Ärger mit Zoll wegen Fenix TK10

peterpanic

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Hallo,

ich habe mir eine TK10 direkt beim Hersteller bestellt, gestern bekam ich die Nachricht, dass sie beim Zoll in Landshut auf mich wartet.
Da ich selber keine Zeit hatte schrieb ich eine Vollmacht aus und schickte jemanden hin.
Kurz darauf bekomme ich einen entnervten Anruf, was mir einfiele eine (jetzt kommts) waffenscheinpflichtige Laserzielvorrichtung abholen zulassen. Aus reiner Nettigkeit würde der Zoll meine TK10 wieder zurückschicken, da sonst Anzeige erstattet werde. :staun:
Mein erster Gedanke war falsches Päckchen.
Ich rief also beim Zoll an, lies mir den Herrn ans Telefon holen. Nachdem wir uns einig waren das ein Unterschied zwischen LED - Laser und Taschenlampe - Zielvorrichtung besteht. Monierte er Verpackungsaufmachung und die Möglichkeit es an eine Feuerwaffe zu montieren.
Ich darf also morgen persönlich zum Zoll stapfen, dort den Empfang quittieren, meine Fenix sofort Beschlagnahmen lassen, dann geht sie zum Zoll nach München und von dort aus vielleicht zur Staatsanschwaltschaft -Tage-Wochen-Monate-Jahre.... :mad:

Bitte, hat irgendeiner ne Idee wie ich -verzeiht den Ausdruck- Provinzcowboy dazu bekomme meine Fenix rauszurücken.
Ich darf sie ja nich mal anfassen!!!

mfg Peter
 
Dumme Frage, wie kann man eine TK10 an eine Waffe montieren? Gibt´s da entsprechendes Montagematerial vom Hersteller? Falls ja, dann ist das wirklich nicht clever von fenix, weil du dann ein reales Problem hast, Taschenlampe hin oder her.
 
Tja, ich habe mich gerade ein bisschen eingelesen.
Fenix wirbt in Wort und Bild damit, dass die TK10 als Zielscheinwerfer eingesetzt werden kann und bietet sogar entsprechende Befestigungssysteme an.
Und Zielscheinwerfer sind nun mal leider verboten.
So lächerlich sich dieser Fall zunächst anhören mag, ich glaube, der Beamte ist im Recht.

Kannst du ihn nicht etwas becircen und ihm klarmachen, dass Du nur eine absolut robuste und helle Taschenlampe kaufen wolltest und nie im Leben mit den Gedanken gespielt hast, spielst, spielen wirst, das Teil als Zielscheinwerfer einzusetzen?

edit
Da fällt mir nach etwas ein.
Die TK1, also das Vorgängermodell, war doch auch in Deutschland legal erhältlich.
Und für die gab es doch auch schon diese Befestigungssysteme, oder?
 
Meiner Meinung nach sollte es doch vollkommen ausreichen, den guten Herrn davon zu überzeugen, dass diese "Laserzielgeräte" in jedem x-beliebigen deutschen Internetshop legal zu erwerben sind. Der einzige Grund für dich, das "Ding" beim Hersteller zu ordern, war halt der Preisvorteil! :D

Schreib' dir ein paar Adressen auf, die der Herr Beamte dann an seinem Rechner in den Browser eintippen kann. Und wenn das ja wirklich "Laserzielgeräte" sind, wird er ganz schnell die zuständige Staatsanwaltschaft einschalten. Oder aber seinen Irrtum einsehen, und dir die Taschenlampe aushändigen. Sollte eigentlich klappen.

Viel Spass dabei! :super:
 
Tja, richtiges Englisch sollte man schon können, gerade als Zollbeamter kann das Hilfreich sein, um den Unterschied zwischen Laser und LED zu erfassen.:hehe:

http://www.youtube.com/watch?v=rD4roXEY8hk

Du solltest freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass es sich bei der TK10 um eine freiverkäufliche und überall in Deutschland legal erwerbbare Taschenlampe handelt.
Theoretisch liesse sich auch eine 2kg schwere Maglite an einem Gewehr befestigen, dennoch fallen Taschenlampen nicht unter die Definition von Zielscheinwerfern oder Vorrichtungen zum Beleuchten des Ziels nach Anlage 1, 4.1 WaffG
 
Jungs, ihr seid einfach Klasse!

Der Threat steht nich mal ne Stunde und ich hab schon ne Masse an kompetenter Hilfe.

Danke euch!

Ich werd morgen mal berichten wie es gelaufen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,
erstma locker bleiben...

Wenns ne normale TK10 ist, ohne dieses Zusatzbefestigungsmaterial was auf dem Link zu sehen ist, dann tief durchatmen, hingehen und dann von dem zuständigen Beamten zeigen lassen, wie er denn die Lampe an ner Waffe befestigen will...:irre::confused:

Meine Vermutung ist folgende:
Durch die Verpackung(ich glaub, da ist datt Lämpchen an ner Gun montiert zu sehen) und durch das Zubehörset(O-Ringe, Schraube,Clip,Imbusschlüssel) denkt der gute Mann, das man die Lampe standartmäßig an ner Waffe befestigen kann!
was aber halt net geht, ist halt ne Taschenlampe!!!

@smallgun
das man viele Lampen (Surefire,etc.) mittels Spezialadaptern an Waffen befestigen kann, heißt nicht, das ich diese Lampen weder erweben, noch besitzen/führen darf (ergo, der Beamte hat Nicht Recht mit seiner Auslegung)

Greetz,

Moonknight
 
Aber wenn da Befestigungsmaterial beiliegt dann gute Nacht, denn so irrsinning das klingen mag, solche Befestigungen sind verbotene Gegenstände :rolleyes:
 
Da ich keinen Waffenschein besitze und daher auch kein M-16 Sturmgewehr, liegt auch KEINE Befestigungsvorrichtung dafür bei.
 
Beim Zöllner hat´s funktioniert, wenn auch nicht wie gewünscht. Zumindest wirst du einiges an Überzeugungsarbeit leisten dürfen, bis er dir die Lampe rausrückt. Ich drücke dir auf jeden Fall beide Daumen!
 
Hallo Peter, dont panic :)

Dein Haus- und Hofzöllner bezieht sich wahrscheinlich auf diesen Paragraphen aus den WaffG:

§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.
(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.


In der besagten Anlage 2 haben sich unsere Politiker dann mal so richtig ausgetobt :mad:, im Abschnitt 1 findest Du folgenden Punkt:

1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);


In meiner persönlichen Rechtsauffassung ist das auf keinen Fall eine handelsübliche Taschenlampe. So lange die Halterung für die Picattiny-Schiene nicht direkt mit bei ist, halte ich die Vorwürfe gegen Dich für konstruiert und geradezu aberwitzig.
Ich denke Du hast gute Chancen auf Herausgabe Deiner schönen Fenix.

Kopf hoch.:super:
 
Zeige dem Zöllner doch mal die Hompage von Globetrotter und frage ihn, ob er denn nun auch die Staatsanwaltschaft zu Globetrotter schicken will.
Gut ist auch immer darauf zu bestehen, einen Beamten des Zollkriminalamtes hinzuzuziehen.
 
Hi,

geh da erst mal selbst hin, und für alles weiter ersetze in EL Dirko´s posting Messer durch Taschenlampe.

Bleib ruhig, höflich und sachlich.

Viel Grüsse, Alex
 
Aber wenn da Befestigungsmaterial beiliegt dann gute Nacht, denn so irrsinning das klingen mag, solche Befestigungen sind verbotene Gegenstände :rolleyes:
Das stimmt so nicht !:teuflisch
Einzelnen/alleinige Befestigungen sind absolut frei !
Nur wenn die Befestigung bestandteil des Lampengehäuses ist , dann gibts probleme, da dann der "Taschenlampen aspekt" weg fällt und das Teil dann/dadurch als Waffenleuchte bestimmt ist.
 
Naja, in dem Bescheid steht schon drin, dass das beurteilte Set aus Lampe und Adapter (und in dem Fall Kabel) die Verbotseigenschaft erfüllt. Unabhängig von einer eventuellen anderen Verwendungsmöglichkeit. Der Adapter allein nicht, das ist richtig.
Warten wir´s ab. Dass die Lampe allein nicht schlimm ist, steht ja fest, Tips hat Peter bekommen, alles andere werden wir hoffentlich erfahren. Ich wünsch dir, dass es keine weiteren Probleme gibt!
Gruß
 
Der Adapter allein nicht, das ist richtig.

Hups, da muss ich mich doch mal für Halbwissen entschuldigen, ich bin schon etwas länger nurnoch passives Mitglied im Schützenverein und hab mich da nichtmehr so intensiv mit der Materie beschäftigt.

BTT:
Ich würde trotzdem gerne wissen wie die Geschichte jetzt ausgeht und was für Zubehör da letztendlich im Karton mit drin ist da, ich mich zum nahenden Geburtstag eventuell auch mit einer TK10 beschenken möchte.
 
Wenn die Montage nicht als Set beilag (manchmal sieht man das im Kleingdedruckten von China Angeboten : "includes mount for real gun!" - Finger weg davon !!!), sehe ich kein waffenrechtlich auch kein Problem.

Wahrscheinlich muss da wieder die Kriminaltechnik ran und es dauert, aber der BKA Bescheid ist natürlich maßgebend.

Äußere dich nicht allzuviel, falls irgendetwas komisch läuft ! Hatte vor über 10 Jahren Probleme mit einem Tele-Stock hier in BW. Hat sich dann alles geklärt, aber Verbotene Gegenstände sind zunächst kein Kavaliersdelikt und führen auch mal zu unangemeldeten Besuchen. Peinlich, wenn man dann keinen Kaffe und Kuchen im Haus hat :teuflisch

PS : Im Falle einer erfüllten Verbotseigenschaft auf das hinzuweisen, was ANDERE so treiben (Globetrotter, Frankonia oder hier bisserl grenzwertig : http://www.klk-sicherheitsbedarf.de/Art_JPK0007.htm ), bringt absolut NICHTS ! Das ist gewiss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,
das Teil ist eine " normale " Taschenlampe. Selbst die Waffenmontagen sind in D frei verkäuflich, nur das anbringen an der Waffe ist strafbar. Ich bekomme meine Tk10 nicht soeinfach an eine Waffe geclipst.
Micha
 
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