hallo zusammen,
bin seit dem bka beschluss bzgl. des hibben claw etwas verunsichert...
was passiert wenn z.b. der kabar tdi bei einer personenkontrolle eingezogen wird und zur prüfung beim bka vorgelgt wird und die verbotseingenschaften bejaht werden. wie siehts denn dann mit der rechtlichen lage aus ?
soll heissen, ist dann eine anzeige " waffengesetz " im anmarsch ?
( obwohl das messer bis jetzt " ab 18 " verkauft wird ... ??? )

bitte um info.
danke !
guten rutsch !!!
ciao
tom
bin seit dem bka beschluss bzgl. des hibben claw etwas verunsichert...
was passiert wenn z.b. der kabar tdi bei einer personenkontrolle eingezogen wird und zur prüfung beim bka vorgelgt wird und die verbotseingenschaften bejaht werden. wie siehts denn dann mit der rechtlichen lage aus ?
soll heissen, ist dann eine anzeige " waffengesetz " im anmarsch ?
( obwohl das messer bis jetzt " ab 18 " verkauft wird ... ??? )

bitte um info.
danke !
guten rutsch !!!

ciao
tom