Revierler schrieb:
Mein Lieber, die passive Veredelung würde dann greifen, wenn Strider z.B. einen Nightmare Grind draufmachen würde, also effektiv eine Wertsteigerung durchführt. Die Differenz vorher-nacher ist zu verzollen.
Hier handelt es sich um eine Garantiereparatur, also keinerlei Wertsteigerung.
Die passive Veredelung wäre also schlicht und ergreifend das falsche Zollverfahren. Hier geht es um eine Wiedereinfuhr.
...
Das ist schlichtweg falsch, was Du da schreibst. Zumindest für Deutschland. Was da bei Euch in Österreich abläuft, weiß ich nicht.
Hier gibt es die
Information zur "Überführung von Waren in das Verfahren der passiven Veredelung" beim Zoll.
Da ist im Feld 24 einzutragen, um welche Art des Geschäfts es sich handelt. -> Schlüsselnummer 64 (vorübergehende Ausfuhr einer Warensendung zur Reparatur und Wartung ohne Entgelt)
Im Feld 44 werden besondere Angaben zur Veredelung gemacht:
z.B. die voraussichtliche Einfuhrfrist (bzw. bei einmaliger Ausbesserung mit vorzeitiger Einfuhr die voraussichtliche Ausfuhrfrist) für die auszubessernden Waren, bei einmaliger Ausbesserung ggf. auch der Grund für die unentgeltliche Veredelung (z.B. Garantie)
Und damit sollte jetzt auch klar sein, dass die Garantiereparatur eine unentgeltliche Veredelung ist.
Das einige Zollämter ein kulanteres Verfahren anwenden, mag durchaus sein. Nur kann und sollte man sich darauf nicht berufen, wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist. Und eine Ausrede wie "Mr. XYZ hat aber im Forum geschrieben, ...." zählt dann auch nicht.
Deswegen ist es ratsam, sich die Information bei Leuten einzuholen, die sich damit wirklich auskennen. In diesem Fall würde ich mich an den Zoll wenden, in meinem Fall an den deutschen Zoll ... und sonst niemanden.
Und jetzt kanns hier gerne weiter gehen mit "halbseidenem Wissen", "hätte", "wenn", "aber", "ich glaube", ....