Highwayman
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Hallo,
neulich wurde mein subjektiv grosses altmodisches Taschenmesser sichergestellt. Das trug sich folgendermassen zu:
Ich schraubte auf einem verlassenen Fabrikgelände in der Nähe eines
Güterbahnhofes an meinen Auto herum. Es handelte sich, wie sich später herausstellte, um ein Gelände der Deutschen Bahn.
Ein älterer Herr kam vorbei, fragte mich, ob ich einen Ölwechsel mache und was ich da zu suchen hätte.
Wenig später kam die Bundespolizei. Ich hatte zwar zufällig meinen
Befähigungsausweis der DB dabei, weil ich selber für die DB arbeite.
Dennoch war ich dort ohne Auftrag, bekam einen Platzverweis.
Nebenbei wurde mein Werkzeug sichergestellt, weil die Ermittlungsbeamten vor Ort nicht festlegen konnten, ob das Werkzeug geführt werden darf.
Dann, auf der Wache: " das ist ein feststehendes Messer über 12 cm,
Ordnungswidrigkeit. Ich widersprach.
Da ich gegen die Sicherstellung allerdings keinen Einspruch einlegte,
liessen die Beamten davon ab, es durch richterliche Genehmigung beschlagnahmen zu wollen. Ich verlangte dennoch Aushändigung.
Nach Aushändigung einer Quittung ( "B-Protokoll" ) und dem Hinweis,
am nächsten Tag auf der Wache anzurufen, verliess ich die Wache.
Am nächsten Tag konnte ich das Werkzeug wieder abholen.
Klingenlänge 15 cm, nutzbar 13 cm, feststellbar
neulich wurde mein subjektiv grosses altmodisches Taschenmesser sichergestellt. Das trug sich folgendermassen zu:
Ich schraubte auf einem verlassenen Fabrikgelände in der Nähe eines
Güterbahnhofes an meinen Auto herum. Es handelte sich, wie sich später herausstellte, um ein Gelände der Deutschen Bahn.
Ein älterer Herr kam vorbei, fragte mich, ob ich einen Ölwechsel mache und was ich da zu suchen hätte.
Wenig später kam die Bundespolizei. Ich hatte zwar zufällig meinen
Befähigungsausweis der DB dabei, weil ich selber für die DB arbeite.
Dennoch war ich dort ohne Auftrag, bekam einen Platzverweis.
Nebenbei wurde mein Werkzeug sichergestellt, weil die Ermittlungsbeamten vor Ort nicht festlegen konnten, ob das Werkzeug geführt werden darf.
Dann, auf der Wache: " das ist ein feststehendes Messer über 12 cm,
Ordnungswidrigkeit. Ich widersprach.
Da ich gegen die Sicherstellung allerdings keinen Einspruch einlegte,
liessen die Beamten davon ab, es durch richterliche Genehmigung beschlagnahmen zu wollen. Ich verlangte dennoch Aushändigung.
Nach Aushändigung einer Quittung ( "B-Protokoll" ) und dem Hinweis,
am nächsten Tag auf der Wache anzurufen, verliess ich die Wache.
Am nächsten Tag konnte ich das Werkzeug wieder abholen.
Klingenlänge 15 cm, nutzbar 13 cm, feststellbar
