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gast04062009
Gast
Ich weiß, es gibt mittlerweile genügend Beiträge (nicht nur in diesem Forum) zur (Il-)Legalität von Messern. Trotz (oder vielleicht auch wegen?) der Fülle an Informationen blicke ich leider nicht mehr durch. Deshalb mal ganz konkret gefragt (mit diesen verklausulierten Gesetzestexten konnte ich noch nie etwas anfangen): Ich weiß, dass das Führen von Einhandmessern verboten ist. Aber auch bei zweihändig zu öffnenden Messern gibt es offenbar Einschränkungen. So darf die Klinge (inkl. des ungeschliffenen Teils) nicht mehr als 8,5 cm ab Griff gerechnet betragen, und jedes Messer - egal wie lang die Klinge ist - mit einer Verriegelung entspricht auch nicht mehr den Gesetzesnormen?
Dies würde dann ja bedeuten, dass auch die großen Wenger bzw. Victorinox-Messer illegal sind. Die Victorinox-Messer (111mm) haben wohl ab Griff eine Länge von ca. 9 cm und sind verriegelbar. Selbst die Klinge des Mauser-Messers (108 mm) Länge dürfte demnach nicht mehr in Ordnung sein???
Und bei Wenger gibt es die Evolution S-Serie, im Prinzip ein Standard-Offiziersmesser mit Klingenarretierung. Auch verboten?
Also wäre demzufolge nur noch ein Standard-Offiziersmesser mit 91 bzw. 84 mm (Victorinox) Länge legal?
Unabhängig davon ist jedes Messer, dessen Klinge verriegelt werden kann, verboten, auch wenn es zweihändig zu öffnen ist und die Klinge z.B. nur 5 cm lang ist?
Ich hoffe, ich strapaziere nicht Eure Geduld, aber ich blicke da nicht mehr durch. So ein 111 mm Victorinox wäre meines Erachtens für eine Wanderung ein gutes Messer, nur wenn man es nicht mehr legal führen darf? Ich weiß, es gibt Ausnahmeregelungen, aber wo fangen die an? Schon bei einer Tageswanderung durch belebte deutsche Gefilde?
Grüße
bettyblue
Dies würde dann ja bedeuten, dass auch die großen Wenger bzw. Victorinox-Messer illegal sind. Die Victorinox-Messer (111mm) haben wohl ab Griff eine Länge von ca. 9 cm und sind verriegelbar. Selbst die Klinge des Mauser-Messers (108 mm) Länge dürfte demnach nicht mehr in Ordnung sein???
Und bei Wenger gibt es die Evolution S-Serie, im Prinzip ein Standard-Offiziersmesser mit Klingenarretierung. Auch verboten?
Also wäre demzufolge nur noch ein Standard-Offiziersmesser mit 91 bzw. 84 mm (Victorinox) Länge legal?
Unabhängig davon ist jedes Messer, dessen Klinge verriegelt werden kann, verboten, auch wenn es zweihändig zu öffnen ist und die Klinge z.B. nur 5 cm lang ist?
Ich hoffe, ich strapaziere nicht Eure Geduld, aber ich blicke da nicht mehr durch. So ein 111 mm Victorinox wäre meines Erachtens für eine Wanderung ein gutes Messer, nur wenn man es nicht mehr legal führen darf? Ich weiß, es gibt Ausnahmeregelungen, aber wo fangen die an? Schon bei einer Tageswanderung durch belebte deutsche Gefilde?
Grüße
bettyblue