Böker Herbstkatalog 2010

Ein Böker Subcom 42 in Titan - das wäre mal was - Oder was meint Ihr?
Das meine Ich::super::super::super:

Also sowas würde mich sehr freuen, ein "legales" Messer mit edlen Materialien und guter Verarbeitung.;)

Naja, vielleicht irgendwann mal.

Gruß
Philipp
 
Die Info hat mich just ereilt:
Die Lederscheiden des Rhino Stag passen sehr gut für die G10-Version und werden einzeln voraussichtlich ab Anfang Dezember unter der Artikelnummer 09BO269 für € 19,95 erhältlich sein.
Die Lederscheiden des Gnome Stag gibt es für € 14,95 zum gleichen Termin unter der Art.nr. 09BO268.
Gibts zur Verfügbarkeit der beiden Artikel was neues?
 
Gibt es vielleicht schon Bilder vom Böker Plus Shark? Soll ja laut Homepage schon verfügbar sein, trotzdem gibt es dort nur das CAD Modell zu sehen.
 
... zu meiner Frage aus #204:

Die Rhino und Gnome Lederscheiden der Stag-Versionen sind jetzt angekommen, passen hervorragend und sind gut verarbeitet.
Bin voll und ganz zufrieden (und die beiden Messerchen freuen sich auch aus dem kratzigen Kydex ins weiche Lederkleidchen schlüpfen zu dürfen ;))
Zwei schnelle Schnappschüsse:

 
Heute nachgefragt: GAZ*) für das TUF ca KW 12.

*)= GeschätzteAnkunftsZeit


Na ja, ist ja der Herbstkatalog ... und Herbst wird es auch mal wieder :hehe:
 
So Rold erhalten -> fieser Schneideteufel und das bei 5mm Klingenstärke, respekt!

Heute mal nach meinen beiden weiteren Sorgenkinder nachgefragt:

TUF -> geschätzter Termin 12 KW

Rhino G10 -> geschätzter Termin 9 KW

Auf diesem Weg noch einmal danke, an die nette Dame des Kundensupports!!!
 
AW: Böker Herbstkatalog 2010 "Waffengesetzhinweis"

Ich hab da mal eine "vorsichtige Frage" bez. dem Hinweis auf dem Katalog -"Unsere Garantie: Alle Artikel erlaubt nach deutschem Waffengesetz!"-, wieso dieser Hinweis obwohl diverse Messerarten enthalten sind die diesem nicht entsprechen ????

Vielleicht kann ja sogar beagleboy diese Frage "beantworten" !?

Oder wie sieht ihr das :confused::confused:
 
AW: Böker Herbstkatalog 2010 "Waffengesetzhinweis"

wieso dieser Hinweis obwohl diverse Messerarten enthalten sind die diesem nicht entsprechen ?

Nenne mir bitte ein einziges Messer aus dem Katalog, das nach dem gültigen Waffengesetz verboten wäre:rolleyes:

Und komm jetzt bitte nicht mir Einhandmessern und Dolchen...... da ist das Führen durchs WaffG beschränkt, - erlaubt sind die Messer trotzdem.
 
Verboten sind keine (habe ich auch nicht geschrieben) !

Die du gennant hast sind beschränkt - richtig, ob sie "erlaubt" sind, müsste man ev. etwas anders formulieren - mir geht es um das tolle "Trageverbot" bzw. um die sogennante "Trageerlaubnis" - da sieht es doch gleich anderst aus als bei der Erlaubnis.
 
mir geht es um das tolle "Trageverbot" bzw. um die sogennante "Trageerlaubnis" - da sieht es doch gleich anderst aus als bei der Erlaubnis.

Aha. Und wir sollen jetzt auf unserer Titelseite jede mögliche Konstellation aus berechtigtem Interesse und Messertyp sowie persönlicher Lebenssituation im Rahmen des wunderbar ausgearbeiteten §42a darstellen? :glgl:

Diesen Satz auf unserem Katalog (an dessen Wahrheitsgehalt sich auch mit dem 01.04.2008 nichts geändert hat) zielt auf die Vollpfosten ab, die fast täglich bei uns anrufen und uns z.B. mitteilen, daß Springmesser inzwischen ja ganz verboten sind und ähnlich fundiertes Halbwissen mehr.

Und ja, diese Anrufe gibt es.
Und nein, vermutlich sind das nicht vorrangig Mitglieder des MF.
 
..... da hast du recht !
Euer Kataloghinweis ist vom Wortlaut her völlig richtig.

Ich habe mich da warscheinlich total "wirr" ausgedrückt und wollte auch eigentlich keine große Welle oder mal wieder ne Diskussion bez.
§ 42a auslösen.

zielt auf die Vollpfosten ab
und ähnlich fundiertes Halbwissen mehr
Ich hoff du hast jetzt nicht mich damit eingeschlossen.... ?

Ich habe das Wissen, aber ev. vielleicht die falsche ausdrucksweise, egal..... :hmpf:
 
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