braces
Mitglied
- Beiträge
- 921
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3
liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände
im Zusammenhang mit der Berufsausübung
erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport
oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“
Ich habe es in einem anderen Thread schon kurz erwähnt, aber auch nach einer Nacht drüber schlafen bin ich noch nicht weiter.
Allgemein anerkannter Zweck ist doch jeder, der nicht nicht anerkannt ist...
Gesellschaftlich nicht anerkannt ist es:
- Menschen zu bedrohen, Straftatbestand
- Nötigung, Straftatbestand
- Körperverletzung, Straftatbestand
- Mord und Totschlag, Straftatbestände
Gibt es noch weitere allgemein nicht anerkannte Gründe, um ein Messer zu benutzen? Mir fällt echt nichts ein, was nicht an sich schon eine Straftat wäre.
Hätte es Sinn, das BMI (ist das zuständig?) zu bitten, sagen wir mal 5 weitere nicht anerkannte Zwecke zu benennen, die nicht Straftatbestände an sich sind?
Wenn man mir nicht gerade unterstellt, ich wolle eine Straftat begehen hätte ich ja dann immer, im Ausschlußverfahren den Rest der möglichen, legalen Messeranwendungen als legal Reason. Ganz ohne Erklärungsnot.
Irgendwo muß doch der Fehler in meiner Logik liegen, rein juristisch. Mir ist klar, das das praktisch kaum relevant ist, aber das Gedankenspiel finde ich trotzdem interessant.
stay rude
braces