Hallo zusammen,
Ich blicke durch die ganze Gesetzgebung nicht mehr durch und bin ziemlich verunsichert
Ich beabsichtige demnächst zum Angeln per Flugzeug nach Irland zu reisen. Dabei sein soll mein Steeltac.
Wer es nicht kennt: 95mm lange Klinge, Liner-Look Arretierung und als Öffnungshilfe einen „Flipper“. (Gehört es dadurch eigentlich in die Kategorie „Fallmesser“?)
Transportiert werden soll es im separaten Angelgepäck.
Mein Anliegen:
-Kann oder werde ich Probleme mit den Behörden bekommen?
-Gilt das Gleiche bei einer Pauschalreise ohne ersichtlichen Grund zur Verwendung des Messers?
-Ist der Besitz bzw. das Mitführen in Deutschland überhaupt noch erlaubt?
Für ein paar konkrete Antworten wäre ich sehr dankbar!
Gruß R.
Ich blicke durch die ganze Gesetzgebung nicht mehr durch und bin ziemlich verunsichert
Ich beabsichtige demnächst zum Angeln per Flugzeug nach Irland zu reisen. Dabei sein soll mein Steeltac.
Wer es nicht kennt: 95mm lange Klinge, Liner-Look Arretierung und als Öffnungshilfe einen „Flipper“. (Gehört es dadurch eigentlich in die Kategorie „Fallmesser“?)
Transportiert werden soll es im separaten Angelgepäck.
Mein Anliegen:
-Kann oder werde ich Probleme mit den Behörden bekommen?
-Gilt das Gleiche bei einer Pauschalreise ohne ersichtlichen Grund zur Verwendung des Messers?
-Ist der Besitz bzw. das Mitführen in Deutschland überhaupt noch erlaubt?
Für ein paar konkrete Antworten wäre ich sehr dankbar!
Gruß R.