Begrenztes Waffenverbot im Ruhrpott…

Wenn man vorher erfolgreich Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung eingelegt und ggf. erfolgreich mit Rechtsmitteln weiter vorgegangen ist können die gar nicht mehr gegen einen vorgehen, siehe Allgemeinverfügung der BuPo in Berlin.

Sicherstellen können die es ggf, aber dann müssen sie es einem bei Widerspruch unverzüglich wieder herausgeben, sei es daß die Sicherstellung von vornherein rechtswidrig war oder auch sonst sobald kein rechtmäßiger Sicherstellungsgrund mehr (fort)besteht. Vor allem hat eine Sicherstellung ja zum Glück keinerlei Auswirkungen auf das fortbestehende Eigentum an dem Messer, daher kann man später hilfsweise eine Eigentumsherausgabe oder Schadensersatz geltend machen.
Habe ich selber schon verschiedentlich durchexerziert und bei anderen miterlebt.
Und Vollzugsbedienstete kneifen ja schon oft genug vor oder am Beginn der Durchführung einer Kontrollhandlung oder spätestens lange vor einer Sicherstellung, sofern man nur dezidiert genug nach Kontrollanlass, genauer Rechtsgrundlage der Kontrolle und den angeblich vorliegenden Verdachtsmomenten fragt und sich bei gegebenem Anlass auch gleich Namen oder "Dienstnummern" sorgfältig notiert bzw. gleich schon mal in mitgeführte Blankoformularvorlagen für Dienstaufsichtsbeschwerden einträgt.
 
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