allgemeines messertrageverbot - offene briefe an spitzenpolitiker

Antwort von MdB Anette Kramme, SPD:

"Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für Ihre Mail vom 16.11.2007 zur Bundesratsinitiative des Landes Berlin, mit der eine Verschärfung des Waffengesetzes angestrebt wird. Die Meinungsfindung innerhalb der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag zur angesprochenen Bundesratsinitiative ist noch nicht abgeschlossen.
Ich bin generell skeptisch was den Waffenbesitz angeht. In der Vergangenheit wurden gerade Messer vermehrt als Waffen und eben nicht als Werkzeuge eingesetzt. Ich sehe daher in der Tat Handlungsbedarf.

Meines Erachtens ist es durchaus sinnvoll, Messer von bestimmter Art und Größe, die ersichtlich als Waffen entwickelt worden sind, stärkeren Beschränkungen zu unterwerfen. Dabei muß es jedoch Sondererlaubnisse, beispielsweise für Jäger oder Handwerker, geben.
Wichtig ist auch die Frage nach den Kontrollen. Denn ohne diese ist eine Verschärfung des Waffengesetzes nichtig.

Ich hoffe, Ihnen meine Position verdeutlicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme"
 
Nur zur Info:

die pks 2006 Berlin gibts hier:
<http://www.berlin.de/imperia/md/content/polizei/kriminalitaet/pks/pks_berlin_2006.pdf>

"Waffen wurden 2006 in 1.298 Fällen (16,2%) der Jugendgruppengewalt – also in rund jedem
sechsten Fall – mitgeführt oder eingesetzt (307 Fälle oder 31,0% mehr als im Vorjahr,
als der Anteil 13,4% betragen hatte), davon Stichwaffen in 766 Fällen (154 oder 25,2%
mehr), Schusswaffen – überwiegend Schreckschuss- oder Reizstoffwaffen – in 191 Fällen
(11 oder 6,1% mehr) und Hiebwaffen in 341 Fällen (142 oder 71,4% mehr). Der Anstieg
dürfte zum Teil auf Erfassungsmängel im Vorjahr zurückzuführen sein.
Die Zahl der bei
Raubtaten verwendeten Schusswaffen nahm um 1,2% ab.
Seit der Spitzenbelastung von 1996, als zu 10.581 Jugendgruppengewaltvorgängen in 1.945
Fällen (18,4%) Waffendrohung oder -verwendung festgestellt wurden, ist die Zahl der
Vorgänge mit Waffen bis zum Jahr 2006 um fast ein Drittel (33,3%) und ihr Anteil um 11,8%
gesunken. Die Zahl der Vorgänge mit Waffen bis zum Jahr 2005 sank um fast die Hälfte
(49,0%) und ihr Anteil um mehr als ein Viertel (27,0%)


Seite 89. Hervorhebung von mir. Wollen die einen verarschen, oder wird nicht gelesen, was zitiert wird?

Falls sich jemand wundert, dass zum Thema Stichwaffen immer auf der Jugendgruppengewalt herumgeritten wird, wird auf Seite 30 schlauer:

Die PKS erlaubt hinsichtlich des Waffengebrauchs nur Aussagen zu Schusswaffen.
Auswertungen zu Hieb- und Stichwaffen sind nur auf Basis der Geschäftsstatistik zur
Jugendgruppengewalt möglich (siehe dort).


Und zur Verwendung der Stichwaffen in der Jugendgruppengewalt siehe Seite 94. Da sieht das nämlich über die Jahre gerechnet schon ganz anders aus. Zudem man natürlich bei einer Erhöhung der Zahl der verwendeten Messer auch eine eventuelle Erhöhung (oder geringere Zahl) der gemeldeten Straftaten gegenrechnen muss.

Nicht, dass die Zahl der bei Gewalttaten verwendeten Messer viel Belang hätte - es ist unweigerlich so, dass das als Waffe genommen wird, was zur Verfügung steht. Aber so wie argumentiert wird, ist das schlechte Methodik.

Quellen lesen bildet ;)

Pitter
 
Antwort von Christian Carstensen, SPD

Sehr geehrter Herr Roskam,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema einer möglichen weiteren Änderung des Waffengesetzes vom 10. November 2007.

Im September dieses Jahres haben Bundesrat und Bundestag aufgrund einer Gesetzesinitiative des Landes Hamburg eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Von nun an sind die Länder ermächtigt bestimmte Zonen einzurichten, in denen das Tragen von Messern verboten ist. Hierdurch sollen vor allem zunehmende schwere Körperverletzungen vermieden werden.

Der Senat von Berlin hat am 09. November 2007 wiederum einen Vorschlag zu einer weiteren Änderung des Waffengesetzes in den Bundesrat eingebracht. Darin möchte er erstens den Katalog der als Waffen eingestuften Werkzeuge erweitern und zweitens ein offenes Tragen dieser Waffen generell verbieten. Dabei soll es nicht darauf ankommen, warum der mutmaßliche Täter die Waffe bei sich trägt, sondern lediglich, ob er sie mit wenigen schnellen Handgriffen in Anschlag bringen kann. Ausnahmen etwa für Film- und Fernsehaufnahmen oder Personen, die aufgrund ihres Berufes zum offenen Tragen von Waffen verpflichtet sind, sind dabei vorgesehen.

Durch die bisherige Änderung des Waffengesetzes wäre Berlin bereits ermächtigt bestimmte waffen-freie Zonen einzurichten. Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting sieht gerade in Berlin allerdings das Problem eines Flickenteppiches, da die Gewalt nicht auf bestimmte Stadtteile beschränkt ist. Das Überprüfen bestimmter Zonen sei daher nicht praktikabel.

Auch ich halte das stete bei sich führen von Waffen (incl. Messern) für bedenklich, da es der Gewalt Vorschub leistet. Besonders der Gefährdungsgrad bei entstandener Gewalt ist mit einer Waffe höher. Allerdings müssten begründete Ausnahmen zugelassen sein, so würde ein "harmloses" Taschenmesser, das nicht nur mit einer Hand zu öffnen ist, wohl nicht unter die Regelung fallen.

Die Gewalt einzudämmen ist ein schwieriges und wichtiges Thema. Daher müssen neben Verboten natürlich auch die Ursachen von Gewalt behoben werden.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Keno
 
Spassig und irrig ist die Annahme, dass Gewaltbereite sich an ein auch nur irgendwie geartetes Verbot halten würden.

Noch spassiger ist das bewußte Argumentieren mit bekannten Scheinargumenten.



Gruß Michael
 
Hallo, Interessenfreunde!

Habe gestern Antwort auf mein Schreiben an MdB Wolfgang Bosbach, CDU, erhalten, der auch als erster unmittelbar nach Zugang eine Zwischennachricht geschickt und den Erhalt meiner Mail bestätigt hat.

Nachdem ich hier schon häufiger hören mußte, daß Bürgeranfragen bei anderen Parlamentariern oft wochenlang unbeantwortet geblieben sind, hebt sich das imo doch sehr positiv ab - der Inhalt auch:

Sehr geehrter Herr ...,

in obiger Sache beziehe ich mich auf Ihre Email vom 15. November 2007 und darf zunächst darauf hinweisen, dass der Berliner Innensenator Dr. Körting seine Initiative im Bundesrat (!) gestartet hat, sodass sich der Deutsche Bundestag bis zur Stunde mit dieser Materie noch nicht beschäftigt hat.

Nach Lage der Dinge wird sich der Bundestag auch in Zukunft nicht mit der Materie beschäftigen, denn zum einen findet die Initiative von Dr. Körting noch nicht einmal im Bundesrat eine Mehrheit und ich kenne auch niemanden in den Koalitionsfraktionen, der die Initiative von Dr. Körting unterstützt.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen für die Weihnachtsfeiertage und das neue Jahr 2008


Wolfgang Bosbach MdB

Ich werde Herrn Bosbach auf die im Forum veröffentlichten Statements anderer Parlamentarier (auch aus den Koalitionsfraktionen) aufmerksam machen, hoffe aber sehr, daß seine Einschätzung der derzeitigen politischen Akzeptanz der "Körting-Lotterie" zutrifft. Trotzdem ist das Thema mit Sicherheit nicht endgültig vom Tisch - weiterhin halte ich unsere Maßnahmen für sehr wichtig, nicht nur bezüglich Körting & Co., sondern auch hinsichtlich der grünen Initiative und allem, was da an Deckmäntelchen für die eigene Hilflosigkeit im Umgang mit gesellschaftlichen Problemen noch so kommen mag!

Beste Grüße!

Micha M.
 
Hallo

Bei mir hob sich bis jetzt nichts positiv ab.

Schrieb an den hessischen Ministerpräsident,Herr Roland Koch (CDU)es kam keine Reaktion.

Daraufhin schrieb ich am 17.Nov. erneut.Am 19.November erhielt ich immerhin eine Lesebestätigung.

Heute ist der 29.Nov.Warte immer noch.Dachte eigentlich,bei in wenigen Wochen bevorstehenden Landtagswahlen (27.Januar)wären die Reaktionen eines Politikers an vorderster Position,etwas flotter. :eek:


Gruß William
 
Mein Willsch hat geantwortet.

Sehr geehrter.....,

gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Email vom 19. November, in der Sie die Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Verschärfung des Waffenrechts kritisieren.

Ich kann Ihren Unmut gut verstehen und halte die Pläne in der vorgelegten Form auch für überzogen. Zwar stellen die Jugendgruppendelinquenz und die Eskalation jugendlicher Gewalt in Problembezirken von Großstädten, auf die die Gesetzesinitiative Berlins in erster Linie abzielt, ein überaus ernstzunehmendes Problem dar. Ein generelles Verbot von Messern ist jedoch keine Lösung für dieses Problem. Aufgabe einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Politik muss vielmehr die Bekämpfung der Ursachen dieser Gewalt sein, also von Aspekten wie der hohen Arbeitslosigkeit und der schwierigen Lage am Ausbildungsmarkt und der daraus resultierenden Perspektivlosigkeit von vielen Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unserem Land.

Ähnliche Bedenken hat es auch bei der Beratung des Antrags im Bundesrat gegeben. Im dortigen Innenausschuss wurde die Vorlage daher bis Wiederaufruf vertagt. Angesichts des deutlichen Prüfbedarfs, der von mehreren Ländern angemeldet worden ist, kann man davon ausgehen, dass die Initiative des Berliner Senators Körting in der jetzigen Form keine Mehrheit finden wird.

Sie können sicher sein, dass meine Kollegen und ich auch entsprechende Anträge auf der Bundesebene kritisch prüfen werden. Die CDU/CSU-Fraktion wird sich für ein Waffenrecht einsetzen, das einen sinnvollen Kompromiss zwischen den Sicherheitsinteressen aller Bürger und den Interessen der rechtmäßigen Waffenbesitzer darstellt. Natürlich ist niemand ein Krimineller, nur weil er ein Taschenmesser bei sich trägt - dies wird auch zukünftig so sein.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Klaus-Peter Willsch MdB
 
Meine 2te email -

Herr Carstensen;

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich möchte auf ein paar Punkte konkret eingehen; die ein paar weitere Fragen aufwerfen.

Sie schrieben: "Allerdings müssten begründete Ausnahmen zugelassen sein, so würde ein "harmloses" Taschenmesser, das nicht nur mit einer Hand zu öffnen ist, wohl nicht unter die Regelung fallen."

Zu den Merkmalen eines typischen modernen Taschenmessers /gehört/ eine einhändige Bedienbarkeit und eine festehende Klinge. Allein aus Komfort- und Sicherheitsgründen (für den Nutzer). Vielleicht ist Ihnen das ja nicht bewusst; aber die Änderung würde mehr als 90% der sich im Handel befindlichen Klappmesser treffen; und nicht nur, wie der Entwurf vortäuscht; ein paar spezielle Modelle.

Weiter: "Auch ich halte das stete bei sich führen von Waffen (incl. Messern) für bedenklich, da es der Gewalt Vorschub leistet." - Ich trage jeden Tag eine /Mordwaffe/ bei mir (und das seit bestimmt 10 Jahren) - nämlich ein Klappmesser mit feststehender Klinge und Einhandbedienung. Ich kenne viele Leute, die das auch machen. Ein spontanes Bedürfniss, damit Menschen zu verletzten, hatte ich bisher nicht. Die meisten Menschen, die ein Messer tragen, sehen es als Werkzeug. Es ist Unsinn; wegen ein paar Idioten anderen das Leben schwer zu machen und sie mit Regelungen zu kriminalisieren.

Der Kiez zB ist ganz klar ein Brennpunkt - wenn viele Menschen und Alkohol aufeinander treffen; wird es immer Probleme geben. Ob dann ein Messer, eine Bierflasche, ein Queue oder eine Bordsteinkante zur [uU. tödlichen] Waffe wird, kann mir als ziemlich egal sein. Ich studiere Medizin; ich sehe oft genug; wie Menschen sich gegenseitig verletzten. Ein Verbot von Tatwaffen wird das nicht ändern.

Die Ausnahmen; die Sie ansprachen; betreffen mich nicht. Ich sehe keinen logischen Grund; der für ein Verbot spricht. Wer bei einer Gewalttat ein Messer nutzt, wird bereits härter bestraft - das ist bereits im Gesetz verankert; und hält dennoch niemanden davon ab. Solange ich niemandem Schaden zufüge; möchte ich ein modernes(!) Messer tragen dürfen. Es gibt keinen Grund; warum unbescholtene Bürger dieses Recht nicht haben sollen. Sie könnten ja erstmal damit anfangen; vorbestraften Tätern das Tragen von Messern zu verbieten. (Oder Messerstecher wie zB "Erol" nicht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilen; damit er danach munter den nächsten absticht - beim 2ten Mal hatte er ja mehr Erfolg. Vielleicht kriegt er jetzt 1,5 Jahre auf Bewährung.)

Selbst wenn sich Ihnen die Logik nicht erschließen sollte; so reicht doch ein Blick über den Tellerrand - in Großbritanien ist es seit Jahren verboten, Messer und generell gefährliche Gegenstände (das kann dort auch ein schwerer Schlüsselbund sein) zu tragen - dennoch meldete die Times dieses Jahr im August, dass sich Messerattacken verdoppelt haben. Folgt man Ihrer Argumentation, so wäre das nicht möglich; da Messer ja dort bereits verboten /sind/.

http://www.timesonline.co.uk/tol/news/uk/crime/article2284258.ece vom 19. August 2007:

[...]
"“The government has embarked on endless law and order initiatives, yet knife-related robberies appear to be increasing, if the latest figures are to be believed,” he said.

“This challenges the notion that there is a policing or punishment solution to this problem. Success in tackling knife-related violence will require a concerted strategy to deal with the causes of violence, of which the social antagonisms caused by poverty and inequality are key.”
[...]


Interessant wäre vielleicht auch dazu der Bericht des "Centre for Crime and Justice Studies" vor dem "Select Committee on Home Affairs" in GB von 2006.

Auszug aus dem Bericht http://www.publications.parliament.uk/pa/cm200607/cmselect/cmhaff/433/433we03.htm :

" 5.4 There is also no convincing evidence that tougher sentences will impact on knife crime by acting as a deterrent. The Halliday review of sentencing carried out on behalf of the government in 2001 found that "t is the prospect of getting caught that has deterrence value, rather than alterations to the "going rate" for severity of sentences." The doubling of the penalty for knife carrying will almost certainly mean more children go to prison for longer—given that knife carrying peaks in the 16 to 18 age group. It does not, however, mean that there will be less "knife violence", as the story of firearms offences has shown despite the introduction of harsher sentences. The most recent data available, police recorded crime statistics for 2005-06, show that firearms offences are on the rise again. There were 4,036 firearm robberies in 2005-06, a 10% increase on the previous year. Both handguns and shotguns were used in 7% more offences in 2005-06 than 2004-05 and there were 474 firearm offences that resulted in serious injury in 2005-06—a 16% increase over 2004-05.
[...]
6.1 [...]Furthermore, a reduction in the use and carrying of knives will only occur if the incidence of violence is addressed by a long term strategy. The knife is merely an implement used in crime. Without dealing with the underlying causes of violent crime—such as inequality and relative deprivation—initiatives to reduce knife usage will have only a limited impact. Ultimately, stabbings are not caused merely by the presence of a knife. More essential is the context within which the resort to extreme acts of violence unfolds."



Ich kann verstehen, dass Sie Angst vor wilden Messerstecherhorden haben - logisch begründet ist das jedoch nicht.

Seit '96 sind die Vorgänge mit Waffen im Zusammenhang mit Jugendkriminalität um fast ein Drittel gesunken. Es ist /sicherer/ in Deutschland geworden; und das, obwohl es ohnehin schon ziemlich sicher hier ist, zumindest im internationalen Vergleich.

Der Anstieg der Messerdelikte, von dem auch der Berliner Senat spricht; ist zum Teil auf Erfassungsmängel aus dem Vorjahr zurückzuführen.

Nachlesen können Sie das gerne in der Berliner Kriminalitätsstatistik (http://www.berlin.de/imperia/md/content/polizei/kriminalitaet/pks/pks_berlin_2006.pdf) ; auf die sich auch (!) der Berliner Senat bezog - leider wurden in der Argumentation ein paar wichtige Zahlen unterschlagen.

Unter anderem auch, dass über 60% der Delikte /nicht/ im öffentlichen Raum stattfanden - es wäre also sinniger, Privathaushalte mehr zu kontrollieren und Küchenmesser zu verbieten. Vielleicht mag das jetzt sehr ironisch klingen; aber in England gab es den Vorschlag tatsächlich schon, man solle nur noch Küchenmesser mit stumpfer Spitze erlauben. Sie steuern zumindest ideologisch in genau die gleiche Richtung.



Zum Schluss - Was die Hamburger Initiative angeht - ab Dezember soll der Kiez zur "Waffenfreien Zone" werden. Geldbußen bis 10000€ sollen verhängt werden, der mitgeführte Gegenstand wird nicht wieder rausgegeben - mit anderen Worten: er wird enteignet.

Analog zur Strassenverkehrsordnung würde das folgendes bedeuten: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, egal wieviel km/h, egal ob dabei jemand zu Schaden kam oder nicht, bezahlen Sie [bis zu] 10.000€, und ihr Benz/Audi/BMW wird verschrottet.

Klingt das vernünftig?


Ich freue mich auf Ihre Antwort;

Gruss, Keno Roskam


Die Antwort -

Sehr geehrter Herr Roskam,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Offensichtlich
werden wir uns aber in der Sache nicht einigen können, da ich aus den
bereits beschriebenen Gründen anderer Meinung bezüglich des
Regelungsbedarfs in dieser Sache bin.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen


Mit anderen Worten - "Ich habe meine Meinung, verwirren Sie mich nicht mit Fakten!" :rolleyes:

Keno
 
antwort von Dr. Christoph Hartmann FDP, MdL Saarland:


Sehr geehrter Herr [...],

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail.

Dass Politiker auf Straftaten mit gesetzgeberischen Schnellschüssen reagieren, ist leider nicht neu. Kaum hat es eine Tat in die Medien geschafft, wird der Ruf nach Gesetzesverschärfungen und neuen Verboten laut. Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch regelmäßig, dass die in ritualisierter Weise gestellten Verbotsforderungen die gewollte Verbesserung der Sicherheit nicht erreichen, stattdessen aber unbescholtene Bürger in ihren Rechten einschränken.

Auch in meiner Eigenschaft als Jäger bin ich der Überzeugung, dass die in der Bundesratsinitiative Berlins vorgesehen Einschränkungen beim "zugriffsbereiten" Führen bestimmter Waffen zu diesen überflüssigen Verboten zählen. Viele Taten werden bereits heute mit Waffen begangen, die verboten sind. Es wird deshalb nicht weiterhelfen, noch das Tragen weiterer Waffen zu verbieten. Es handelt sich nur um ein weiteres Verbot, dessen Einhaltung nicht zu kontrollieren ist und bei dem eher der unbescholtene Bürger, der sich mangels Kenntnis der Vorschrift gar keiner Schuld bewusst ist, in den Blick der Behörden gerät.

Eine effektive Verbesserung der inneren Sicherheit erreichen wir nicht durch immer neue Verbote, sondern durch eine bessere personelle und sächliche Ausstattung der Polizei und durch eine stärkere Kriminalprävention und Jugendarbeit. Für diese Maßnahmen setzen wir uns als Liberale ein.

Wenn Sie weitere Fragen, Anregungen oder Kritik zu unserer Arbeit haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Christoph Hartmann


Dr. Christoph Hartmann, MdL
Fraktionsvorsitzender der FDP
Landtag des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Str. 7
66119 Saarbrücken
T: 0681-5002-470
F: 0681-5002-477
c.hartmann@landtag-saar.de
 
Antwort von MdB Stefan Müller (Lkr. Erlangen + Erlangen-Höchstadt):

---------------------------------------------------------------------

"vielen Dank für ihre E-Mail vom 19. November diesen Jahres zum Waffenrecht.

Das Land Berlin wird sicher gute Gründe dafür haben, für eine Verschärfung des Waffenrechtes einzutreten. Insgesamt sehe ich die Situation aber ähnlich wie Sie. Die immer wieder auftretende Diskussion um ein Verbot von Waffen im weiteren Sinn, mag eventuell zur Beruhigung der Öffentlichkeit beitragen, kann aber mangels Durchsetzungsmöglichkeiten in der Praxis wohl kaum wirksamen Schutz bieten. Das heißt natürlich nicht, dass deshalb eine Weiterentwicklung des Waffenrechtes gänzlich wirkungslos wäre. Wichtig ist im Laufe einer solchen Diskussion immer der Blick auf die Wirksamkeit gesetzlicher Neuregelungen, um den Sinn und Zweck des Gesetzes und vor allem seine Abschreckungswirkung nicht ad absurdum zu führen.

Für ein persönliches Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung

mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB"

---------------------------------------------------------------------

So, abtippen beendet. Kam per Briefpost.

PHILIP
 
@Micha M.:
Mit Bosbach hatte ich schon bei der letzten Novelle Kontakt. Er ist in Sachen Wffg ein relativ vernünftiger Zeitgenosse (gemessen an anderen Politikern unseres Landes), d.h. er wird keine Verschärfungen zulassen wollen, Erleichterungen aber auch nicht unbedingt.
Auf Computerspiele sollte man ihn besser auch nicht ansprechen.
Dafür antwortet er aber stets zügig, freundlich und ehrlich.
 
Von Abgeordnetenwatch:
Sehr geehrter Herr Wied,

vielen Dank für Ihre Frage zum Waffengesetzt.
Selbstverständlich werden sie durch eine Gesetzesänderung nicht alle Gewalttaten verhindern und auch keine 100% Durchsetzbarkeit garantieren. können. Das kann aber nicht bedeuten, das man nicht handelt. Den Vorschlag der Landesregierung Hamburg an bestimmten Orten, an denen es immer wieder zu Gewalttaten kommt, das "Führen von Waffen" zu verbieten, halte ich für eine Möglichkeit solche Brennpunkte sichere zu machen. Dadurch wird der Polizei die Möglichkeit gegeben, hier präventiv zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Müller
Das war noch eine Antwort zum ersten Vorstoss von Körting.
Der gute Mann ist nicht so schnell beim Antworten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Abwechslung wieder mal eine SPD-Sprechblase, vorgetragen von Herrn Martin Burkert, MdB:
(Sollte der Wortlaut dem einen oder der anderen bekannt vorkommen, so liegt das daran, daß dies scheinbar ein Musterbrief direkt aus der Zentrale ist, den die Versender nur noch partiell abändern.)

"Sehr geehrter [...],

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema einer möglichen weiteren Änderung
des Waffengesetzes vom 10. November 2007.

Im September dieses Jahres haben Bundesrat und Bundestag aufgrund einer
Gesetzesinitiative des Landes Hamburg eine Änderung des Waffengesetzes
beschlossen. Von nun an sind die Länder ermächtigt bestimmte Zonen
einzurichten, in denen das Tragen von Messern verboten ist. Hierdurch
sollen vor allem zunehmende schwere Körperverletzungen vermieden werden.

Der Senat von Berlin hat am 9. November 2007 wiederum einen Vorschlag zu
einer weiteren Änderung des Waffengesetzes in den Bundesrat eingebracht.
Darin möchte er erstens den Katalog der als Waffen eingestuften
Werkzeuge erweitern und zweitens ein offenes Tragen dieser Waffen
generell verbieten. Dabei soll es nicht darauf ankommen, warum der
mutmaßliche Täter die Waffe bei sich trägt, sondern lediglich, ob er sie
mit wenigen schnellen Handgriffen in Anschlag bringen kann. Ausnahmen
etwa für Film- und Fernsehaufnahmen oder Personen, die aufgrund ihres
Berufes zum offenen Tragen von Waffen verpflichtet sind, sind dabei
vorgesehen.

Durch die bisherige Änderung des Waffengesetzes wäre Berlin bereits
ermächtigt bestimmte waffenfreie Zonen einzurichten. Der Berliner
Innensenator Ehrhart Körting sieht gerade in Berlin allerdings das
Problem eines Flickenteppiches, da die Gewalt nicht auf bestimmte
Stadtteile beschränkt ist. Das Überprüfen bestimmter Zonen sei daher
nicht praktikabel.

Auch ich halte das stete bei sich führen von Waffen (incl. Messern) für
bedenklich, da es der Gewalt Vorschub leistet
. Besonders der
Gefährdungsgrad bei entstandener Gewalt ist mit einer Waffe höher.
Allerdings müssten begründete Ausnahmen zugelassen sein, so würde ein
"harmloses" Taschenmesser, das nicht nur mit einer Hand zu öffnen ist,
wohl nicht unter die Regelung fallen.

Die Gewalt einzudämmen ist ein schwieriges und wichtiges Thema. Daher
müssen neben Verboten natürlich auch die Ursachen von Gewalt behoben werden.

Sehr geehrter [...], ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort
weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert"


Martin Burkert schrieb:
Auch ich halte das stete bei sich führen von Waffen (incl. Messern) für
bedenklich, da es der Gewalt Vorschub leistet.

Genau.
Und das Tragen von Zahnspangen kann Pubertät auslösen. :rolleyes:
 
Antwort von Dirk Becker, SPD:
Sehr geehrter Herr MojoMC,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Verschärfung des Waffengesetzes" vom 20. November 2007.

Im September dieses Jahres haben Bundesrat und Bundestag aufgrund einer Gesetzesinitiative des Landes Hamburg eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Von nun an sind die Länder ermächtigt bestimmte Zonen einzurichten, in denen das Tragen von Messern verboten ist. Hierdurch sollen vor allem zunehmende schwere Körperverletzungen vermieden werden.

Der Senat von Berlin hat am 09. November 2007 wiederum einen Vorschlag zu einer weiteren Änderung des Waffengesetzes in den Bundesrat eingebracht. Durch die bisherige Änderung des Waffengesetzes wäre Berlin bereits ermächtigt bestimmte waffenfreie Zonen einzurichten. Der Berliner Innensenator Körting sieht gerade in Berlin allerdings das Problem eines Flickenteppiches, da die Gewalt nicht auf bestimmte Stadtteile beschränkt ist. Das Überprüfen bestimmter Zonen sei daher nicht praktikabel.

Die Art der nun zusätzlich verbotenen Messer ist beim beschlossenen Hamburger Gesetzesantrag als auch bei der Initiative von Herrn Körting gleich. Bisher waren lediglich Butterfly, Spring-, Faust- und Fallmesser sowie Wurfsterne verboten. Im neuen Gesetz sollen Messer, die bisher trotz ihrer Gefährlichkeit durch den Schliff der Klingen für Erwachsene frei erwerbbar und tragbar waren, als Waffen eingestuft werden. Zudem sollen als "Waffen" definiert werden: feststehende Messer mit einer Klingenlänge ab zwölf Zentimetern sowie feststellbare Klappmesser, die länger als 8,5 Zentimeter und einhändig feststellbar sind.

Grundsätzlich halte ich ein ständiges mit sich führen von Waffen (inklusive manche Messer) für bedenklich, da es der Eskalation von Gewalt in bestimmten Situationen Vorschub leisten kann. Auf der anderen Seite müssen begründete Ausnahmen zugelassen sein. Innensenator Körting hat hierzu mehrfach betont, es gehe ihm nicht um ein "Verbot von Schweizer Taschenmessern" oder anderen handelsüblichen Taschenmessern.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Becker, MdB

Hmm, erinnert schon beim ersten Lesen an die Textbausteine gammeliger Support-Mails, die sich erstaunlich wenig an der Frage orientieren.
Hier im Forum werden dann auch die Ähnlichkeiten zu anderen SPD-Antworten deutlich.

Tja, von "meinem" Volksvertreter erwarte ich mehr, als hingeworfene Textvorlagen. Ich habe schliesslich nach seiner Meinung zu dem Gesetzesentwurf gefragt und möchte schon, dass die Anfrage zumindest gelesen wird.
Mal gucken, wie die 2. Mail wird...
 
mutmaßliche Täter

von Herrn Martin Burkert, MdB:

Der Senat von Berlin ... möchte ... ein offenes Tragen dieser Waffen
generell verbieten. Dabei soll es nicht darauf ankommen,
warum der mutmaßliche Täter die Waffe bei sich trägt,
sondern lediglich, ob er sie mit wenigen schnellen Handgriffen in Anschlag bringen kann.
...

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert"
[/I]

Genau diese Formulierung "der mutmaßliche Täter" entlarvt die Denkweise von MdB Burkert und seinen Leidensgenossen:
Wer ein Messer führt wird bereits als potentieller Täter eingestuft, das Werkzeug Messer macht JEDEN Menschen per se zum Verbrecher.

cut
 
Aloha Forum!

"meine" Abgeordnete im Bundestag antwortete mir auf meine schriftlich vorgebrachten Bedenken folgendes: "... stimme mit ihnen darin überein, dass die im Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes angedachten Verschärfungen teilweise überzogen sind." und hat mir versprochen, mein Schreiben an die zuständige Arbeitsgruppe im Bundestag weiterzuleiten.

Also ich habe schon das Gefühl, das es was bringt, sich zu bestimmten Themen zu Wort zu melden und nicht in die übliche "diedaobenmachenjadochwassiewollen"-Lethargie zu verfallen! :hehe:
 
ich habe inzwischen auch von weitern Stellen Antorten bekommen, aber mit der Bitte "von der Veröffentlichung dieses Schreibens abzusehen".

Also wenn ein Politiker schon nicht will, dass seine Meinung öffentlich wird. Ohje :argw:

PHILIP
 
Stichpunkte der Antwort:

- Unserer Argumentation wäre nicht richtig. Es werden ja nur spezielle Formen verboten und nicht feststehende und feststellbare Messer allgemein

- es wäre ja auch nur das Tragen und nicht der Erwerb und Besitz verboten

- es wäre ja weiterhin möglich Messer als Werkzeug zu tragen

Also Tendenz: Wir sollen uns nicht aufregen, wäre doch alles in Ordnung

Naja, ich glaube, dass ich nochmal antworten und auf bestimmte Punkte hinweisen werde

PHILIP
 
...
- Unserer Argumentation wäre nicht richtig.
Es werden ja nur spezielle Formen verboten und nicht feststehende und feststellbare Messer allgemein

- es wäre ja auch nur das Tragen und nicht der Erwerb und Besitz verboten

- es wäre ja weiterhin möglich Messer als Werkzeug zu tragen
Falls Du ihm/ihr antwortest, kannst ja versuchen, ihn/ihr den Widerspruch in seiner/ihrer Antwort zu erläutern...

1. welche "Formen" denn seiner/ihrer Meinung nach übrig blieben...

2. was ein Besitz ohne Tragerelaubnis brächte, und wie das mit dem Gedanken vereinbar ist, dass mindestens 98% der Messerträger das Messer eben genau wegen des Werkzeugcharakters bei sich tragen, und schon immer in diesem Sinne bei sich getragen haben, und dass selbst *zeitgemäße und benutzersichere* Rettungsmesser und Multitools wegen der Verriegelung damit verboten sein werden...

3. ob er/sie denn weis, dass der Bezug auf das SAK eine Sackgasse ist, weil es von Urgedanken und der Beschaffenheit als Einsatz-/Dienstmesser für Soldaten konzipiert war, und somit in der Auslegung und Abwimmelungstaktik der Politiker auch verboten werden müsste...

Auf eine ähnliche Antwort eines Hiesigen habe ich diese Einwände rückgeantwortet - dass die Unschuldsvermutung mit dieser Änderung auch gekippt wird, habe ich ihm selbstverständlich nicht vorenthalten... - bis heute noch keine Antwort erhalten, damit war er wohl überfordert...

Gruß Andreas
 
Zurück