gibt es im amtsdeutsch (deutsches recht) ne definition dafür was ein messer ist ?(größe,beschreibung ect. ähnlich der schusswaffe)
wenn ich mir folgendes teil ansehe
http://www.knifecenter.com/knifecenter/microtech/halobig.html
stellt sich die frage ob das noch nen "messer" ist vom gesetz her.
wäre vieleicht mal witzig herauszufinden ob da der verbotsaspekt(zufällig in diesem fall) wegfällt ab einer bestimmten ÜBERgröße.
wenn ich mir folgendes teil ansehe
http://www.knifecenter.com/knifecenter/microtech/halobig.html
stellt sich die frage ob das noch nen "messer" ist vom gesetz her.
wäre vieleicht mal witzig herauszufinden ob da der verbotsaspekt(zufällig in diesem fall) wegfällt ab einer bestimmten ÜBERgröße.



auch dieser herr dort hat ne unterlage,nach der er entscheidet.und die frage ist ob jemand von dort text im kopf hat...die örtliche behörde hat ja auch so ein machwerk an verwaltungvorschrift,die sie einem vorlegen und sagen ."dann guck ma" wenn sie freundlich sind
