Ärger wegen neuen WaffG - Messer abgenommen

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BORKE

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Hallo zusammen.
Mir ist vorletztes Wochenende was extrem dummes passiert.
Ich bin mit der Bahn gefahren um einen alten Freund den ich noch von der Bundeswehr kenne zu besuchen.
Da an dem Bahnhof in der Stadt in der er lebt immer extrem viele sehr gewaltbereite junge "Südlander" ihr unwesen treiben entschloss ich mich dazu mein Spyderco Endura was sowieso mein EDC ist mitzunehmen. Ausserdem hatte ich einen Teleskopschlagstock dabei den ich eigentlich seid jahren besitze aber noch nie mit drausen hatte. Wozu auch? Naja. Da hatte ich ihn dabei.
Und natürlich musste die Polizei auch bei mir eine Ausweißkontrolle machen als ich am Bahnhof angekommen bin.
Auf die Frage ob ich "Waffen" dabei habe antwortete ich natürlich ohne etwas böses zu ahnen das ich nur ein Werkzeug nämlich mein Einhandmesser was im Sinne des Waffengesetzes keine Waffe sondern Werkzeug ist dabei habe und eine Elaubnisfreie Waffe nämlich besagten Schlagstock.
Die Reaktion der Beamten könnt ihr euch sicher denken.
Beides abgenommen und Anzeige folgt laut der Polizisten.
Das ist am 20.04 passiert. Also 20 Tage nach dem inkrafttreten des neuen Waffengesetzes von dem ich erst am 21.04 erfuhr.
Meine Frage an euch: Habt ihr schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Was erwartet mich jetzt?
Was haltet ihr vom neuen Waffengestz das anscheinend nur unbescholtene Bürger wie mich erwischt?
 
AW: Ärger mit der Polizei.

Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit? Interessant.

Du hast dir hoffentlich eine Quittung geben lassen? Ich würde da nochmal nachhaken; nach *meinem* Rechtsverständniss solltest du die Gegenstände wieder abholen können; mit verschlossenem Behältniss eben, um sie legal nach Hause transportieren zu können.

So schaut's aus, als würde sich jetzt ein Beamter über ein neues Endura freuen können...

Gruss, Keno
 
AW: Ärger mit der Polizei.

Ich hatte das Messer übrigens eingeclipt in der rechten Hose und den Schlagstock in so ner Art Cordura Etui hinten am Gürtel.
 
AW: Ärger mit der Polizei.

Mein Freund, du wirst nicht der letzte sein, dem sowas passiert. Aber wegen einer Anzeige musst du dir keine Sorgen machen. Wie cheez schon erwähnte, hast du dich lediglich einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht. Das gibt es Bußgeld und das wars. Wie hoch das ausfällt weiß glaub ich noch keiner. 10.000€ sind als Maximum dafür vorgesehen.
 
AW: Ärger mit der Polizei.

Vor allem sollte es bei einer OWI das Messer zurückgeben. Man verliert ja auch nicht sein Auto, wenn man bei Rot über die Ampel fährt.

Und da das hier der erste Fall ist, von dem ich hier im Forum gehört habe; würde ich mich an deiner Stelle, Borke, da wirklich hinterklemmen, damit du dein Eigentum zurückbekommst.

Keno
 
AW: Ärger mit der Polizei.

Das mit den 10000 hab ich auch schon mal irgendwo gelesen.
Das wär allerdings recht heftig da ich gerade noch im ersten Lehrjahr meiner Altenpflegeausbildung bin und mein Budget doch recht begrenzt ist.:irre:
 
AW: Ärger mit der Polizei.

Somit könntest Du der erste (zumindest hier im Forum) werden, der die Möglichkeit hat durch die Instanzen auszutesten, ob das Vorbereitetsein als unbescholtener Bürger im Fall der Fälle Dein Notwehrrecht ausüben zu können ein anerkannter Zweck ist.
 
AW: Ärger mit der Polizei.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das sollte jedem Grundschulabsolventen bekannt sein.
Von der Sache mit dem Eigentum mal abgesehen bist du wohl der erste Beweis das das Gesetz vielleicht gar net so falsch ist in seiner Idee...
 
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Ich bin mit der Bahn gefahren um einen alten Freund den ich noch von der Bundeswehr kenne
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Und natürlich musste die Polizei auch bei mir eine Ausweißkontrolle machen

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da ich gerade noch im ersten Lehrjahr meiner Altenpflegeausbildung bin
Soso, armer Umschüler, oder wie sehe ich das ?

Deine Geschichte passt vorn und hinten nicht zusammen, ausserdem gibts an Bahnhöfen *noch* keine Eingangskontrollen, an denen jeder grundsätzlich kontrolliert werden muss, oder kontrolliert wird.
 
Worum ich mir eigentlich sorgen mache ist das ich Angst habe eine Vorstrafe zu bekommen. Auch wenn alle sagen das sowas unwahrscheinlich ist habe ich ein ungutes Gefühl bei der Sache.:(
 
Soso, armer Umschüler, oder wie sehe ich das ?

Deine Geschichte passt vorn und hinten nicht zusammen, ausserdem gibts an Bahnhöfen *noch* keine Eingangskontrollen, an denen jeder grundsätzlich kontrolliert werden muss, oder kontrolliert wird.

1: Ich bin kein Umschüler sondern bin mit 18 zum Bund eingezogen worden und habe dann auch dort meinen Wehrdienst verlängert sog.FWDL 23. Jetzt bin ich demnach 20 jahre alt und beginne meine Ausbildung.
2: Ich wurde auch nicht direkt IM Bahnhof kontrolliert sondern gleich davor nach ein paar Metern Fußweg.
 
Ich weiß zwar nicht warum die Polizisten wegen deines "Vergehens" von einer Anzeige gesprochen haben, aber nach deiner Schilderung kann es sich ja nur um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Und eine solche führt nicht zu einer Vorstrafe.

Und was die Maximalstrafe von 10.000 Euro angeht, die hier und im Internet durch die Gegende geistert, so vermute ich ja, das sich das irgendwelche Journalisten aus den Fingern gesogen haben. Mach Dir also nicht zuviele Sorgen.
 
Braucht man als unbescholtener Bürger in Deutschland tatsächlich einen Schlagstock oder ist der wohl eher nötig bei einer gewissen "Gewalterwartung" :confused:
Wenn alle Bürger in dieser Art aufrüsten und Gewalt im Alltag erwarten kommen wir in eine Spirale hinein, die den Staat veranlasst sein Gewaltmonopol unverhältnismäßig auszubauen. 12cm Klingenlänge sind dann wohl das geringste Problem.
Also, immer schön auf dem Boden bleiben.... ;)

Paulus
 
AW: Ärger mit der Polizei.

Vor allem sollte es bei einer OWI das Messer zurückgeben. Man verliert ja auch nicht sein Auto, wenn man bei Rot über die Ampel fährt.

WaffG
§53 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
21a. entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer führt,
...
§54: "Ist ..oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 begangen worden, so können in Absatz 1 bezeichnete Gegenstände eingezogen werden."


Können, nicht müssen.

Zur Sinnhaftigkeit, ein Messer und einen Schlagstock im Holster mitzuführen wegen "Südländer" am Bahnhof sag ich jetzt nix.

Grüße Rainer
 
Moin

http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__17.html

Hier kann man nachlesen, wenn man will.
Die ganze Seite ist recht interessant.

Davon abgesehen, daß ich Messer zur SV als ungeeignet einschätze, ich den Polizisten mein Messer nicht gezeigt hätte, ich keines auffällig mit mir rumschleppe..............................................................

Im übrigen ist es in der Tat so, daß man in Köln z.B. schon vor der Waffenrechtsnovelle für das Messertragen auf der Domplatte (direkte Bahnhofsnähe) bestraft werden konnte.
Wenn man denn damit gefuchtelt hat, es öffentlich zur Schau stellte.................

UUUps, Edit weil Erka schneller war, und das schrieb, was ich vergessen habe.
 
Hier ein paar Fakten:

Bei der Anzeige handelt es sich um eine Anzeige, aber nicht um eine Strafanzeige, die zu einer Vorstrafe führen würde, sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es keine Freiheitsstrafen sondern nur Geldstrafen. Das bis 10.000,-- € ist richtig, würde natürlich nur ausgeschöpft werden, wenn Michael Jackson o. ä. bei o. g. OWi erwischt wird.

Genaugenommen hat BORKE zwei OWi´s nach dem neu geänderten WaffG begangen, er hat eine Waffe nach dem WaffG geführt und ein Einhandmesser ohne sozial adäquaten Grund, da SV (Selbstverteidigung) nach bisheriger Rechtsmeinung kein sozial adäquater Grund ist.

Aber vielleicht, sollte es zu einer Verhandlung kommen, entscheidet der Richter ja doch nochmal anders....

Zu der Sicherstellung: Auch im OWi-Bereich ist eine Sicherstellung des "Tatmittels" lt. OWiG parallel zum Strafrecht OK, jedoch nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Und einen Pkw nach einem Rotlichtverstoß sicherzustellen wäre niemals verhältnismäßig.

Jedoch wurden in Einzelfällen schon Rennautos (Porsche usw.) die beispielsweise mehrmals mit erhebl. überhöhter Geschwindigkeit angetroffen wurden, beschlagnahmt. Die Fahrer waren Teilnehmer an einem illegalen Wettrennen durch ganz Europa. Hier ist die Verhältnismäßigkeit klar gegeben, zumal auch damit zu rechnen ist, das der Fahrer (der natürlich Kohle a Mass hat) nach dem Bezahlen der Geldstrafe und dem Kassieren der Punkte weiter am Rennen teilnimmt.

Grundsätzlich unterliegen diese Sachen (Waffen usw.) der Einziehung, der Besitzer erhält sie also nicht mehr zurück. Darüber entscheidet jedoch nicht der Polli sondern der Richter.

So, ich hoffe jetzt ist alles geklärt und ich habe nicht zu weit ausgeholt.... :steirer:

Sonst noch Fragen???
 
@BORKE

1. Du hast jetzt mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen. Ein Verstoß gegen § 42a WaffG (hier Führen eines Einhandmessers und einer Schlagwaffe) kann ein Bußgeld von bis zu 10000 Euro zur Folge haben. (So hoch wird das Bußgeld aber bei Weitem nicht sein.)

2. Der Verstoß stellt keine Straftat dar, also musst du dir um eine Vorstrafe keine Sorgen machen.

3. Warum läufst du mit einem Schlagstock (Waffe) durch die Gegend? Hört sich ja so an, als wolltest du ihn nur spazieren führen. Naja!

4. Den einschreitenden Polizisten steht beim Einschreiten ein Ermessensspielraum zu. Dass nicht jeder Bürger, über das neue WaffG informiert ist, wird auch den Beamten klar sein. Hättest du nur dein Einhandmesser mitgeführt und dein Erstaunen über die Gesetzesänderung zum Ausdruck gebracht und vernünftige Gründe zum Mitführen geäußert ("berechtigtes Interesse"), dann könnte ich mir vorstellen, dass die Polizisten vielleicht auch ein "Auge hätten zudrücken können". Dass du auch noch eine Waffe mitführst, lässt dich natürlich in einem sehr schlechten Licht da stehen! Da reduziert sich der Ermessenspielraum mal ganz ordentlich und die Einleitung eines Ordungswidrigkeitenverfahrens und die Beschlagnahme wird fast zur Pflicht.

5. Unter den von dir genannten Umständen, finde ich die Beschlagnahme deiner Gegenstände gar nicht so verkehrt!

6. Grundsätzlich steht dir zu, dass du ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände ausgehändigst bekommt.
 
Bei der Anzeige handelt es sich um eine Anzeige, aber nicht um eine Strafanzeige, die zu einer Vorstrafe führen würde, sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Die Frage ist: Steht sowas im polizeilichen Führungszeugnis?
Das muß nämlich zumindest bei der Anerkennung zum Erzieher, Heilerziehungspfleger usw. vorgelegt werden.
Die Strafe an sich wird nicht so tragisch sein, wenn wirklich nichts weiter vorgefallen ist. Irgendwie klingt die Story aber komisch.
 
AW: Ärger mit der Polizei.

WaffG
§53 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
21a. entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer führt,
...
§54: "Ist ..oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 begangen worden, so können in Absatz 1 bezeichnete Gegenstände eingezogen werden."


Können, nicht müssen.

Zur Sinnhaftigkeit, ein Messer und einen Schlagstock im Holster mitzuführen wegen "Südländer" am Bahnhof sag ich jetzt nix.

Grüße Rainer

Ja Rainer, und genau das verstehe ich nicht.

Einziehung kannte ich nur bei Straftaten bisher. Warum das bei einer OWI rechtmässig sein soll, verstehe ich immer noch nicht.

Gruss, Keno
 
@Keno: ich habe mich damit bisher nicht näher beschäftigt (mit dem WaffG bis vor kurzem auch nicht...), und wundern tut mich nichts mehr...
Auf jeden Fall isieht auch das OWiG die Einziehung vor: 5. Abschnitt, Einziehung
Man sollte immer darauf achten, nicht seine eigenen Messer mitzunehmen, denn dann ist (so wie ich §28 lese) der Eigentümer bei einer Einziehung durch den Staat zu entschädigen ;)

Grüße Rainer
 
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