Abstimmung zur Petition

Welcher Petitionstext soll "öffentliche Petition" werden ?


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Ok,

sieht so aus als wäre die Mehrheit für die 3. Version.

Ich hab sie mir grad nochmal durchgelesen und hätte da ein paar Sachen die sich noch verbessern ließen bzw. sich im Text einfach nicht gut lesen.



"Ein Taschenmesser gebraucht man eben nicht nur als Jäger, Pilzesammler und Feuerwehrmann, sondern, damit man es immer dabei hat, falls man ein Werkzeug benötigt."

Dieser Satz passt irgendwie nicht zusammen.

Viellleicht so:

"Ein Taschenmesser gebraucht man eben nicht nur zeitlich oder örtlich begrenzt als Jäger, Pilzesammler oder Feuerwehrmann, sondern auch im normalen Alltag für vielseitige Zwecke."


Hier würde ich ein "auch" einfügen.

"Das ist >auch< der Grund, warum sie so beliebt und weit verbreitet sind."


Hier würde ich es etwas anders formulieren:

"Dass diese „allgemein anerkannten Gründe“ im Gesetz nicht genau definiert sind, trägt zur rechtlichen Unsicherheit bei.

Stattdessen vielleicht:

"Dazu kommt, dass diese "allgemein anerkannten Gründe" im Gesetz nicht näher definiert sind und dadurch nur weitere rechtliche Unsicherheiten für den Bürger geschaffen werden."

Hier:

"Sich für das Tragen eines solchen Messers rechtfertigen zu müssen, stellt eine beleidigende Bevormundung und Verunsicherung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar

Vielleicht so:

"Sich für das Tragen eines solchen Messers rechtfertigen zu müssen, stellt eine absolut unangemessene Bevormundung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar."


Hier würde ich das "Handlungsfreiheit" durch "persönliche Freiheit" ersetzen weil es oben schon mal verwendet wurde:

"Solch eine pauschale Einschränkung der Handlungsfreiheit steht in keinem Verhältnis zum zweifelhaften Erfolg der Maßnahme."



Hier würde ich ein "durch ein Messerverbot in der Öffentlichkeit" einfügen:

"Die Jugendkriminalität wird >durch ein Messerverbot in der Öffentlichkeit< nicht wirkungsvoll in ihren Ursachen bekämpft.


Das hier hört sich irgendwie nach "Küchenmesser zur Verteidigung" an (der Satz ist zum Teil noch von mir, find ihn aber im neuen Zusammenhang zu aggresiv):

"Als freier Bürger sollte man auch hier das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis irgendeines „allgemein anerkannten Zwecks“ solche Messer tragen und auch benutzen zu dürfen."

Vielleicht eher:

"Als freier Bürger sollte man auch hier das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis irgendeines "allgemein anerkannten Zwecks", solche Messer transportieren zu dürfen ohne sie in ein (laut Gesetz) "verschlossenes Behältnis" sperren zu müssen.



So, ich hoffe es kommt nicht irgendwie arrogant rüber daß ich hier soviel verändern will.
Ich möchte einfach nur einen Text der gut bei der Leserschaft ankommt.


BtW.
Ein Fachmann wäre hier wirklich nicht schlecht.

Die Petition sollte "im Namen" der IMSW durch eine natürlich Person eingereicht werden.
Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Petition (also sobald mitgezeichnet werden kann), sollten durch die IMSW Pressemitteilungen rausgehen. Wir haben hier sicher jemanden dabei, der sich damit besser auskennt, wie / an wen so etwas verschickt werden sollte, um eine vernünftige Chance für Veröffentlichung zu haben. Meldet sich jemand??

Das hört sich doch mal gut an, Veröffentlichung ist das Stichwort.

Gruß K.
 
"Ein Taschenmesser gebraucht man eben nicht nur zeitlich oder örtlich begrenzt als Jäger, Pilzesammler oder Feuerwehrmann, sondern auch im normalen Alltag für vielseitige Zwecke."
Vielleicht so:

Ein Taschenmesser führt man eben nicht nur zu bestimmten Anlässen, sei es der Jagd, des Pilzesammelns oder im Rettungseinsatz, sondern auch im Alltag und sei es nur für den Fall, man bräuchte es. So, wie auch Telefone mitgeführt werden, obwohl man manchmal tagelang nicht angerufen wird.


"Das ist >auch< der Grund, warum sie so beliebt und weit verbreitet sind."
Vielleicht so: Das ist im Übrigen der Grund, warum es klappbare Taschenmesser gibt.



"Sich für das Tragen eines solchen Messers rechtfertigen zu müssen, stellt eine absolut unangemessene Bevormundung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar."
Sich rechtfertigen zu müssen ist keine Bevormundung.

Ich würde "beleidigend" und "Bevormundung" durch unverhältnismäßige Belastung ersetzen.


"Als freier Bürger sollte man auch hier das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis irgendeines "allgemein anerkannten Zwecks", solche Messer transportieren zu dürfen ohne sie in ein (laut Gesetz) "verschlossenes Behältnis" sperren zu müssen.


Bürger reicht. Es gibt keine unfreien Bürger. Wären sie unfrei, wären sie keine Bürger.

Das ist keine Grundsatzdiskussion, ich würde mich dem endgültigen Text so oder so anschließen. Es wurde eben gefragt.

Ansonsten: Druckbare Version rausbringen und jeder schickt es an seine Regionalpresse und wen er sonst so kennt.
 
AW: WICHTIG: Petition gegen die WaffG-Änderungen

Ich werde mal meine Feinschliffvorschläge bringen:

Es fehlt noch der Hinweis, dass ein Großteil der Taschenmesser auf dem Markt betroffen wäre.

Bei den >12cm Klingen sollte man auch noch ein nicht-Küchenmesser anführen, zB Outdoor oder Fahrtenmesser.

Ookami
 
Na schau an, so kommt doch was brauchbares raus.

Wie gefällt euch das:


Grund für das bundesweite Trageverbot von Einhandmessern und Messern mit mehr als 12 cm Klingenlänge ist laut allen beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund friedlichen und gesetzestreuen Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, diese Werkzeuge in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.

Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Zwecke (z.B. als Rettungsmesser oder als Werkzeug für alle anfallenden Schneidarbeiten) geeignet und bestimmt sind. Das ist im Übrigen der Grund, warum es einhändig klappbare Taschenmesser gibt.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbrauchen, ist es nicht verhältnismäßig, ein Verbot für die gesamte BRD zu erlassen und somit alle friedfertigen Bürger zu kriminalisieren, die ein derart praktisches Werkzeug tragen und täglich gebrauchen.

Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen (wie im Gesetz formuliert) „allgemein anerkannten“ Grund vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Handlungsfreiheit eines jeden Bürgers. Dazu kommt, dass diese "allgemein anerkannten Gründe" im Gesetz nicht näher definiert sind und dadurch nur weitere rechtliche Unsicherheiten für den Bürger geschaffen werden.
Ein Taschenmesser führt man eben nicht nur zu bestimmten Anlässen, sei es der Jagd, des Pilzesammelns oder im Rettungseinsatz, sondern auch im Alltag und sei es nur für den Fall, man bräuchte es. Sich für das Tragen eines solchen Messers rechtfertigen zu müssen, stellt eine unverhältnismäßige Belastung und Verunsicherung für jeden friedfertigen Bürger dar. Solch eine pauschale Einschränkung der persönlichen Freiheitt steht in keinem Verhältnis zum mehr als zweifelhaften Erfolg der Maßnahme.

Die Jugendkriminalität wird durch ein Messerverbot in der Öffentlichkeit nicht wirkungsvoll in ihren Ursachen bekämpft. Zudem wird sich die Problemgruppe um ein solches Verbot wenig kümmern und im Zweifelsfall sind schnell andere legale Werkzeuge für den Missbrauch zur Hand. Es wäre bspw. wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen.

Der zweite Teil des Gesetzes betrifft feststehende (d.h. nicht klappbare) Messer über 12 cm Klingenlänge. Unter dieses Trageverbot fallen jetzt viele alltäglich benötigte Werkzeuge, wie z.B. Küchen- und Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm aufweisen. Es ist auch hier mehr als unverhältnismäßig, diese Werkzeuge dem gesetzestreuen Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.
Als friedfertiger Bürger sollte man auch hier das Recht zurück erhalten, ohne Bringschuld für den Nachweis irgendeines "allgemein anerkannten Zwecks", solche Messer bei sich tragen zu dürfen, ohne sie in ein (laut Gesetz) "verschlossenes Behältnis" sperren zu müssen.

Ich bitte daher um schnellstmögliche und vor Allem sachdienliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere hiermit für jeden Bürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm führen zu dürfen.


Also ich find ihn so klasse! Er ist aussagekräftig, leicht zu lesen und er überzeugt!!!

Gruß K.
__________________
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich habe auch gerade abgestimmt.

Was man meiner Meinung nach noch etwas deutlicher herausstellen sollte ist, dass momentan niemand (zumindest ich nicht) weis, wann man nun ein Messer, dass unter die Neuregelung fällt, mitnehmen darf oder nicht, da der "unbestimmte" Rechtsbegriff "allgemein anerkannten" doch sehr viel Spielraum bei allen Beteiligten lässt.
Glaubt man einigen Messerfirmen (siehe Diskussion Stellungnahme der Firma Böker, aber auch andere) bleibt alles beim Alten.
Nach Meinung andere werden wir völlig entmündigt.

Folgende Auswirkungen fällen mir spontan ein:

rechtstreuer Bürger:
Einschränkung meiner Rechte, weil ich das liebgewonnene Werkzeug u. U. nicht mehr jeder Zeit oder nur mit schlechtem Gewissen mitführen darf/werde.

Polizei/Vollzugsbehörden:
Es wird wieder einmal eine unklare, komplizierte und interpretierbare Rechtvorschrift geschaffen. Diskussionen, Streitigkeiten und unnötige Gerichtsprozesse sind vorprogrammiert.

Messerhandel:
Möglicherweise muss mit erheblichen Umsatzeinbußen gerechnet werden. Zumindest ich habe zur Zeit keine große Lust, mir neue Messer, die ich vielleicht demnächst nicht mehr tragen darf, zu kaufen.

Gruß

Heinz
 
Moin,

find ich toll, dass sich jetzt mal der eine oder andere noch hier beteiligt :super:

Die überarbeitete Version von Kentucky ist auch schon wieder ein ganzes Stück runder, das wird :)

Drei Dinge noch, die hier genannt wurden und meiner Meinung nach noch rein sollten. Das wird nur wenige zusätzliche Wörter kosten.

1. Viele Multitools
2. Unter die >12cm Klingen fallen viele Outdoormesser

Verdeutlicht nochmal die große Tragweite und spricht evtl NOCH mehr Leute an.

3. Das was Chaos_66 schreibt: Eine zunehmende Rechtsunsicherheit nicht nur für den Bürger, sondern auch am anderen Ende der Polizist und Richter, Bürokratieaufwand etc. Vll lässt sich da nochmal ein schöner Satz finden.


(Ja ich weiß, nicht nur labern, aber JETZT hab ich grad wirklich keine Zeit, ich versuch das morgen aber auch gerne selber :p )
 
AW: WICHTIG: Petition gegen die WaffG-Änderungen

Vorschlag 3:

Grund für das bundesweite Trageverbot von Einhandmessern und Messern mit mehr als 12 cm Klingenlänge ist laut allen beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist völlig unangemessen, aus diesem Grund verantwortungsbewussten Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, diese Werkzeuge in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.

Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Zwecke (z.B. als Rettungsmesser oder als Werkzeug für alle anfallenden Schneidarbeiten) geeignet sind. Das ist der Grund, warum sie so beliebt und weit verbreitet sind.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbrauchen, ist es nicht verhältnismäßig ein Verbot für die gesamte BRD zu erlassen und somit alle rechtschaffenen Bürger zu kriminalisieren, die ein derart praktisches Werkzeug tragen und täglich gebrauchen.

Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen (wie im Gesetz formuliert) „allgemein anerkannten“ Grund vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit eines jeden Bürgers. Dass diese „allgemein anerkannten Gründe“ im Gesetz nicht genau definiert sind, trägt zur rechtlichen Unsicherheit für Bürger und Behörde [optional: Behörden] bei.
Ein Einhand-Taschenmesser führt man nicht nur zu bestimmten Anlässen, sei es zur Jagd, zum Pilzesammeln oder im Rettungseinsatz, sondern als vielseitigen Alltagsgegenstand in zeitgemäßer Ausführung.


Ein Taschenmesser oder modernes Multifunktionsmesser benötigt man nicht nur als Jäger, Pilzesammler, Camper und Feuerwehrmann, sondern, weil jedermann es als vielseitiges Werkzeug immer und überall mitführen kann. gestrichen - zum Vergleich vorläufig gelassen

Sich für das Tragen eines Alltagsgegenstands rechtfertigen zu müssen, stellt eine unverhältnismäßige Bürde für jeden verantwortungsbewussten und mündigen Bürger dar. Solch eine pauschale Einschränkung der Persönlichkeit steht in keinem Verhältnis zum zweifelhaften Erfolg der Maßnahme.

Die Jugendkriminalität wird nicht wirkungsvoll in ihren Ursachen bekämpft. Zudem wird die Problemgruppe sich um ein solches Verbot wenig kümmern und im Zweifelsfall sind schnell andere legale Werkzeuge für den Missbrauch zur Hand. Es wäre bspw. wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen.

Der zweite Teil des Gesetzes betrifft feststehende (d.h. nicht klappbare) Messer über 12 cm Klingenlänge. Unter dieses Trageverbot fallen jetzt viele alltäglich benötigte Werkzeuge, wie z.B. Küchen- und Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm aufweisen. Es ist auch hier mehr als unverhältnismäßig, diese Werkzeuge dem verantwortungsbewussten Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.
Als mündiger Bürger sollte man auch weiterhin das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis irgendeines undefinierten „allgemein anerkannten Zwecks“ solche Messer tragen und auch benutzen zu dürfen" gestrichen zu dürfen.

Ich bitte daher um schnellstmögliche und vor Allem sachdienliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere hiermit für jeden
Bürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm führen zu dürfen.

Alle vorgenommenen Änderungen in rot
Viel habe ich nicht geändert, die Umformulierung von Kentucky, exilant und rupsko habe ich soweit eingebaut, und hier und da ein anderes Wort eingesetzt, damit man sich beim Lesen nicht immer an denselben Begriffen festhängt - zuviele Wortwiederholungen ("friedfertig") entwerten manche Aussagen, "mündig" und "rechtschaffen" klingen imho selbstbewusster.
Nochmal ergänzt

Kann sein, dass es jetzt hier und da immer noch etwas hakelt, aber es wird runder und runder - den Vorschlag 3 habe ich rausgesucht, da er von Anfang an eindeutig vorn lag ;)

edit III:
folgender Satz:
"Ein Taschenmesser oder modernes Multifunktionsmesser..."
oder eher
"Ein modernes Taschenmesser oder Multifunktionsmesser..."
welche Reihenfolge klingt besser, bzw. sinnrichtiger ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
gut, was hier abläuft.

Folgenden Satz würde ich etwas umstellen:
von:
Ein Taschenmesser oder modernes Multifunktionsmesser benötigt man nicht nur als Jäger, Pilzesammler, Camper und Feuerwehrmann, sondern, weil jedermann es als vielseitiges Werkzeug immer und überall mitführen kann.

nach:
Ein Taschenmesser oder modernes Multifunktionsmesser benötigt man nicht nur als Jäger, Pilzesammler, Camper und Feuerwehrmann, sondern jedermann kann es als vielseitiges Werkzeug immer und überall mitführen und benutzen.

Im letzten Absatz: Ich denke "vor allem" schreibt man klein.
Und BRD würde ich ausschreiben (Bundesrepublik Deutschland).

Soviel erstmal von mir. Ich verfolge das weiter.

Gruß Th.
 
hm...
Das mit dem "führen und benutzen *dürfen*" könnte eine zweischneidige Sache sein, weil wenn man es künftig (nach politischen Willen) zu seinem Zweck benutzen darf, hat man ja auch einen Grund es zu führen.
andersrum:
Sind wir *kein* Mitglied einer der beispielhaft genannten Benutzergruppe, haben wir ja nach politischen Willen auch keinen Grund, es zu führen :ahaa:
Aber was ist, wenn man "jetzt im Moment" gerade keinen offensichtlichen Bedarf am mitgeführten Messer hat ?

Darum kann es auch genau andersrum ausgelegt werden, und sollte deshalb besser nicht im Text stehen.
Ich bin jetzt nicht sicher, ob der Widerspruch, bzw. der "Ballast" in der Formulierung "benutzen dürfen" klar wird...
Ich bekam gerade einen Hinweis auf "behindertengerechte Einhandmesser" - halte ich persönlich ebenfalls für unklug, weil man sich damit auch wieder ein Gegenargument = Einschränkung einbauen würde, auch wenn es von der Sachlage her richtig ist.

Die anderen Fehler werden wir alle noch korrigieren.
Noch mehr Meinungen zu allen Vorschlägen inner- und ausserhalb der Abstimmung wären nicht schlecht. Ich sehe immer sehr viele Leute hier lesen, vielleicht fällt jemandem noch etwas auf, was den direkt Beteiligten nicht auffällt.

Auch die, die schon ihre Stimme abgegeben haben, dürfen und sollen etwas dazu schreiben, der abgestimmte Vorschlag 3 ist ja nun schon etwas von der Abstimmungsversion modifiziert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Ergänzungsvorschlag

Es wäre bspw. wesentlich sinnvoller gewesen, eine Alter(s)grenze für das Führen solcher Messer einzuführen...

Snip: ...oder das Aussprechen eines Messertrageverbotes als zusätzliche Sanktionsmöglichkeit (z.b in einem Strafverfahren) zu ermöglichen. Ein Richtervorbehalt könnte viel schärfer ausfallen, da ein individuelles Verbot, welches ev mit dem Widerruf einer Bewährung einhergeht, deutlich abschreckender Wirkt als ein allgemein gehaltenes Verbot.
 
Mich stört dieser Satz irgendwie, der passt nicht richtig zusammen.

"Ein Taschenmesser oder modernes Multifunktionsmesser benötigt man nicht nur als Jäger, Pilzesammler, Camper und Feuerwehrmann, sondern, weil jedermann es als vielseitiges Werkzeug immer und überall mitführen kann."


Fällt da jemandem was ein?


Gruß K.
 
Also imho ist das mit der Altersgrenze schon fehlgeleitet ; Ich habe mein erstes Messer in frühester Kindheit bekommen, und nie jemanden damit verletzt. Damit würden wir wieder einmal verhindern, dass das Problem- nämlich die kriminellen Jugendlichen- an der Wurzel gepackt wird.
Im Endeffekt würden die ganzen vorhergehenden Argumente dadurch abgeschwächt ; Man kann ja schlecht sagen, dass Messer nicht verboten werden sollten und dann doch wieder irgendwie. Mich würde auch interessieren, wie hoch der Anteil der kriminellen Jugendlichen in der Kriminalitätsstatistik wirklich ist und wie viele "U-Bahn Schläger" und ähnliche Straftäter tatsächlich unter 18 sind.
mfg
Moritz
 
Hi,

Ich finde es solte noch Herausgestellt werden das.
Auch Einhändigbedienbare Messer Verboten sind.
Die jeder von uns schon mal dabei hatte.
Z.b. Teppichmesser!!!!,Kleinstmesser mit Klingenlängen von 5 cm,Kreditkarten Messer z.b.MT Option.
Es fallen über 90% aller Klappbaren messer unter das Verbot.
Ansonsten finde ich den Entwurf schon richtig gut.

Gruß
Georg
 
Mich stört dieser Satz irgendwie, der passt nicht richtig zusammen.

"Ein Taschenmesser oder modernes Multifunktionsmesser benötigt man nicht nur als Jäger, Pilzesammler, Camper und Feuerwehrmann, sondern, weil jedermann es als vielseitiges Werkzeug immer und überall mitführen kann."


Fällt da jemandem was ein?


Gruß K.

Soll ich die Aussage in andere Worte fassen?

Ein Taschenmesser benötigt man, weil jeder es dabei haben kann.

Was will man damit sagen?

Ist das genau die Bewaffnungsspirale, die die Initiatoren heraufbeschworen haben?

Das stört mich auch an diesem Satz.:)
 
Vielleicht so:

Ein Taschenmesser führt man eben nicht nur zu bestimmten Anlässen, sei es der Jagd, des Pilzesammelns oder im Rettungseinsatz, sondern auch im Alltag und sei es nur für den Fall, man bräuchte es. So, wie auch Telefone mitgeführt werden, obwohl man manchmal tagelang nicht angerufen wird.
So in etwa?
 
So in etwa?
Ein Taschenmesser führt man eben nicht nur zu bestimmten Anlässen, sei es der Jagd, des Pilzesammelns oder im Rettungseinsatz, sondern auch im Alltag und sei es nur für den Fall, man bräuchte es. So, wie auch Telefone mitgeführt werden, obwohl man manchmal tagelang nicht angerufen wird.

Vielleicht noch einfacher:
Ein [Einhand-]Taschenmesser führt man nicht nur zu bestimmten Anlässen, sei es zur Jagd, zum Pilzesammeln oder im Rettungseinsatz, sondern als vielseitigen Alltagsgegenstand in zeitgemäßer Ausführung.
 
Zuletzt bearbeitet:
N'abend!

Bin heute für nix mehr zu gebrauchen, habe mir jetzt lediglich nochmal die "neuste Version" zu Gemüte geführt und es liest sich schon wieder viel besser. Wortwahl, geschicktere Formulierung - passt. Zwar ein wenig länger, aber noch durchaus im Rahmen.

Morgen bin ich wieder frisch, dann gehts hoffentlich konstruktiv weiter - wenn mir noch was einfällt bin ich dabei!
 
Nur zwei Kleinigkeiten:
Statt:
Es wäre bspw. wesentlich sinnvoller gewesen
beispielsweise ausschreiben -> Stilfrage

Und:
Als mündiger Bürger sollte man auch weiterhin das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis irgendeines undefinierten „allgemein anerkannten Zwecks“ solche Messer tragen dürfen.

solche Messer tragen zu dürfen. -> keine Stilfrage.

Sonst ist es gut.

Grüße,
Steffen
 
Ich kann auch nur eine Kleinigkeit beitragen: dritter Abschnitt, letzter Satz - "Behördn" -> "Behörden"
 
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