Wie lang dürfen Klappmesser sein?

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Kleeblatt

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Hallo

Ich dachte mir, daß der Beitrag am besten hier her passt, wenn auch nicht unbedingt in perfekter Übereinstimmung mit den andren Beiträgen :)

Und zwar würde ich gern einmal wissen wollen, wie lang die Klinge eines Klappmessers maximal sein darf. Ich fand bisher immer nur Angaben, die sich auf einhändig öffenbare Messer bezogen (8,5 cm oder?) aber wie lang darf die Klinge eines Klappmessers sein, was sich nur mit beiden Händen öffnen lässt?

Würde mich freun, wenn mir da jemand weiterhelfen kann, Ciao
 
Die 8,5cm Klingenlänge im Gesetz beziehen sich nur auf Springmesser.
Bei einem Klappmesser gibt es keine gesetzliche Beschränkungen in der Klingenlänge in Deutschland.
 
Klappmesser oder Springmesser?

Du schreibst von Klappmessern, deine Frage hast du aber ins Springmesser-Forum gestellt.

-Walter
 
Das ist legal. Etwas größeres wirst du wohl schwerlich mitnehmen wollen. Es sei denn, du erntest Heu, und dafür gibts Sensen.

stay rude
braces
 
Kleeblatt schrieb:
Also könnte man im Prinzip immer und überall ein beliebig großes Klappmesser mitnehmen?

Fast. Einschränkungen (des Tragens allgemein, nicht der Länge) gibt's bei öffentlichen Veranstaltungen, durch Hausrecht/AGB etc. Aber keine rechtliche Beschränkung der Länge. Am besten das Waffengesetz lesen, da steht aus erster Hand alles drin. ;)

@braces: lol, heißes Teil - ich träum' doch schon ewig von einer Klappmachete... :irre:
 
stimmt schon. eigentlich dürftest du ein beliebig grosses KLAPPmesser (also mut 2 Händen zu öffnen) mit dir herum tragen.
aber VORSICHT! an gewissen (ich finde sogar noch recht vielen) Veranstaltungen und öffentlichen gebäuden darf man nur relativ kleine, oder gar garkeine messer dabei haben!
nun ja, aber irgendwann macht es dann auch keinen Spass mehr... ich meine so ab 15cm gesamtlänge (eingeklappt) ist dann die frage wielange der Hosensack mitmacht... :D :haemisch: :haemisch:
 
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