Alternative zu Einhandmesser

Ich rechne ja wie gesagt eh fest damit daß wir dieses Gesetz nur vorübergehend haben.
Was führt dich zu dieser Annahme? Ich würde ja gern mithoffen, aber ich bin in letzter Zeit recht pessimistisch geworden. Ich denke eher, dass wir den "englischen Weg" gehen werden. Und wie traurig der ist, kannst du dir hier ankucken.
In Klein Britannien reicht schon ein Bart, um gefilzt zu werden.

Ich habe die Reform seit Anfang des Monats beobachtet. Hier im Forum (noch als stiller Mitleser), bei Abgeordnetenwatch.de, bei Visier...
Die Antworten bei Abgeordnetenwatch sprachen Bände. Die Nummer mit Kriminaldirektor Tölle ist das Heftigste, was ich seit langem in Sachen "politische Meinungsbildung" erleben durfte. Das hat man mein Vertrauen in die Begriffe "Rechtsstaat" und Demokratie nachhaltig beschädigt.

Die Misere: einerseits haben alle Recht, die der Meinung sind, man dürfe sich sowas nicht gefallen lassen. Andererseits haben wir kaum Möglichkeiten, uns zu wehren. Wir haben die Medien und den Common sense nicht auf unserer Seite. Meine Alternativen sehen derzeit so aus, dass ich mir 2 billige Einhänder und ein Opinel gekauft habe. Das Ziel entscheidet, welches mitkommt. Die Spydercos müssen zu hause bleiben, auch wenn mir das so massiv gegen den Strich geht, wie lange nichts mehr.

Kleine Bemerkung am Rande: hätte ich nicht hier im Forum mitgelesen, hätte ich - als Sammler wohlgemerkt - niemals erfahren, dass die Balisongs seit 2003 verboten sind. Mich haben sie nie interessiert, daher ist es mir auch nie aufgefallen, dass sie aus den Läden verschwunden sind.
 
Hallo mojomc!
Es tut mir leid, dass ich die Tatsachen verleugne, ich schäme mich auch ein bisschen dafür, aber was soll ich machen? :(
Danke Dir für deine Lösungsvorschlag für mein Problem mit solchen Threads und dem Hinweis auf mein Verdrängungsproblem. Jetzt weiß ich auch endlich was mir fehlt!
Die Sache mit der Auslegung des allgemein anerkannten Zweckes überrascht mich. Ist das nicht in einer Verordnung für Polizistenverhalten geregelt? Und was hab ich von meinem Nachbarn zu befürchten?

Und wer ist dieser Sigmund Freud?

Wenn ein "Picknick" immer & überall als "legal reason" ausreichen würde, würde auch die von Morales angesprochene Zielgruppe innerhalb kürzester Zeit zu eifrigen Picknickern mutieren...
Genau das ist einer der Gründe, weshalb ich mit neuen Initiativen rechne. Schade, dass du den Teil nicht zitiert hast.

So, und jetzt geh ich meine positive Einstellung im Keller einmotten, verfalle in Depressionen und schreibe was von nicht vorhandenen Lichtern an den Enden von irgendwelchen Tunneln...

Gruß
Carsten
 
AW: Jetzt da das neue Gesetz verabschiedet ist.....

Ists wirklich so schwer, einfach mal abzuwarten, ob und welche Verwaltungsvorschriften zum WaffG herauskommen, sich das ganze dann mal in Ruhe durchzulesen und dann entscheiden, wie man weiter vorgeht?

Schnellschüsse habe ich in den letzten beiden Wochen viele gelesen. Das muss ich hier nicht haben.

irgendwie denke ich, dass Du mich missverstehst.
Ich mache keinen Schnellschuß, sondern überlege wie man aufzeigen kann, dass das neue Gesetz nicht im Sinne aller wählenden Bürger ist.
Dies nicht so sehr in der Hoffnung das neue Gesetz zu kippen, sondern vielmehr um eine weitere Verschärfung innerhalb der nächsten Jahre zu verhindern.
Leider habe ich die Empfehlungen des Bundesrates, die zu der neuen Verschärfung geführt haben, nicht früh genug gesehen, leider muss ich auch zugeben, dass ich wohl nichts dagegen getan hätte; ich hätte nicht geglaubt, dass es durchkommt.

Inzwischen bin ich eines Besseren belehrt worden und möchte mir in ein paar Jahren nicht vorwerfen, schon wieder geschlafen zu haben.

Jetzt ganz ruhig zu bleiben und auf Verwaltungsvorschriften zu warten bietet in meinen Augen keinen Vorteil - vielmehr würde ich mich doch erneut passiv verhalten.

Was mich enorm verwirrt, ist der Punkt, dass nicht einmal hier unter Messersammlern, -Herstellern, -Nutzern eine Einigkeit besteht, diesem Gesetz entgegen zu treten.
Zumindest erscheint es mir so.

Ich werde einfach mal verfolgen wie es hier in nächster Zeit weiter geht, und darauf hoffen, dass hier eine gemensame Marschrichtung gefunden wird, der ich mich dann anschließen kann.
 
Zum Thema "legal reasons":
es stand irgendwo geschrieben, dass für Theater, Foto, Aufführungen Messer erlaubt seien. Wie mag's denn ausgelegt werden, wenn man als Fotograf ein Messer in der (Foto)Tasche hat? Wir alle fotografieren unsere Messer und ich habe hier im Forum verdammt viele Fotos auf professionellem Niveau gesehen.

Einerseits kommt mir hier ein klitzekleiner Hoffnungsschimmer auf, andererseits wird man schon "zur Seite genommen" wenn man statt der Taschenknipse ein Stativ mit einer DSLR hinstellt.

Wie auch immer, ich denke, das Einzige was bleibt, ist nach solchen Lücken zu suchen. Das war vor der Entscheidung des Bundesrates verpönt, verständlich. Aber nun haben wir ja nichts mehr zu verlieren, bis zur nächsten Reform. Ziviler Ungehormsam kann sich auch darin äußern, die verantwortlichen Stellen mit Fragen zu löchern.
 
Was führt dich zu dieser Annahme?

Mein schier unermüdliches Vertrauen in die deutsche Demokratie.:lechz:

Im Ernst, keiner dem ich bis jetzt dieses Gesetz näher erklärt habe (ja, es waren auch Polizisten darunter!!), war damit einverstanden.

Und ich bin der Meinung daß man dieses "Dagegen" bündeln kann und eine Gesetzesänderung herbeiführen kann wenn man nur dranbleibt.

Ich weiß nicht wann es mit unserer öffentlichen Petition soweit ist, aber WENN es soweit ist, dann liegts an uns und allen Leuten, diese Regelung so bekannt wie möglich zu machen und Stimmen dafür zu sammeln daß der Sch..... wieder wegkommt.

Die Hoffnung stirbt zuletzt.......
Und für den Fall daß es doch nicht klappt, haben wir zumindest gezeigt daß wir deutschen Michel uns eben doch nicht alles ohne ein Widerwort gefallen lassen!


Gruß K.
 
Im Ernst, keiner dem ich bis jetzt dieses Gesetz näher erklärt habe (ja, es waren auch Polizisten darunter!!), war damit einverstanden.

Und ich bin der Meinung daß man dieses "Dagegen" bündeln kann und eine Gesetzesänderung herbeiführen kann wenn man nur dranbleibt.
Das erinnert mich an die Rundfunkzwangsgebühren für Computer. Das ist ein Novum, weltweit. Wir sollten stolz darauf sein!
Als das kurz vorm durchwinken stand, "bündelten" sich plötzliche alle Verbände von der Ärztekammer, über die Bitkom bis zu den div. Journalistenverbänden. In Vorfeld war Jahre darüber diskutiert worden. Aber erst als das Kind im Brunnen ersoffen war, fing man bundesweit an zu jammern.

So, und nun? Mittlerweile spricht man schon wieder von Gebührenerhöhung. Kein Hahn kräht mehr danach, dass man in der Bundesrepublik für einen Computer Runkfunkgebühren zahlen muss. Und das war ein Thema, das nahezu jeden ewas anging, der irgendwie freischaffend/selbstständig tätig ist. Wir Messerfans sind nur eine geringe Menge.

Aber ich will nichts schlecht reden, im Gegenteil. Ich möchte nur zu bedenken geben, dass wir mit (vorauseilendem) Kadavergehorsam ebenso wenig voran kommen, wie mit Aufrufen zu irgendeinem Unsinn. Wenn es eine Chance gibt, sehe ich sie darin, dieses Gesetz und seine Initiatoren der mit viel Humor (Satire in Bild, Text und Ton) der Lächerlichkeit preiszugeben. Das ist legal und kann sehr viel Spaß machen.
 
AW: Jetzt da das neue Gesetz verabschiedet ist.....

Ich denke da z.B. an Anzeigen gegen das Führen von Messern, in Situationen die ganz offensichtlich einem „berechtigten Interesse“ unterliegen.
Auf diese Art wäre die Wahrscheinlichkeit, Busgelder bezahlen zu müssen, recht gering gehalten. Höchstwahrscheinlich würden die Anzeigen jeweils wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt.

Dies könnte man bewerkstelligen in allt. Situationen:
- Nach dem Kauf eines Küchenmessers in der Stadt
- Gemeinsames Treffen zum Wandern
- Messer in der Stadt zum Nachschleifen bringen

Man trifft sich einfach zu diesem Zweck und zeigt einander bei dieser Gelegenheit in der nächsten Polizeistation an, schon bei 10 Leuten dürfte das Aufnehmen der Anzeigen die Beamten einige Zeit in Atem halten.
Und jede Anzeige muss auch weiterbearbeitet werden - Arbeit für die übergeordneten Stellen.

Um mal wieder zur Ausgangsfrage zurückzukommen:
Genau das o. g. wird wohl nicht funktionieren. Denn bislang ist das Verbot eine Ordnungswidrigkeit und ob die verfolgt wird oder nicht entscheidet der Beamte nach "pflichtgemäßem Ermessen". Genau so wie er entscheidet ob er dich wegen Falschparkens verwarnt oder deine Ausrede glaubt und das strapazierte Auge zudrückt. Die Verfolgungspflicht gibt es nur bei Straftaten.
Zumal deine angeführten Handlungen meiner Meinung nach nicht vom Verbot erfasst werden würden und daher erst recht keine Anzeige gefertigt werden würde.
Und wenn der Beamte merkt, dass du das Ganze nur machst um ihn zu ärgern, dann könnte er anfangen dich zu ärgern. Indem er nämlich den ordnungswidrigen Zustand dadurch beseitigt, dass er dir das Messer wegnimmt. Und du es erst wieder kriegst, wenn ausgeschlossen werden kann, dass du damit nicht wieder eine OWi begehst.

Und wer demonstrieren gehen will, sollte bedenken, dass solche Aktionen unter das Versammlungsgesetz fallen. Und da sind die Grenzen was das Tragen von "sonstige(n) Gegenstände(n), die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind" wesentlich enger. Und Verstösse auch deutlich teurer bzw. folgenschwerer. Nämlich echte Straftaten. Mit Eintrag im Bundeszentralregister usw. (Schau mal hier nach den §§ 2 und 27)
 
Ich bin Bogenschütze, Angler, Jäger, und Messersammler.
Alles anerkannte "Hobbys".
Für jedes dieser Hobbys kann ich das Bedürfnis eines Einhandmessers nachweisen.
UNd wenn es nur fürs Picknick ist.
Das ist Legal und bedarf auch keiner Auslegung. Wer was anderes behauptet muss EUCH das beweisen. Da gilt die UNschuldsvermutung.
Das Ziel der Norm ist klar definiert und wird so in den Kommentaren aufgenommen werden.
ALSO KEINE PANIK!!!

Erzähl keinen Unsinn. Klar in der Rechtsprechung ist, das nichts klar ist. Und ohne ergangene Urteile und ohne dass der Wille der Behörden sichtbar ist, reden wir hier im Vakuum.

Das Führen beim Angeln und Jagen wird im Gesetz explizit vom Verbot ausgenommen.
Ob Messersammeln ein anerkantes Hobby ist, ist erstens zweifelhaft, und spielt zweitens keine Rolle. Es geht nicht um anerkannte Hobbys, sondern darum, was ein allgemein anerkannter Zweck zum Führen eines Messer sein soll/wird. Das Sammeln von Waffen *ist* ein anerkanntes Hobby, deswegen darf man sie trotzdem nicht führen. Dass die Systematik der Novelle eine falsche ist - weil Gegenstände, die nicht als Waffen eingestuft werden, im WaffG abgehandelt werden - ändert da erstmal gar nichts dran.
Und es muss keiner irgendwas beweisen - in der Praxis umgesetzt wird das Gesetz durch Rechtsprechung.
Ob das Ziel der Norm klar definiert ist - darüber kann man streiten. Was in Kommentaren dazu geschrieben wird, kann man nur spekulieren. Ausserdem binden auch Kommentare keine Rechtsprechung, sondern sind teils mehr, teils eben auch weniger eine Darstellung der aktuellen Rechtsinterpretation.

"Keine Panik" kann ich ja noch unterschreiben, weils nichts hilft. Aber der Rest Deines Postings erschliesst sich mir nicht.

Pitter

Nachtrag: Bei dem aktuellen Erklärungsnotstand fällt mir allerdings immer öfters §11 OwiG ein.
 
AW: Jetzt da das neue Gesetz verabschiedet ist.....

(...1) Die Verfolgungspflicht gibt es nur bei Straftaten. (...)
Zumal deine angeführten Handlungen meiner Meinung nach nicht vom Verbot erfasst werden würden und daher erst recht keine Anzeige gefertigt werden würde. (...2)
Und wenn der Beamte merkt, dass du das Ganze nur machst um ihn zu ärgern, dann könnte er anfangen dich zu ärgern. Indem er nämlich den ordnungswidrigen Zustand dadurch beseitigt, dass er dir das Messer wegnimmt. (...3)
Und wer demonstrieren gehen will, sollte bedenken, dass solche Aktionen unter das Versammlungsgesetz fallen. Und da sind die Grenzen was das Tragen von "sonstige(n) Gegenstände(n), die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind" wesentlich enger. (...)

Vielen Dank für Deinen erhellenden Beitrag.
1) bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich glaube eine Anzeige muss aufgenommen werden, sie kann lediglich eingestellt werden. Ich werd emich aber noch einmal schlau machen.

2) deswegen wollte ich mich auch sehr billiger Messer bedienen. ;)

3) Der Hinweis mit der Demo ist allerdings sehr gerechtfertigt - an die verschärften regeln in dieser Situation hatte ich nicht gedacht.

Wie ich schon sagte, ginge es mir hierbei darum Öffentlichkeit zu schaffen, sicherlich gibt es auch bessere Wege - derzeit fällt mir nur keiner ein.
Der obige Vorschlag der Satiere gefällt mir ganz gut, ob's mehr bringt?
 
AW: Jetzt da das neue Gesetz verabschiedet ist.....

.... kann man doch auch gegen ein solches Gesetz demonstrieren oder anderweitig vorgehen, ist das korrekt?:confused:

Vor allem die gummiartige Formulierung des „Berechtigten Interesse“ sollte man doch zu einer Definition verhelfen, finde ich. Und das nicht nur im Hinblick auf das nun bestehende Gesetz, sondern vielmehr um weitere Nachbesserungen zu verhindern.

Ich denke da z.B. an Anzeigen gegen das Führen von Messern, in Situationen die ganz offensichtlich einem „berechtigten Interesse“ unterliegen.
Auf diese Art wäre die Wahrscheinlichkeit, Busgelder bezahlen zu müssen, recht gering gehalten. Höchstwahrscheinlich würden die Anzeigen jeweils wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt.

Dies könnte man bewerkstelligen in allt. Situationen:
- Nach dem Kauf eines Küchenmessers in der Stadt
- Gemeinsames Treffen zum Wandern
- Messer in der Stadt zum Nachschleifen bringen

Man trifft sich einfach zu diesem Zweck und zeigt einander bei dieser Gelegenheit in der nächsten Polizeistation an, schon bei 10 Leuten dürfte das Aufnehmen der Anzeigen die Beamten einige Zeit in Atem halten.
Und jede Anzeige muss auch weiterbearbeitet werden - Arbeit für die übergeordneten Stellen.
Vielleicht kann man die Gummiartige Formulierung im Gesetz dadurch aushöhlen.

Das ist eine GANZ GEFÄHRLICHE IDEE!!! Bei zwei OWis nach WaffG ist die Zuverlässigkeit weg. Sollte einer der Beteiligten JEMALS eine Waffenbesitzkarte beantragen (Jagdschein, Sportschütze), wird ihm diese voraussichtlich verwehrt werden. OWis und Straftaten nach Waffenrecht, Sprengstoffrecht und bzgl. Geheimhaltungsfähigkeit werden meines Wissens nicht getilgt, d.h. sie können dem Betreffenden noch nach Jahrzehnten vorgehalten werden.

DAHER: FINGER WEG VON SOLCHEN AKTIONEN!!!
 
Oder wenn ich einfach nicht immer mit Rucksack rumrennen will!!

Wozu gibt es denn bitte diese praktischen Messertaschen aus Leder die man an den Gürtel machen kann?

Ich schnall mir bestimmt nicht einen Rucksack um nur weil ich mein Leatherman ständig bei mir tragen will!

Das grenzt ja schon an Nötigung mir einen Bären äh, Rucksack aufbinden zu wollen.


Gruß K.
 
Oder wenn ich einfach nicht immer mit Rucksack rumrennen will!!
Wozu gibt es denn bitte diese praktischen Messertaschen aus Leder die man an den Gürtel machen kann?

Die gibt es natürlich zum an den Gürtel machen. Und solange ein kleines Schloss davor den direkten Zugriff auf das Böse Messer verwehrt, wird auch keiner darüber meckern können.

Also, Scheidenmacher vor! Da tut sich gerade ein Markt auf.

Mit Gruß

Niki
 
Die gibt es natürlich zum an den Gürtel machen. Und solange ein kleines Schloss davor den direkten Zugriff auf das Böse Messer verwehrt, wird auch keiner darüber meckern können.

Also, Scheidenmacher vor! Da tut sich gerade ein Markt auf.

Mit Gruß

Niki

OT an:

Und dann noch gleich einen Keuschheitsgürtel dazu anziehen, weil ja jeder Mann (besonders diese irren Messerträger) auch ein "potenzieller" Vergewaltiger sein könnte! :irre:
Vielleicht noch eine Fusskette dazu, damit er nicht so schnell hinterher rennen kann. :lechz:

OT aus!

Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen. Wenn's stört einfach löschen. :rolleyes:

Gruss
Usagi Y.
 
Die gibt es natürlich zum an den Gürtel machen. Und solange ein kleines Schloss davor den direkten Zugriff auf das Böse Messer verwehrt, wird auch keiner darüber meckern können.

Also, Scheidenmacher vor! Da tut sich gerade ein Markt auf.
Loxley, großer Bogenschütze, Du bist genial! :super:

Gürteltaschen mit Fingerabdruckscanner sind die Lösung!
1. Kein Fremdzugriff möglich. Und wenn man eine Kindersicherung wegläßt, kommen sebst die Blagen nicht dran.
2. Nicht sofort zugriffsbereit. Ich denke mal, 100 ms Öffnungsverzögerung sollten gesetzeskonform sein.
MICH würde diese Latenz beim Messerzugriff EXTREM verlangsamen & behindern! :hehe:

Bis denne!
Frank
 
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