§42a kompatibles Tactial mit teilweise Wellenschliff

Das Beispiel Böker zeigt nur, dass man den Begriff Kampfmesser im Gegensatz zu früher nicht mehr verwendet. Ich behaupte um keine Angriffsfläche zu bieten. Weil man um die Problematik weiß. Ließe sich vielleicht hier bestätigen

Ein Buttermesser bleibt trotz martialischem Namen ein Buttermesser und der Dolch ein Dolch, stimmt.

Aber ein Dolch unter 12 cm Klingenlänge bleibt eine Waffe, da sind wir uns sicher einig.

Nach dem Waffengesetz sind u.a. Waffen tragbare Gegenstände die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.

Hier geht um die Bestimmung als Waffe. Da ist der Name ein Indiz. Darauf stellt das BKA auch ab.

Das BKA schreibt im Feststellungsbescheid zum RBB Outdoor :

"Gegen eine Waffeneigenschaft des Messers sprechen die Zweckbestimmung des Herstellers,..." da Outdoor im Namen. Hier aber Combat im Namen.

Was kommt noch im Bescheid. 10 cm Klingenlänge als Indiz für eine Waffe. Haben wir.

Spitze des Messers. Typische Gebrauchsmesserspitze ? Nein. Eine American Tanto Klinge. Wofür ist die besonders geeignet ? Zum Stechen. Waffe? eher pro

Der Griff. Hilft nur wenn er glatt ist als Gegenindiz. Bringt uns nicht weiter. Griffigkeit schadet nicht.

Schlagdorn am Griffende. Typisches Gebrauchsmesser ? Auch nein. Pro Waffe? Ja.

Gesamteindruck. Kein Pfadfindermesser, dafür martialisch. Schwarz, Wellenschliff, American Tanto, heißt Combat, auf der Homepage in Soldatenhand.

Was spricht also gegen eine Waffe ?
Aus dem Bescheid geht auch hervor. " Das Messer weist neben den Eigenschaften eines Gebrauchsmesser auch Merkmale einer Hieb-und Stichwaffe auf". Also reicht ein nebeneinander der Merkmale aus. Eine Auch-Waffe. Apfelschneiden geht auch reicht nicht zur Entkräftung.

Das BKA ist eine gewichtige Instanz, nicht irgendwer. Ich bin irgendwer:)


Als ich mit dem Schreiben anfing wollte ich nur zeigen, dass man keine Rechtssicherheit hat. Zwei Juristen, drei Meinungen, gerade weil es so wenig Rechtsprechung gibt. Jetzt behaupte ich, wir sind sogar sehr nah an der Waffe. So nahe, dass man es jemanden der Sicherheit anstrebt nicht empfehlen kann.

Als letztes Beispiel für Zweckbestimmung. Baseballschläger sind im Originalzustand ein völlig freier Gegenstand, mit Handschlaufe eine Waffe mit allen Konsequenzen. Sinnfrei, aber wahr und ganz simpel. Oder Pfeffersparay. Mit Kennzeichnung "Nur zur Tierabwehr" völlig frei im Erwerb Gleiche Dose ohne Aufdruck-illegal.

Ich würde es eher Risikobewußtsein als Angst nennen. Das Risiko der Waffeneinstufung habe ich hoffentlich dargelegt.
Für mich liegen deutliche Zweifel am erlaubnisfreien Führen vor.

Immer noch vom Gegenteil überzeugt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke es ist an der Zeit den werten Ratschlaggebern einen Hinweis zu geben, der gleich als erster Punkt im Fragenkatalaog der Kaufberatung dick und fett hervorgehoben steht:

* Hast Du Dich über die aktuelle Gesetzgebung zu Messern informiert?
Hinweis: Keine Diskussionen über das Waffengesetz in der Kaufberatung!

Solltet ihr trotzdem weitermachen wollen, so macht das bitte in Politik & Recht.
 
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