allg. frage zum waffengesetz ...

gf76

Mitglied
Beiträge
147
hallo zusammen,

bin seit dem bka beschluss bzgl. des hibben claw etwas verunsichert...
was passiert wenn z.b. der kabar tdi bei einer personenkontrolle eingezogen wird und zur prüfung beim bka vorgelgt wird und die verbotseingenschaften bejaht werden. wie siehts denn dann mit der rechtlichen lage aus ?
soll heissen, ist dann eine anzeige " waffengesetz " im anmarsch ?
( obwohl das messer bis jetzt " ab 18 " verkauft wird ... ??? )
:confused:
bitte um info.
danke !

guten rutsch !!! :D

ciao
tom
 
muss mich korrigieren. habe eben nochmal den bescheid des bka zum hibben claw gelesen und komme zu meinem persönlichen schluss, dass das kabar TDI wohl auch unter ein verbot fallen dürfte. ist wohl nur noch eine frage der zeit, wann es amtlich wird.

aber letztlich entscheidet keine persönliche meinung und auch keine ausgedehnte diskussion darüber, sondern NUR das BKA !
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange es kein amtliches Verbot für Karambits gibt, muss man sich da keine Sorgen machen. Das BKA hat ausdrücklich
für den Hibben Claw entschieden. Es gibt kein allgemeines Karambitverbot.
 
Solange es kein amtliches Verbot für Karambits gibt, muss man sich da keine Sorgen machen. Das BKA hat ausdrücklich
für den Hibben Claw entschieden. Es gibt kein allgemeines Karambitverbot.
:confused: Weder das Hibben Claw noch das KaBar TDI sind Karambits
Es geht wohl mehr um die Klinge, die bei beiden Messer in einem Winkel
zum Griff steht, der sie unter das Faustmesser-Verbot fallen läßt bzw.
(im Fall des TDI) fallen lassen könnte.
 
Könnte. Das ist es auch, worauf ich hinaus wollte. Es ist nur verboten, was ausdrücklich im WaffG/Feststellungsbescheid genannt ist.
 
was koennte passieren wenn man mit einem verbotenen gegenstand erwischt wird?

ich weiss von einem fall bei dem jemand (einfacher buerger und nicht vorbestraft) mit einem verbotenen gegenstand auf einem flughafengelaende (wollte nicht fliegen sondern nur jemanden verabschieden) 'erwischt' wurde.

der gegenstand wurde eingezogen und von amts wegen eine anzeige an die staatsanwaltschaft geschrieben.

von der staatsanwaltschaft kam dann die bestaetigung der einschaetzung des gegenstandes als verbotene waffe und ein bussgeldbescheid ueber 150 euro - sofern man das bussgeld bezahle wuerde kein verfahren eroeffnet.

ps: vielleicht war das auch das bka und nicht die staatsanwaltschaft?! aber der prinzipielle verlauf war so wie geschildert.

--hawky
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück