@chipsy:
Die ältere (!) Version des TRC This-is-Freedom fällt mit einer Klingenlänge von lediglich 12cm nicht unter den §42a WaffG
Folglich darf diese zumindest überall dort zugriffsbereit in der Öffentlichkeit geführt werden, wo §42 u. §42b WaffG
nicht gelten - also außerhalb von Waffenverbotszonen, dem Fern- sowie ggf. Nahverkehr oder auch öffentlichen
Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten.
Wenn Du das Messer möglichst unbeschwert in der Öffentlichkeit führen möchtest, dann würde ich mich für diese entscheiden und vor einer etwaigen Bestellung auf jeden Fall abklären, welche Version der Händler verschickt .
Bei manchen scheint die mit 12cm Klingenlänge ja noch immer verfügbar zu sein (so z.B. bei K&T).
Grüße
Jürgen
Die ältere (!) Version des TRC This-is-Freedom fällt mit einer Klingenlänge von lediglich 12cm nicht unter den §42a WaffG
Folglich darf diese zumindest überall dort zugriffsbereit in der Öffentlichkeit geführt werden, wo §42 u. §42b WaffG
nicht gelten - also außerhalb von Waffenverbotszonen, dem Fern- sowie ggf. Nahverkehr oder auch öffentlichen
Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten.
Wenn Du das Messer möglichst unbeschwert in der Öffentlichkeit führen möchtest, dann würde ich mich für diese entscheiden und vor einer etwaigen Bestellung auf jeden Fall abklären, welche Version der Händler verschickt .
Bei manchen scheint die mit 12cm Klingenlänge ja noch immer verfügbar zu sein (so z.B. bei K&T).
Grüße
Jürgen