allgemeines messertrageverbot - offene briefe an spitzenpolitiker

Noch ein Brief, von mir an Herr Willsch, MdB.
(Max 1DinA4 Seite, bitte nicht wörtlich "abtippen", siehe Seng1)
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An Herrn
Klaus-Peter Willsch
MdB 18. November 2007

Betreff: Bundesrats-Drucksache 701/07
Bundesratsinitiative des Berliner Innensenators Dr. Erhard Körting

Sehr geehrter Herr Willsch,
ich möchte Sie bitten, o.g. Gesetzentwurf eines allgemeinen Messertrageverbots zu verhindern.
Zur Begründung:

Das Gesetz bringt keinen Sicherheitszuwachs.
Ein Gewalttäter lässt sich dadurch nicht abschrecken. Selbst nach gültigem Waffenrecht sind längere Springmesser und Butterfly-Messer heute verboten, was gewaltbereite Menschen aber nicht davon abhält, diese immer noch zu benutzen. Es ist reichlich naiv, davon auszugehen, dass das wirkt.
Bitte bekämpfen Sie die Ursachen der Gewalt, nicht Alltagswerkzeuge.

Das Gesetz wird ganz sicher wirtschaftlichen Schaden anrichten.
Das Gros aller in Deutschland handwerklich und industriell gebauten Messer und Klappmesser steht im Fokus dieses Gesetzesentwurfs. Sie werden nutzlos, wenn man sie nicht mehr mitführen darf. Das Kaufinteresse sinkt drastisch. Dem Handwerkszweig der Messermacher und Schneidgerätemechaniker entzieht das die Existenzgrundlage.

Das Gesetz schadet der Politik
Der Gesetzesentwurf stellt einen Vorstoß dar, die Freiheit des Einzelnen zu beschneiden. Haben wir keine anderen Probleme in Deutschland, als die erlaubte Form und Größe von alltäglichen Schneidwerkzeugen vorzuschreiben? Der Entwurf kriminalisisert unötig Hunderttausende Normalbürger, die Messer als Werkzeuge stets bei sich tragen.
Die Politik erscheint einfallslos und hilflos, wenn sie solche Pseudo-Sicherheitsmaßnahmen an der “Tatwaffe” (Schraubendreher, Sägen, Stemmeisen?) ausrichtet. Wollen wir das Mitführen von Mobiltelefonen auch verbieten, nur weil man damit “potentiell” einen Sprengsatz fernzünden kann?

mit freundlichen Grüßen sowie der Bitte um Antwort und eine schnelles Handeln

Bernhard Werner
 
Habe heute eine höfliche Zwischennachricht von Herrn MdB Wolfgang Bosbach, CDU, bekommen, der zugesagt hat, sich weiter zum Thema zu informieren und sich dann erneut zu melden.
 
Auch heute wieder fleissigst Mails rausgeschickt.

Unschön ist halt, wenn anstatt der erwarteten Lesebestätigung lediglich die Rückmeldung kommt, dass die schöne Mail ungelesen gelöscht wurde...:mad:

EDIT: Eigentlich spricht ja nix dagegen, auch hier mal die schwarzen Schafe beim Namen zu nennen. (Sind nicht bald wieder Wahlen?)
Herr Imhof, Herr Meissner und Herr Herold (alle CSU) waren es, die Mailanfragen lieber in der runden Ablage entsorgen, anstatt sie zu beantworten.
Macht aber nix, die kriegens halt per Post...


O.K., ein paar werden schon durchkommen.

Zur Ermunterung hier ein kleiner Blick in eine schöne Zukunft:
 

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Zuletzt bearbeitet:
So, das ist jetzt raus....


Betrifft: Bundesratsinitiative des Berliner Innensenators Dr. Erhard Körting - Bundesrats-Drucksache 701/07


Sehr geehrter Herr Dr. Meister,

ich möchte sie bitten gegen den o.g. Gesetzesentwurf zu stimmen.

Eine Verschärfung der Tragebestimmunen von Messern halte ich für nicht sinnvoll, da sie nicht wie beabsichtigt, den gewaltbereiten Straftäter, sondern ausschließlich den Bürger trifft der sowieso bereit ist sich an Gesetze zu halten.
Menschen bedrohen oder vorsätzlich zu verletzen ist doch schon eine Straftat!
Glaubt man tatsächlich einen gewaltbereiten Menschen am Missbrauch eines Messers zu hindern, nur weil das Messer verboten ist?
Wer sich zur Körperverletzung entschlossen hat wird sich nicht auch noch Gedanken machen ob sein Tatwerkzeug, "legal“ ist…

Entsprechende Verschärfungen in Großbritannien blieben ohne Wirkung (hier wurden sogar Nagelscheren/feilen und Schraubendreher einbezogen).
Die Schweiz nimmt ein ähnl. Trageverbot bereits zurück, weil man auch dort damit keine entsprechenden Erfolge erzielen konnte.
In Österreich hingegen sind kaum Messer verboten, ja sogar viele der in Deutschland als verbotene Waffen eingestuften Messer sind dort legal, der österreichische Gesetzgeber schränkt seine Bürger hier nicht ein. Trotzdem ist die Kriminalität signifikant niedriger, als in den deutschen Großstädten. Folgt man den Ausführungen des Innensenators, so wäre das unmöglich.

Wie so oft scheut man sich das Problem an der Wurzel zu packen.
Warum werden Menschen gewalttätig, kriminell? Was bringt sie an den Rand der Gesellschaft?
Mittel die tatsächlich zur Senkung von Jugendkriminalität führen, vernünftige Jugendarbeit in Gemeinden und Vereinen, Ausbildungsplätze und Arbeit kosten Geld und sind offensichtlich nicht so medienwirksam, wie bestelltes Messergefuchtel vor der Kamera.

Da riskiert man lieber die Arbeitsplätze in den paar Messer herstellenden Betrieben die es in Deutschland noch gibt (über 90% der zur Zeit legal erwerbbaren Messer wären nach Dr.Körtings Spezifikationen betroffen, die Region Solingen wird's danken...) , kriminalisiert Familienväter die mit ihren Kindern im Wald Stöckchen schnitzen und löst eine Flut von Sondergenehmigungen für Berufsgruppen aus, die nun mal nicht ohne Messer auskommen.
Ganz zu schweigen von der Frage welche nicht vorhandenen Polizeibeamten eine solche Änderung durchsetzen sollten.

Als Messersammler verfüge ich über einen umfassenden Überblick über die am Markt befindlichen Messer.
Die von Dr Körting vorgenommene Klassifizierung der Messer Aufgrund ihrer Klingenform und Größe ist willkürlich und zeugt von wenig Sachverstand.
Der als "böse" dargestellte Feststellmechanismus dient einzig und alleine dem Schutz des Benutzers vor einer versehentl. einklappenden Klinge.
Gleiches gilt für die Einhandbedienung, die keinesfalls mit einem Springmechanismus verwechselt werden darf.
Fragen sie doch mal einen Feuerwehrmann wieviele Hände er frei hat wenn er einen Gurt durchtrennen muß.

Mit Dr. Körtings Begründungen könnte man analog Autos verbieten. Dabei ist doch offensichtlich das nicht das Auto sondern der Fahrer das Problem ist.

Über eine Stellungnahme ihrerseits würde ich mich freuen.

Hochachtungsvoll,
xxxxxxxxxxxxxxxx
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur mal so zu Aufmunterung in dieser besch... Lage mit dem drohenden Messerverbot: Wir sind nicht alleine mit unserer Meinung. Auch von vielen anderen Seiten werden Proteste laut. Hier mal ein paar ermunternde Links, die bei Google unter "Messerverbot" zuoberst stehen. Es besteht noch Hoffnung!

Björn Jotzo, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion http://www.jotzo.org/?p=173#more-173

Die Zeit http://www.zeit.de/online/2007/18/Martenstein-Jugendgewalt

Der Tagesspiegel http://www.tagesspiegel.de/berlin/Waffen-Messer-Koerting;art270,2321815

Polizisten-Forum http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=29776

Berliner Zeitung http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/1016/lokales/0111/index.html

Fritz-Blog http://blog.rbb-online.de/roller/fritzblog/entry/messerverbot_im_problemkiez (mit Kommentar von Susan Frecot)

Wild und Hund-Forum http://www.wildundhund.de/forum/vie...previous&sid=81eabe29cb13fc00530148b8f9a6946e

Gruss
Usagi Y.
 
der erste der mir heute direkt per mail auf meinen brief geantwortet hat, war MdB HANS-CHRISTIAN STRÖBELE (Bündnis90/Die Grünen).
hier seine email an mich:

Sehr geehrter Herr K.

Ihre Auffassung zum Waffenrecht teile ich nicht.
Niemand muß ein Klappmesser oder ein anderes gefährliches Werkzeug in
der Öffentlichkeit oder auf Großverastaltungen mit sich herumtragen.
Es geht ja nicht um das generelle Verbot dieser Waffen, sondern darum,
daß diese außerhalb des Hauses oder des sinnvollen Anwendungsbereichs
mitgeführt werden. Da muß die öffentliche Sicherheit den Vorrang haben
vor dem wirtschaftlichen Interesse der Hersteller solcher Messer.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele


PS: Herr Ströbele war 1970 Anwalt von Holger Meins (Mitglied der RAF) :hehe:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ging soeben MdB Ströbele:
Sehr geehrter Herr Ströbele,

die Berliner SPD hat beim Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Waffenrechtes-Trageverbot für bestimmte Messer eingereicht.
Begründet wird dies dadurch, dass ein Verbot des Tragens bestimmter Messertypen anscheinend zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit erforderlich ist. Einleitend wird erläutert, dass bestimmte Messertypen mit besonderer Waffeneignung nicht mehr in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Unter Punkt 2.1.5 bis 2.1.7 werden dann verschiedene Kriterien für die Einstufung als Waffe genannt. Unter anderem unter 2.1.7 wörtlich:" mit feststellbarer Klinge, sofern die Klinge eine Länge von mehr als 8,5 cm aufweist oder einhändig feststellbar ist ".

Tatsache ist, dass durch diesen Punkt jedes Klappmesser mit sich beim Öffnen selbstständig verriegelnder Klinge erfasst wird, unabhängig von der Klingenlänge. Dadurch werden auch sämtliche Multifunktionstools (z.B. Leatherman-Tool, Schweizer Offiziersmesser mit feststellbarer Klinge) als Waffe eingestuft und deren Mitführen verboten. Derartige Werkzeuge sind allerdings in hunderttausendfacher Zahl bei Handwerkern, Outdooraktivisten u.ä. im Gebrauch. Wie ist es mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik vereinbar, dass das kriminelle Fehlverhalten einer geringen Minderheit dazu benutzt wird Gesetze zu erlassen, die in das Leben von grossen Teilen der Bevölkerung eingreifen? Zumal wenn davon ausgegangen werden muss, dass die Zielgruppe dieses Gesetzes, schwerkriminelle Jugendliche, diesem Gesetze kaum Beachtung schenken wird. Bereits jetzt wird in diesem Gesetzesentwurf darauf eingegangen dass dies zu befürchten ist, bzw. dass angenommen werden muss, dass dieser Personenkreis auf Gegenstände ausweichen wird die nicht durch dieses Gesetz betroffen sind.
Es ist eine Kapitulationserklärung unserer Legislative, wenn diese Gesetze erlässt, in der Hoffnung durch ein Verbot des Mitführens von Tatwerkzeugen Straftaten verhindern zu können!
 
Antwort von Stelle für Öffentlichkeitsarbeit im BKA:

vielen Dank für Ihre Anfrage!
Wir können und dürfen als Bundesbehörde keinen Einfluss nehmen auf politische Entscheidungen.
Sie finden aber z.B. Informationen im Internet unter "Forum Waffenrecht" - dies sind Lobbyisten, die sich mit solchen Hinweisen beschäftigen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen.


Mit freundlichen Grüßen


gerade gekommen

PHILIP
 
Hier der Link zu den Mitgliedern im Innenausschuss des
Deutschen Bundestags:

http://www.abgeordnetenwatch.de/inneres-810-13.html

Da liegt dieser unsägliche Gesetzesvorschlag zur Zeit.
Diese am Besten alle anschreiben, mailen usw.!
Ich habe schon einige davon "abgeklappert". Helft mit!!

Gruß
Matthias


Ausnahmsweise als Edit eines fremden Beitrags, damit niemand dem falschen Link folgt:
Das oben ist ein Link zum Innenausschuss des BundesTAGs, nicht des BundesRATs. Die Vorlage liegt beim BundesRAT!
Hier ist der korrekte Link:
http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_9028/DE/organe-mitglieder/ausschuesse/in/in-node.html?__nnn=true

-Walter
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Als im Nachbarland lebender Deutscher hab ich auch was verschickt. Mann weiß ja nie, vielleicht komme doch mal wieder zurück. Und außerdem gibt es ein europäisches Parlament, das bestimmt -früher oder später- alle Länder mit einer einheitlichen, restriktiven Regelung zu "mehr "Sicherheit durch weniger Messer" "beglücken" will. Und davor ist dann auch Österreich nicht sicher.

Vielleicht findet der Eine oder Andere in folgendem Text noch eine Anregung.

Betreff: Gesetzesinitiative der Berliner SPD zur Verschärfung des Waffenrechts – weitgehendes Trageverbot von Messern

Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Dr. Schäuble!

Ich ersuche Sie, der Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts (Messertrageverbot) entgegenzuwirken. Dies möchte ich wie folgt begründen.

1. Das angeführte Ziel der Gesetzesinitiative, mehr Sicherheit durch ein umfassendes Messertrageverbot, kann nicht erreicht werden. Falls potentielle Gewaltverbrecher das Gesetz überhaupt zur Kenntnis nehmen, ist es für diese Leute ein Leichtes, das Gesetz zu umgehen. Sie weichen bei der Wahl der „Waffe“ einfach auf nicht vom Gesetz fassbare Gegenstände aus. Wie sollte man z.B. einen 5-Zoll-Nagel verbieten können?

2. Nach dem Artikel 2 des Grundgesetzes besteht ohnehin ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wozu muss man da noch regeln, womit dieses Grundrecht nicht verletzt werden darf?

3. Der Gesetzentwurf kriminalisiert alle Bürger, die dann ein Messer tragen. Ich führe z.B. täglich ein nach dem Gesetzentwurf zu verbietendes, feststellbares Einhandmesser. Ich esse eben lieber aufgeschnittene Äpfel, schneide Käse, Wurst und Brot anstatt vom Stück abzubeißen. Verpackungen zu öffnen geht mit einem Messer auch leichter als mit den Zähnen. Mein Messer ist mir ein tägliches Werkzeug, auf das ich nicht verzichten will.

4. Das automatische Feststellen bei Klappmessern wurde erfunden, um einen sicheren Umgang mit dieser Art von Messern zu erreichen. Klappmesser sollen nicht unbeabsichtigt einklappen. Das Tragen von Messern mit automatischem Feststellmechanismus soll jetzt generell verboten werden. Bringt mir das mehr Sicherheit?

5. Das Gesetz kann nicht durchgesetzt werden! Es sind vermutlich Millionen von entsprechenden Messern im Umlauf! Wer soll das kontrollieren?

6. Nach meiner Kenntnis hat die vorangegangene Verschärfung des Waffengesetzes (Verbot von Butterfly-Messern, Springmesser mit mehr als 8,5 cm langer Klinge etc) keine nachweislich positive Auswirkung auf die Kriminalstatistik gehabt. Das gleiche gilt für Großbritannien, wo es ein sehr restriktives Messerverbot gibt.

Die Liste ließe sich noch weiter fortsetzen. Doch in Anbetracht Ihrer knappen Zeit möchte ich es hierbei belassen und bitte Sie nochmals, der Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts entgegenzutreten.

Mit freundlichen Grüßen
 
Eben abgeschickt an Frau Leutheusser-Schnarrenberger, rechtspolitische Sprecherin der FPD:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

Ich wende mich an Sie als rechtspolitische Sprecherin der FDP, um Sie auf eine aktuelle Bundesratsinitiative der Berliner SPD aufmerksam zu machen, die meines Erachtens nach einen erheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit vieler Bundesbürger darstellt: unter Führung von Innensenator Körting strebt die SPD ein vollständiges Trageverbot für eine Vielzahl von Taschenmessern an. In einem anscheinend eilig zusammengestrickten Eigenschaftskatalog wird da eine Liste von Merkmalen aufgestellt, die auf nahezu jedes moderne Klappmesser (feststellbare Klinge, Einhandbedienung, zwei Eigenschaften, die dem Komfort und der Sicherheit des Nutzers dienen), viele Multitools (Leatherman etc.) und Rettungsmesser zutreffen. Begründet wird diese Initiative mit Verweisen auf die zunehmende Anzahl von Gewaltdelikten mit Messern, in vielen Medienberichten über diese Initiative werden dazu Bilder von Jugendlichen gezeigt, die mit so genannten Butterfly-Messern (bereits seit einigen Jahren verbotene Gegenstände) oder Dolchen (dürfen von Jugendlichen weder erworben noch geführt werden) herumfuchteln. Bezeichnend ist, dass es bereits jetzt die Möglichkeit gibt, in ausgewiesenen Bezirken einer Stadt Trageverbote für Messer zu verhängen, dieses Gesetz meines Wissens nach bisher jedoch keinerlei Anwendung findet. Natürlich nicht, denn jeder Innensenator/Innenminister müsste sich regelmäßig fragen lassen, was er zur Bekämpfung der Kriminalität in diesen ‚Verbrechensschwerpunkten’ tut, und die komplette Unwirksamkeit eines Trageverbots wäre direkt überprüfbar.

Richtig ist, dass es in vielen Ballungsräumen der Bundesrepublik große Probleme mit Jugendkriminalität gibt, und Berlin dabei einen traurigen Spitzenplatz einnimmt. Die Ursachen sind vielschichtig und im Prinzip längst erkannt (u. a. gescheiterte Integration, Perspektivlosigkeit vieler Jugendlicher), wirksame Maßnahmen sind jedoch wenig plakativ und erfordern einen langen Atem. Der Ansatz, das Führen von ‚Tatwerkzeugen’ zu verbieten, ist vollkommen falsch. Wer schwere Körperverletzung, Raub oder ähnliche Gewaltdelikte begeht, lässt sich wohl kaum von einem Trageverbot abschrecken, zumal eine Kontrolle nahezu unmöglich wäre. Hingegen würde durch dieses Gesetz jeder Handwerker, Feuerwehrmann, Angler, Wanderer, Bastler etc. kriminalisiert werden, der ein Messer oder Multitool mit sich führt, genauso wie jeder Autofahrer, der ein modernes Rettungsmesser im Auto montiert hat, um nach einem Unfall sich oder andere schnell aus einem Fahrzeugwrack befreien zu können. Und auf die deutschen Hersteller von Klappmessern kämen massive Umsatzeinbußen zu, denn welcher Bürger würde sich ein Messer kaufen, dessen täglicher Gebrauch strafbewehrt ist?

Der Presse entnehme ich, dass Ihr Berliner Parteifreund Björn Jotzo den populistischen Charakter der Initiative von Herrn Körting bereits erkannt hat, die Berliner SPD öffentlich kritisiert und die tatsächlichen Probleme, wie eine chronische Unterfinanzierung der Berliner Polizei, massive Verzögerungen bei der Justiz etc. anspricht. Ich hoffe, dass sich die FDP auch auf Bundesebene gegen dieses sinnlose Vorhaben einsetzen wird.

Mit freundlichen Grüßen...


Zur Erinnerung aus ihrer Vita:
Rücktritt vom Amt der Bundesministerin der Justiz nach dem Mitgliederentscheid der FDP zum sog. großen Lauschangriff

Ein wirklich seltener Grund für einen Ministerrücktritt...

Munter bleiben (auch wenns schwerfällt),
Tobse!
 
Junger Scholli, Tobse. Gratuliere zu diesem Brief. Ich bewundere Deine Formulierungskünste.

Weiter so! :super:
 
FRage an und ANtwort von Herrn Ströbele
Sehr geehrter Herr Ströbele,

die Berliner SPD hat beim Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Waffenrechtes-Trageverbot für bestimmte Messer eingereicht.
Begründet wird dies dadurch, dass ein Verbot des Tragens bestimmter Messertypen anscheinend zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit erforderlich ist. Einleitend wird erläutert, dass bestimmte Messertypen mit besonderer Waffeneignung nicht mehr in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Unter Punkt 2.1.5 bis 2.1.7 werden dann verschiedene Kriterien für die Einstufung als Waffe genannt. Unter anderem unter 2.1.7 wörtlich:" mit feststellbarer Klinge, sofern die Klinge eine Länge von mehr als 8,5 cm aufweist oder einhändig feststellbar ist ".

Tatsache ist, dass durch diesen Punkt jedes Klappmesser mit sich beim Öffnen selbstständig verriegelnder Klinge erfasst wird, unabhängig von der Klingenlänge. Dadurch werden auch sämtliche Multifunktionstools (z.B. Leatherman-Tool, Schweizer Offiziersmesser mit feststellbarer Klinge) als Waffe eingestuft und deren Mitführen verboten. Derartige Werkzeuge sind allerdings in hunderttausendfacher Zahl bei Handwerkern, Outdooraktivisten u.ä. im Gebrauch.

Wie ist es mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik vereinbar, dass das kriminelle Fehlverhalten einer geringen Minderheit dazu benutzt wird Gesetze zu erlassen, die in das Leben von grossen Teilen der Bevölkerung eingreifen?

Zumal wenn davon ausgegangen werden muss, dass die Zielgruppe dieses Gesetzes, schwerkriminelle Jugendliche, diesem Gesetze kaum Beachtung schenken wird. Bereits jetzt wird in diesem Gesetzesentwurf darauf eingegangen dass dies zu befürchten ist, bzw. dass angenommen werden muss, dass dieser Personenkreis auf Gegenstände ausweichen wird die nicht durch dieses Gesetz betroffen sind.
Es ist eine Kapitulationserklärung unserer Legislative, wenn diese Gesetze erlässt, in der Hoffnung durch ein Verbot des Mitführens von Tatwerkzeugen Straftaten verhindern zu können!
20.11.2007
Antwort von
Hans-Christian Ströbele

Bild: Hans-Christian Ströbele

Sehr geehrter Herr Drumm.

Auf eine ähnliche Frage von Herrn Müller habe ich soeben geantwortet: "Auch ich habe ein Schweizer Taschenmesser. Ich nehme es auf Reisen mit - wenn ich nicht das Flugzeug nutze -, aber nutze es auch sonst im Alltag. Eine solche Nutzung von kleinen Messern will auch niemande verbieten.
Anders ist es mit Klappmessern, die als Waffe mitgeführt werden und auch
genutzt werden sollen.
Wenn Sie ein solches Messer beruflich nutzen, etwa als Elektro-Handwerker, sollen Sie dies auch weiter tun können. Nur in ein Fußballstadium sollen Sie eine solche potentielle Waffe genauso wenig mitnehmen, wie einen Vorschlaghammer oder ein Beil. Es kommt also weniger auf die Art des Werkzeuges an, als auf die erkennbare Gebrauchsabsicht.
Die Grüne Fraktion hat übrigens einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages eingebracht, der die Verschärfung des Waffenrechts vorsieht.
Alle Erfahrung zeigt, daß dort, wo weniger Waffen legal zur Verfügung stehen, auch weniger Waffen zur Durchführung von Gewalttaten genutzt werden. Das gilt gerade auch für Straftaten von Jugendlichen. Der Vergleich mit der Vorratsdatenspeicherung ist schon deshalb nicht angemessen, weil mit der Änderung des Waffenrechts der Staat nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger mit mehr Kontrollmöglichkeiten und darüber hinaus aufgerüstet werden soll, sondern es geht um Abrüstung der Bürgerinnen und Bürger."
Diese Antwort gilt auch für Ihre Frage.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
 
Die Antwort auf den hier im Forum kursierenden Fragekatalog von der Gewerkschaft der Polizei.
__________________________

Sehr geehrter Herr Maresch,

vielen Dank für Ihre Mail mit den Fragen zur Bundesratsinitiatve des Landes Berlin zum Verbot des Führens bestimmter Messerarten. Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1.) Selbstverständlich ist uns der Gesetzentwurf bekannt.

Zu 2.) Ob eine Gesetzesinitiative tauglich ist oder nicht, ist stets eine Prognose, also niemals eine Tatsachenfeststellung. Man kann allerdings aufgrund bisheriger Erfahrungen mehr oder minder große Erwartungen bzw. Ablehnungen daran knüpfen. Tatsache ist, dass der kriminelle Gebrauch von Messern unterschiedlichster Art (einschließlich Taschenmessern - siehe Attentat anläßlich der Einweihung des Berliner Hauptbahnhofs) keine Erscheinung ist, der man tatenlos zusehen dürfte. Wahr ist auch, dass das mit weitem Abstand häufigste Tatmittel bei Tötungs- und Körperverletzungsdelikten das einfache Küchenmesser ist, das in der Auflistung des Gesetzentwurfs allerdings fehlt. Das mit gutem Grund: es wird fast ausschließlich bei häuslichen Auseinandersetzungen benutzt, spielt also für den öffentlichen Raum kaum eine Rolle. Ihre Feststellung, dass das Verbot von Butterfly- bzw. Springmessern mit dem Waffengesetz vom 2003 nichts gebracht hätte, ist schlicht falsch. Die jetzige Rechtslage bietet der Polizei bereits bei bloßem Besitz verbotener Gegenstände eine Eingriffsgrundlage - man muss nicht erst bis zur kriminellen Benutzung warten. Dass sich eine Reihe junger Menschen vonn einem Verbot nicht beeindruckln lassen, ist nicht nur beim Verbot bestimmter Messer so, das ist eine uralte Erfahrung, die aber nicht dazu verleiten sollte, Nichtachtung von Verboten wiederum als Anlass zur Legalisierung zu nutzen. Unser Strafrecht enthält jede Menge Verbote, die missachtet werden - wollen Sie deshalb das Strafrecht aufheben?

Zu 3.) Eine Diskussion, die immer mit dem Finger auf den anderen zeigt, der etwas tun sollte, ist typisch deutsch - und wenig erfolgreich. Natürlich lösen neue Gesetze Kriminalitätsprobleme nicht allein, aber es geht gelegentlich auch nicht ohne rechtliche Stützen. Die Frage ist also nicht nach dem Entweder/oder, sondern nach dem Sowohl/Alsauch. Was mir fehlt, ist eine genaue Analyse des zu lösenden Kriminalitätsproblems und eine an praktischen Möglichkeiten ausgerichtete Bekämpfungsstrategie - wozu auch im Zweifelsfall gesetzgeberische Maßnahmen gehören (können). Das grundsätzliche Ansinnen der Berliner Initiative ist nachvollziehbar: welchen Grund gibt es, zum Kino-Besuch oder zum Disco-Abend ein Messer zu führen? Ein Führungsverbot würde keineswegs etliche Millionen Bürger treffen, weil die gar nicht auf die Idee kommen, mit einem Messer bewaffnet ihre Freizeit in einer Stadt zu verbringen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Ihr Metier einen erheblichen Umsatzeinbruch erleiden würde, weil diese Argumentation ja bedeuten würde, dass der Großteil der verkauften Messer auch tatsächlich stets geführt würde. Ich kenne persönlich eine Reihe von Messersammlern, die nie auf den Gedanken kämen, ihre kostbaren Stücke in der Öffentlichkeit spazieren zu tragen. Die Nachfrage nach guten Messern ist also keineswegs unmittelbar mit der Möglichkeit verbunden, diese auch stets in der Öffentlichkeit tragen zu dürfen.

Etwas anderes sind Freizeitaktivitäten in der Natur, wozu auch Camping gehört, und das im öffentlichen Raum, etwa an einem See (z.B. Wannsee Berlin). Wie das von Berlin vorgeschlagene Führungsverbot dann praktikabel sein soll, erweckt bei mir Zweifel, denn dann wäre bereits Kartoffelschälen vor dem Zelt ein strafbewehrtes Handeln. Für derlei Tätigkeiten wiederum, wie teilweise vorgesehen, ein behördliches Verfahren für eine Erlaubnis einzuführen, erscheint mir reichlich naiv, weil dies schon aus praktischen Erwägungen (Millionenfache Anträge, überforderte Behörden usw.) kaum durchführbar sein wird.

Der Berliner Vorstoß verrät, dass das Problem durchaus erkannt wurde. Wenn man sich nämlich auf Differenzierungen einlassen würde, die dem "richtigen Leben" gerecht würden und deshalb ungeheuer schwierig zu finden sind, wäre das gesamte Vorhaben in Frage gestellt. So wurde ein Totalverbot vorgeschlagen, das wiederum Durchführungsprobleme bis hin zur Undurchführbarkeit mit sich bringt. Denn eines ist richtig: eine Anlass-freie Durchsuchung von Personen ist nicht zulässig, ganz abgesehen davon, dass die Polizei überhaupt nicht das Personal hat, um derlei Aufwand betreiben zun können.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Gesetzesinitiative unverändert den Bundesrat passieren wird. Dann müsste auch Bayern zustimmen, wo es bekanntlich zur Tracht gehört, ein Messer in der Außentasche der Lederhose zu führen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dicke
Gewerkschaft der Polizei
Beauftragter für Waffentechnik
und Waffenrecht

_________________

Meine Lieblingsabsätze in ROT.

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Ich hänge das hier zu info auch mal rein. Man liest ja nicht alles im Forum:


das kam heute per mail :

zur Info:

ich habe heute mit dem Referenten des Innenausschusses beim Bundesrat, Herrn Hübner, gesprochen.
Demnach wurde die Behandlung des Gesetzentwurfes in Ausschuss erst mal vertagt. Daher steht die Sache auch nicht auf der Tagesordnung des Bundesrates am 30.11.
Eine Beratung findet also weder im Ausschuss noch im Bundesrat in diesem Jahr noch statt.

Auf meine Frage wie es weitergeht, hat er vorsichtig durchblicken lassen, dass es dazu keine konkrete Planung gibt. Möglicherweise verschwindet der Gesetzentwurf auch einfach in der Schublade. Wäre ja toll. Es bleibt nur zu befürchten, dass beim nächsten Gewaltdelikt bei dem ein Messer in Spiel ist und das die Öffentlichkeit "aufwühlt", das Ganze wieder aus der Schublade geholt wird :-(


für mich heisst das, - nun die ruhe bewahren und alles sauber koordinieren... (das zum thema die dmg tut nichts..)

Das lässt ja doch Hoffnung aufkeimen. Wobei das für uns nicht das zeichen sein soll, die Hände in den Schoß zu legen. Das kann alles wieder kommen.

PHILIP
 
Für alle, die es interessiert, wie Normalos über unser Problem denken, die mit Messern nichts am Hut haben:

http://forum.rollingstone.de/showthread.php?t=28847

Hochinteressant, welche Diskussion sich in einem Musikforum (!) über das Messertrageverbot entfaltet! So in etwa dürfte der Durchschnittsbürger auch denken und argumentieren - und ich sage mal: gar nicht so schlecht als Beleg für den normalen Menschenverstand...
 
@siebenstern

die Antwort des Polizeibeamten ist gut. Diefferenziert beleuchtet sie die Seiten und ist eine Stellungnahme der vom Gesetz direkt betroffenen.

Wäre gut, wenn sie ganz oder in Teilen weiter verwendet werden dürfte.

Die von Dir hervor gehobenen Absätze sind wirklich klasse.

Es geht somit nicht mehr um die paar Spinner, die dann eben mal das Messer daheim lassen müssen (für den guten Zweck), sondern um zig Tausende Beamte.
 
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