Wie Du sagts sind grundsärtzlich alle Arten von Einkommen zu versteuern, auch die aus einer gewerblichen Tätigkeit.
Dazu: Gewerbeordnung
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/index.html besonders §14 zur Anzeigepflicht. Eine nähere Definition des Begriffes gewerbe findet sich dort aber nicht, dafuer aber im ESTG.
Definition eines Gewerbes ESTG §15, Zitat:
"1 Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
2 Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1.
3 Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist. "
...wonach eben ein Gewerbe dann ein Gewerbe ist, wenn es sich um eine nachhaltige Betätigung handelt. Der Messermacher, der regelmässig ein Messer verkauft, muss das versteuern. Wer das einmalig machen will, eben nicht. Einfach gesprochen, kann das aber kein Mensch auseinanderhalten
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, aber genau dieser Graubereich liegt im Ermessen des Finanzbeamten. Und das kann bei
Deinem Finanzamt ganz anders ausschauen, als bei meinem.
Das mit Deinem schlauen Hobbyfuzzerl klappt auch nicht so einfach, zumindest nicht beim Finanzamt hier. Wenn kein Gewinn erwirtschaftet wird, kann das Gewerbe auch wieder aberkannt werden. Eventeulle Abschreibungen und sonstige steuerlichen Vergünstigungen darf man dann rückwirkend brav nachzahlen. Du hast recht, bloed sind die Finanzbeamten nicht.
Bezüglich Infos, gibts auch bei der IHK
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. Oder mal in de.etc.beruf.selbsständig mitlesen und fragen.
Detailliert genug?
Gruesse
Pitter