Zoll Probleme bei der Einfuhr von Giraffenknochen

painless potter

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Ich war gerade 1,5 Stunden beim Zoll wegen einer Giraffenlieferung!!! und die Zollbeamten haben mir das Paket nicht ausgehändigt, weil sie es in der Liste "Einfuhrverbot" nicht gefunden haben. Kein Wunder, steht ja auch nicht drauf.

ich könnte ko***n. Jetzt wird der Vorgang von allerhöchster Stelle geprüft...

Kann mir jemand helfen ,welche Verordnungen ich denen zitieren darf? Muss nächste Woche wieder hin.

Grrrrrrrrrrrrrrrrr
 
Update:

Das Zollamt hat mir heute in einem freundlichen Telefonat erklärt, dass sie den Vorgang zur Prüfung an das Veterinäramt weitergeleitet haben. Der Veterinär konnte sich aber auch noch nicht äußern und prüft jetzt weiter. Sollte es negativ ausgehen, werden die Giraffenschalen vernichtet.

Komisch finde ich, für die Giraffe ist es egal, die ist sowieso schon tot...

PP
 
Komisch finde ich, für die Giraffe ist es egal, die ist sowieso schon tot...
Das ist kein Argument. Wenn ein Produkt CITES unterliegt, wird es eingezogen oder vernichtet. Ist halt so. Ich halte das aus mehreren Gründen auch für sinnvoll.

Seltsam finde ich nur den Zoll: Sie finden es nicht in ihren CITES Listen, also gehen sie nicht (hallo, gesunder Menschenverstand) davon aus, dass es erlaubt ist, sondern dass sie nur zu blöd sind, es zu finden. Wirft imho ein schönes Licht auf das Selbstverständnis der Zollbeamten (mit Entschuldigung an hier mitlesende Zollbeamte ;) ).

-Walter
 
Komisch finde ich, für die Giraffe ist es egal, die ist sowieso schon tot...

Das ist beim Elefanten, dem Nashorn oder der Karettschildkröte auch nicht anders.....:rolleyes:

Ansonsten brauchst du da einfach Geduld und immer hübsch die Leute in Bewegung halten..........und wenn sie entscheiden, dass die Einfuhr verboten sei, dann verlange für deinen Anwalt eine schriftliche Begründung;)

Seltsam finde ich nur den Zoll: Sie finden es nicht in ihren CITES Listen, also gehen sie nicht (hallo, gesunder Menschenverstand) davon aus, dass es erlaubt ist, sondern dass sie nur zu blöd sind, es zu finden.

Ich kann mich da noch sehr gut an eine Lieferung Rindsleder aus Paraguay erinnern:teuflisch

Der Herr vom Zoll wollte von mir einen Beweis, dass es kein Antilopenleder ist..............meine Hinweise, dass zum einen 30,-€/m² für das Leder einer geschützten Tierart doch eher günstig wären und zum anderen die Paraguyanische Antilope so selten ist, dass auch berühmte Zoologen nocht nichts von ihr gehört haben, hatten keine Wirkung.........schade. Das war erstklassiges Leder, - aber noch einmal tue ich mir den Stress nicht an.

Gruß
chamenos
 
Das ist kein Argument. Wenn ein Produkt CITES unterliegt, wird es eingezogen oder vernichtet. Ist halt so. Ich halte das aus mehreren Gründen auch für sinnvoll.

Seltsam finde ich nur den Zoll: Sie finden es nicht in ihren CITES Listen, also gehen sie nicht (hallo, gesunder Menschenverstand) davon aus, dass es erlaubt ist, sondern dass sie nur zu blöd sind, es zu finden. Wirft imho ein schönes Licht auf das Selbstverständnis der Zollbeamten (mit Entschuldigung an hier mitlesende Zollbeamte ;) ).

Na, den Spruch hätte ich mir natürlich bei CITES pflichtigen Sachen verkniffen, ist doch klar.

Genau das was du schreibst ist das Absurde. Ich finde das Material nicht in der Liste, also muss ich weitersuchen bzw. weiterleiten, bis hoffentlich jemand etwas findet. Was ist denn mit "In dubio pro reo"? Und dann habe ich zwischen den Zeilen herausgehört, dass diese Leute dann auch bloß im Internet eben auch hier nachschauen. Hallo?

Es war übrigens eine Urkunde vom einem Südafrikanischen Veterinär dabei... Aber der kennt sich wohl mit Giraffen nicht so gut aus. Und eine Unbedenklichkeits-Bestätigung vom "Wildlife Protection Service Division". aber natürlich auf Englisch...:D
 
Ich hatte so ein "Problem" bisher nur einmal beim Zoll. War ein Folder mit Mammutelfenbein. Die Jungs waren sich nicht sicher, ob es evtl. doch echtes Elfenbein ist. OK, kann ich nachvollziehen. Also wurde es zur Prüfung eingeschickt. Und weil beim zweiten Folder auch was fast weißes drauf war (Papiermicarta) wurde es mit geschickt.

Prüfung war natürlich negativ, daher auf Kosten des Staates. Hat 2 Wochen gedauert und ich hatte meine Sachen.
 
Kann mir jemand helfen ,welche Verordnungen ich denen zitieren darf?

Zitieren kannst Du alles, auch Schiller oder Hemingway. Das lockert zwar vielleicht das Gesprächsklima, bringt dich aber nicht weiter ;)

Ich würde erstmal was ganz anderes machen.

Schick der für die Zollabwicklung zuständigen Dienststelle ein Fax. Inhalt:

1. Kurze Schilderung des Vorgangs
2. Genaue Bezeichnung der Ware
3. Genauer Warenwert

... mit der Bitte um Bestätigung, dass diese Ware nicht an Dich ausgehändigt wurde.

Der Sinn des Ganzen ist der, dass Du damit schonmal einen Beleg hast, was genau der Zoll einbehalten hat. Denn falls man mal Schadenersatzansprüche stellen will, ists hilfreich, den Anspruchgegner und die Höhe des Schadens dokumentiert zu haben.

Und Fax heisst Fax, nicht mail, Telefon oder Gespräch, sondern Fax.

Und dann würde ich erstmal abwarten bevor ich mir Gedanken mache, wie ich einen Herausgabeanspruch durchsetzen könnte. Ist IMO gar nicht so simpel, da es *das* Zollrecht gar nicht gibt. Neben dem Zollkodex, greifen noch viele andere rechtliche Vorschriften. Das ist was für Verwaltungsrechtler.

BTW: Wenn ich den Zollkodex (Verordnung (EWG) Nr. 2913/92) richtig verstehe (Artikel 14 und 16) musst Du nachweisen, dass die Giraffe auch Giraffe ist und das Importieren von Giraffenknochen legal ist. Sprich, das ist eine Bringschuld.

Pitter
 
Das läuft manchmal schon absurd und grenzt an Realsatire beim Zoll.

Bei meinen Giraffenknochenimporten hatte der Lieferant immer eine Ausfuhrbestätigung beigefügt. Das sorgte schon mal für Beruhigung weil Papier = gut. Obwohl wir uns einig waren, dass Giraffe grds. keiner Einfuhrbeschränkung unterliegt. Bei der ersten Einfuhr musste ich aber trotzdem noch ohne die Knochen nach Hause fahren, da der Sachbearbeiter sich noch bei der zentralen Einfuhrstelle in Frankfurt erkundigen wollte, da es scheinbar irgendeine Giraffenart gibt, die auch dem Artenschutz unterliegt - kam aber in dem Herkunftsland meines Paketes zum Glück nicht vor.
Dafür kam das Paket dann aber auf Kosten des Zolls mit der Post.

Der Hinweis von Pitter ist aber gut. Bei Behörden ist immer wichtig, dass ein Vorgang besteht. Das ist nämlich unangenehm, weil man das nie verschwinden lassen kann - kenne ich aus eigener Erfahrung ;-)
 
Update: der Zoll hat nun die Sendung freigegeben. Es bestünden nun keine Bedenken mehr. Viel Rennerei und Gewese für nix...
 
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