Ärger mit der Behörde -> Amboss und Esse im Wohngebiet

Hammertom

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Hallo Leute wer hat einen guten Rat?
Als Neuling habe ich einige nützliche Tipps für den Aufbau einer Schmiede im Garten aus diesem Forum gezogen. Nach 2 Jahren Vorbereitung haben ich mir meinen Traum erfüllt und eine kleine Schmiedeesse und Amboss im Garten (450 qm im allgem. Wohngebiet Oberhausen NRW) eingerichtet. Ich hatte das erste Teil noch nicht fertig, da kam schon das Ordnungsamt. Dieses hat mit an das Umweltschutzamt zur Rücksprache verwiesen. Nach längerer Diskussion war die Haltung der Behörde, dass ein Amboss und eine Esse im Garten eine illegale Anlage sei, die nicht in einem Wohngebiet erlaubt sei. Daher ist auch egal wie laut oder leise der Amboss ist und egal wie oft oder zu welchen Zeiten man schmiedet. Die Strafe bei Zuwiderhandlung kann bis zu 5000€ betragen. Das ist für mich der Supergau.
Wer hat Erfahrung mit solchen Fällen ? Bitte helft mir!
 
AW: Ärger mit der Behörde

Nach meiner Kenntnis ist die Rechtslage von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dann kommt noch die jeweilige Gemeinde zu Wort.
"Eine Diskussion mit der Behörde ..... illegale Anlage ..... nicht erlaubt ...?"
Wenn es sich hierbei nicht um reine Willkür handelt, dann sollte dies doch irgendwo geschrieben stehen, oder?

Ich empfehle eine Rechtsberatung, um ganz sicher zu gehen.
 
AW: Ärger mit der Behörde

Da ich das NRW Bauordnungsrecht nicht genau kenne, Nds. Bauordnung wäre da leichter.

Es ist aber tatsächlich so, dass in einem als reinem Wohngebiet ausgewiesene Fläche bestimmte Dinge nicht erlaubt sind, unter anderem eben bauliche Anlagen die dazu dienen dem Zweck einen als zum wohnen ausgewiesenen Gebietes zu wider laufen.

In diesem Fall Lärm und Geruchsbelästigung und evtl. Auflagen durch das Umweltamt hinsichtlich Filteranlagen an deinen Schornsteinen.

Aus deiner Grundaussage schließe ich, dass du die Anlage fest mit dem Erdboden verbunden hast, in diesem Fall ist es tatsächlich eine Anlage die unter das Bauordnungsrecht fallen kann.

Verwunderlich an dieser Stelle, warum haben die dann zuerst auf das Umweltschutzamt verwiesen?

Abschließend kann man das nicht so einfach beurteilen da hier einige Dinge zu überprüfen sind und ohne die entsprechenden §§ der Aussage des Umweltamtes wird es schwer das zu beurteilen.

Aber von den verwendeten Begrifflichkeiten könnte es tatsächlich sein, dass dir das Schmieden in deinem Garten nicht erlaubt ist.

Läge dein Grundstück in einem Mischgebiet nach Baurecht, dann sähe das anders aus, aber in einem Allg. Wohngebiet......
 
Hallo Leute,
erstmal vielen Dank für Eure schnelle Hilfe.
Ich glaube, ich muss mir eine Rechtsberatung leisten.
Die Sache ist ziemlich kompliziert. Der Herr vom Amt hat immer wieder darauf hingewiesen, dass Schmieden nicht "sozialadäquat" ist
Wenn jemand einen Anwalt in Oberhausen kennt, der sich mit solchen Fällen auskennt, würde ich mich über einen Hinweis freuen.
Gruß
 
AW: Ärger mit der Behörde

Verwunderlich an dieser Stelle, warum haben die dann zuerst auf das Umweltschutzamt verwiesen?

Weil es sich um eine Anlage handeln könnte, die unter's Bundesimissionsschutzgesetz fällt und in dem Falle zusätzlichen baurechtliche Parameter Anwendung finden.

Aber mal was anderes, wieso erkundigst du dich denn nicht vor dem Bauen, ob es überhaupt zulässig ist?
 
Und wenn Du zwei Räder wie bei einer Schubkarre hinmachst ist das Ding transportabel und keine "Anlage" mehr... Da gab es doch hier mal so ein tolles Bild dazu, das ich auch mal nachbauen möchte...
 
Tja, nachher ist guter Rat teuer.
Ich hätte nicht gedacht, dass ein Amboss und eine Esse (sieht aus wie der Gartengrill vom Nachbarn) gleich eine Anlage ist.
Ich hatte als Vorbild den
http://messerschmied.net/messerschmieden.htm
Der schreibt, wenn man sich an die Zeiten hält sollte es keine Probleme geben. War da ich wohl leider zu naiv.
Vielleicht kennt ja jemand in Oberhausen Leute, die Lust haben sich zusammen zu tun und gemeinsam eine Schmiede einrichten wollen (da wo es erlaubt ist)?
 
Nur schlecht das im Gesetz nicht nur bauliche , sondern teilweise auch sonstige Anlagen erfaßt sind. Geh zum Anwalt, bevor Du dich auf solche Tipps verläßt.
 
Ich Düsseldorf hatte ich schon öfter gefragt. Die beurteilen jedes Grundstück einzeln und erst auf Anfrage mit Genehmigung des Eigentümers zur Einsichtnahme der Hausakten (die muss man Kopieren und vom Archiv zum Sachbearbeiter tragen).
Allgemein bedeutet das, eine Werkstatt, auch wenn sie sehr klein ist, muß zum Feuer machen einen Schornstein haben der höher ist als das oberste Fenster in der umgenbenden(das ist Auslegungssache des Sachbearbeiters) Wohnbebauung. Nur in Mischbebieten oder Industriegebieten möglich. Die im nächsten wohnlich genutzten Raum erlaubten geräusch Pegel sind in dem Plan (Raumnutzungsplan?) der die Gebiete ausweist eingetragen. Es darf keine "Baulicheverbindung" zur Wohnbebauung vorhanden sein oder es muss mit einem Einzelgutachten nachgewiesen werden dass alle Grenzwerte eingehalten werden (Schallentkopplung).

Wenn du dein Feuer mit Holzkohle oder Gas betreibst(dich da festlegst) und die Esse immer wegräumst und einen guten Eindruck auf den Sachbearbeiter machts, könnte man vielleicht eine Ausnahmegenehmigung bekommen, die dann aber sicher die Höchstnutzungsdauer festlegt. Die fordern vielleicht noch die Stellungsnahme der Feuerwehr (hatte ich, bei nicht vorhandener Baulichertrennung zum Wohngebäude bei einer Anfrage).
Sicherlich ist dazu eine schriftliche Einwilligung der jetzigen Nachbarn notwendig.
Bei ersterem wird das auf allefälle ins Grundbuch eingetragen, beim zweiten bin ich mir nicht sicher, aber es scheind mir wahrscheinlich und das kostet natürlich was.
 
Mal ganz dumm gefragt: wer hat dir denn die Beamten auf den Hals gehetzt? Ich gehe mal stark davon aus, dass dein Gehämmer die Nachbarschaft belästigt hat.

Haben die dich drauf angesprochen und du hast den Wink mit dem Lattenzaun nicht verstanden oder gar ignoriert und es damit eskalieren lassen?

Baurecht hin, Umwelt her. Selbst wenn du das irgendwie getrickst bekommst, mit Hilfe eines Anwaltes:
Wenn die Nachbarn sich echt stören am stundenlangen gehämmer, werden sie dir die Sache auch vermiesen. Notfalls mit einer Anzeige wegen Lärmbelästigung. Auch Nachbarn gehen zu findigen Anwälten. Das verlierste, glaub mir.

:mad:

Mein erster Rat also: rede mit den Leuten, die sich an deinem Hobby unmittelbar stören könnten. Und erst wenn du DAS Problem restlos geklärt hast, und kein Sperrfeuer mehr dort zu erwarten hast, versuch die Beamten ruhig zu stellen. Und wenn du das erstere nicht hinkriegst, wirste im Garten keine Schmiede betreiben können, egal was das Baurecht oder irgendwelche Umweltämter dazu sagen...
 
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Hallo Leute,
ich möchte mich noch einmal für all die guten Tipps von Euch bedanken. Die Anwaltsliste werde ich sicher gut gebrauchen können.
Wenns Euch interessiert, werde ich dann mal schreiben wie die Sache ausgeht. Vielleicht hilfts anderen Neulingen, meine Fehler nicht zu wiederholen. Gruß
 
Hallo Bitbabel,
Du hast vollkommen recht. Die Sache mit den Nachbarn sehe ich genauso.
Leider hat sich der Beschwerdeführer noch nicht persönlich gemeldet. Das liegt wohl daran, dass sich die Nachbarschaft hier allgemein nicht sehr grün ist.
Ich habe aber immer noch die Hoffnung, einen Kompromiss aushandeln zu können.
Jedoch werde ich wohl trtzden eine Alternative brauchen, wenn ich richtig ins Messermachen einsteigen will.
Den Hofi Hammer habe ich schon mal und zum Kurs bin ich auch angemeldet :)
Gruß
 
Hallo Hammertom,
ich würd mir das Geld für den Anwalt sparen, und eine Kleinanzeige "Werkstatt zur Miete gesucht" oder ähnliches schalten. Wenn man mit offenen Augen rumfährt, ist vielleicht nicht mal das notwendig. Es gibt so viele leerstehende Gebäude, wo früher kleine Mittelstandsunternehmen oder Handwerker gearbeitet haben... so was kriegt man für kleines Geld, wenn man sich als begeisterter Hobby-Schmied vorstellt... Ein Anwalt kostet ein Vielfaches...
Gruß
Hannes
 
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Aber Achtung.
Die Vermieter sagen gern: Klar das geht.
Das Bauaufsichtsamt sagt aber, wenn ein Gebäude länger (3 Monate) lehr steht, muss es nach den neuen Richtlinien beurteilt werden und wenn in der Akte keine Werkstatt eingetragen ist, auch wenn die schon seit dem letzten Krieg da ist, muss man einen Bauantrag stellen:rolleyes:.
 
Ich meine mich erinnern zu können, dass Markus Balbach hier mal geschrieben hat, eine Schmiede sei grundsätzlich nur in ausgewiesenen Industriegebieten genehmigungsfähig.
Ausnahmen finden sich wohl nur bei sehr alten Grundbucheintragungen (siehe Torsten Pohls Feuerwehrhaus).

Ich wage zu sagen, dass auch mit Anwalt keine Chance besteht und falls doch, die Auflagen derart teuer werden dürften, dass es absolut unbezahlbar wird.
 
Vor ein paar Jahren bin ich mal auf diese Webseite gestoßen:

http://messerschmied.net/start1.htm

Das ist jemand der in seinem Garten eine Hobbyschmiede eingerichtet hat. Du könntest ihn mal fragen ob er Schwierigkeiten mit den Nachbarn hat oder hatte, und wie er eventuelle Probleme gelöst hat.
Mila
 
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