Moin zusammen,
Erstmal zu mir:
Ich trage seit sehr langer Zeit jeden Tag ein Messer bei mir. Das hat pragmatische und praktische Gründe.
Da ich neu in diesem Forum bin und nicht weiß wie das hier so ist: Ich bin vernünftig und mache mit Messern keine Dummheiten.
Ich würde gerne mein aktuelles Messer wechseln. Nach meinem bisherigen Kenntnissstand ist das Messer nicht legal zu führen (Sinn in dem sich auf mein Messer beziehenden Gesetzestext gibt es glaub ich nicht so richtig).
Ich möchte nun, weil ich nicht darauf verzichten möchte gewisse Gegenstände mit mir zu führen (Feuerzeug auch, obwohl ich nicht rauche), ein neues Messer, welches ich LEGAL führen darf.
Die Frage, die sich mir jetzt stellt:
Ich werde aus dem Gesetzestext nicht so ganz schlau
Ich bin mir nicht 100%ig sicher, was jetzt okay ist und was nicht. So wie ich das verstehe, sind Klappmesser mit Daumenpin (Einhandmesser) verboten.
Es sind auch feststehende Messer mit Klingenlänge >12cm verboten. Soweit klar.
Was ist jetzt aber mit einem KLAPPmesser, welches ich nur mit beiden Händen öffnen kann? Bzw. einem Klappmesser ohne Daumenpinn?
Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen, gehe ich mal von aus
MfG
Erstmal zu mir:
Ich trage seit sehr langer Zeit jeden Tag ein Messer bei mir. Das hat pragmatische und praktische Gründe.
Da ich neu in diesem Forum bin und nicht weiß wie das hier so ist: Ich bin vernünftig und mache mit Messern keine Dummheiten.
Ich würde gerne mein aktuelles Messer wechseln. Nach meinem bisherigen Kenntnissstand ist das Messer nicht legal zu führen (Sinn in dem sich auf mein Messer beziehenden Gesetzestext gibt es glaub ich nicht so richtig).
Ich möchte nun, weil ich nicht darauf verzichten möchte gewisse Gegenstände mit mir zu führen (Feuerzeug auch, obwohl ich nicht rauche), ein neues Messer, welches ich LEGAL führen darf.
Die Frage, die sich mir jetzt stellt:
Ich werde aus dem Gesetzestext nicht so ganz schlau
Liste verbotener Messer
Der Umgang mit folgenden Messerarten ist in Deutschland verboten (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1–1.4.3 WaffG):
Faustmesser jeglicher Art,[31]
Seitspringmesser mit einer Klingenlänge von über 8,5 cm,
Balisong-Messer (Butterfly-Messer) jeglicher Art,
Frontspringmesser (OTF-Messer) jeglicher Art und
Fallmesser jeglicher Art sind verboten.
„Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.“ (§ 1 Abs. 3 WaffG)
Verbot des Führens bestimmter Messer
Es ist verboten, „Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm“ zu führen. Ausnahmen sind zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, wie beispielsweise Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder ein allgemein anerkannter Zweck. (§ 42a WaffG)
„Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.“ (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG)
http://de.wikipedia.org/wiki/Taschenmesser#Rechtliche_Situation_in_Deutschland
Ich bin mir nicht 100%ig sicher, was jetzt okay ist und was nicht. So wie ich das verstehe, sind Klappmesser mit Daumenpin (Einhandmesser) verboten.
Es sind auch feststehende Messer mit Klingenlänge >12cm verboten. Soweit klar.
Was ist jetzt aber mit einem KLAPPmesser, welches ich nur mit beiden Händen öffnen kann? Bzw. einem Klappmesser ohne Daumenpinn?
Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen, gehe ich mal von aus
MfG