BM 5000 Auto Axis !

beagleboy

Premium Mitglied
Messages
4,917
Gerade auf der Benchmade Homepage entdeckt, von wo auch das Bild stammt: ein neues Auto-Messer, bei dem über den Axis-Lock-Button augelöst und auch wieder entriegelt wird!

5000.jpg


Gefällt mir unglaublich gut, zumindest von dem, was man bisher sieht!

Hier der LINK zu den Details.
Mit diesem Messer ist übrigens auch die hier vor kurzem gestellte Frage nach dem ersten linkshändertauglichen Springmesser beantwortet.
 
Last edited:
oooooooh!
da fang ich ja gleich widder an zu zittern. das ist genau das, worauf ich gewartet hab; von dalton gibts ja auch die autos mit dem axis-lock oeffner. heisst da nur anders.

aber 3.42" sind wohl 8.6868cm. :mad:
 
Original geschrieben von le.freak


aber 3.42" sind wohl 8.6868cm. :mad:

Sagt mein Taschenrechner auch. Aber mit der Fehlschärfe am Rücken wäre es auch mit 8,4 cm Länge Essig, wenn das heißersehnte neue WaffG über uns hereinbricht. :mad: hmmm, selten einen bestimmten Smily so vermißt... :argw:
 
Mich würden ja auch die 220$ was nach meiner Erfahrung heißt das es hier mindestens 220€ kosten würde abschrecken. :eek:
Oder meint ihr das ist noch der "Brandneues Messer" Preis.

Ansonsten Schickes Teil. Danke für die Info, schön einen eigenen Benchmade-agenten zu haben. :D:D:D
Gruß
El
 
Hallo,

schade ! Wäre es auch demnächst noch legal, hätte ich mir eines gekauft. Das wäre genau das Automatikmesser gewesen, das ich mir als Linkshänder gewünscht hätte. Die Messer sehen klasse aus, die Materialien sind super. Und die Kombination axis-lock und Automatik halte ich für eine tolle Idee.

leFreak: kannst Du bitte mal einen link zu den dalton-Messern einstellen ?

Merci
rebdie
 
Zwecks der Größe: Vielleicht bringt BM ja auch irgendwann ne Mini-Version davon raus :)

Alex
 
Original geschrieben von madalex
Zwecks der Größe: Vielleicht bringt BM ja auch irgendwann ne Mini-Version davon raus :)

Alex

Das würde es aber leider auch nicht legaler machen! :argw:
 
warum sollte eine miniversion denn illegal sein?
die 20% klingenbreite sollte es schon schaffen..
musste nur die rückenschneide irgendwie stumpfmachen (davon ausgegangen, dass die rückenschneide überhaupt scharf -und nichtnur angedeutet- ist)
 
Last edited:
Rückenschneide hin oder her ... es gibt da noch so eine Formulierung "mit durchgehendem Rücken, der sich zur Schneide hin verjüngt".
Also nix mit falscher Schneide oder sonstigen Verschmälerungen am Rücken ...
 
Wobei nicht der durchgehende Rücken, sondern die sich zur Schneide hin verjüngende Klinge das Problem ist. Daran scheitert jede Spearpoint-Klinge, denn diese Formulierung umfaßt nun mal nicht nur zweischneidige Klingen. Denn eine Spearpoint-Klinge wird nun mal -vom Rücken aus gesehen- erstmal dicker, bevor sie sich dann wieder verjüngt.
 
....allerdings sind zweischneidige springmesser definitiv verboten

p.s.: spearpoint wirs am anfang dicker??:argw:
 
Der Gesetzestext betrachtet die Blickrichtung vom Klingenrücken zur Schneide, und nicht von sonstwo zur Spitze o.ä.
D.h. jeglicher Anschliff des Rückens, egal in welchem Klingenbereich, ob an der Spitze (wie bei Spearpoint) oder sonstwo macht ein Springmesser illegal (eine komplette zweite Schneide sowieso, klar).
Vom Klingenrücken aus gesehen verdickt sich eine Spearpoint-Klinge deshalb auch zuerst (zum Mittelgrat hin), bevor sie zur Schneide dann wieder abfällt.
 
Ja klar, schau dir doch mal eine spearpoint Klinge von oben aus an. Da ist ein schmaler Rücken, der zur mitte hin dicker wird und erst dann wieder dünner.
Ausserdem müssten doch auch nicht nur spearpoint klingen verboten sein, sondern auch solche, die (wie bei sehr vielen Messern) ab etwa einem drittel der länge auch am rücken angeschliffen sind. Mann ist das schwer zum erklären; daher vgl. z.b Fällkniven S1 o.ä. Somit wäre ja praktisch jedes Springmesser verboten, weils ja fast keines gibt, das keine solche Klingenform hat (wenigstens fällt mir keines ein).
 
Original geschrieben von beagleboy
Noch nicht.
Am 01.04.03 soll das neue WaffG in Kraft treten. (AFAIK)
Falsch!!
In der derzeit gültigen Durchführungsverordnung zum §37 deutsches Waffengesetz heisst es wortwörtlich:

"Springmesser und Fallmesser fallen nur dann unter das Verbot nach § 37 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 WaffG, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge ... keinen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt ( § 37 Abs.1 Satz 2 WaffG). "

Ob diverse Springmesser von Benchmade oder Sonstigen somit illegal sind, bleibt jedem selber überlassen zu beurteilen. Oder dem für Deinen Fall zuständigen Richter ...
 
Last edited:
Back