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Wird von vielen Zollbeamten offensichtlich so gehandhabt, aber Zitat von Zoll.de :5.70 % " sein (auf Warenwert + Versandkosten)
www.zoll.de schrieb:Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO).