden was ich noch nützlich find. Von Einhand auf Zweihand oder kleines fixed. Weihnachtszeit leg ich alles ab wenn es spontan auf den Weihnachtsmarkt mal geht. Dann liegt das arbeitsmesser in der Schublade Schreibtisch oder zuhause halt. Ich hab keinen Nerv gegen Gesetz zu verstoßen noch irgendwelche Diskussionen. Möglichst harmlos. Wenn alles reißt ne Schere mit Clip. Ich bin gegen die Verschärfungen, aber einhalten... ja leider. Aufm Grundstück renne ich dagegen rum was ich halt brauch. Cold Steel Katana Machete to go.
 
Antwort B 😁

Ich habe seit Jahren u.a. das Rescue Tool von Victorinox für Notfälle griffbereit im Auto liegen. Auch wenn es immer im Holster war, hat mich die Diskussion hier im Forum etwas sensibilisiert. Deshalb habe ich es nun bei Victorinox von der ursprünglichen Einhandklinge auf die Zweihandversion umbauen lassen.
Hat mich mit Versand keine € 20 gekostet, aber somit vermeide ich eventuelle Diskussionen mit der Polizei, falls ich mal kontrolliert werden sollte. Auch wenn ich nicht mehr weiß, wann ich überhaupt das letzte Mal kontrolliert wurde.

Hier das Ergebnis:

49187974as.jpeg


Victorinox hat mir sogar die ausgebauten Teile wieder zurückgeschickt.
 
Mittlerweile sind selbst die Polizisten etwas überfordert, wann was noch legal oder schon illegal ist. Deswegen hat Oberland Arms beim Sepp den Link zum BKA-Feststellungsbescheid gleich als QR-Code mit eingelasert. Aber ob für jedes in Deutschland in Verkehr gebrachte Messer das BKA einen Feststellungsbescheid liefern kann?? Dazu müßte dort gewaltig Personal aufgestockt werden... jedenfalls bin ich sehr traurig und etwas fassungslos, dass nach Mannheim, Solingen, Neu-Köln, Illerkirchberg und jetzt Aschaffenburg nicht die richtigen Schlüsse gezogen wurden und werden.
 
Lösungsorientiert denken, den Humor bewahren! Sarkasmus ist ja auch eine Art von Humor.
Und eine Lösung findet ihr HIER.

Abu
 
Wobei die neue Gesetzeslage abgesehen von den neuen Verboten für bestimmte Messerarten (Springmesser) und den neuen Regularien für WVZ (Märkte etc., Bahnverkehr) nicht sooooo arg anders wurde. Die Einhandmesserrage bei den Rettungsmessern bzw. generell die Unterscheidung Messer vs. Werkzeug rund um den §42a ist eigentlich mehr oder weniger gleich geblieben. Für die meisten Leute abseits der Sammler und Nutzer von neuerdings verbotenen Messern geht's draußen auf der Straße drum, wann und wo ein stinknormales EDC neuerdings auch schon illegal geworden ist.

lG Matthias

PS.: Die richtigen Schlüsse, die (nicht) gezogen werden: Das, was die nicht mehr so ganz kleine blaue Partei draus für den Wahlkampf macht und die anderen Parteien auf der anderen Seite der Brandmauer..... Ausländer raus und Leute mit psychischen Problemen präventiv wegsperren (Ideen in die Richtung gibt's ja wieder), will man DAS? Nur als Denkanstoß.
Ich denke aber auch, daß wir das HIER wohl nicht breiter ausdiskutieren werden, sonst ist es wieder schnell vollends Off-Topic,
 
Wenn alle Transportknotenpunkte, Menschenversammlungen zur Waffenverbotzonen werden, dann wird das ganze Land strafbar.

Wenn meine älteren Bekannten und... mich darum bitten irgendwelche Messer zu schärfen, dann muss man die irgendwie mitnehmen.
Mit Taubenpost hab ichs noch nicht versucht, DHL statt 1,5 St hin- und zurück zu fahren?
 
Für den Transport eines nicht grundsätzlich aufgrund der Bauweise illegal gewordenen Messers gab und gibt es dann immer noch selbst für die allerböseste WVZ das formgerecht "verschlossene Behältnis" wie immer schon (auch für grds. legale Messer, die aber den §42a sprengen, also die großen Küchenmesser beispielsweise, oder bei Zweifelsfällen zwischen Messer und Werkzeug) oder für §42a-kompatible die Ausnahmen im §42, "nicht zugriffsbereit = mehr als drei Handgriffe".
Die Ausnahmen sind neuen §42 meines Erachtens auch deutlich klarer und gerichtsfester definiert als in den früheren Gesetzesständen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Taschenmesser verschlossen in der Hosentasche zu transportieren ist in einer MVZ erlaubt? Das sind dann unter Umständen weniger als 4 Schritte, um Zugriff zu haben.
 
Und ein allgemein anerkannter Zweck ist halt der typische Wabbelparagraph. Was ist denn allgemein anerkannt?

Was ist einhändig öffnenbar? Was ist wenn ich in den Nagelhau reinbeiße und es damit "einhändig" öffne. Das Gesetz ist nicht eindeutig. Damit Auslegungssache von einem Richter. Und da bist auf hoher See.
 
Danke für diese Übersicht!
Die Beschreibung unter "Klassische Küchenmesser" verwundert mich sehr.

Ich dachte, die fallen unter feststehende Messer unter/über 12cm Länge.

Hieße nach dieser Übersicht ja, dass ich ein >12cm Kochmesser problemlos zum Nachbar auf die andere Straßenseite bringen darf. Mein Kenntnisstand war, "führen" wäre in diesem Beispiel nicht erlaubt.

Grüße

NineFinger
 
Danke für diese Übersicht!
Die Beschreibung unter "Klassische Küchenmesser" verwundert mich sehr.

Ich dachte, die fallen unter feststehende Messer unter/über 12cm Länge.

Hieße nach dieser Übersicht ja, dass ich ein >12cm Kochmesser problemlos zum Nachbar auf die andere Straßenseite bringen darf. Mein Kenntnisstand war, "führen" wäre in diesem Beispiel nicht erlaubt.

Grüße

NineFinger
Mir geht es genauso mit der Verwunderung diesbezüglich. :argw:
 
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