Wie viele Leserbriefe hast DU heute schon geschrieben?

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Erka

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Hallo Leute,

ok, Waffengesetz nebst Trageverbot ist durch. Aber still sein müssen wir deswegen noch lange nicht.

JETZT berichten die Zeitungen noch über die Absegnung des Gesetzes im Bundesrat.
JETZT können wir noch Leserbriefe oder Briefe an die Redaktionen oder Abgeordnete schreiben, solange das Thema halbwegs warm ist.
JETZT haben wir noch die Chance, auf die ein oder andere kritische Reaktion und auf ein bisschen "Öffentlichkeit"
In zwei Wochen kümmert das keinen mehr.

Also gebt Euch einen Ruck, und nutzt die nächsten Tage!

In den letzten Monaten gab's in diesem Unterforum rund 2.000 Beiträge zur Änderung des Waffengesetzes.
Da sind doch auch 1.000 Leserbriefe drin!

Setzt Euch hin und schreibt !
aber nicht hier, an Zeitungen und Abgeordnete ;-)

Grüße Rainer
 
Ich denke, daß Aussagen in einem Forum wie hier eine größere Öffentlichkeit haben als kritische Leserbriefe, die womöglich im Papierkorb landen. Wollten die Macher der "etablierten" Druckmedien sachlicher berichten, würden sie es tun.

Kann man eigentlich z.B. bei Spiegel-online an Berichte auf derselben Seite Leserkommentare dranhängen? Und zwar solche, die unverändert veröffentlicht werden? Ich war eben dort und habe diese Kommentarfunktion nicht gefunden. Gibt es sie noch bei anderen Zeitungen?

Die Berliner Zeitung Tagesspiegel hat schon vor geraumer Zeit das auf ihrer Seite eingerichtete Forum abgeschafft, es standen lauter den politisch und gesellschaftlich Mächtigen kritisch begegnende Kommentare drin, die zum Teil der Berichterstattung und Linie der Zeitung widersprachen.
 
Bisher ein Leserbrief an die BNN, fünf Briefe an die Parteien und 2 Petitionen.

Ergebnis:

Der Leserbrief wurde recht schnell beantwortet. Das Thema Messer soll demnächst aufgegriffen werden. (Was "demnächst" auch immer heißen soll.)

Die Petitionen wurden beantwortet. Die erste war noch ein bisschen früh, da konnte mir noch keiner was genaues sagen. Die zweite ist aktuell noch in Bearbeitung. Hierzu soll "zu gegebener Zeit" eine Antwort kommen. Dürfte wohl noch ein bisschen dauern.

Die fünf Briefe an die Parteien wurden zu 60% nicht beantwortet. Ein Brief kam von der Linkspartei, die mir den gleichen unlogischen Käse aufgetischt haben, den wir schon zur genüge kennen. Der andere (vernünftig und ohne haltloses politisches Rechtfertigungsgefasel verfasste) Antwortbrief kam von der FDP, die hierbei zum größen Teil unsere Position vertritt. (Ich weiß auf jeden Fall schon, wie mein nächster Wahlzettel aussehen wird.:haemisch:)
 
Ich denke, daß Aussagen in einem Forum wie hier eine größere Öffentlichkeit haben als kritische Leserbriefe, die womöglich im Papierkorb landen.
...
Das ist ein Irrtum - hier im Forum kommen Leute an, die sich irgendwie mit Messern befassen und sich dafür interessieren.
Leserbriefe z.B. an welt-online werden von ganz anderen Personengruppen gelesen, nämlich von Leuten, die sich wahrscheinlich nie länger als 10min im Forum aufhalten würden. Schließlich werden mit den Leserbriefen Artikel aus der Zeitung kommentiert, und deren Inhalt einer breiten Leserschaft mehr oder weniger zur Beurteilung/Auseinandersetzung per Kommentar überlassen.

Man erreicht mit Leserbriefen in Online-Ausgaben Leute, die sich einfach nur über aktuelle Dinge auf einen aktuellen Stand bringen wollen, und da sind Leserbriefe genau richtig. Man kann es mit halbwegs intelligenten Kommentaren durchaus schaffen, politische oder religiöse Provokateure oder einfach: Dumpfbacken verbal mundtot machen, und genau das ist der Punkt.

Sachlich argumentieren, Fakten bringen, und ggf. Fragen beantworten - so nimmt man den Hetzern den Wind aus den Segeln. Und Hetzer oder Provokateure, die immer wieder aufs neue Öl ins Feuer gießen, schreiben quer durch verschiedene Online-Ausgaben, und deren Hetzereien landen auch nicht im Papierkorb - warum also sollten sachliche Leserbriefe im Papierkorb landen ?
 
Da ich schon seit Jahren keine papiernen Zeitungen mehr lese und nicht fernsehe, wäre ein Hinweis der lesenden Teilnehmer hier, wo man noch Briefe hinschreiben könnte sehr sinnig.

Hier mein erster Versuch an Spiegel Online:
Sehr geehrte Damen und Herren,

schade, dass Der Spiegel nur die dpa Meldung zitiert und anscheinend nicht mit eigenen Recherchen den Wahrheitsgehalt der Meldung überprüft hat. Es finden sich leider viele Halbwahrheiten und Fehler in ihrem Artikel.

Das Gesetz zur Änderung des Waffenrechts hat deutlich weitergehende Konsequenzen als von Ihnen berichtet. So wird nicht nur das Führen von Waffenattrappen mit Bussgeld bewehrt, sondern auch z.B. der Besitz von bestimmten Luftdruckwaffen besitzkartenpflichtig. Das Gesetz greift damit vermutlich in die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ein.

Dabei ist schon das Führverbot der Waffenattrappen unter dem Aspekt der Verhinderung von Raubüberfällen ein schlechter Witz. Einfacher Raub wird jetzt schon mit Freiheitsstrafe von mind. 1 Jahr bestraft. Ein zusätzliches Bussgeld ist daher kaum geeignet, einen Räuber von der Benutzung einer Attrappe abzuhalten.

Bei den Messern ist die Misinformation aber noch weit gravierender, denn es sind mitnichten nur "Kampfmesser", die mit einem Führverbot belegt sind, sondern alle einhändig bedienbaren Messer. Neben wenigen vielleicht martialisch aussehenden Messern, fallen viele herkömmliche und weitverbreitete Taschenmesser in diese Kategorie. Einhandmesser wurden bereits im 19. Jhd. erfunden, und erfreuen sich aufgrund ihres praktischen Nutzens als Werkzeug grosser Beliebtheit. Bestimmte Varianten der bekannten Schweizer Taschenmesser sind einhändig bedienbar, sowie einige Multitools, aber auch spezifische Rettungsmesser.

Alle diese Messer dürfen nun nur unter bestimmten Randbedingungen legal geführt werden. Der Zweck "für den Fall, dass ich gerade nur eine Hand frei habe" ist dort sicher nicht abgedeckt.

Die in der Meldung geforderte Einschränkung des legalen Sportwaffenbesitzes gibt mir einige Rätsel auf, da dies bereits in der letzten Novelle des Waffenrechts angegangen wurde und meines Wissens aufgrund praktischer Probleme damit in dieser Novelle durch die Bundesregierung teilweise zurückgefahren wurde.

Insofern ergibt sich mit dieser Novelle des Waffenrechts ein weiteres Stückwerk, dass zur Verfolgung und Sanktionierung von tatsächlichem Waffenmissbrauch wenig vorzuweisen hat, aber die legalen Rechte und die Handlungsfreiheit gewöhnlicher Bürger signigikant einschränkt.

Mit freundlichen Grüssen.
 
Gerade welt-online scheint sich recht differenziert mit dem Thema auseinanderzusetzen und widmet auch den Kritikern einiges an Raum, z.B. spricht von einer "Beruhgungspille" hier:

Welt-Online am 23.02.2008

Einen aktuellen Artikel konnte ich mit der Suchfunktion leider nicht finden.
 
Ich bräuchte mal eure Hilfe. Wie argumentiert man gegen folgende verquere Logik, dass ein schwammig formuliertes Gesetz gerade besonders gut ist. Ich würde dabei gerne vermeiden, die Sach- und Fachkenntnis unserer Exekutive am unteren Ende pauschal zu kritisieren, da die am wenigsten dafür können. (Man muss sich mal den Kommissionsbericht zu Erfurt durchlesen. Die Leute sind schlecht ausgerüstet und schlecht ausgebildet und kriegen am Ende von der Bevölkerung die ganze Schuld zugewiesen, wenn nichts klappt.)

In diesem Zusammenhang helfen die Änderungen des Waffengesetzes weiter und sie schränken gerade nicht die individuelle Freiheit von rechtschaffenen Bürgern ein, wel wir uns in Bezug auf das Führensverbot von Messern für die gesetzliche Regelung entschieden haben, die den Verhältnismässigkeitsgrundsatz am stärksten beachtet und den Polizeibeamten vor Ort den notwendigen Beurteilungsspielraum eröffnet, um zwischen alltäglichen normalen Verwendungen von Messern und deliktsrelevanten Begehungsweisen zu unterscheiden.

Hervorhebung von mir.
 
...Sachlich argumentieren, Fakten bringen, und ggf. Fragen beantworten - so nimmt man den Hetzern den Wind aus den Segeln...

Danke für den wichtigen Hinweis. Nur rumnölen oder argumentieren, dass man ein Messer zur Selbstverteidigung benötige, wäre nicht hilfreich.

Da ich schon seit Jahren keine papiernen Zeitungen mehr lese und nicht fernsehe, wäre ein Hinweis der lesenden Teilnehmer hier, wo man noch Briefe hinschreiben könnte sehr sinnig.

Ich nutze z.B. Paperball (gibt sicher noch etliche andere News-Seiten, evtl. bessere) um mir aktuelle Meldungen zu einem bestimmten Suchbegriff ("Waffengesetz") anzeigen zu lassen. Wenn dann irgendwo Blödsinn steht (selbst die Presseagenturen scheinen den "Kampfmesser"-Unfug zu verbreiten), dann kann man darauf reagieren. Entweder es gibt die Möglichkeit zu Online-Kommentaren, oder über "Kontakt" eine mail an die Redaktion.

ZDFHeute.de, Bild-online und tagesspiegel.de habe ich gestern angeschrieben, da alle auf die Kampfmesser-Lüge reingefallen sind. Bild hatte gar ein verbotenes Faustmesser abgebildet.

Grüße Rainer
 
Servus mungale,

ganz einfach, es war schon immer verboten mit einem Messer (oder auch ohne) öffentlich Blödsinn zu machen und z.B. Leute zu bedrohen.

Um da einzuschreiten brauchte es für die Polizei ganz sicher keine neuen Gesetze, wobei es sich mir immer noch verschliesst wie man das Drohpotential am Verschlußmechanismus festmachen kann.

Da kommts doch eher drauf an WER das Messer in der Hand hält oder ?

Ganz konkret und ein wenig überspitzt um es deutlich zu machen : Ein durchgedrehter, rumgröhlender Skin mit einem Teppichcutter in den Pfoten ist für mich viel bedrohlicher, als ein "normaler" Mitmensch mit je einem großen Microtech in der einen und einem Bagwell-Bowie in der anderen Hand, der sie vielleicht gerade einem Freund zeigen will.
 
In der Süddeutschen Zeitung stehen zu den Beschlüssen vom Freitag erst vier Leserbriefe, der letzte befasst sich mit Messerverboten :steirer:
In Welt-online stehen bereits einige Seiten, gerade eben ist noch ein Kommentar dazugekommen.
 
Hallo allerseits.

Ich habe zwar keinen Leserbrief zur Hand, aber einen kleinen Artikel, der eigentlich hübsch illustriert in meinem Weblog landen sollte. Ich habe das mal als PDF zum Download zusammengefasst. Es steht zwar ein © drunter, aber für die Mitforisten stehen Text und Bilder freilich zur Weitverwendung zur Verfügung. Wer mag, kann die Bilder auch in hoher Auflösung haben, aber ich habe den Eindruck, dass die meisten hier in Sachen Fotografie sehr fit sind.

Der Text geht hie & da ein wenig in Richtung Realsatire und wird am Ende leicht ruppig. Das ist durchaus beabsichtigt. Leider fehlte mir an einer Stelle ein aussagekräftiges Foto. Falls jemand weiß, wo ich ein Copyright-freies Bild eines Faustdolchs herkriege, ich freue mich über Infos. Ganz große Klasse wäre es, wenn das Teil neben einem Korkenzieher liegt.
 
@Salzstreuer:
Ja ich gebe zu, ich habe mich beim Lesen kaputt gelacht :D , allerdings bezweifle ich wirklich, ob so ein Artikel der Sache dienlich ist, die Selbstverteidigungsargumente laufen m.E. der IMSW entgegen.

Grüße
Jens
 
Wie gesagt: das war ursprünglich für mein Weblog gedacht. Dort ist das mein Stil und die Leser wissen wie's gemeint ist. Ich kann (und werde) für die finale Version noch einiges ändern. Deswegen habe ich's hier zur Diskussion gestellt.

Du hast schon recht. Den Part mit meinem geliebten Spyderco nehme ich besser raus. Mal sehen, wie ich das ersetzen kann.
Generell mal zum Civilian: ich habe das damals gekauft, weil es so dermaßen cool aussieht. SV hatte ich damit nie im Sinn. Erst durch die vielen Diskussionen darum begann ich selbst, es dort einzustufen. Aber letztendlich bleibt es für mich das, was z.B. auch mein Mac für mich ist: ein Produkt mit einem außergewöhnlichem Design.

Da kommt mir eine Idee: man kann mit einem Computer ganz furchbare Dinge tun. Das wäre vielleicht ein interessanter Vergleich: Werkzeug vs. Werkzeug
 
[...] Da kommt mir eine Idee: man kann mit einem Computer ganz furchbare Dinge tun. Das wäre vielleicht ein interessanter Vergleich: Werkzeug vs. Werkzeug [...]

Das ist ein interessanter Vergleich nur insofern, als im IT-Bereich die verlogene Sicherheitsideologie der Regierung, die Kontrolle meint, wo sie Sicherheit sagt, noch härter zuschlägt. Die Stichworte hier sind Vorratsdatenspeicherung und Bundestrojaner. Der Missbrauch, der damit getrieben werden kann, übertrifft bei weitem den Schaden, der aus der Novellierung des Waffengesetzes entsteht. Und obwohl fast jeder Haushalt einen Computer und Handies besitzt und damit betroffen ist, hielt sich der Protest doch sehr in Grenzen. Das zeigt, wie wenig Freiheit für viele im Vergleich zu einem Sicherheitsversprechen zählt. Auf welche Resonanz die Messerthematik in der Öffentlichkeit stossen wird, kann man sich danach leicht vorstellen.

Den einen oder anderen Leserbrief habe ich trotzdem geschrieben, aber nicht weil ich mir davon etwas erhoffe, sondern weil mich die Willkür und Unlogik der Novellierung des WaffG stört.
 
`Nabend liebe Leser,

Da dies hier der der aktuell der passendste Thread zum Thema ist, hänge ich mich mal hier mit dran. Ich hatte Mitte Dezember der Grünen-Fraktion des Bundestages eine Mail geschrieben und "jetzt schon" eine Antwort erhalten. Ich kopiere den Schriftwechsel einfach mal unkommentiert hier rein... :(

Zunächst meine Mail:

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: feedback@gruene-bundestag.de [mailto:feedback@gruene-bundestag.de]
Gesendet: Donnerstag, 13. Dezember 2007 20:09
An: Info - GRÜNE Bundestagsfraktion
Betreff: Posteingangsnummer: 6968

Dokument-URL: http://www.gruene-bundestag.de/cms/default/dok/209/209575.waffengesetz.html
Dokument-Titel: Waffengesetz

Vorname: Daniel
Nachname: Werle
Email: zensiert ;)

Fragen & Anregungen: Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihren Antrag kann ich in großen Teilen leider nicht nachvollziehen. Insbesondere die recht endgültig formulierte Aussage: "Zugriffsbereite Messer mit feststehender und feststellbarer Klinge haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen", wirft bei mir die Frage auf: "Wieso nicht?"

Selbstverständlich werden Messer bei Straftaten eingesetzt. Dies werden Schraubenzieher, Glasscherben, Steine, Stöcke und Tausende anderer Gegenstände allerdings auch. Wer soll dafür eine Liste erstellen, wo soll diese ein Ende finden?

Der springende Punkt ist, dass Messer eben eines der, wenn nicht DAS wichtigste Werkzeug der Menschheit sind, und als solches für die verschiedensten Anwendungen GUT sind.

Des weiteren würde ich mir wünschen, dass zunächst einmal das bestehende Recht konsequenter angewendet würde, anstatt neue, unübersichtliche Verbotsregelungen zu schaffen. Zudem differenzieren Sie in Ihren Schriftstücken und Reden oft nicht zwischen den juristischen Begriffen "Waffe", "verbotener Gegenstand" und "gefährlicher Gegenstand", sondern vermischen sie, oder wenden sie schlichtweg falsch an. Hier wäre meiner Ansicht nach etwas Nachholbedarf.

Über eine kommentierte Antwort würde ich mich freuen und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen,
Daniel Werle

____________________________________________________________

Und die Antwort:


Sehr geehrter Herr Werle,
Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort auf Ihre Mail vom Dezember, in der Sie nach unserer Haltung zur Änderung des Waffenrechts fragen.

Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Waffengesetzes greift in vielen Bereichen zu kurz. Wir haben unsere Position daher in einem eigenen Antrag (Bundestags-Drucksache 16/6961 vom 07.11.2007) dargelegt.

Was die im Gesetzentwurf der Bundesregierung geplanten Regelungen für Schusswaffen anbelangt, haben wir eine Reihe von Kritikpunkten am Entwurf aus dem Bundesinnenministerium. So ist beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum die Haftung für BesitzerInnen von Schießständen wieder gelockert werden soll, nachdem wir diese Regelung 2003 ins Gesetz geschrieben haben. Wir hoffen sehr, dass es in dem Punkt noch zu Verbesserungen kommt. Es kann nicht sein, dass unbeteiligte Dritte weniger geschützt werden als bisher.

Wir sehen an einigen Stellen auch die Gefahr, dass durch die Aufweichung der Zulassungsbedingungen fragwürdige Gruppen legal Schießübungen veranstalten können.

Als einen Fortschritt sehen wir die Aufhebung des sog. Erbenprivilegs. Uns geht es nicht darum, beispielsweise BesitzerInnen von zwei Kurzwaffen als Erben weiterer Kurzwaffen Probleme wegen der gesetzlichen Höchstzahl dieser Waffen zu machen. Nicht angehen kann aber, dass allein durch Erbschaft Waffen in den Besitz von Personen gelangen, die keinen Bedarf für den Besitz nachweisen können.

Unterstützt wird von uns das Verbot von Anscheinswaffen. Hier scheint die Koalition nach der Anhörung noch eine Verbesserung in unserem Sinne vorzubereiten. Auch wir wollen keine Kriminalisierung im Kinderzimmer. Wir wollen aber wirksam verhindern, dass täuschend ähnliche Nachbildungen von Waffen - nicht nur von Kriegswaffen! - auf der Straße mit sich geführt werden dürfen.

Eines der zentralen Anliegen unseres Antrags ist das Zurückdrängen des öffentlichen Tragens von Messern. Wir wollen nicht in tägliche Gewohnheiten, auch nicht in kulturelle Bräuche eingreifen. Wir wollen aber den Antrag des Landes Berlin unterstützen, der sich auf eine Eindämmung des Missbrauchs von Messern im öffentlichen Raum bezieht. Leider hält sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung bei der Beschränkung des Messergebrauchs gänzlich zurück. Möglicherweise wird sie nach der überaus eindrucksvollen Anhörung im Bundestag aber ihre abwehrende Haltung so nicht aufrechterhalten können.

Es besteht Handlungsdruck. Kaum ein Tag vergeht, an dem keine brutalen Messerattacken stattfinden. Diese oftmals tödlichen Messerangriffe von Jugendlichen und jungen Männern haben Bewegung in die Diskussion über das Waffenrecht gebracht. Mit unserem Antrag treten wir für eine Kultur der waffenfreien öffentlichen Räume ein. Hier müssen die Länder gemeinsam mit Eltern, Schulen, Freizeiteinrichtungen und StreetworkerInnen Konzepte entwickeln, wie die Entwaffnung gerade von jungen Männern durchgesetzt werden kann. Das Messer in der Tasche ist Teil einer verfehlten Männlichkeitskultur. Es muss mit gesellschaftspolitischen Mitteln deutlich vermittelt werden, dass Konflikte in der Zivilgesellschaft ohne Gewalt und ohne Waffen ausgetragen werden müssen. Wir tolerieren diese Machogewalt nicht. Die Polizeien der Länder müssen in die Lage versetzt werden, das Waffenverbot tatsächlich durchzusetzen. Bislang ist dies in den großstädtischen sozialen Brennpunkten nicht einmal ernsthaft versucht worden.

Das statistische Material ist lückenhaft. Dennoch betonen Fachleute - inkl. Forum Waffenrecht -, dass bei vielen Gewaltdelikten Waffen, insbesondere Messer, benutzt wurden. Zu oft bleibt das Messer nicht in der Tasche. Eine regionale Untersuchung im Rhein-Main-Raum hat ergeben, dass Messer mehr als die Hälfte der Instrumente bei der Gewaltanwendung sind. Das kann so nicht weitergehen. Wir haben im geltenden Recht im Übrigen schon heute eine Reihe von Beschränkungen. So regelt §2 Abs. 3 des Versammlungsgesetzes, dass keine Gegenstände bei Versammlungen mitgeführt werden dürfen, die Menschen verletzen können. Dieses Verbot bezieht sich keineswegs nur auf Waffen im klassischen Sinne, sondern auch auf Zaunlatten und andere Gegenstände. §27 Abs. 1 sieht bei Verstößen sogar einen Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Ähnliche Bestimmungen, beispielsweise für Volksfeste und Messen, gibt es schon seit langem auch im Waffengesetz selbst. Erst kürzlich wurde den Ländern das Recht eingeräumt, in besonders belasteten Bereichen Verbote zu verhängen.

Immer wieder hören wir die Frage, warum der Staat schon wieder in die Freiheit des Einzelnen eingreifen muss. Ist es aber wirklich ein Grundrecht, mit Messern bewaffnet in Diskotheken, Schulen und auf öffentliche Plätze zu gehen, um andere gezielt zu erschrecken, einzuschüchtern und ihre Rechte zu nehmen? Wo Menschen im öffentlichen Raum zusammenkommen, haben Waffen nichts zu suchen! Hier muss die Politik klar und konsequent handeln. Oft kommt hier noch der Einwand, man dürfe den Transport eines Küchenmessers vom Kaufhaus in die Wohnung nicht kriminalisieren. Warum, so müssen wir hier fragen, soll es nicht möglich sein, im Geschäft selbst die Messer sicher und womöglich auch versiegelt verpacken zu lassen. Auf diese Weise lassen sich diese Gegenstände ohne Gefahr für andere sicher und gefahrlos transportieren und nicht einsatzbereit offen zeigen. Der uns entgegen gehaltene Einwand mag auf den ersten Blick plausibel erscheinen. Bei näherem Hinsehen ist er jedoch eine Ausrede.

Das Beispiel der Machete macht dies deutlich. Sie ist bestimmt zum Schneiden von Zuckerrohr. Sie wird aber - und dafür gibt es leider viele Beispiele - oftmals als ein hoch gefährliches Instrument benutzt, um Menschen zu bedrohen, zu verstümmeln und zu töten. Ist es da abwegig, der Polizei die Möglichkeit einzuräumen, jemandem dieses Instrument aus der Hand zu nehmen? Uns ist klar, dass das ein Grenzbereich ist und bestimmte Gegenstände nicht, wie Butterfly-Messer, einfach sanktionsbewährt verboten werden können.

Wer unseren Antrag genau liest, wird gerade an dieser Stelle nichts vom Drehen an der Sanktionsschraube lesen. Gerade für polizeiliche Maßnahmen gilt das sog. Opportunitätsprinzip, das der Polizei ganz gezielt Handlungsspielräume eröffnet und anders als bei der Strafverfolgung gerade nicht dazu zwingt, hier einzuschreiten. Um an dieser Stelle die viel zitierten Beispiele von Schraubenziehern und Brotmessern aufzugreifen: Diese Gegenstände haben weder in der Schule am Vormittag, noch in der Disko am Abend etwa verloren. Was wir brauchen, ist ein verändertes Bewusstsein für die Gefährlichkeit. Niemand nimmt einer Pfadfindergruppe in Wald und Flur ihre Fahrtenmesser weg. Wo aber Waffen - auch im nichttechnischen Sinne - neben der objektiven Eignung zum Verletzen von Menschen mitgeführt werden und dabei der erklärte oder offenkundige Wille des Gewahrsamsinhabers vorhanden ist, sie auch einzusetzen, muss das Recht der Polizei gestärkt werden, einzuschreiten. Es ist nicht einsehbar, warum beispielsweise bei Versammlungen, Messen und Volksfesten das Mitführen all dieser Gegenstände verboten ist, nicht aber in Schulen oder Kneipen. Es konnte uns noch niemand plausibel erklären, warum auf dem Oktoberfest Waffen verboten sind, nicht aber im Hofbräuhaus. Wir sind sehr dafür, geltendes Recht konsequent anzuwenden. Aber es gibt hier Lücken und Wertungswidersprüche, die zu beseitigen sind.

Ich hoffe sehr, Ihnen unsere Haltung etwas besser verständlich gemacht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

C. Ilawa
Info-Service der Bundestagsfraktion ______________________________ Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag 11011 Berlin

Mehr Infos: www.gruene-bundestag.de
 
Danke Dir für das Reinstellen dieser Mail! Wieder stellt sich mir die Frage, wie Grünenpolitiker nachts ruhig schlafen können...wo doch in der Küche Waffen liegen, die nicht versiegelt sind!

Gruß
Carsten
 
C. Ilawa schrieb:
... nach der überaus eindrucksvollen Anhörung im Bundestag aber ihre abwehrende Haltung so nicht aufrechterhalten können. ...

Und ich werde nicht müde, die beiden Filme (gekürzt und vollständig) Freunden und Bekannten zu zeigen.
Inzwischen (fast) unabhängig vom Gegenstand der Verhandlung. Sondern in fortwährender Erschütterung,
wie Gesetze in Deutschland zustande kommen (können).

Das war ein Lehrstück für's Leben und ist eine bittere Erfahrung.

Allen Engagierten an dieser Stelle meinen ausdrücklichen und persönlichen Dank.

Steffen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein besonders großes Medienecho hat der Bundesratsbeschluss ja nicht hervorgerufen, anscheinend hat die Berichterstattung über den Bundestagsbeschluss genügt. Na ja, einige Meldungen gab es dennoch, wo es sich lohnt zu schreiben. Fast durchgängig wurde in den sehr ähnlichen Texten die "Kampfmesserlüge" verbreitet, und siehe da, selbst bei den Presseagenturen dpa und Reuters taucht dieser Begriff auf. Also habe ich gestern auch noch Reuters und dpa versorgt.
Bin gespannt ob es darauf eine Antwort gibt.

Eines muss man Frau Stokar (oder wer auch immer der geistige Urheber ist) ja lassen: Sie hat es geschafft, den Unsinn von den gefährlichen Kampfmessern solange zu erzählen, bis es (fast) jeder glaubt: ihre Politikerkollegen, die Presseagenturen, die Presse, und am Ende der brave Bürger der sich endlich wieder ein kleines bischen sicherer fühlen darf.

Grüße Rainer

mail an Reuters:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Freitag 14.03.08 haben Sie eine Meldung über die Verschärfung des Waffengesetzes gebracht (http://de.reuters.com/article/topNews/idDEKOE43734820080314).
Diese Meldung enthält leider teilweise irreführende oder falsche Formulierungen. So ist die Rede davon, dass künftig "Kampfmesser" in der Öffentlichkeit verboten seien. Dies ist falsch, betroffen sind alle einhändig feststellbaren Klappmesser. Entgegen den wiederholten Behauptungen von einigen Vertretern von SPD und Bündnis90/Die Grünen, die den Begriff des "Einhandkampfmessers" erfunden haben, handelt es sich bei diesen künftig betroffenen Messern überwiegend um ganz normale Klappmesser, die - wie es heute Standard ist - mit dem Daumen aufgeklappt werden können und dann arretieren. Irgendeine "besondere" Gefährlichkeit haben diese Messer (die als "Hosentaschenmesser" häufig mit kleinen Klingen unter 7 cm Länge getragen werden) nicht an sich. Sieht man von der Gefährlichkeit ab, die jedem spitzen oder scharfen Gegenstand eigen ist. Vermutlich gibt es auch Einhandmesser, die zur Ausrüstung militärischer Einheiten gehören, wie beispielsweise auch Feldstecher. Dass diese aber irgendwo zu Verwendung als Waffe im Kampeinsatz gedacht sind, ist mir nicht bekannt. Der Begriff Kampfmesser ist daher selbst bei den wenigen militärisch genutzten Einhandmessern nicht angebracht, ebenso wie man auch nicht von Kampffeldstechern oder Kampfspaten spricht.

Falsch ist weiterhin ist die Formulierung, wonach das Messerverbot in Hamburg Vorbild für die Verschärfung des Gesetzes sei. Bei der Hamburger Rechtsverordnung hat der Hamburger Senat Gebrauch von § 42 Abs. 5 des Waffengesetzes gemacht, der im November 2007 neu aufgenommen wurde. Diese Möglichkeit hätte auch der Berliner Senat gehabt, ohne dass eine bundesweit geltende Verschärfung des Waffengesetzes erforderlich gewesen wäre.

Ich finde es sehr bedenklich, wenn Sie solche falsche Formulierungen ohne nähere Prüfung verbreiten und damit die sachlich falsche Argumentation der Gesetzesinitiatoren übernehmen, ohne dass dies als Meinungsäußerung einzelner Politiker erkennbar wäre.
Den Medien kommt eine besonders verantwortungsvolle Rolle im demokratischen Meinungsbildungsprozess durch eine neutralen Berichterstattung zu. Es ist besorgniserregend, wenn Presseagenturen sich instrumentalisieren lassen und ideologisch geprägte Aussagen übernehmen, die dann von den Medien unreflektiert weiter verbreitet werden.

Da in der entsprechenden Pressmitteilung des Bundesrates vom 14.03.08 diese Formulierungen nicht vorkommen, würde es mich interessieren, woher diese falschen Informationen stammen.

Mit dem Selbstverständnis von Reuters "Our information is trusted and drives decision making across the globe. We have a reputation for speed, accuracy and freedom from bias" scheint mir diese Meldung nicht in Einklang zu stehen.

Gerne würde ich Ihre Meinung dazu hören.

Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ich werde nicht müde, die beiden Filme (gekürzt und vollständig) Freunden und Bekannten zu zeigen.
Inzwischen (fast) unabhängig vom Gegenstand der Verhandlung. Sondern in fortwährender Erschütterung,
wie Gesetze in Deutschland zustande kommen (können).
Ich hab im Video mal die entscheidenen Stellen hervorgehoben, in Zeitlupe sieht das schon ganz anders aus. Der eine der Jungs ist auch deutlich zu erkennen, als er den Täter mit verfolgt.
Download
 
AW: Wie viele Leserbriefe hast [B]DU[/B] heute schon geschrieben?

@Salzsteuer: hübsch gemacht!
(du hast den Ton weggelassen, das liegt nicht an meinem Rechner, oder?)

Auch wenn das Video zusammen mit Tölles Aussagen der Hammer ist, hat der gute Hr. Tölle imho wesentlich "schlimmeres" in der Anhörung von sich gegeben.
Zum Einen wird er sich darauf hinausreden, selber nichts anderes gewusst zu haben und im guten Glauben zu haben. Und das Totschlagargument (klingt leicht makaber) hier ist, dass der Vorfall "hätte tödlich enden können". Punkt, Ende der sachlichen Diskussion.
Was auf jeden Fall dazu gehört, sind die anderen unwahren Behauptungen, die Hr. T an diesem Tag von sich gegeben hat, und, wovon ich überzeugt bin, wider besseres Wissen (wörtliche Zitate erspare ich mir):
  • Einhandmesser würden aus dem militärischen Bereich „taktischer Kampfmesser” stammen und seine primär als (Stich-)waffen konzipiert und geeignet,
  • die Einhandbedienung sei ein Kriterium für Kampfmesser,
  • bei diesen Messern handle es sich um besonders „gefährliche” Messer,
  • es gebe keinen Grund für „normale” Bürger, solch ein Messer im „zivilen” Leben ohne konkreten Bedarf mit sich zu führen,
  • ein ergonomischer Griff sei ein klares Indix für die beabsichtigte Verwendung als Stichwaffe.
Ebenso wie er es bewusst unterlassen hat zu erwähnen, dass ein Angriff mit nahezu jedem andere Messer oder auch jedem beliebigen anderen spitzen Gegenstand ebenso gefährlich gewesen wäre.

All dies muss er nämlich besser wissen (als "sachverständiger" Polizeidirektor), und kann sich nicht darauf hinausreden, dass ihn irgendein Mitarbeiter falsch informiert hat. Und dann sind wir bei der vorsätzlichen Lüge und der bewussten Manipulation eines Bundestagsauschusses.
Das hat nichts mehr damit zu tun, dass (die aus irgendwelchen dummen Gründen als "Sachverständige" bezeichneten) Vortragenden durchaus für ihre Meinung eintreten dürfen, nicht umsonst war auch der Vorsitzende des deutschen Schützendbundes (= Lobbyist) geladen. Aber es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob jemand offen für bestimmte Interessen eintritt, oder ob jemand Lügen verbreitet.
Man darf dabei auch ruhig erwähnen, dass mit Marhofer und (dem nachträglich eingeladenen) Tölle zwei dem Berliner Innensenator Körting (Initiator des Gesetzes) unterstellte Beamte aussagten. Natürlich völlig unabhängig und neutral... :steirer:

Also, das Video in allen Ehren, aber vergesst die anderen Punkte nicht!

Grüße Rainer
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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