ausstellen auf Messen

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Hallo

Habe mir schon öfters überlegt einmal auf einer Messe auszustellen.

Nur brauch ich dafür einen Gewerbeschein oder eine andere Genehmigung?

Wo erfährt man rechtseitig wann eine Messe statfindet und wo man sich anmelden muss?


danke
Richard
 
Zum Ausstellen braucht man keine Gewerbeschein, es sei denn die Messe ist nur fuer Gewerbetreibende zugelassen.

Zum Verkaufen braucht man einen samt den ganzen Einkommensteuer/MwSt Trallala, wenn es sich um eine Geschäftstätigkeit handelt, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Sprich, wenn Du Deine Messersammlung verkaufst, gehts ohne Gewerbe/Steuer, wenn Du jeden Monat Deine Messersammlung vekaufst, dann mit Steuer.

Wo Messen stattfinden, solltest Du hier erfahren, incl. der Ansprechpartner.

Gruesse
Pitter
 
d. h. wenn ich einmal pro Jahr auf eine Messe fahre brauch ich keine Steuern abgeben, wenn ich zwei mal fahre dann schon.

Ist das nur in Deutschland so oder auch in Österreich?
 
Es geht nicht um die Messe, sondern ob Du ein Gewerbe ausübst, oder nicht. Und Gewerbe definiert sich u.a. durch Gewinnerzielungsabsicht, Planmässigkeit, auf Dauer angelegt.
Wenn Du auf einem Krempelmarkt/Sachen verkaufst, übst Du kein Gewerbe aus, weil Du das offensichtlich einmalig machst und die Tätigkeit nicht auf Dauer angelegt ist. Wenn Du zu jedem Krempelmarkt in der Umgebung fährst, dafuer Sachen ankaufst und die weiterverkaufst, ists ein Gewerbe. Alles dazwischen liegt unter anderem im Ermessen des jeweiligen Herrn vom Finanzamt.

Das gilt natuerlich nur fuer D. In Österreich wirds ähnlich sein - vermute ich mal. Frag beim Gewerbeamt mal nach.

Gruesse
Pitter
 
Differenzieren!

Ich denke, man sollte besser differenzieren und detailierter antworten.

Die Differenzierung sollte erfolgen nach Steuerrecht und Gewerberecht.

Nach Rückfrage beim Finanzamt und einem längeren Gespräch ergibt sich folgendes Bild.

1. Steuerrechtlich

Jede Art von zusätzlichem Einkommen aus Arbeit und Verkauf ist prinzipiell steuerlich zu deklarieren. Wenn ich als Hobby-Messermacher 10 Messer im Jahr mache und diese verkaufe, dann muß ich die daraus erzielten Einnahmen grundsätzlich mit meiner Einkommensteuer-Erklärung angeben.


2. Gewerberechtlich

Für die Anmeldung eines Gewerbes wird die Gewinnerzielungsabsicht vorausgesetzt. Das sieht so aus, daß man über mehrere Jahre keine Gewinne machen muss, aber Aussichten bestehen, daß es irgendwann dazu kommt. Dem Hobbyisten/Liebhaber wird unterstellt, daß keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Das Gute am angemeldeten Gewerbe ist, daß man in den ersten Jahren viele Dinge abschreiben kann, wie etwa Anschaffung von teuren Maschinen etc. und diese Verluste kann man, sofern man auch ansonsten noch in einem Beschäftigungsverhältnis ist, auch noch von der dabei gezahlten Einkommensteuer absetzen. Macht man allerdings nach einigen Jahren keine Gewinne, dann wird die Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft und die Absetzbarkeit von Anschaffungen fällt weg. Die Pflicht zur oben genannten Steuerlichen Anmeldung von Erlösen bleibt natürlich bestehen.

Noch komplizierter wird es, wenn man sich nicht als Gewerbetreibender, sondern als Künstler/Kunsthandwerker sieht, was ja bei Messermachern nicht abwegig ist. Da mag man sich aber auf den einschlägigen Seiten der Finanzministerien oder in Rechtsdatenbanken informieren.


Fazit:

Meiner persönlichen Ansicht nach kann man sowohl aus steuerrechtlicher als auch gewerberechtlicher Sicht ohne Gewerbeschein pro Jahr durchaus mehrere Messen besuchen und dort verkaufen, wenn ich nur die Unkosten für mein Hobby decken will und keine weitere Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Ach ja, und noch eins: die Finanzbeamten wissen natürlich genau, was passiert, wenn sie einem cleveren Hobbyisten auf den Fuß treten. Der meldet dann ein Gewerbe an, schreibt 2 bis 3 Jahre lang steuerliche Verluste in fünfstelliger Höhe ab, um sich Maschinenpark, Materiallager und Firmen-Auto zu finanziren und macht danach fuffzich Euro im Jahr Gewinn, so daß das Finanzamt auch nach Jahrzehnten noch nicht auf seine Kosten kommt. Die Aktenführung müssen die Ämter aber dennoch bewältigen. Daher haben die meist kein Interesse an kleinen Hobby-Krautern, die ein paar hundert Euro im Jahr mit Messern o.ä.umsetzen. Die haben andere Probleme.


Achim
 
Wie Du sagts sind grundsärtzlich alle Arten von Einkommen zu versteuern, auch die aus einer gewerblichen Tätigkeit.

Dazu: Gewerbeordnung http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/index.html besonders §14 zur Anzeigepflicht. Eine nähere Definition des Begriffes gewerbe findet sich dort aber nicht, dafuer aber im ESTG.

Definition eines Gewerbes ESTG §15, Zitat:

"1 Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
2 Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1.
3 Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist. "


...wonach eben ein Gewerbe dann ein Gewerbe ist, wenn es sich um eine nachhaltige Betätigung handelt. Der Messermacher, der regelmässig ein Messer verkauft, muss das versteuern. Wer das einmalig machen will, eben nicht. Einfach gesprochen, kann das aber kein Mensch auseinanderhalten ;), aber genau dieser Graubereich liegt im Ermessen des Finanzbeamten. Und das kann bei Deinem Finanzamt ganz anders ausschauen, als bei meinem.

Das mit Deinem schlauen Hobbyfuzzerl klappt auch nicht so einfach, zumindest nicht beim Finanzamt hier. Wenn kein Gewinn erwirtschaftet wird, kann das Gewerbe auch wieder aberkannt werden. Eventeulle Abschreibungen und sonstige steuerlichen Vergünstigungen darf man dann rückwirkend brav nachzahlen. Du hast recht, bloed sind die Finanzbeamten nicht.

Bezüglich Infos, gibts auch bei der IHK :irre: . Oder mal in de.etc.beruf.selbsständig mitlesen und fragen.

Detailliert genug? ;)

Gruesse
Pitter
 
Zuerst mal danke für die vielen Antworten.

Gibt es keinen Steuerfreibetrag wenn man unter einem gewissen Jahresumsatz ist?

Darf ich also ohne Gewerbeschein auf einer Messe austellen, in der absicht etwas zu verkaufen.

Angenommen ich verkaufe ein Messer, muss ich dann für das eine Messer eine Einkommenssteuer-erklärung beim Finanzamt einreichen?

grüsse richard
 
Steuern

Pitter, lies noch mal bitte meinen letzten Beitrag! Das mit dem schlauen Hobbymann klappt doch, wenn nach spätestens 3 Jahren Gewinn erzielt wird, wie gering der auch immer sein mag! Weil dann nämlich kein Spielraum mehr für die Finanzler besteht, die Gewinnerzielungsabsicht zu negieren.

Und im Übrigen ist das keine Grauzone, in der der Finanzbeamte entscheidet, sondern eine ganz klar definierbare Zone in der letztendlich die zuständigen Gerichte entscheiden. Denn der Klageweg steht jedem offen. Und einschlägige Urteile bestehen reichlich. Da das Web reichlich Möglichkeiten bietet, sich über diese Urteile zu informieren, erspar ich mir hier die Kommentare.

Im Übrigen sieht es, wie schon gesagt, für Künstler ganz anders aus, da die Freiberufler sind und somit nicht unter die Vorschriften des § 15 EStG fallen.

Achim
 
Ganz grosser Daumen und gültig fuer D:

Alle Einkommen, also die aus nichtselbsständiger und selbstständiger Arbeit, werden addiert. Dafuer gibt es einen Freigrenze, alles was darueber hinausgeht, wird versteuert. Eine Trennung zwischen selbstständiger und nichtsselbstständiger Arbeit, bzw. getrennt anzurechnende Freigrenzen gibt es nicht.
Wenn also der Ertrag aus dem Verkauf eines Messers zu versteuern ist, musst Du den zu Deinem uebrigen Einkommen addieren und insgesamt versteuern.

Die Frage ist IMO eher, ob der Ertrag aus dem Messerverkauf ueberhaupt als Einkommen gezählt werden muss, und dafuer kommts IMO eben auf die Nachhaltigkeit an. Ansonsten wären ja alle Privatverkäufe, also auch auf Flohmärkten, der Autoverkauf usw. Einkommensteuerpflichtig.

Schaut da der Staat einfach grosszuegig drueber weg oder zählt das nicht als Einkommen? Steuerberater anwesend? ;)

Gruesse
Pitter
 
Entschuldigung wenn ich mich einmische, aber steuerrechtlich wird keine Gewinnerzielungsabsicht sondern eine Wiederholungsabsicht und eine Einnahmenerzielungsabsicht vorausgesetzt wobei Einnahmen != Gewinn!!! Und was das verticken der Sammlung angeht wäre fallweise zu prüfen, ob es sich nicht eventuell um ein 'Dauerverticken' handelt, d.h. Gegenstände - eher Sammlungsuntypisch - gekauft und nach relativ kurzer Zeit wieder verkauft werden.

Grob vereinfachend gesagt:
Einnahmenerzielungsabsicht + Wiederholungsabsicht = Steuerbarkeit

Damit ist man nach Umsatzsteuerrecht schon mal kassiert, d.h. wenn diese Sachverhalte vorliegen ist man grundsätzlich USt-pflichtig - für Kleinunternehmer unterhalb gewisser Umsatzgrenzen gibt es dann wieder Ausnahmen.

Steuerrechtlich kann also auch ein Tatbestand entstehen wenn man keinen Gewinn erzielt - sondern - die Einnahmen gegen die Ausgaben rechnet und Verlust macht - der negative Gewerbeertrag - den man dann tunlichst in seiner Einkommensteuer gegen Einkünfte einer der anderen sechs Einkunftsarten rechnet oder in die Vorjahre zurück- oder in die Folgejahre vorträgt.

Ausnahmeregelung (nach ESt-Recht): sg. Liebhaberei, d.h. ein Gewerbe in kleinem Umfang mit dem man auf Dauer - über Jahre hinweg - keinen Gewinn macht.

Der Steuer ist es übrigens ziemlich egal ob eine Gewerbeanmeldung vorhanden oder erforderlich ist.

Gruss
Markus
- der vor Jahren mal Steuerfachgehilfe gelernt hat -
 
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