Zweihandmesser "Cold Steel Black Rock Hunter"

bigbore

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Da kommt vsl. im Sommer ein (wie ich meine) interessantes Messer auf den Markt:
http://www.coldsteel.com/24sjp.html

Auch in D schon als Vorbestellung beim Sponsor.

Mir gefällt das Prinzip eines Doppelslipjoints und die unzuklappbare Klinge a´la´Butterfliege.

BTW: Das das in D legal geführt werden kann sollte klar sein,
ich hab das hier aber bei >Klappmesser< eingestellt, da mich mehr Eure Meinung zum Messer selbst interessiert, lasst bitte das WaffG mal raus.
 
Legal in Deutschland ist dieses Messer meiner Meinung wahrscheinlich nicht, da es offensichtlich alle Merkmale eines sog. Butterfly-Messer aufweist.

Zum Messer selber: Sieht gut aus und wird wie die meisten ColdSteel Messer auch gut sein, hinsichtlich Verarbeitung, Material und Design.

Viel Spass noch!
 
Auf jeden Fall ein interessantes Design. :super:

Coldsteel.com schrieb:
It offers a significant margin of safety and, because of the way it’s opened, it’s legal to possess in most countries, states or jurisdictions that unreasonably ban the sale of even the most innocent one-handed openers.

Das heißt nicht, dass das die deutschen Gesetzeshüter auch so sehen. Wenn man die vorigen Feststellungsbescheide so sieht, gibt es allerdings eine Chance, dass das BKA sein OK gibt.
Die Chance ist aber aufgrund der Formulierung des Butterflyverbots recht gering.

Ookami
 
Mir gefällt das Prinzip eines Doppelslipjoints und die unzuklappbare Klinge a´la´Butterfliege.
BTW: Das das in D legal geführt werden kann sollte klar sein,.

Wieso sollte klar sein, dass " in D legal geführt werden kann", wenn du doch schon selber erkennst (und jeder Polizeibeamte wird das genau so sehen!) das es ganz klar unter die Rubrik "Butterfly" fällt - und damit in D nicht nur ein Führungsverbot besteht, sondern dieses Messer generell verboten ist, d.h. du darfst es nicht mal kaufen/besitzen.......

Weißt du das nicht (kann ich mir bei der Zahl deiner Beiträge kaum vorstellen..) - oder warum sonst widersprichst du dir ganz klar selber:confused:
 
Weißt du das nicht (kann ich mir bei der Zahl deiner Beiträge kaum vorstellen..) - oder warum sonst widersprichst du dir ganz klar selber:confused:


Hallo

Ich kann Dir wieder einmal nicht folgen.
In dem Bericht ist eine Zuhaltung mit zwei Federn beschrieben.
Doppelslipjoint sozusagen.
Also, worum geht es?

Anscheinmesser, weil es den Anschein haben könnte ein Butterfly zu sein?

Ansonsten ist das Messer schön und die Idee gelungen.
 
Naja, es ist zwar wie ein Balisong aufgebaut (= eigentlich verboten), läßt sich aber nicht wie ein Balisong öffnen (wirbelnd, einhändig)

MMn ist es noch verboten - bis es eine Ausnahmegenemigung erhält (was nicht zwingend erfolgen muß, aber durchaus im Bereich des Mögliche ist).

aber solange keiner was bestimmtes weiß, ist es eh alles nur Spekulation
 
Sorry, ich dachte die Gesetzeslage sei einigermassen klar,
zumahl das BKA bereits früher sehr wohl, im Gesetz genannte
"Faltmesser mit zweigeteilten faltbaren Griffen" von gemeinten "Butterfly" unterschieden hat.



Vielleicht gehört der Threat wie er sich entwickelt hat doch in Politik&Recht?

.
 
das was du meinst war des triple action, da wird er griff nur um 90° geschwenkt, hier aber sind es wohl zweigeteilte, um 180° schwenkbare grifften
 
Das Prinzip eines Doppelslipjoints gefällt mir ebenfalls recht gut. Ausserdem ist das Design rein optisch wirklich gelungen. Die Klinge ist lang genug zum Aufbrechen und dem nötigen Zwerwirken vor Ort, die Schärfe (wenn wie bei allen anderen mir bekannten CS-Modellen) und Klingenlänge lassen vermutlich sogar das Aufbrechen des Schlosses (zumindest bis Kategorie Schmalreh/Überläufer) zu, ohne gleich das Waidblatt rausholen zu müssen.
Klingenform dürfte sich auch besonders zum "Aus-der-Decke-schlagen" eignen, wenn es hier nicht verboten wird für mich jedenfalls ein klarer Kauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe mal ein paar infos zu dem bisher Geäußerten eingeholt:

Bei entsprechend hohem Käuferinteresse wird ACMA als Generalimporteur vermutlich beim BKA einen Feststellungsbescheid erwirken.

-->> ACMA ist nicht mehr der Generalimporteur von CS, auf eine Anfrage hin teilte man mir mit, dass man nur noch die Restposten von CS auf der Homepage anbiete.

Auch in D schon als Vorbestellung beim Sponsor

-->> Der "Sponsor" hat auf Nachfrage hin das Angebot bereits von seiner HP genommen und kann auch keine Aussage zur waffenrechtlichen einstufung machen.
 
ich würde keinem empfehlen das Messer auf der Strasse zu tragen. Jeder Polizeibeamte der sich bisschen mit Waffenrecht auskennt, die können leider ob der vielzahl der Gesetze nicht alles wissen, wird Euch wahrscheinlich erstmal mit zur Wache nehmen... und wenn das Nachts geschieht ist ne Nacht in der Zelle bis das Fachbüro wieder auf hat oder beim BKA angefragt werden kann, sicherlich nicht das was man sich wünscht. Auch wenn es dann nix kostet, wäre die Nacht sicherlich nicht die schönste....
 
ich würde keinem empfehlen das Messer auf der Strasse zu tragen. Jeder Polizeibeamte der sich bisschen mit Waffenrecht auskennt, die können leider ob der vielzahl der Gesetze nicht alles wissen, wird Euch wahrscheinlich erstmal mit zur Wache nehmen... und wenn das Nachts geschieht ist ne Nacht in der Zelle bis das Fachbüro wieder auf hat oder beim BKA angefragt werden kann, sicherlich nicht das was man sich wünscht. Auch wenn es dann nix kostet, wäre die Nacht sicherlich nicht die schönste....

Das Messer ist doch gerade erst von Cold Steel angekündigt worden. Wenn es hierzulande unter die verbotenen Gegenstände und Waffen fällt hat sich der Erwerb und das Führen eh erledigt.... I don't see your point :confused:
 
Ich finde diese Konstruktion von Cold Steel absolut Klasse ... und Legalität hängt in Deutschland wohl einzig und alleine davon ab, ob ein Butterfly nur als Butterfly gelten darf, wenn es sich in irgendeiner Weise einhändig öffnen lässt .... dem Schmetterling sind nämlich ganz schön die Flügel gebunden, und mit 1 Hand fängt man mit dem Rock Hunter kaum irgendwas an ...

Kontruktionsmässig aufgebaut wie ein Butterfly, aber :
Jede der 2 Griffschalen verfügt über eine Verriegelung und ist zudem so stark gefedert, dass nur 2-händig zu bewegen sind.
Zusätzlich zu "Offen" und "Geschlossen" rastet die Feder jeweils aber auch bei "Halb-geöffnet/geschlossen" noch mal ordentlich ein, eine Art 3te "Festposition" , die abermals nur 2-Händig zu übergehen ist.

Eigentlich DAS legale Messer überhaupt :
--- 1-Handbetrieb ausgeschlossen ... Öffnen / Schliessen nur 2-händig möglich
--- keine "feste Verriegelung", sondern 2 Verriegelungen, die ähnlich UK-Penknife durch Kraft zu überwinden sind (ohne direkt betätigt zu werden) und zudem auf 1/2 Strecke nochmals eingreift ...

Also weder 1-Handmesser noch feststellbare Klinge sondern :
2-Handmesser ohne feste Verriegelung ... und in Deutschland höchstens illegal, weil etwa das Butterfly in Germany gesetzlich unzureichend genau definiert wurde ... ???

Das Rock Hunter macht richtig Spass, sehr gut zu bedienen, und absolut ordentliche Qualität für diese Preisklasse !!!

Zudem : Geöffnet hat das Teil 2 Klingenachsen : Da wackelt rein gar nix, ein zusätzliches PLUS für diese Konstruktion.
Die Klinge : Idealmasse, sehr gute Form, sehr praxistaugliches Messer, auch bei dieser Konstruktion geöffnet kaum Unterschied zu einem ordentlich verriegeltem Folder.

(Für "Bastler" : Ist komplett verschraubt und zerlegbar)


Mein Tip an deutsche Händler : versucht, das Teil zu legalisieren , es hätte es eigentlich verdient ...

Grüsse,
Pb
 
Ich finde diese Konstruktion von Cold Steel absolut Klasse ... und Legalität hängt in Deutschland wohl einzig und alleine davon ab, ob ein Butterfly nur als Butterfly gelten darf, wenn es sich in irgendeiner Weise einhändig öffnen lässt .

Ich würde mir wenig Hoffnung machen, dass das Rock Hunter in Deutschland legal ist.
Die Definition in Anlage 2 zum Waffengesetz,
Punkt 1.4.3 erwähnt nämlich nichts davon, dass ein Butterflymesser
einhändig zu öffnen sein muss, um als Butterflymesser zu gelten.
Da steht nämlich nur "Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren
Griffen" und sonst nichts - und das trifft auch auf das Rock Hunter zu,
oder ?
 
Vielen Dank für deine einleuchtende Beschreibung des Funktionsprinzips, Serge. :super:
...Kontruktionsmässig aufgebaut wie ein Butterfly, aber :
Jede der 2 Griffschalen verfügt über eine Verriegelung und ist zudem so stark gefedert, dass nur 2-händig zu bewegen sind.
Zusätzlich zu "Offen" und "Geschlossen" rastet die Feder jeweils aber auch bei "Halb-geöffnet/geschlossen" noch mal ordentlich ein, eine Art 3te "Festposition" , die abermals nur 2-Händig zu übergehen ist. ...



Ansonsten:
Ich verweise mal ganz selbstgefällig auf dieses Thema, in dem das alles schon erwähnt wurde ;) ;):
Cold Steel Neuerscheinungen 2008
;) :rolleyes:
 
Hallo Waldjäger,

Genau diesen Artikel hatte ich vor meinem Bericht auch gelesen, konnte mir dabei aber eigentlich nicht wirklich was vorstellen (hatte es mir anders vorgestellt) , bis ich das Black Rock nun in Natura zum 1ten Mal in Händen hatte.

=> Ich habe versucht, in eigenen Worten genau so zu beschreiben, wie ich das Black Rock nun erlebt habe , in dem anderen Bericht steht z.B. nichts so wirklich geschrieben von der mittigen Einrast-Position ...

Gerade diese 90-Grad Position wo "zwischenverriegelt" wird finde ich aber wichtig, da zusätzlich berhindert wird, dass nach Entriegeln in einer der 2 Endpositionen durch Schwung direkt die 2te Endposition erreicht würde ... Mitte muss zusätzlich unter Zuhilfenahme der 2 Hände erfolgen.


Gerade deshalb kann es eigentlich kein Butterfly sein ... und ist wohl nur (wenn überhaupt) illegal, weil halt die Beschreibung zu Butterfly in der deutschen Gesetzgebung hierzu entweder ungenau oder unvollständig ist ....

Ist ja eigentlich ein völlig neues Konzept, und daher die Frage, ob es dann direkt in ein bereits vorhandenes Konzept eingestuft werden kann oder darf ....


Frei schwenkbar ist beim Black Rock Hunter jedenfalls überhaupt nichts ... sofern dies Bedingung für Einstufung eines Butterfly ist : Das Black Rock Hunter könnte in keinster Weise als Butterfly eingestuft werden ....

Grüsse,
Pb
 
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