Auszug aus dem neuen Affengesetz:
"9.4. Spring- und Fallmesser sind verboten. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt (nicht nach vorne) und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge:
- höchstens 8,5 cm lang ist und
- in der Mitte mindestens eine Breite von 20 % der Länge aufweist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist und
- einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt
9.5. Wer Waffen besitzt, die bislang nicht einem Verbot des § 37 WaffG unterlagen, jetzt aber verboten werden, hat diese bis vier Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes unbrauchbar zu machen, einem Berechtigten zu überlassen oder einen Ausnahmeantrag zu stellen."
Sagt mal Leute, wie verhält sich das jetzt mit dem Ausnahmeantrag:
- Hat man als Sammler die Möglichkeit eine Erlaubnis zu bekommen
- Welche Kriterien muß man da erfüllen
- Wo stellt man den Ausnahmenatrag
- usw.
Weiß da jemand was ?
"9.4. Spring- und Fallmesser sind verboten. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt (nicht nach vorne) und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge:
- höchstens 8,5 cm lang ist und
- in der Mitte mindestens eine Breite von 20 % der Länge aufweist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist und
- einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt
9.5. Wer Waffen besitzt, die bislang nicht einem Verbot des § 37 WaffG unterlagen, jetzt aber verboten werden, hat diese bis vier Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes unbrauchbar zu machen, einem Berechtigten zu überlassen oder einen Ausnahmeantrag zu stellen."
Sagt mal Leute, wie verhält sich das jetzt mit dem Ausnahmeantrag:
- Hat man als Sammler die Möglichkeit eine Erlaubnis zu bekommen
- Welche Kriterien muß man da erfüllen
- Wo stellt man den Ausnahmenatrag
- usw.
Weiß da jemand was ?
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