crashlander
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Hallo Leute,
weil ich nicht recht weiss in welches ältere Thema ich das hätte stellen sollen, mach ich halt mal ein neues auf. Wäre vielleicht interessant, wenn alle einfach ihre Antworten, die sie auf Anfragen bzgl. WaffenGReform erhalten haben, hier posten. Dann hätte man einen schönen Überblick.
Hier also die Antwort meines Bundestagsabgeordneten auf die Frage, was jetzt eigentlich mit der Reform geht.
Ich finde sie etwas nichtssagend bzw. an meiner Frage, was mit Messern los ist, vorbeigehend.
Aber lest am besten selbst.
Für Ihre mail vom 12. Dezember 2001 möchte ich mich bedanken.
Den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffenrechts halte auch ich in der vorliegenden Fassung für nicht akzeptabel. Die jetzt vorgesehenen Neuregelungen werden zu einer Erhöhung der inneren Sicherheit wenig beitragen und letztlich nur die Bürokratie und den Verwaltungsaufwand vergrössern, wie das bei den meisten Gesetzen der rot- grünen Regierung der Fall ist.
Die CDU/CSU- Fraktion hat daher bereits im Vorfeld der Novellierung mit den Verbänden die strittigen Bestimmungen erörtert, sowie eine Klausurtagung zum Thema Waffenrecht durchgeführt.
Dabei wurde vieles beanstandet, beispielsweise die Verkürzung der Frist für die Vornahme von Regelüberprüfungen der Zuverlässigkeit durch die Waffenbehörde auf drei Jahre. Gerade im Hinblick darauf, daß legale Waffenbesitzer in der Regel unbescholten und besonders rechtstreu sind, ist das nicht hinnehmbar. Auch will mir die Abschaffung der seit 1973 bewährten „gelben Waffenbesitzkarte“ nicht einleuchten. Dies würde dazu führen, dass eine Einzelfallprüfung auf jede Einzellader- Waffe erfolgt.
Schließlich ist nicht ersichtlich, warum Jäger bei der Waffenbehörde die Geeignetheit der Waffe und die eigenen Zuverlässigkeit nachweisen müssen, obwohl dies bereits von der Jagdbehörde festgestellt wurde.
Dies sind nur einige Beispiele dafür, daß der jetzt vorliegende Entwurf keine brauchbare gesetzliche Neuregelung darstellt.
Mit freundlichen Grüßen,
(Anton Pfeifer)
weil ich nicht recht weiss in welches ältere Thema ich das hätte stellen sollen, mach ich halt mal ein neues auf. Wäre vielleicht interessant, wenn alle einfach ihre Antworten, die sie auf Anfragen bzgl. WaffenGReform erhalten haben, hier posten. Dann hätte man einen schönen Überblick.
Hier also die Antwort meines Bundestagsabgeordneten auf die Frage, was jetzt eigentlich mit der Reform geht.
Ich finde sie etwas nichtssagend bzw. an meiner Frage, was mit Messern los ist, vorbeigehend.
Aber lest am besten selbst.
Für Ihre mail vom 12. Dezember 2001 möchte ich mich bedanken.
Den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffenrechts halte auch ich in der vorliegenden Fassung für nicht akzeptabel. Die jetzt vorgesehenen Neuregelungen werden zu einer Erhöhung der inneren Sicherheit wenig beitragen und letztlich nur die Bürokratie und den Verwaltungsaufwand vergrössern, wie das bei den meisten Gesetzen der rot- grünen Regierung der Fall ist.
Die CDU/CSU- Fraktion hat daher bereits im Vorfeld der Novellierung mit den Verbänden die strittigen Bestimmungen erörtert, sowie eine Klausurtagung zum Thema Waffenrecht durchgeführt.
Dabei wurde vieles beanstandet, beispielsweise die Verkürzung der Frist für die Vornahme von Regelüberprüfungen der Zuverlässigkeit durch die Waffenbehörde auf drei Jahre. Gerade im Hinblick darauf, daß legale Waffenbesitzer in der Regel unbescholten und besonders rechtstreu sind, ist das nicht hinnehmbar. Auch will mir die Abschaffung der seit 1973 bewährten „gelben Waffenbesitzkarte“ nicht einleuchten. Dies würde dazu führen, dass eine Einzelfallprüfung auf jede Einzellader- Waffe erfolgt.
Schließlich ist nicht ersichtlich, warum Jäger bei der Waffenbehörde die Geeignetheit der Waffe und die eigenen Zuverlässigkeit nachweisen müssen, obwohl dies bereits von der Jagdbehörde festgestellt wurde.
Dies sind nur einige Beispiele dafür, daß der jetzt vorliegende Entwurf keine brauchbare gesetzliche Neuregelung darstellt.
Mit freundlichen Grüßen,
(Anton Pfeifer)