Falls er bewußt gelogen haben sollte, und zwar vor einem Bundestagsausschuß, wäre das zweifellos eine schwere dienstliche Verfehlung. Diese Frage ließe sich ohne Anwalt ganz leicht durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde thematisieren.
Ein reizvoller Gedanke, Herrn T. für seine schauspielerische Einlage entsprechend gemaßregelt zu sehen. Aber ich habe keine Hoffnung, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hätte:
1. Generell haben Dienstaufsichtsbeschwerden in den wenigsten Fällen Aussicht aus Erfolg. Wenn ein Dienstvorgesetzter von sich aus ein Disziplinarverfahren anstrengt, dann steckt meist auch ein Wille dahinter, wenn er aber quasi von einem "mündigen Bürger"

dazu gezwungen wird...
Kennst Du das Rechtsmittel mit den drei "f": formlos, fristlos,
fruchtlos?
2. Wenn Dienstaufsichtsbeschwerde, dann kommt womöglich nur der Gummiparagraph aus dem Beamtengesetz schlechthin in Frage (Landesbeamtengesetz Berlin):
§ 20
Berufspflichten
Der Beamte hat sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Er hat sein
Amt uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Sein Verhalten
innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen
gerecht werden, die sein Beruf erfordert.
Mach das doch mal an Hand des Verhaltens des Beamten T. konkret fest?:lach:
(Beratungspflicht fällt imho weg, da Bundestag nicht Vorgesetzter von T. ist)
3. Herr T. hat doch unter dem Strich genau im Sinne seines Dienstherren gehandelt. Welcher Politiker ist in der letzten Zeit durch besonders populisische Argumentationen im Bereich "Messer" aufgefallen? Wer wollte sich denn in den letzten Monaten als besonders "harter Kerl" profilieren in dem er den Messern in seiner Stadt gnadenlos an den Kragen geht (auf dem Papier wenigstens, denn ich kenne keine Stadt, die eine solche Vollzugsproblematik hat, wie Berlin...

)
Und nachdem Herr T. genau diesem Innensenator untersteht, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde wahrscheinlich sogar noch karrieredienlich. (Egal warum, Deine Akte muss beim Chef immer ganz oben im Stapel liegen

)
Oder warum denkt Ihr, ist die Senatsverwaltung des Innern aus Berlin gleich mit zwei "Experten" aufgeschlagen?
P.S. (OT) In der Ausschusssitzung wurde das besagte Video in voller Länge abgespielt, nur im Parlamentsfernsehen ist es gekürzt.