Antworten zum neuen WaffG von verschiedenen Ämtern und Behörden

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Schneereiter

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Vor einigen Tagen hatte ich das hiesige Polizeipräsidium angeschrieben, ihnen meine Frage gestellt und bat um eine Antwort. Damals sagte man mir dass man noch nichts genaues weiss mir aber bescheid gibt sobald was Neues vorliegt. Und das ist löblicherweise nun auch passiert.

Um das ganze zu verdeutlichen zitiere ich hier auch noch einmal meine gestellte Frage. Nun aber bitte nicht auf die SV eingehen, dass wurde an anderer Stelle schon genügend diskutiert.

Ausgangsfrage :

"Ich habe an das hiesige Polizeipräsidium geschrieben und meinen persönlichen Fall geschildert :

Ich ( 46 ) bin nach einer missglückten Wirbelsäulenoperation schwerbehindert und Schmerzpatient.
Ich kann bei einem Überfall nicht mehr weglaufen und ein Zweikampf könnte mich ganz schnell in einen Rollstuhl bringen. Also habe ich ein Messer auch für diesen Fall dabei.
Ich fragte also danach ob ich auch in Zukunft ein Einhandmesser , wie vor dem 1.4.2008
führen kann. Zählt meine geschilderte und nachweisbare Situation zum Bereich des sozialadäquaten Gebrauch oder fällt es gar unter die Rubrik anerkannter Zweck ?.

Heutige Antwort :

Sehr geehrter Herr ....

mir sind nun die ersten Erläuterungen zu den neuen Regelungen des Waffengesetzes bekannt geworden.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen geschilderten Umstände keine Ausnahme von dem Verbot des

Führens von Einhandmessern oder feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm darstellen.

Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift insbesondere erlassen, um die Zahl der Personen, die zur Selbstverteidigung derartige Messer führen,
zu reduzieren.


Deshalb sind auch die Ausnahmetatbestände eng auszulegen.

Ich empfehle Ihnen deshalb, vom Führen der genannten Messer abzusehen und möglicherweise ein anderes Hilfsmittel für Ihre Verteidigung zu erwerben.
Ende

Aha man möchte also doch nicht nur den bösen Jungs ans Leder ! Sondern auch den Bürgern die absolut untadelig sind und ein Messer vielleicht auch mal aus einem anderen Grund tragen .
Na denn ma Mahlzeit....:mad:

groetjes

Frank
 
AW: Antwort zum neuen Waffeng. Pp. Bochum

hat hier nicht neulich jemand eine interessante These gehabt zur gezielten Herabsetzung der Verteidigungsfähigkeit der Bürger durch den Staat? Und zu den Ideen, die da vermutlich dahinter stecken?
 
Antwort des LRA Göppingen wg. Einhandmesser-Umbau

Meine Anfrage vom 11.04.2008 an das Landratsamt Göppingen:

Sehr geehrter Herr ........................,

das BKA verweist auf Nachfragen zum neuen Führverbot des § 42a WaffG an die zuständige Waffenrechtsbehörde.
Nachdem einhändig feststellbare Messer seit 1.4.2008 nicht mehr geführt werden dürfen würde ich gerne wissen, ob diese Messer den Titel Einhandmesser verlieren, wenn die Öffnungshilfe entfernt (Stift, o.ä.) oder glatt verschlossen (Klingenloch) wird.
Grund meiner Nachfrage:
Seit ca. 8 Jahren trug ich ein Spyderco-Einhandmesser mit 8,5cm Klinge als Werkzeug für alles bei mir. Aufgrung seiner perfekten Größe, des geringen Gewichts und des guten Stahles möchte ich es nicht mehr missen, hätte aber gerne Klarheit, bevor ich endgültige Veränderungen daran vornehme, ob dieser Weg für mich keine Sackgasse ist.
Letztendlich ist so ein Messer doch wesentlich weniger aufsehenerregend, als ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge < 12cm.
Ich bin WBK-Besitzer und kann mir daher keine Ordnungswidrigkeiten leisten.
Über eine (möglichst) positive Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
..................


Antwort vom 21.04.2008:

Sehr geehrter Herr ................,
sofern ein Einhandmesser durch Entfernen der Öffnungshilfe umgebaut oder glatt verschlossen wird, handelt es sich nicht mehr um ein Einhandmesser.

Mit freundlichen Grüßen
.......................
 
AW: Antwort zum neuen Waffeng. Pp. Bochum

Naja, das Problem dürfte einfach sein, dass man nicht unterscheiden kann (oder nur schwierig), wer gesetzestreuer Bürger und wer böser Bub ist.
Wenn man einen bestimmten Behinderungsgrad vorweisen kann, darf man ein Messer führen?
Auch wenn die Intention dahinter nicht unverständlich ist, so unterscheidet sie natürlich auch nicht zwischen "bösen" und "guten", die es wohl in jeder Bevölkerungsgruppe gibt.
Damit geht die Kritik "Aha man möchte also doch nicht nur den bösen Jungs ans Leder ! Sondern auch den Bürgern die absolut untadelig sind und ein Messer vielleicht auch mal aus einem anderen Grund tragen ." daneben, da es keine ausreichend einfache Unterscheidungsmöglichkeit gibt.
wer ist ein böser Bub? Jemand mit einer Vorstrafe? Das ist bei einem Gesetz, dass darauf abziehlt präventiv zu sein jetzt nicht so sinnvoll. Und was ist bei einer ungerechtfertigten Vorstrafe (immer mal wieder möglich)?
Die fallen dann logischerweise auch darunter.

@Sam Hain:

Was soll das für eine Theorie sein? Wenn der Staat gegen einen Bürger vorgehen will hat er automatisch die größere Gewalt. Da ändert auch eine Verschärfung des Messerrechts nichts.
Und in unserem Staat wäre es auch höchst illegal sich mit Messern gegen den Staat zu wehren. Er demontiert sich zwar zu immer größeren Teilen selbst, aber noch erhebt er den Anspruch ein Rechtsstaat zu sein, damit sind die einzig legitimen Mittel sich zu wehren auch die rechtlichen (oder zumindest die nicht verbotenen).
 
AW: Antwort zum neuen Waffeng. Pp. Bochum

das war auch mehr sarkastisch gemeint. Ich habs nicht so mit Smilies.
Die These besagte sinngemäß, dass drastischen und unpopulären Maßnahmen des Staates stets solche Herabsetzungen der "Wehrhaftigkeit" der Bürger vorausgingen (angeblich).
 
AW: Antwort zum neuen Waffeng. Pp. Bochum

Wahrscheinlich - aber ich will dem Beamten da nicht zu sehr helfen - war seine Formulierung etwas unglücklich und er rechnete nicht gerade mit so Erbsenzählern wie uns.
Mit einer kleinen Korrektur liest sich seine Begründung wie folgt: "...,um die Anzahl der Personen, die unter dem Vorwand der Selbstverteidigung derartige Messer führen, zu reduzieren"
- so gelesen wäre es für mich schon Erträglicher. Sollte die Antwort jedoch in voller Absicht genau wie geschehen verfasst worden sein, wäre das schon ein starkes Stück. Und "sich nach anderen Hilfsmitteln umsehen" ist mit der Novelle auch nicht einfacher geworden, da man unter "Hieb- und Stichwaffen" im Zweifel auch Kubotans, Teleskopschlagstöcke, etc. einordnen wird.
Aber Respekt für deine Courage, Schneereiter, so direkt hat wohl noch keiner das ungeliebte Thema bei den Ordnungsbehörden angesprochen. (Hoffentlich gibts jetzt keine Notiz unter deinem Namen :D )
 
Ich habe die zwei Antworten von Schneereiter und Novum 64 unter neuem Titel zusammengelegt - nur deshalb, weil es
1. übersichtlicher ist, die verschiedenen Aussagen/Antworten zusammenzuhaben
2. zum gleichen Problem, der teilweise verschiedenen Auslegung der jetzigen ein schnellerer Vergleich möglich ist.

Sollten noch an anderer Stelle solche Antworten (ohne viel Diskussion) herumschwirren, werde ich ggf. hier einfach zusammenlegen - erleichtert auch die Suche :glgl:
 
AW: Antwort zum neuen Waffeng. Pp. Bochum

...
Die These besagte sinngemäß, dass drastischen und unpopulären Maßnahmen des Staates stets solche Herabsetzungen der "Wehrhaftigkeit" der Bürger vorausgingen (angeblich).
Aber ganz sicher führen unpopuläre Maßnahmen wie diese dazu, dass einer dem anderen noch weniger trauen kann, als vorher - was ein entscheidender Punkt für die Politik ist. Unsicherheit und [...] [richtiger Begriff fällt mir gerade nicht ein] in der Bevölkerung stiften.
Ein weiterer Punkt ist die Förderung des Blockwarttums im Alltag, weil sich niemand mehr sicher sein kann, dass er nicht vom lieben bösen Nachbarn vorsorglich angeschwärzt wird - meine ganz persönliche Sicht.

:argw::hmpf:

achso:
Du oder der Mitteiler dieser These mein(s)t, dass da noch mehr hinterher kommt, und das Volk vorsorglich "entwaffnet" wird ??

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
@schneereiter, hättest Du Interesse, bei der behörde nachzuhaken, wie die sich das vorgestellt haben?

Also, gibt es staatliche Empfehlungen, welche Waffe zur SV genehm ist oder ist es im Grundsatz etwa verboten, sich bewaffnet zu wehren?

Nicht, weil ich da Informationen erwarte, sondern, weil ich gerne wüßte, wie weit eine solche Diskussion geht und wann die Behörde sie beendet und mit welcher Begründung.

Anders: Sieht sie die Unrechtmäßigkeit ihrer Argumentation ein oder schaltet sie auf stur?
 
Nun, das wird entweder in unzähligen Feststellungsbescheiden oder - Schafe, wie wir Deutsche nun mal sind - in unzähligen Ordnungsgeldern enden.
Soll ich jetzt etwa Anfragen wie "Ich bin unter 30 Jahre alt und Verteidigungsfachangestellter im Öffentlichen Dienst - Darf ich zum abendlichen Spaziergang mit Dame einen Spazierstock mit Metallknauf führen, oder nur bei gleichzeitigem Tragen eines tüv-geprüften Fracks, bzw. eines Stresemann zum Sonntäglichen Kirchgang?" stellen? Irgendwo hörts doch auf...
 
Also Gehhilfen bzw. Stockregenschirme darfst Du immer und überall
tragen. Da bist Du niemandem Rechenschaft für schuldig.
Für Kubotans hat das BKA einen Feststellungsbescheid erstellt, in dem
die Waffeneigenschaft verneint wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, das wollte ich aber gar nicht ernsthaft diskutieren ;) mir gings eher um die Absurdität einer fiktiven vorbeugenden Anfrage. Was ich bei mir trage hat ganz einfach keinen zu interessieren, solange ich mich ansonsten sozialadäquat verhalte. Nur kann man sich auf die Einsicht eines unterforderten, aber ambitionierten Gesetzeshüters leider nicht verlassen. Muss ich halt selbst mit klarkommen...leider.
 
@schneereiter, hättest Du Interesse, bei der behörde nachzuhaken, wie die sich das vorgestellt haben?

Also, gibt es staatliche Empfehlungen, welche Waffe zur SV genehm ist oder ist es im Grundsatz etwa verboten, sich bewaffnet zu wehren?

Nicht, weil ich da Informationen erwarte, sondern, weil ich gerne wüßte, wie weit eine solche Diskussion geht und wann die Behörde sie beendet und mit welcher Begründung.


Ich würde da noch anders ran gehen.

1. Im Gesetz steht nirgends das SV kein anerkannter Grund ist.
2. Notwehr ist gesellschaftlich anerkannt! Muss sie ja sein sie ist ja sogar gesetzlich verankertes Recht jeden Bürgers. Und darauf darf man sich nicht vorbereiten? Nicht mal im Ausnahmefall mit Antrag?
3. In der Auslegung von Gesetzen kommt der sogenannte Wille des Gesetzgebers GAAAANZ hinten, erstmal gilt was das Gesetz sagt. :p


Worauf ich hinaus will:

- Wenn man dem Volk die bewaffnete Notwehr verbieten will soll man das gefälligst in ein Gesetz schreiben, hintenrum ist IMHO unter Umständen weg klagbar.
(Kommt halt drauf an wie das die Richter sehen: Darf man sich auf Notwehr vorbereiten usw sind schon heiße Kisten, ist m.E. absolut unsicher wie sowas ausgeht.)

Genau das sollten wir denen mal mitteilen und um rechtskräftigen Bescheid bitten der das Führen untersagt. :D

Kostet was klar, wir können ja sammeln. :D:D:D



Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Darauf will ich auch hinaus. Nicht, weil ich "bewaffnet" herum laufe, sondern weil denen dieses Eingriffsrecht nicht zusteht.

Die Ungesetzmäßigkeit des § 42a WaffG muss heraus gestellt werden. Die SV ist dabei nur ein Aspekt.

Deshalb soll sich die Behörde mal äußern. Dann beziehen sie Position und sind angreifbar.
 
AW: Antwort zum neuen Waffeng. Pp. Bochum

Aber ganz sicher führen unpopuläre Maßnahmen wie diese dazu, dass einer dem anderen noch weniger trauen kann, als vorher - was ein entscheidender Punkt für die Politik ist. Unsicherheit und [...] [richtiger Begriff fällt mir gerade nicht ein] in der Bevölkerung stiften.
Im Sinne von "teile und herrsche"? Womöglich. Den Suppenkaspern traue ich inzwischen alles zu.



achso:
Du oder der Mitteiler dieser These mein(s)t, dass da noch mehr hinterher kommt, und das Volk vorsorglich "entwaffnet" wird ??
So hatte der Forumit, von dem das stammt, es vermutlich gemeint, ja.
 
@schneereiter, hättest Du Interesse, bei der behörde nachzuhaken, wie die sich das vorgestellt haben?

Also, gibt es staatliche Empfehlungen, welche Waffe zur SV genehm ist oder ist es im Grundsatz etwa verboten, sich bewaffnet zu wehren?

Pfefferspray bzw. CS-Gas. Kannst überall kaufen und ist sehr wirksam.
Und: Keine Waffe und fällt nicht unter das Führungsverbot.

Gruß Thomas
 
@Stony: Wenn mich nicht alles täuscht fällt CS unter das Waffengesetz.
Pfefferspray hingegen nicht. Aber beide sind nicht zuverlässig. Bei Pfefferspray (etwas wirksamer) dürften die Erfolgsaussichten bei geschätzten 75% liegen. Es ist eine Option, sollte aber nicht die einzige sein.
 
Deshalb soll sich die Behörde mal äußern. Dann beziehen sie Position und sind angreifbar.

... und was hast du davon?

Defacto - N I C H T S !!!

Weil sich nur die "kleine" Ortsbehörde äußert. Damit kannst du vor Gericht keine Gesetzesänderung bewirken.

Das Landratsamt ist definitiv der falsche Ansprechpartner!


Gruß
Schnipschnapp
 
Liebe Mitstreiter,

ich habe mich gegenüber dem Innensenator Berlins als Wildwestfan geoutet und das tragen eines großen Bowiemessers (bis 25cm klingenlänge) als unabdingbar im Fusammenhang mit meiner Cowboymontur geschildert (den 45er Colt lasse ich ja schonmal weg).

Die Antwort einer zuständigen Mitarbeiterin im Senat lautete sinnngemäß: Bei dem Tragen eines solchen Messers im Zusammenhang mit der Westernmontur handelt es sich um Brauchtumspflege, ist also gemäß ...-Gesetz gestattet.

Das werde ich ausprobieren: Westernstiefel, Jeans, Reiterhut - und dann gehe ich gemeinsam mit meinem Sohn in die Kantine des Innensenats zum Essen. Mal sehen was dann kommt. Wenn die Leute gut sind, kann ich das Messer beim Pförtner hinterlegen und wieder mitnehmen, wenn ich das Gebäude verlasse.

Auf jeden Fall werde ich noch eins ausprobieren: Egal ob im "Dress" oder ohne: Eine grosse Messerscheide an den Gürtel und ein "erlaubtes" Messer rein. Mal sehen was dann kommt, wenn ich mich ganz selbstverständlich (auf keinen Fall provokativ) in der Innenstadt bewege. Ich bin gespannt, ob die Ordnungshüter alleine wegen der großen Messerscheide sich zu Kontrollen veranlasst sehen - OHNE sonstigen Anlass. Ketzerische Frage: Oder ist die große Scheide gemeinsam mit einem kleineren Messer dann eine "Anscheinwaffe"? --- Wir werden sehen.

Viele Grüße,
Herbert
 
Pfefferspray bzw. CS-Gas. Kannst überall kaufen und ist sehr wirksam.
Und: Keine Waffe und fällt nicht unter das Führungsverbot.

Gruß Thomas


Also wie schon geschrieben wurde fällt CS, CN, etc. eben sehr wohl unter das Waffengesetz mit all seinen Tücken.

Da wäre z.B. das Führverbot auf öffentlichen Veranstaltungen. Als Beispiel nehme ich da gerne das Münchner Oktoberfest.
Es ist untersagt ein solches Spray auf dem Fest zu tragen (zwischen Männlein und Weiblein wird da kein Unterschied gemacht).
Muss allerdings eine Frau alleine vom Fest nachhaus, hat sie halt keine Möglichkeit sich zu verteidigen. Es wurde ihr ja vom Gesetzgeber jede Art von Waffe (ja auch Messer) untersagt weil sie vorher ein Fest besuchte.

Jetzt bliebe da noch das Pfefferspray.
Das fällt tatsächlich NICHT nuter das Waffengesetz, das tut es aber nur nicht weil es ein TIERABWEHRMITTEL ist.
Das bedeutet, es ist NICHT zum Einsatz gegen Menschen zugelassen.
Man darf es zwar in einer Notwehrsituation trotzdem verwenden aber vom Gesetzgeber aus dürfen wir dieses Mittel nicht zur Abwehr gegen Menschen benutzen.

So und wie war das nochmal mit Verteidigung?


Gruß K.
 
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