Antwort meines MdB

crashlander

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Hallo Leute,
weil ich nicht recht weiss in welches ältere Thema ich das hätte stellen sollen, mach ich halt mal ein neues auf. Wäre vielleicht interessant, wenn alle einfach ihre Antworten, die sie auf Anfragen bzgl. WaffenGReform erhalten haben, hier posten. Dann hätte man einen schönen Überblick.

Hier also die Antwort meines Bundestagsabgeordneten auf die Frage, was jetzt eigentlich mit der Reform geht.
Ich finde sie etwas nichtssagend bzw. an meiner Frage, was mit Messern los ist, vorbeigehend.
Aber lest am besten selbst.


Für Ihre mail vom 12. Dezember 2001 möchte ich mich bedanken.

Den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffenrechts halte auch ich in der vorliegenden Fassung für nicht akzeptabel. Die jetzt vorgesehenen Neuregelungen werden zu einer Erhöhung der inneren Sicherheit wenig beitragen und letztlich nur die Bürokratie und den Verwaltungsaufwand vergrössern, wie das bei den meisten Gesetzen der rot- grünen Regierung der Fall ist.

Die CDU/CSU- Fraktion hat daher bereits im Vorfeld der Novellierung mit den Verbänden die strittigen Bestimmungen erörtert, sowie eine Klausurtagung zum Thema Waffenrecht durchgeführt.
Dabei wurde vieles beanstandet, beispielsweise die Verkürzung der Frist für die Vornahme von Regelüberprüfungen der Zuverlässigkeit durch die Waffenbehörde auf drei Jahre. Gerade im Hinblick darauf, daß legale Waffenbesitzer in der Regel unbescholten und besonders rechtstreu sind, ist das nicht hinnehmbar. Auch will mir die Abschaffung der seit 1973 bewährten „gelben Waffenbesitzkarte“ nicht einleuchten. Dies würde dazu führen, dass eine Einzelfallprüfung auf jede Einzellader- Waffe erfolgt.
Schließlich ist nicht ersichtlich, warum Jäger bei der Waffenbehörde die Geeignetheit der Waffe und die eigenen Zuverlässigkeit nachweisen müssen, obwohl dies bereits von der Jagdbehörde festgestellt wurde.

Dies sind nur einige Beispiele dafür, daß der jetzt vorliegende Entwurf keine brauchbare gesetzliche Neuregelung darstellt.

Mit freundlichen Grüßen,



(Anton Pfeifer)
 
Na das ist ja mal ne echte Nullnummer :staun:
Zeigt allerdings sehr deutlich, welche Klientel den C-Parteien am Herz liegt :steirer:
 
Vor allen Dingen war es ja gerade unsere CDU Regierung, die den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Waffenrechts in den letzten 10 - 15 Jahren vorbereitet hat. Immer schön das Fähnchen in den Wind hängen!
 
@ Allmendinger: Sieht so aus, obwohl ich ihm die Vorlage für ein solches Schreiben, das hier mal irgendwann von HankEr gepostet wurde, geschickt habe. Und dem war ausdrücklich zu entnehmen, daß es um Messer geht und nicht um Schußwaffen.

Was will man machen, Post sollte man halt lesen:D
 
Also erstmal ist es ja schon was, daß er geantwortet hat ;)

Leider merkt man aber an der Antwort auch, daß ihm zwar die lustigen Jägersleut sehr am Herzen liegen, daß er die Zuverläßigkeit von Schußwaffenbesitzern nicht alle 3 Jahre prüfen lassen will (warum eigentlich nicht ??) und daß es ihm anschein egal ist, was mit den Messern wird.

Vielliecht hätte er doch nicht antworten sollen.

Si tacuisses...


:teuflisch
 
Das ist nicht nur das Problem der C-Parteien, die S-Parteien übergehen die Messer gleichermassen, man fragt nach den Messern und bekommt Antworten auf nicht gestellte Fragen nach Schusswaffen...

Gruß Andreas/Luftauge
 
Hi Luftauge,

das mit den Antworten auf nicht gestellte Fragen wird wohl deshalb sein, weil die neuen Musterbriefe zum Abwimmeln von Messerfand noch nicht fertig sind. Da nehmen sie halt noch die alten :D
 
Ich zitiere einmal aus einem Schreiben, welches ich eben bekommen habe (FDP/Mtgl.Innenausschuß):

Was die Problematik der Messer betrifft, so werden wir
uns, ebenso wie bei den "Wurfsternen" noch mit der Notwendigkeit von Verboten befassen.

Und aus dem beiliegenden Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion zum Regierungsentwurf zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG; BT-Drs. 14/7758):
Die FDP lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Juli 2001 in Gänze ab. Dieser Entwurf ist aus so vielen, auch systematischen Gründen nicht tragbar, dass jedes Bemühen um punktuelle Verbesserung von vornherein aussichtslos wäre.
[...]
Die FDP aber folgt auch in diesem Bereich ihrem Leitbild: Nicht der Staat gewährt Freiheiten, sondern der selbstbewußte Bürger gewährt dem Staat dort Einschränkungen seiner persönlichen Freiheiten, wo es für die innere Sicherheit unumgänglich ist. Für diese Unumgänglichkeit hat der Staat stets den Nachweis zu führen; kann er dies nicht, ist er zu Einschränkungen auch nicht berechtigt.
[...]
Schon gar nicht darf nach der Ansicht der FDP in einem liberalen Staat ein "Grundsatz auf sowenig Waffen ins Volk wie möglich" herangezogen werden, der als Glaubenssatz an die Stelle einer substantiierten Begründung tritt.
[...]
Als inakzeptabel lehnt die FDP insbesondere folgende Regelungen ab:
[...]
6.Ein Verbot von Reizstoffsprühgeräten für Minderjährige. Auch Jugendliche, insbesondere Mädchen und junge Frauen, sind schutzbedürftig und haben daher einen anerkennenswerten Bedarf an Verteidigungsmitteln. Die Möglichkeit des Mißbrauchs solcher Mittel zu Straftaten durch eine Minderheit begründet keine Angemessenheit des Verbotes solcher Geräte für die gesetzestreue Mehrheit.

7.Überbordende Aufbewahrungsvorschriften, die nur die Illusion von Sicherheit schaffen, aber durch ihre Unflexibilität gerade diejenigen übertrieben belasten, die sehr wenige oder sehr viele Waffen zu verwahren haben.
 
@ HankEr :

Dann hat wenigstens Dein Abgeordneter, bzw. der Schreiber die Mühe gemacht, etwas vom Standardsatz abzuweichen - d.h. jemand hat sich ein paar weitergehende Gedanken gemacht.
Das Meiste, was ich zu dem Thema bekommen habe, behandelte ausschließlich Schusswaffen, aber vielleicht kommt ja noch was anderes...

Gruß Andreas/Luftauge
 
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