Bestellung eines Ashi Hamono

Hallo zusammen,

Möchte mal kurz nachfragen, wie das bei euch mit der Lieferung abgelaufen ist, weil bei mir ists irgendwie komisch.

Also ich habe vorletzten Donnerstag ein 21er Wa-Gyuto bestellt, zu da wurde es von Herrn Takada losgeschickt. Samstag kam es dann in Frankfurt an, und am Donnerstag sollte angeblich lt. Internet ein Zustellversuch erfolgt sein, habe aber keine Benachrichtigung im Briefkasten gehabt. Naja, jedenfalls hatte ich dann gestern (Freitag) einen Brief vom Zollamt im Briefkasten. Hatte zum Glück eher Feierabend gemacht, und konnte deshalb sogar zu den "normalen" Öffnungszeiten hinfahren. Jetzt kommt aber das komische.

Das Gyuto hat ja einen ungefähren Wert von ~145€ inkl Versand.
Aufgeschrieben stand ein Zollwert von 124€ (wohl ohne VSK). Aber als die gute Frau mit abrechnen fertig war, sagte sie zu mir, ich hätte Steuern in Höhe von sage und schreibe 5,21€ zu bezahlen. (Zollwert 27,40€) Da kann doch was nicht stimmen, oder?
Kann da noch was im Nachhinein auf mich zukommen?

Gruß Christian.

P.S.: das Messer ist wirklich sehr schön verarbeitet, schön, dass ich meine Sammlung um ein weiteres sehr schönes Messer erweitern durfte/konnte.
 
Das Gyuto hat ja einen ungefähren Wert von ~145€ inkl Versand.
Aufgeschrieben stand ein Zollwert von 124€ (wohl ohne VSK). Aber als die gute Frau mit abrechnen fertig war, sagte sie zu mir, ich hätte Steuern in Höhe von sage und schreibe 5,21€ zu bezahlen. (Zollwert 27,40€) Da kann doch was nicht stimmen, oder?
Kann da noch was im Nachhinein auf mich zukommen?

Es ist für mich irgendwie nicht ganz klar aus deinem Beitrag was du jetzt letzten Endes bezahlt hast. Aber die Mehrwertsteuer musst du immer blechen für Kram der einen Wert von 22€ oder so ähnlich überschreitet. Sobald man halt 150 Euronen überschreitet gibt's nochmal Zollgebühren obendrauf. In der Regel wohl 8,5%. Da die Kategorien für die Gebührenberechnung aber relativ schwammig sind, kann es wohl schon mal sein das der Prozentsatz vom Bearbeiter anders festgelegt wird.
 
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Können die denn, falls die den Fehler jetzt noch irgendwie bemerken , noch nachträglich Geld fordern?

Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich mal Glück haben sollte :lach:
 
Es scheint mir sehr wahrscheinlich das sie das können, ja. Bei absichtlichen Fehldeklarationen ist dies ja definitiv möglich. So eine liegt hier ja glaub ich eigentlich nicht vor, die Versandkosten sind bei Ashi (Japansendungen generell?) nur extra ausgewiesen und das hat man wohl übersehen. Es ist nicht vollkommen unmöglich das hier separate Regelungen für Fehler seitens der Zollbeamten bestehen. Die Frage ist aber ob der Zoll dies überhaupt als einen Fehler seinerseits ansieht und dir nicht vorhält das du die Beamtin nicht korrigiert hast. Es würde mich nicht wundern wenn man dir im schlimmsten Fall dafür noch eine extra Gebühr aufbrummt. Persönliche Erfahrungen habe ich hiermit aber nicht.
 
Recht haste wohl, wir leben ja in einem Rechtsstaat, also alles was die machen hat recht :p

Na wie dem auch sei, dass ich noch was nachzahlen muss, da kann ich schon recht sicher sein, denke ich, bin nur gespannt, wann die mit irgendwelchen Forderungen ankommen. Habe auch schon gedacht, dass die die Werte mit meinem Nachfolger vertauscht hat, aber eigentlich hatte sie nur meine Sachen zur Bearbeitung , um die anderen Leute hat sich wieder jemand anderes gekümmert. Na wie dem auch sei, ich melde mich nochmal, falls sich was Neues ergeben hat (wovon ich leider ausgehe) :argw:
 
Ist wohl die Frage "mußt du als Laie mehr wissen als der Zollbeamte?"...

Laut Google (Suche: Zollbeamter + Fehler) gab es einen ähnlichen Fall schon einmal und der ging vor Gericht (Finanzgericht Hamburg: Az. 4 K 63/11). Jemand hatte wie du was im Internet bestellt (Blue Ray Player im Wert von 500€), beim Zoll abgeholt und die haben einen falschen Wert errechnet und wollten dann eine Woche später eine Nachzahlung.

http://www.iww.de/wiso/quellenmaterial/id/67106
http://www.jruder.de/archives/2938

Ich bin kein Jurist, das erst einmal vorweg! Ich kann dir also nicht sagen, inwiefern das 1:1 auf deine Geschichte zu übertragen ist oder ob es noch Fälle mit anderem Ausgang gibt, die vom Hergang eher zu deinem passen...

In dem Fall da oben wurde wenn ich das richtig gesehen habe, der Drittlandzohl vergessen und im Zuge dessen auch die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer falsch errechnet. In deinem Fall gab es ja keinen Drittlandzoll (Warenwert unter 150€), die haben sich bei Einfuhrumsatzsteuer massiv verrechnet oder irgendwas falsch eingegeben.

Die Gretchenfrage ist also: Fällt es denen im Nachhinein überhaupt auf und wenn ja, versuchen die es angesichts des geringen Werts und der Existenz so eines Urteils überhaupt mit einer Nachzahlungsaufforderung.

Solltest du doch Post bekommen, mußt auch du wieder die Entscheidung treffen. Zahlst du nach, oder suchst du dir rechtlichen Beistand und fechtest das eventuell an. Wie sinnvoll das ist und wie hoch deine Chancen da nun wirklich sind, kann dir hier aber keiner beantworten...das ist eine Frage für nen Anwalt und nicht hier fürs Forum.

EDIT: Ich hab mir aus Spaß mal eben die Richtlinien zur "Unzulässigkeit der Nacherhebung bei einem aktiven Irrtum der Zollbehörden" durchgelesen bzw. überflogen... traumhaft und als Laie raucht einem gleich mal der Kopf, inwiefern man als Privatperson als unbedarfte oder gutgläubige Person gilt... ich "liebe" solche Texte....
 
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Ich könnte mir auch gut vorstellen das die es gerade wegen der eher geringen Summe versuchen. Selbst falls du eine hohe Erfolgschance vor Gericht hast, die Zeit, Nerven und Geld die du hierfür investieren müsstest würden den finanziellen Gewinn wohl kaum rechtfertigen. Aber auch ich bin kein Rechtsverdreher und falls da noch was kommt, kannst du dich ja ggf. umhören ob dir nicht einer eine günstige oder besser kostenlose Einschätzung abgibt.
 
Hi ihr beiden, vielen Dank für eure Antworten, und vor allem für das gezeigte Beispiel.

Wenn da in den nächsten Tagen was kommen sollte, und ich das einfach per Überweisung abhaken kann, werde ich das auch tun, wegen 20€, die ja eigentlich eh eingeplant waren, werde ich kein Fass aufmachen. Das wäre mir doch etwas zu :lechz::glgl:

Wenn die dann allerdings noch weitere Forderungen wegen was auch immer haben, dann könnte man sich da evtl wirklich nochmals Gedanken zu machen.
 
Sehe ich übrigens ähnlich... der Aufwand rechnet sich einfach nicht und hätte die Dame ihren Job normal gemacht, wärst du das Geld ja schon vor Ort losgewesen und bist ja auch mit der Erwartung hin, rund 27€ an Steuern zahlen zu müssen.

Mir hat das Zollamt bei ner Sendung wo der DHL-Express-Fahrer an der Tür kassiert hat 10€ mehr abgeknöpft, weil sie sich in die andere Richtung verrechnet haben. Könnte ich mir zurückholen, spar ich mir aber. Meterweise Bürokratie, besonders wo der ganze Handel via Mail ging und keine anständige Rechnung beilag. Die Zeit die dafür draufgehen würde, steht selbst für mich als Student nicht in Relation zu dem Wert den ich am Ende wiederkriege. Da geh ich in der Zeit lieber kellnern, da kommt unterm Strich mehr bei raus und ich ärger mich dabei nicht rum...

In dem von mir verlinkten Fall ging es um 100€ Nachforderung und der Kläger (also der Käufer des Blue-Ray Recorders) war von Beruf Jurist... ich glaub da wurde schon aus Prinzip geklagt, nicht weil ihm die Nachforderung weh getan hat. :D
 
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liebern paar neue Steine nächsten Monat und mal ein paar Messer endlich mal schleifen.

Ja wegen dir guck ich jetzt neben dem Ashi Katalog auch noch täglich auf den shapton 220er bei dictum :glgl:. Und im Gegensatz zu Ashi ist da eine sehr hohe Gefahr das mir die Hand ausrutscht :irre:. Verdammter Yen Kurs :mad:
 
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Hach, wegen euch musste ich doch nochmal Kontakt mit Herrn Takada aufnehmen :irre::glgl:

Bin mal gespannt, wann die Lieferung aus Fernost dann verschickt wird, und ankommt.
Sagt mal, DHL ist was anderes als DHL Express, oder? Weil ja im Internet bei der Sendungsverfolgung damals stand, Zustellung fehlgeschlagen,aber ich hatte keine Karte im Briefkasten, und durfte daraufhin zum Zoll fahren:mad:

Wie ist das bei euch, wenn ihr nicht zuhause ward? Musstet ihr dann auch zum Zoll?
Auf meinem Päckchen stand damals drauf, dass das Paket nicht direkt zugestellt werden darf?!? Wohl weil da was von Messern drauf stand, aber wenn das alles über Frankfurt läuft, müsste die Einstufung doch bei allen gleich sein, oder nicht?!?
Gruß
Christian
 
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Hmm, wüsste nichtmal, wo hier die nächste DHL Express Station ist, vielleicht geht es deswegen ins 40km entfernte Hauptzollamt nach Münster:argw:

Na, vielleicht schaffe ich es ja, den Tag einfach mal nach Hause zu gehen, und das Paket in Empfang zu nehmen, haben ja eh bald Urlaub, da kommt es auf nen Tag mehr auch nicht an, habe ja genug Überstunden :glgl:
 
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