Angelreise mit Klappmesser

Rigobert

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Hallo zusammen,
Ich blicke durch die ganze Gesetzgebung nicht mehr durch und bin ziemlich verunsichert
Ich beabsichtige demnächst zum Angeln per Flugzeug nach Irland zu reisen. Dabei sein soll mein Steeltac.
Wer es nicht kennt: 95mm lange Klinge, Liner-Look Arretierung und als Öffnungshilfe einen „Flipper“. (Gehört es dadurch eigentlich in die Kategorie „Fallmesser“?)
Transportiert werden soll es im separaten Angelgepäck.
Mein Anliegen:
-Kann oder werde ich Probleme mit den Behörden bekommen?
-Gilt das Gleiche bei einer Pauschalreise ohne ersichtlichen Grund zur Verwendung des Messers?
-Ist der Besitz bzw. das Mitführen in Deutschland überhaupt noch erlaubt?
Für ein paar konkrete Antworten wäre ich sehr dankbar!
Gruß R.
 
Angler gehören zu der Ausnahmegruppe die zur Ausübung ihres Hobbys solche Messer führen dürfen ,auch feststehende Messer mit über 12 cm Klinge ,wenn du dein Angelgerät dabei hast wird dir keiner was können ,ich zitiere mal :" So können beispielsweise zu beruflichen oder sportlichen Zwecken die langen Messer weiter verwendet werden. So wird einem Angler sein 14 Zentimeter langes Fischmesser oder einem Jäger sein 30 Zentimeter langer Hirschfänger auch künftig nicht abgenommen werden. Auch zur Brauchtumspflege dürfen Messer weiter getragen werden – etwa zur Tracht der Schuhplattler in Bayern."

Da frag ich mich wozu braucht ein Schuplattler ein Messer ?:p
 
Zuletzt bearbeitet:
Angler gehören zu der Ausnahmegruppe die zur Ausübung ihres Hobbys solche Messer führen dürfen ,auch feststehende Messer mit über 12 cm Klinge ,wenn du dein Angelgerät dabei hast wird dir keiner was können ,ich zitiere mal :" So können beispielsweise zu beruflichen oder sportlichen Zwecken die langen Messer weiter verwendet werden. So wird einem Angler sein 14 Zentimeter langes Fischmesser oder einem Jäger sein 30 Zentimeter langer Hirschfänger auch künftig nicht abgenommen werden. Auch zur Brauchtumspflege dürfen Messer weiter getragen werden – etwa zur Tracht der Schuhplattler in Bayern."

Da frag ich mich wozu braucht ein Schuplattler ein Messer ?:p

Du zitierst hier leider das deutsche Waffengesetz. Gefragt war nach der Gesetzeslage in Irland! ;)

Gruss
Usagi Y.
 
Hallo zusammen,
Ich blicke durch die ganze Gesetzgebung nicht mehr durch und bin ziemlich verunsichert
Ich beabsichtige demnächst zum Angeln per Flugzeug nach Irland zu reisen. Dabei sein soll mein Steeltac.
Wer es nicht kennt: 95mm lange Klinge, Liner-Look Arretierung und als Öffnungshilfe einen „Flipper“. (Gehört es dadurch eigentlich in die Kategorie „Fallmesser“?)
Transportiert werden soll es im separaten Angelgepäck.
Mein Anliegen:
-Kann oder werde ich Probleme mit den Behörden bekommen?
-Gilt das Gleiche bei einer Pauschalreise ohne ersichtlichen Grund zur Verwendung des Messers?
-Ist der Besitz bzw. das Mitführen in Deutschland überhaupt noch erlaubt?
Für ein paar konkrete Antworten wäre ich sehr dankbar!
Gruß R.

Der relevante Gesetzestext für Irland:
http://www.acts.ie/zza12y1990.4.html#zza12y1990s9
Kurzgesagt: Beim Angeln -> Kein Problem. Auf dem Weg dorthin -> Wer weiß. Abends im Pub -> Lass es.

Den deutschen Text findest Du per Forensuche.

Prinzipiell kann man mit Behörden immer ärger bekommen, ob man auch wird weiß man hinterher.

HTH

Niki
 
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