13.12.2001: 1. Beratung zur Neuregelung des Waffenrechts in Deutschland

Status
Not open for further replies.

HankEr

Super Moderator
Messages
4,280
In der heute stattfindenden 208. Sitzung des dt. Bundestages findet unter Tagesordnungspunkt 17 die erste Beratung zur Neuregelung des Waffenrechts statt. Die Sitzung wird auch über das Internet im Bundestags-TV im RealPlayer8 Format übertragen und ist für 9:00h bis 23:30 eingeplant. Für das Waffenrecht sind 30h Minuten (als vorletzter Punkt) eingeplant, vor frühestens 21:45h wird man wohl kaum bei dem Thema angelangt sein. [Der Zeitplan ist schon aus dem Ruder gelaufen, die Beratung wird wohl --- wenn überhaupt noch heute --- wesentlich später stattfinden s.u.]

Die Drucksache 14/7758 zu Tagesordnungspunkt 17a ist jetzt --- wenige Minuten vor der Sitzung --- scheinbar noch nicht allgemein verfügbar. Sollte diese noch erscheinen, so wird man sie wohl hier finden. Wer die Zeit bis zum erscheinen nutzen will kann sich ja derweilen in den Entwurf des Kabinetts einlesen.

s.a.

In den nächsten Wochen (der Fahrplan sieht vor das neue Gesetz bis März 2002 zu verabschieden) wird es sich entscheiden, welche Messer sich in Deutschland bald auf der Liste verbotener Gegenstände wiederfinden, deshalb habe ich am Dienstag den 18. Dezember um 20:30h einmal einen Themenchat dazu angesetzt.
 
Last edited:
So, im Briefkasten habe ich eben die Drucksache 14/7758 (301 Seiten) gefunden. Diese scheint was den Messeranteil betrifft unverändert den Stand des Kabinettsentwurf wiederzuspiegeln.

Anlage 2 (zu §2 Abs.3)
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen ist verboten:

[...]

1.3.3
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);

[...]

1.4.1
Messer, deren Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser). Von Satz 1 ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff ragende Teil der Klinge
  • höchstens 8,5cm lang ist,
  • in der Mitte eine Breite von 20 Hundert ihrer Länge aufweist,
  • nicht zweiseitig geschliffen ist und
  • einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;

1.4.2
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser);

1.4.3
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser);
 
Tja, Freunde der Nacht, zur Zeit Spricht unsere (D) Bildungsministerin zur PISA-Studie, das Zuwanderungsrecht hat sich wohl doch etwas länger hingezogen. Wenn es nicht zur Vertagung kommt, dann kommt das Waffenrecht kaum vor 1:00h früh daran. Da wird dann in aller Frische darüber beraten :irre:
 
Also die Formulierung mit den sternfömigen Scheiben ist echt toll, wem fällt den bloß so ein Mist ein :irre:

Sowas kann einem Menschen der der deutschen Sprache mächtig ist doch auch nur um 1.00 nachts einfallen, oder ;)

Wenn ich das jetzt kapiert hab, sind die nomalen Springer aber jetzt von der Liste, oder ?

Und mal ganz besondren Dank an HankEr, der sich die Mühe gemacht hat die ganzen Links hier zu setzen :super:
 
Die normalen Springer scheinen damit vorläufig vom Tisch (die Höhe der Klinge müsste in Zukunft aber dann statt 14% der Länge mind. 20% der Länge betragen, was dem ein oder anderen Stiletto sicherlich den Garaus macht; mein UDT hat z.B: einen 70mm langen herausragenden Teil, welcher in der Mitte (35mm von Griff oder Spitze entfernt) eine Höhe von 19mm hat, das sind 27%, wäre sie 5mm niedriger => :glgl: ). Den Besitzern und Freunden von OTFs, Butterflies und Faustmessern hilft das aber ebensowenig wie den Anhängern einer liberalen Rechtes im Allgemeinen.

[Entwarnung kann aber noch nicht gegeben werden, da ich die Stellungnahme der Bundesregierung, zu den Änderungswünschen des Bundesrates noch nicht gelesen habe.]
 
Last edited:
In der gerade laufenden Beratung zum Petitionsausschuß, wurde zum einen die Petition als willkommenes "Mittel zur Auswirkungsabschätzung von Gesetzen" gelobt. Und Bernd Reuter hat die Damen und Herren Minister und Staatsekretäre dazu aufgerufen nicht unreflektiert ihre Unterschrift unter alle Vorlagen aus der Ministerialbürokratie zu setzen. Hätte er das doch nur vor diesem WaffG-Entwurf gemacht (und Gehör gefunden)!
 
Wie ist das mit dem durchgehenden Klingenrücken zu verstehen?
Beim Udt ist der Rücken ja leicht tailliert....

Hocker:confused:
 
Hocker, frag mal Deinen Bundestagsabgeordneten und Deinen Innenminister!
 
1.4.2
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser);

Wobei jetzt natürlich immer noch nicht klar ist
a: wann (ab/bis wieviel Winkel-Grad) ist ein Griff quer zur Klinge ?
b: wann ist eine Faust geschlossen? Ich kann nur meine Hand schließen oder öffnen, meine Faust ist immer geschlossen. Was ist, wenn ich den kleinen Finger dabei abspreizen muß?
 
Günter, frag doch den Rudi nochmal, der ist ja nicht nur Minister sondern auch MdB und muß darüber abstimmen, also wird er wohl wissen was damit gmeint ist :haemisch:
 
Hallo Guenter,

da kann ich dir nur recht geben, ein Faust ist per definitionem immer geschlossen, sonst wär es ja keine :D und jedes Messer wird bestimmungsgemäß in der der Faust gehalten, ich kenne keinen der mit einer offenen Hand ein Messer sicher benutzen kann. ;)

Genauso ist es mit dem Griffwinkel, wie werden denn jetzt Messer mit einem angedeuteten Pistolengriff eingeordnet ?

Oder noch was lustiges, wie ist es denn jetzt mit einem Folder den man in klassischer Push-Dagger Position einrasten lassen kann. Das ist ja kein feststehendes Messer :D

Und noch mal zu den Wurfsternen, was ist denn jetzt wenn ich mir eine völlig runde Wurfscheibe bastle, die keine Zacken hat, bei der aber der Rand rasiermesserscharf geschliffen ist ?

Der bescheuerte Gesetzesentwurf ist doch so schlampig gemacht, wie ein Bö.... Messer :fack:
 
Naja

Ich sehe es jetzt schon vor mir:
Strassenkampf mit geworfenen Kreissägeblättern, da Shuriken verboten wurden, attackierte Polizisten, deren Ballistikwesten mit scharfgeschliffenen Korkenziehern durchstochen wurden.

Lass dir das Hirn entfernen und werde Politiker:teuflisch

Politker: eigentlich "mann der stadt", jetzt "träger einer narrenkappe"
 
Die Reden wurden nicht gehalten sondern zu Protokoll gegeben, die Entwürfe wurden an die Ausschüsse überwiesen.

... und wieder löst sich eine fast leere Bundestagsversammlung auf ...

Gute Nacht an alle Parlamentarier! :hmpf:
 
Bei den Fallmessern, sollen nach "selbsttätig" noch die Wörter "oder beim Loslassen der Sperrvorichtung" eingefügt werden, da sind sich Bundesrat und Bundesregierung einig.

Zm Thema Wurfsterne möchte der Bundesrat, daß "sternförmige" gestrichen wird und vor "Wurfsterne" noch ein "z.B." kommt. Begründung:
Bei der einengenden Definition "sternförmig" besteht dei Gefahr, dass Anwender oder Hersteller auf Scheiben mit geschliffenem Rand mit derselben Wirkungsweise ausweichen.
Die Bundesregierung lehnt dies ab, da sonst Abgrenzungsprobleme zu handelsüblichen sonstigen Gebrauchsgegenständen.
 
Ja was jetzt, sind die einfach in`s Bett gegangen ohne drüber zu debatieren ???? Zu was was zahlen wir die denn ???

@ Teachdair : Also wirklich du hast scheußliche Fantasien und das auch noch zur Weihnachtszeit. ;) Nimm dir mal ein Beispiel an mir : Ich schlage vor wir schenken jedem Parlamentarier ein richtig schönes großes Stachelschwein, setzen das in ein Kissen und legen das auf die Stühle der Mandatsträger, die freuen sich dann sicher wenn sie sich draufsetzen :teuflisch: Und weil unsre Volksvertreter fast alle hintenrum recht gut gepolstert sind, tut`s auch den Tierchen nicht weh. Ok das Stachelschwein von Joschka hat ein bißchen Pech, aber der ist ja auch nicht so schwer :lach2:
 
Zu den Faustmessern bittet der Bundesrat zu prüfen wie sichergestellt werden kann, dass Faustmesser mit Werkzeugcharakter, wie z.B. Abhäutemesser (Skinner) die z.B. bei der Jagd anwendung finden, nicht als verbotene Waffen eingestuft werden können.

Stellungnahme Bundesregierung: Es wird vorläufig an der usrprünglichen Fassung festgehalten, da Differenzierung schwierig. Evtl. Ausnahmegenemigungen. Geprüft wird ob durch eine definitorische Bestimmung des Verhältnisses der Klingenbreite zur Klingenlänge sowie bezogen aud den einseitigen Schliff und die asymetrische Lage der Spitze (zur Unterscheidung zu einem Dolch) eine Einschränkung des Verbotes möglich ist.
 
Original geschrieben von HankEr
Günter, frag doch den Rudi nochmal, der ist ja nicht nur Minister sondern auch MdB und muß darüber abstimmen, also wird er wohl wissen was damit gmeint ist :haemisch:
Und sogar mein Wahlkreis-Vertreter. Aber durch die politischen (Bundeswehr in Krisengebiete) und privaten Ereignisse hat Herr Pilati vielleicht keine Zeit mehr für solche Kleinigkeiten :haemisch:
Aber immerhin scheinen sie zur Kenntnis genommen zu haben, daß es auch Gebrauchsmesser mit den angesprochenen Kriterien gibt. Ob da letzten Endes auch eine entsprechende Reaktion erfolgt...
Wahrscheinlich werden künftig Kreissägen, Wurst- und Brotschneidemaschinen verboten, da sind ja auch so scheußliche kreisförmige Zackenscheiben drin, die schlimme Verletzungen verursachen können. Als nächstes dann vielleicht die Fahrräder, die haben ja auch solche Zahnscheiben (ok, vielleicht sind da die Grünen dagegen); dann alle Geräte mit Zahnrädern, die sind ja so ähnlich. Man merke die Grundrichtung...
PS: muß ich jetzt mein Chakra verstecken? Ist ja keine Scheibe, sondern ein Wurfring, aber vielleicht merken die es ja doch?
 
So, jetzt habe ich alle wesentlichen Punkte der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Punkten des Bundesrates durch und alle Blankwaffen bezogenen Sachen daraus auch hier wiedergegeben. Da die Reden ja nicht gehalten wurden (TOP 17 hat etwa 20s in Anspruch genommen "Ich Rufe..., Reden zu Protokoll, Wiederspruch?, Nein, somit ist die Sache an den zust. Ausschuß überwiesen"), gilt es nun zu Warten bis das Protokoll der Sitzung irgendwoher zu bekommen ist. Auf die Veröffentlichung im i-Net in nächster Zeit muß man wenn man sich die mehrfach angesprochene Drucksache und deren Verfügbarkeit so ansieht ja wohl nicht zu hoffen.

In der Zwischenzeit gilt es zum einen, auf die Abgeordneten zu drängen und möglichst mit Bildern von jagdlichen "Faustmessern" darauf hinzuweisen, daß diese ja wohl unmöglich mit so einem Verbot gemeint sein können und diese zu bitten auf eine Streichung des Verbotes oder zumindest, vor diesem Hintergrund, auf eine entsprechende Konkretisierung des Vorbotes hinzuwirken. Weiterhin weiter bohren und hinterfragen auf welcher Grundlage die besondere Gefährlichkeit von Butterflies und OTFs angenommen wird. Wenn sie ehrlich sind/wären müssten Sie dann zugeben, daß diese Punkt alleine ihrer oder der Phobien ihrer Ministerialbeamten entstammt. Statistiken die dies belegen gibt es nämlich nicht. Fragt wie mit wertvollen Stücken und Sammlungen nach der Verbot verfahren werden soll. Ob Entschädigungen oder Sondergenehmigungen geplant sind. Stellt klar, daß Ihr gegen eine Enteignung den schäfsten Protest einlegt.

Zusätzlich sollte man wohl die mangelnde Information der Bürger kritisieren, welche sich zum einen durch die verzögerte Erscheinung der aktuellen Drucksache als auch durch kommentarlose Überweisung der Angelegenheit durch den Bundestag manifestiert. Die erste Lesung eines Gesetzes dient ja in unserem Gesetzgebungsverfahren dazu die Motivation für die geplante Änderung zu vermitteln und insbesondere der Information der Bürger und Medien darüber. Zur mangelnden Information kann ja auch eine Parallele zu dem oben angegebenen Telepolis-Artikel gezogen werden und hinterfragt werden ob dahinter Programm steckt. Bittet euere Abgeordneten, doch euch baldmöglichst das Protokoll zur 208. Sitzung zukommen zu lassen, damit ihr euch über das Thema informieren könnt.
 
Ach, ja aufgrund der zahlreichen Fragen :irre:

Da der Bundestag ja kommentarlos überwiesen hat sind nun alle Mitglieder des Innenausschusses dankbare Abnehmer für euere Schreiben. Belange die den Schießsport betreffen (Grundkontingent, Einstiegsalter) dürfen ruhig auch mal an den Sportausschuß gehen. Zu Fragen der Konformität mit Verfassungsrecht und europäischem Recht (Nachschau, Vereinszwang, Enteignung) sollte auch der Rechtsausschuß nicht dumm sterben.

Für die schlechte Zugänglichkeit von Dokumenten und für die gestrichene 1. Beratung interessieren sich besonders der Bundestagspräsident sowie seine Vizes (Dr. Antje Vollmer, Anke Fuchs (die höchstpersönlich die erste Beratung durchgewunken hat)).

Unser Innenminister sowie seine Staatsekretäre sind sich sicher über die eine oder andere Spitzfindigkeit ihrer Ministerialbürokraten auch noch nicht so ganz im klaren. Und die Justizministerin hat sicher auch keine Lust ohne hinreichende Informationen dazu Stellung zu beziehen.

Nie vergessen sollte man eben auch seine jeweiligen Wahlkreisabgeordneten die diese auch nur ungern aus Dummheit auf Stimmen verzichten.
 
Last edited:
Status
Not open for further replies.
Back