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zu 1. Mein Opa hat immer gesagt: kannst alles essen, musst aber nicht alles verstehen.
@rupsk0:
Anscheinend leben wir wohl in zwei vollkommen verschiedenen Welten. Ich sehe nicht wie wir jemals auf einen Nenner kommen könnten. Und das vl. nicht nicht einmal etwa weil unsere Meinungen so furchtbar versch. sind, sondern vl. eher weil ich den Eindruck habe, dass du selbst nicht so ganz genau weißt wofür du stehst. Darüberhinaus steht alles was ich zur Untermauerung meines Standpunktes anbringen könnte bereits in meinem letzten Posting. Und das war eigentlich recht deutlich.
[...] in diesem sonst sehr seriösen Thread
[...]
Ich bin kein Messerträger und wurde auch noch nie von der Polizei angesprochen, daher mein Unwissen...
Aber: Werden besagte Messer nicht auch den bösen Jungs abgenommen?
Und wie oft werdet Ihr (pro Monat?) kontrolliert und euch die Messer eingezogen?
Es gelten doch gleiche (unsinnige) Regeln für alle - hier wird einem aber suggeriert, als ob die Bösen unbehelligt mit Messern am Bahnhof o.ä. rumlaufen dürfen, und nur der rechtschaffene Bürger kontrolliert und von der Polizei geplündert wird.
Und ehrlich: Wenn ich ausnahmsweise durch bestimmte Gegenden komme, in denen ich Angst um meine Gesundheit / mein Leben haben muss, dann bin ich hoffentlich kreativ genug, um mir für diese Ausnahmesituation etwas zur Verteidigung mitzunehmen, das keine Waffe ist (z.B. Lidl Japan-Zugsäge)...
Mit einer sachlichen Diskussion über Messer oder Gesetze hat das nichts mehr zu tun...
Hätte ich diesen Satz bei meinem ersten Besuch im MF gelesen, wäre es auch mein letzter gewesen!![]()
Obwohl ich mich ziemlich häufig mit dem WaffG beschäftige, war mir noch nicht so richtig bewusst, dass bei einer OWI nach §§ 42a, 53 Abs. 1 Nr. 21 a, 54 Abs. 2 WaffG das entsprechende Messer eingezogen werden kann.
Da müsste man sich jetzt noch genau mit dem juristischen Ermessensspielraum "können" beschäftigen.
"Das Recht braucht vor dem Unrecht nicht zu weichen!"