Zu "leichtgängiger" Framelock beim SMF

Also bei dem Wert eines Striders würde ich vorsorglich doch eher so ein Veredelungsdingens mitsenden.
Kostet nix, außer Zeit und eventuellen Diskussionen mit dem Zoll kann man damit vorzüglich vorbeugen.

Eine unverbindliche grobe Ausfüllhilfe (IANAL) gibt's
Hier
 
Mein Lieber, die passive Veredelung würde dann greifen, wenn Strider z.B. einen Nightmare Grind draufmachen würde, also effektiv eine Wertsteigerung durchführt. Die Differenz vorher-nacher ist zu verzollen.
Hier handelt es sich um eine Garantiereparatur, also keinerlei Wertsteigerung.
Die passive Veredelung wäre also schlicht und ergreifend das falsche Zollverfahren. Hier geht es um eine Wiedereinfuhr.

Strider soll eine 0,-- USD Rechnung mit dem Vermerk "guarantee repair" beilegen und die Sache ist erledigt. Für Privatpersonen gilt nur die Glaubhaftmachung, nicht der Beweis.

So is es.
 
Revierler schrieb:
Mein Lieber, die passive Veredelung würde dann greifen, wenn Strider z.B. einen Nightmare Grind draufmachen würde, also effektiv eine Wertsteigerung durchführt. Die Differenz vorher-nacher ist zu verzollen.
Hier handelt es sich um eine Garantiereparatur, also keinerlei Wertsteigerung.
Die passive Veredelung wäre also schlicht und ergreifend das falsche Zollverfahren. Hier geht es um eine Wiedereinfuhr.
...

Das ist schlichtweg falsch, was Du da schreibst. Zumindest für Deutschland. Was da bei Euch in Österreich abläuft, weiß ich nicht.

Hier gibt es die Information zur "Überführung von Waren in das Verfahren der passiven Veredelung" beim Zoll.

Da ist im Feld 24 einzutragen, um welche Art des Geschäfts es sich handelt. -> Schlüsselnummer 64 (vorübergehende Ausfuhr einer Warensendung zur Reparatur und Wartung ohne Entgelt)

Im Feld 44 werden besondere Angaben zur Veredelung gemacht:
z.B. die voraussichtliche Einfuhrfrist (bzw. bei einmaliger Ausbesserung mit vorzeitiger Einfuhr die voraussichtliche Ausfuhrfrist) für die auszubessernden Waren, bei einmaliger Ausbesserung ggf. auch der Grund für die unentgeltliche Veredelung (z.B. Garantie)

Und damit sollte jetzt auch klar sein, dass die Garantiereparatur eine unentgeltliche Veredelung ist.

Das einige Zollämter ein kulanteres Verfahren anwenden, mag durchaus sein. Nur kann und sollte man sich darauf nicht berufen, wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist. Und eine Ausrede wie "Mr. XYZ hat aber im Forum geschrieben, ...." zählt dann auch nicht.
Deswegen ist es ratsam, sich die Information bei Leuten einzuholen, die sich damit wirklich auskennen. In diesem Fall würde ich mich an den Zoll wenden, in meinem Fall an den deutschen Zoll ... und sonst niemanden.

Und jetzt kanns hier gerne weiter gehen mit "halbseidenem Wissen", "hätte", "wenn", "aber", "ich glaube", ....
 
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Danke an alle für ihre Beiträge!

Ich werde entsprechend das definitiv nicht neue Messer (unbrauchbar!) in die USA schicken. Erst dann werde ich ein funktionierendes und fehlerfreies SMF besitzen...

Ach ja: Alle Messer, die ich vom grossen Internetauktionshaus kaufte, kamen so an wie beschrieben, nur das Strider SMF wurde mir als neu verkauft, obwohl es absolut nicht neu war. Faule Äpfel gibt es halt überall...
Vielleicht ist der Verkäufer ja auch Mitglied im Forum und liest das. An Deine Adresse: Danke für das "neue" SMF und die (nicht) "Beantwortung" meiner Mail an Dich! :mad:

Sorry, musste aber mal raus (Ärger!), auch wenns nichts hier verloren hat und es Ärger von oben geben könnte...
 
Ähem... OK. Bin schon eine Zeit lang weg vom Geschäft. Danke fürs Update.

Seit dem EU-Beitritt 1995 gilt das selbe Zollrecht.
Ich habs wohl schon verdrängt, nach allem, was ich beim Zoll mitgemacht habe.
 
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