Hier ist ein Beitrag den ich gerade auf der Seite der Polizei NRW im Forum Duisburg gefunden habe. Es ist Zwar schon ein bisschen älter(2009) aber es betrifft den § 42a und dessen Auslegung durch die Polizei.
http://www.polizei-nrw.de/duisburg/forum/forum/waffenrechtforum.html?forumaction=show_topic&id=1904
Es wird Gesagt,ein allgemein anerkannter Zweck bestünde NICHT,wenn die Tätigkeit auch mit einem Zweihandmesser zu bewältigen ist.
gruß Flo
http://www.polizei-nrw.de/duisburg/forum/forum/waffenrechtforum.html?forumaction=show_topic&id=1904
Es wird Gesagt,ein allgemein anerkannter Zweck bestünde NICHT,wenn die Tätigkeit auch mit einem Zweihandmesser zu bewältigen ist.
gruß Flo
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