Antworten zum neuen WaffG von verschiedenen Ämtern und Behörden

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Ich les da raus, dass es denen eigentlich nur darum geht, Kohle für OW´s zu kassieren und zwar von allen Bürgern - die paar bösen Jugendlichen bringen nicht genug ein,
Ist irgendjemandem ein besonderer Fleiß im Hosentaschendurchsuchen seitens der Staatsmacht aufgefallen? Mir nicht. Im Moment gehe ich davon aus, dass das Gesetz angewendet wird, wie verkündet.

sonst hätte ja eine Altersbegrenzung gereicht. Geht bei allem anderen doch auch: Führerschein, Alkohol, Wählen,...:confused:

Das ist schon oft gefragt und beantwortet worden. Lesen! Im Fokus des Gesetzes standen auch volljährige heranwachsende, also ü 18 u 21. Eine Altersbeschränkung war nicht im Sinne des Erfinders.

Außerdem wollte man nicht die Messer zu Waffen erklären, sonst hätte man sie einfach dem einschlägigen §§ zugeordnet, wie die Springmesser auch. Das war auch nicht gewollt.
 
Und überhaupt... gesellschaftlich anerkannter legitimer Grund?
- Wir im Forum sind doch auch die Gesellschaft: Ich denke für die Meißten von uns ist schon alleine das Führen eines Messers (ob Einhand, Zweihand, oder mit drei Beinen) für den Fall der Fälle (um es an-sich zu haben, wenn man es braucht), ein anerkannter legitimer Zweck. Wieso zählt unsere Meinung nicht?:argw:
 
Und überhaupt... gesellschaftlich anerkannter legitimer Grund?
- Wir im Forum sind doch auch die Gesellschaft: Ich denke für die Meißten von uns ist schon alleine das Führen eines Messers (ob Einhand, Zweihand, oder mit drei Beinen) für den Fall der Fälle (um es an-sich zu haben, wenn man es braucht), ein anerkannter legitimer Zweck. Wieso zählt unsere Meinung nicht?:argw:

Wer sagt, das das nicht zählt?

Bisher weiß keiner, was dabei rauskäme, wenn man es versuchte.

Sicher ist nur, wenn man es so versuchen würde, würden "Hardliner", vom Gesetz abweichend, sagen, es hätte keinen konkreten Anlass und deshalb keinen Zweck gegeben.

Betonköpfe gehen sogar soweit, anhand des Anlasses auch noch bestimmen zu wollen, was man da überhaupt nehmen darf und was nicht. O-Ton Pograbscher.

Ein Zweck kann aber auch anlassunabhängig bestehen.

Ich glaube aber nicht, das dies generell zugestanden wird, weil dann ja eben die, die man mit dem gesetz treffen will, sich immer auf die generelle "anlassunabhängige Bezweckung" berufen würden.

Anders gesagt, dann hätten die eine Ausrede.

Damit wäre das Scheißgesetz voll im Arsch stecken geblieben. Man entschuldige die Ausdrucksweise, aber das rethorische Mittel ließ mir keine Wahl.:D
 
Moin.

Habe mal ein bisschen OT, Mutmaßungen und Fragen, die wir hier eh nicht beantwortet bekommen gelöscht.

Was mir an dem Schreiben übel aufstößt, ist die Definition von Einhandmessern.
Da steht nämlich nicht dass die Messer vornehmlich für ein einhändiges Öffnen konzipiert/konstruiert (d.h. eine Öffnungshilfe) sein müssen, sondern, es wird über das "können" definiert.
Das wäre dann tatsächlich der GAU (Größter Anzunehmender Unsinn).
Denn die Einstufung, was ein Einhandmesser ist würde dann durch die Geschicklichkeit von Polizisten und Richtern geschehen und nicht durch Pins und Löcher.

Danke für die Mühe und Geduld der Beschaffung dieses Schreibens, - ich finde allerding, dass es nicht das Papier wert ist, auf dem es steht.

Gruß
chamenos
 
Ein ähnliche Fänomen hat es wohl kürzlich in New York gegeben (habe keine Quelle, nur in Foren irgendwo aufgeschnappt) dass da ein Polizist so lange an dem Messer rumgerüttelt hat, bis es auf war, um dann zu behaupten, es sei ein Gravity - Messer.

Ich würde den Aspekt insoweit zurück stellen, als dass man dann sagen müßte, jedes so grotteschlecht gemachte Messer, das man partout nur mit zwei Händen aufkriegt, ist erlaubt und jede Qualitätsarbeit mit weichem Klingengang etc. verboten.

Mit derselben Begründung könnte man verbieten, das Mercedes leichtgängige Fahrzeugtüren baut, weil dann der Bankräuber so schnell ins Auto zurück kommt.

Interessanter finde ich den Fokus auf den Unterschied Einhändig Zweihändig. Feststellbar - Nichtfeststellbar ist nicht so wichtig als Kriterium.

Buck 110 gut, Spyderco Pen Knife schlecht.:irre:

Die wissens auch nicht so genau und warten ab.
 
Habe gerade unter "sozial adäquater Zweck zum Führen eines Einhandmessers" im Netz gesucht und bin prompt auf zwei Seiten gekommen, auf denen Abgeordneten Fragen zum Thema WaffG und Einhandmessern gestellt werden. Die Antworten sind teilweise widersprüchlich.

Es wird aber auf darauf hingewiesen, dass es beim Ordnungswidrigkeitsrecht einen Ermessensspielraum gibt, der dem tätigen Polizeibeamten die Möglichkeit gibt, selbst zu entscheiden, ob es eine OW ist oder nicht. Damit beantwortet sich meine eigene Frage.

Ansonsten werden Beispiele wie z.B. Riesen-fixed beim Wandern abgefragt und beantwortet.
 
Habe gerade unter "sozial adäquater Zweck zum Führen eines Einhandmessers" im Netz gesucht und bin prompt auf zwei Seiten gekommen, auf denen Abgeordneten Fragen zum Thema WaffG und Einhandmessern gestellt werden. Die Antworten sind teilweise widersprüchlich

Es wäre einer Diskussion durchaus zuträglich, wenn Du dann auch die jeweilige Quelle nennen würdest. In dem Fall allerdings kaum notwendig, weil die Antworten auf abgeordneten watch hier schon zigfach durchdiskutiert wurden.

Pitter
 
Moin.

Habe mal ein bisschen OT, Mutmaßungen und Fragen, die wir hier eh nicht beantwortet bekommen gelöscht.

Was mir an dem Schreiben übel aufstößt, ist die Definition von Einhandmessern.
Da steht nämlich nicht dass die Messer vornehmlich für ein einhändiges Öffnen konzipiert/konstruiert (d.h. eine Öffnungshilfe) sein müssen, sondern, es wird über das "können" definiert.
Das wäre dann tatsächlich der GAU (Größter Anzunehmender Unsinn).
Denn die Einstufung, was ein Einhandmesser ist würde dann durch die Geschicklichkeit von Polizisten und Richtern geschehen und nicht durch Pins und Löcher.

Danke für die Mühe und Geduld der Beschaffung dieses Schreibens, - ich finde allerding, dass es nicht das Papier wert ist, auf dem es steht.

Gruß
chamenos

Das sehe ich nicht so, da die Antwort Messer betraf, die "grundsätzlich" nur mit einer Hand zu öffnen sind. Im Duden steht für "grundsätzlich" auch: allgemein, primär, im Großen und Ganzen.
Ich würde damit schon sagen, daß die Wortwahl auf das Konzept des Messers bezogen ist.
Allerdings erinnere ich mich von einem Fall hier im Forum gelesen zu haben, wo jemandem sein Spyderco abgenommen wurde und es erst einmal einbehalten wurde, um zu prüfen, ob es wegen des weichen Klingengangs nicht als Fallmesser eingestuft werden könnte.
Ansonsten weiß ich ehrlich gesagt nicht, was das Gesetz bewirken soll: Eine Handhabe um Messer einzuziehen hatte die Polizei schon immer, wenn sie eine Gefahr darin sah. Abends am Wochenende habe ich meine Messer ohnehin nicht dabei (wenn ich nicht vergessen sollte sie aus der Tasche zu nehmen, dann gab ich sie an der Tür ab) und ohne Grund wurde ich auch noch nie durchsucht.
Wenn man also mit seinem Messer beim Apfelschälen oä. "erwischt" werden sollte, hat man den sozial adäquaten Grund doch auch gleich parat! Letztlich ist es immer von dem Wohlwollen der Ordnungshüter und dem eigenem Auftreten abhängig, meiner Meinung nach...
Und das man sein geliebtes ;Messer nicht überall hin mitnehmen kann, war schon vor der letzten Änderung des Waffengesetzes der Fall.
 
Der Begriff "grundsätzlich" wird allgemein wie "ausschließlich" verwendet, im Verwaltungsdeutsch aber mehr im eigentlichen Wortsinn, wie vorbeschrieben, also im Sinne von "von vorn herein, eigentlich..."

Das Spannungsfeld zwischen "Messer, die nicht dem §42a WaffG unterliegen" und dem Honk, der es in der Tasche hat, wird durch die bisher geltenden Gesetze ausgefüllt. Der Sinn des §42a WaffG liegt m. E. wirklich nur darin, einzugreifen, bevor die SOG greifen.

Das macht daraus kein gutes Gesetz.
 
Hallo

Nach verfolgen dieses Beitrages stellt sich mir die Frage warum man Messer als Waffe zu Selbstverteidigungszwecken sehen muss? Gegen wen und was will man sich den verteidigen! In 34 Jahren bin ich nun noch nie in eine solche Situation gekommen, bei der ich mich mit Waffengewalt verteidigen musste.
Aus meiner Sicht, will das Gesetz Fällen vorbeugen in denen aus Affekt Messer zum Einsatz kommen. Meine frühere alltäglichen Erfahrung mit gewissen Gesellschaftsgruppen und Jugendgruppen zeigt, das genau dieses Argument herangezogen wurde um den Besitz, als auch den Gebrauch von Waffen zu legitimieren. Den Zweck der Selbstverteidigung!!! Und genau an diesem Ansatz versucht das Gesetz vorzubeugen.

Die Schwierigkeit dieser Verordnung liegt wohl mehr im alltäglichen Gebrauch von Messern als Werkzeug und nützlichem Begleiter. Den diese Option wird in ihrer Funktion extrem eingeschränkt. Auch wenn aus meiner bisherigen Erfahrung im Alltag, von den zu überwachenden Organen sehr großes Verständnis einem entgegengebracht wird, und selbst dort noch eine sehr große Unsicherheit bezüglich der Umsetzung besteht.

Aus bisher zwei persönlichen Fällen und Kontrollen entstand keinerlei Rechtsfolge.
(Dokumentation in einem anderen Thread)

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Begründungen zu diesem Gesetz beziehen sich nicht auf Vorbeugung von Affekthandlungen.

Aus den Zusammenhängen könnte man sich das so ableiten, aber diese Begründung steht nicht in den entsprechenden Texten. Es wäre auch sehr dumm, weil die meisten "Affekthandlungen" eben mit allen möglichen "Waffen" verübt werden.

Es bedient aber gängige Vorurteile, besagte Messer zu stigmatisieren und damit deren Träger (neu: Führer) vorzuverurteilen. Das ist nicht neu, wie mancher Messerträger weiß, aber nun schon eine andere Qualität.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht ja auch nicht darum, ob Messer als "Waffen" gelten. Seien wir ehrlich, jedes Messer ist ein STück angeschliffener Stahl. Und ich bekomm auch mit einem Dolch, wenn's nicht gerade ein Eispickel ist, mein Brötchen aufgeschnippelt, gell :p vllt nicht perfekt, aber es geht.
In der Notwehr wird alles zur Waffe, definitionsgemäß auch eine Zaunlatte, ein STein, denn Notwehr bezieht sich auf einen "gegenwärtigen Angriff auf das eigene Leben oder das dritter" das mit "verhältnismäßigen Mitteln" abgewehrt werden darf; sinngemäß zitiert.
Greife ich jemanden, der mich am Arm festhält mit ner KLinge oder nem Stein oder so an, ist es mit der Verhältnismäßigkeit eh nicht weit her und ich kann auch so vor Gericht kommen wegen Körperverletzung.
Allerdings: Es wäre eine Idee für uns, in der IMSW, auf den Bestand des Notwehrparagraphen aufmerksam zu machen, als ne Art Hintergrundinfo, die man einfließen lassen kann. Denn unterm STrich gehts doch darum: Viele Politiker, besonders aus der linken Ecke und den Grünen, wer hätt's gedacht, glauben, dass das Gewaltmonopol des Staates ausreicht, um den Bürger zu schützen. Man will dem Staat soviel Macht in die Hand legen, dass der einzelne nur noch arbeitet, Steuern zahlt und in Rente gehen kann (mal sehen, wie lange noch).
Unser Messerspleen ist nicht für jeden nachvollziehbar, also könnte man auf die generelle Situation und Entwicklung aufmerksam machen. Und auf dieser Grundlage, Grundsatzfragen nach dem Bestehenbleiben des Notwehrparagraphen und seiner Durchführbarkeit für den Einzelnen, da kann man arbeiten denke ich.
Messer werden zum Teil dadurch impliziert, ebenso das Waffengesetz, denn:
Der Staat schränkt die Freiheit mit jedem neuen Gesetz/Verbot weiter ein. Ich kann mich nicht erinnern, dass mal eines gelockert worden wäre in letzter Zeit, nur verschärft, vllt überarbeitet, aber sonst?
Und auf diese Entwicklung muss hingewiesen werden, dass der Staat den Bürgern wieder vertrauen sollte und zwar den BÜRGERN; nicht den Proleten.
Niemand kann Interesse an einem Kontrollstaat haben. Und damit kann man auch die weniger messerbegeisterten Menschen überzeugen :)
Nur so ein gedanke.
Brückenschlag zum Thema:
Vllt wäre es angebracht, mal solche Fragen nach den Grundrechten zu stellen. Wenn Fr. Fograscher meint, entscheiden zu können, was man braucht und was nicht, sollte man die Leute auf diese Art des Politikerselbstverständnisses hinweisen.
Ein wenig gehts da auch um Meinungsfreiheit: Sie meint das, ich mein was anderes. Und nur, weil sie am längeren Hebel sitzt, hat sie recht? Das klingt ziemlich autoritär...
Und das Argument, "so isses eben" sollte man auch nicht zählen lassen. Schließlich betrifft es nicht nur uns in der Messerszene, es wird immer mehr Vorschriften geben und GEsetze, man sollte da mal nen Riegel vorschieben, und mehr auf Menschenverstand setzen als auf Papier...

soweit meine Gedanken mal,
vllt kann man nen neuen Thread aufmachen, wie "Ziele/Strategie/Perspektive der IMSW" oder so
sollte ein Mod meinen Beitrag als OT empfinden, so wärs natürlich nett, nen weiteren Thread in diesem Sinne aufzusplitten :)
 
Es ging um die Affekthandlung, in welcher, wie Du schreibst, alles zur Waffe wird. Aber egal.

Ansonsten stimme ich Dir zu, dass im größeren Zusammenhang argumentiert werden muss.

Es gibt ja nicht nur Pograbscher. Es gibt auch Verteidigungsminister, die möchten straffrei "in die Menge ballern" dürfen um eine handvoll Terroristen zu treffen. Ihren Vorsatz behaupten die schon vor der Tat als "übergesetzlichen Notstand" und damit die Bundesmarine auf Piraten ballern darf (um Deutsche zu schützen) braucht es die Grundgesetzänderung.

Messer sind wahrlich nicht das Objekt freiheitlichen Strebens. Aber es geht um die Verhältnisse, in denen man lebt. Immer.
 
Nach verfolgen dieses Beitrages stellt sich mir die Frage warum man Messer als Waffe zu Selbstverteidigungszwecken sehen muss? Gegen wen und was will man sich den verteidigen! In 34 Jahren bin ich nun noch nie in eine solche Situation gekommen, bei der ich mich mit Waffengewalt verteidigen musste.
Aus meiner Sicht, will das Gesetz Fällen vorbeugen in denen aus Affekt Messer zum Einsatz kommen. Meine frühere alltäglichen Erfahrung mit gewissen Gesellschaftsgruppen und Jugendgruppen zeigt, das genau dieses Argument herangezogen wurde um den Besitz, als auch den Gebrauch von Waffen zu legitimieren. Den Zweck der Selbstverteidigung!!! Und genau an diesem Ansatz versucht das Gesetz vorzubeugen.

Ich erlaube mir einmal, die Argumentation in einem Syllogismus zusammenzufassen:

1. Ich musste mich noch nie mit Waffengewalt verteidigen.
2. Ich bin ein Mensch.
3. Kein Mensch muss sich mit Waffengewalt verteidigen.

Das ist keine gültige Deduktion, sondern ein logischer Fehlschluss. Wäre die Argumentation gültig, könnte ich ebenso behaupten:

1. Ich liebe Free Jazz.
2. Ich bin ein Mensch.
3. Alle Menschen lieben Free Jazz.

Die Schlussfolgerung im zweiten Syllogismus ist eindeutig kontrafaktisch. Ebenso ungültig ist die angeführte Argumentation zur Selbstverteidigung, da sie Partikulares unzulässig verallgemeinert.

Ob ein Recht auf Selbstverteidigung mit Waffengewalt besteht, ist übrigens eine Grundsatzfrage, zu deren Klärung anekdotische Evidenz nichts beiträgt.

Auch die Tatsache, dass "gewisse Gesellschaftsgruppen" den Selbstverteidigungszweck anführen, um den Besitz und Gebrauch von Waffen zu legitimieren, ist kein Argument gegen diesen Zweck oder den Besitz von Waffen. Obwohl jeder Bankräuber bezweckt, sich zu bereichern, wird die Bereichungsabsicht an sich dadurch nicht delegitimiert. Ansonsten müssten wohl alle anständigen Menschen ihre Arbeit aufgeben.:D Und trotz der Tatsache, dass Bankräuber Skimasken zur Begehung schwerer Straftaten benutzt haben, ist der Besitz und und die Verwendung von Skimasken immer noch nicht verboten. Nicht das Mittel ist das Problem (Skimaske, Einhandmesser), sondern dessen bereits verbotener Missbrauch. Dass die Novellierung des Waffengesetzes dieser einfachen Einsicht zuwider handelt, macht sie meiner Meinung nach so unerträglich.

Politisch relevant scheint mir das alles insofern, als gerade unter Apell an die Lebenserfahrung und das Lebensgefühl "normaler Bürger", wie man sie vielleicht aus dem Zitat herauslesen kann, unter Missachtung von Tatsachen und Logik Gesetze erlassen werden, die tief in die Freiheit des Einzelnen eingreifen. Man sollte dieser Art von Populismus, die politisch im Moment so opportun ist, keinen Vorschub leisten. Von daher lag mir daran zu betonen, dass eine Apologie der Novellierung, wie sie im Zitat unternommen wird, von der Sache her nicht tragfähig ist, auch wenn sie das Lebensgefühl mancher - und ich fürchte, es ist das der Mehrheit - korrekt widergeben mag.

Gruß
Michael
 
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