Definition "messer"

Talentix

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gibt es im amtsdeutsch (deutsches recht) ne definition dafür was ein messer ist ?(größe,beschreibung ect. ähnlich der schusswaffe)

wenn ich mir folgendes teil ansehe :staun:
http://www.knifecenter.com/knifecenter/microtech/halobig.html
stellt sich die frage ob das noch nen "messer" ist vom gesetz her.

wäre vieleicht mal witzig herauszufinden ob da der verbotsaspekt(zufällig in diesem fall) wegfällt ab einer bestimmten ÜBERgröße.
 
Drücke einen Deiner Finger an die schmalste Stelle des in Zweifel gezogenen Gegenstandes. Wenn Blut hervortritt und es irgendwann auch wehtut: ---> MESSER! :super:

Bis denne!
Frank

P.S.: Hast Du kaane ","-Taste auf Deinem elektonischem Buchstabenfabrizierbrett? :D

Nachtrag: Die Anwendung der "Buchstabenmachgroßfunktion" vermisse ich auch. ;)

Nochmal:
Bis denne!
Frank
 
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Talentix schrieb:
g

wenn ich mir folgendes teil ansehe :staun:
http://www.knifecenter.com/knifecenter/microtech/halobig.html
stellt sich die frage ob das noch nen "messer" ist vom gesetz her.

wäre vieleicht mal witzig herauszufinden ob da der verbotsaspekt(zufällig in diesem fall) wegfällt ab einer bestimmten ÜBERgröße.

Ist eindeutig OTF und damit ein "verbotener Gegenstand".
Aber bei der Größe kann man vieleicht beim BKA eine Sondergenemigung bekommen.
(In der hohlen Hand kann man das Ding ja wohl nicht verstecken)
:irre: :haemisch: :haemisch: :irre:
 
Zuletzt bearbeitet:
BTW bei den bekannt guten MT-Federn. Muss man eigendlich aufpassen das, dass Ding einem nicht die Hand abreisst? :staun: :glgl:
 
Frank schrieb:
Nachtrag: Die Anwendung der "Buchstabenmachgroßfunktion" vermisse ich auch. ;)

ganze 24 minuten fehlersuche um das festzustellen zeugt von echter überflüssigkeit der groß und kleinschreibung :eek:

nix für ungut :glgl:

ps:die frage ist noch aktuell
 
Messer - Springmesser - Waffe

Eine Definition "Messer" gibt es NICHT im deutschen Waffengesetz.

"Springmesser" beschreibt das Gesetz als "Tragbaren Gegenstand ... dessen Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck hevorschnellt ...".
Das abgebildete Microtech kann offensichtlich "getragen" werden, aber wenn ein ähnliches Schaustück wegen Gewicht und/oder Größe nicht mehr "tragbar" ist, entfällt wohl die Waffeneigenschaft!
 
es muss ja ne verwaltungsvorschrift geben :)

obiges showmesser mal ausgenommen muss es eine klare trennung von schwert,lanze,säge(fuchsschwanz o.ä.) ect. und messer geben.wenn das wirklich keiner weiss muss man wohl mal ne anfrage an die behörde stellen.

die frage ist jetzt welche verwaltungsvorschrift dazu herangezogen wird um diese gegenstände zu prüfen.wenn es dort keine gibt ist ja praktisch alles erlaubt wenn der hersteller sagt es ist das und das...bis ein richter oder ordnungshüter das gegenteil behauptet.

rechtssicherheit ist luxus...klar.nur geben sollte es sowas schon wenn nicht=traurig.

ps:es gibt ja solche bilderlisten mit beispielen für behörden...frage ist halt nur wer die gestalltet.
 
Talentix schrieb:
es muss ja ne verwaltungsvorschrift geben :)

obiges showmesser mal ausgenommen muss es eine klare trennung von schwert,lanze,säge(fuchsschwanz o.ä.) ect. und messer geben.wenn das wirklich keiner weiss muss man wohl mal ne anfrage an die behörde stellen.

Worauf willst Du eigentlich hinaus? Messer wird im WaffG nicht definiert, weil es nicht Gegenstand des WaffG ist. Weder im WaffG noch in einer Verwaltungsvorschrift werden Beile, Sensen, Schraubenzieher und Gusspfannen definiert. Weil das keine Waffen sind.
Definiert werden als Waffen oder als verbotene Gegenstände eingestufte Dinge. Und alles was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.
Wo ist da Dein Verständigungsproblem?

Ich sehs wie cut, das Ding da oben ist kein Messer im Sinne des WaffG. Jetzt kann man natuerlich fragen, ob ein 1m OTF mit 15kg Gewicht noch tragbar wäre. Oder ein 75cm mit 10kg. Und wo denn da die Grenze ist, und warum? Mach mal, frag beim BKA und berichte hier.

Wenn Du glaubst es gäbe nur dann Rechtssicherheit, wenn jeder nur erdenkliche Fall gesetzlich definiert wäre, dann hast Du ein Problem. Das geht per se nicht. Ist auch vollkommen unnötig. Es ist genau so, letztlich entscheiden Richter im konkreten Fall.

Pitter
 
pitter schrieb:
Worauf willst Du eigentlich hinaus?...Messer wird im WaffG nicht definiert,....Und wo denn da die Grenze ist, und warum? Mach mal, frag beim BKA und berichte hier.

1.threadtitel
2.definiert schon in messertypen.die frage ist was regelt die messertypen?
3.genau das ist der punkt :p auch dieser herr dort hat ne unterlage,nach der er entscheidet.und die frage ist ob jemand von dort text im kopf hat...die örtliche behörde hat ja auch so ein machwerk an verwaltungvorschrift,die sie einem vorlegen und sagen ."dann guck ma" wenn sie freundlich sind

kann sein das das niemanden interessiert.tut mir leid.
mich schon :hmpf:

ps:könnte ja sein das sich jemand super auskennt...wenn nicht pech
 
Miss Y schrieb:
OT on:
Auch eine Gußpfanne ist in den entsprechenden Händen eine Waffe
... im Sinne des §224 StGB, aber noch lange nicht im Sinne des WaffG. Eine "StGB-Waffe" kann auch 'ne Salami sein, und mindestens einem Angeklagten (IIRC Fleischer von Beruf) ist es 'mal strafmildernd ausgelegt worden, daß er die Salami beiseite gelegt und das Opfer (IIRC seine Frau) stattdessen mit einer Leberwurst weiter verdroschen hat ... :argw:
</OT>
 
Talentix schrieb:
... es muss ja ne verwaltungsvorschrift geben :) ...
... könnte ja sein das sich jemand super auskennt ...

cut schrieb:
... Eine Definition "Messer" gibt es NICHT im deutschen Waffengesetz.

Damit ist Deine Frage beantwortet, eine Verwaltungsvorschrift mit Definitionen muss es nicht geben und gibt es meines Wissens auch nicht.

Die Vorstellung das alles in irgendeiner einer Vorschrift steht, ist nicht richtig. Sogar in Deutschland wird nur weniges rechtlich streng definiert. Was übrigens so ist, weil unscharfe Definitionen nicht so schnell durch Sonderfälle außer Kraft gesetzt werden.
Sowas nennt man m.E. dann einen"unbestimmten Rechtsbegriff". *Man möge mich korrigieren, wenn das Falsch oder zu ungenau ist. :)*

Gruss
El
 
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