Ich finde diese Konstruktion von Cold Steel absolut Klasse ... und Legalität hängt in Deutschland wohl einzig und alleine davon ab, ob ein Butterfly nur als Butterfly gelten darf, wenn es sich in irgendeiner Weise einhändig öffnen lässt .... dem Schmetterling sind nämlich ganz schön die Flügel gebunden, und mit 1 Hand fängt man mit dem Rock Hunter kaum irgendwas an ...
Kontruktionsmässig aufgebaut wie ein Butterfly, aber :
Jede der 2 Griffschalen verfügt über eine Verriegelung und ist zudem so stark gefedert, dass nur 2-händig zu bewegen sind.
Zusätzlich zu "Offen" und "Geschlossen" rastet die Feder jeweils aber auch bei "Halb-geöffnet/geschlossen" noch mal ordentlich ein, eine Art 3te "Festposition" , die abermals nur 2-Händig zu übergehen ist.
Eigentlich DAS legale Messer überhaupt :
--- 1-Handbetrieb ausgeschlossen ... Öffnen / Schliessen nur 2-händig möglich
--- keine "feste Verriegelung", sondern 2 Verriegelungen, die ähnlich UK-Penknife durch Kraft zu überwinden sind (ohne direkt betätigt zu werden) und zudem auf 1/2 Strecke nochmals eingreift ...
Also weder 1-Handmesser noch feststellbare Klinge sondern :
2-Handmesser ohne feste Verriegelung ... und in Deutschland höchstens illegal, weil etwa das Butterfly in Germany gesetzlich unzureichend genau definiert wurde ... ???
Das Rock Hunter macht richtig Spass, sehr gut zu bedienen, und absolut ordentliche Qualität für diese Preisklasse !!!
Zudem : Geöffnet hat das Teil 2 Klingenachsen : Da wackelt rein gar nix, ein zusätzliches PLUS für diese Konstruktion.
Die Klinge : Idealmasse, sehr gute Form, sehr praxistaugliches Messer, auch bei dieser Konstruktion geöffnet kaum Unterschied zu einem ordentlich verriegeltem Folder.
(Für "Bastler" : Ist komplett verschraubt und zerlegbar)
Mein Tip an deutsche Händler : versucht, das Teil zu legalisieren , es hätte es eigentlich verdient ...
Grüsse,
Pb