gibt es im amtsdeutsch (deutsches recht) ne definition dafür was ein messer ist ?(größe,beschreibung ect. ähnlich der schusswaffe)
wenn ich mir folgendes teil ansehe
http://www.knifecenter.com/knifecenter/microtech/halobig.html
stellt sich die frage ob das noch nen "messer" ist vom gesetz her.
wäre vieleicht mal witzig herauszufinden ob da der verbotsaspekt(zufällig in diesem fall) wegfällt ab einer bestimmten ÜBERgröße.
wenn ich mir folgendes teil ansehe

http://www.knifecenter.com/knifecenter/microtech/halobig.html
stellt sich die frage ob das noch nen "messer" ist vom gesetz her.
wäre vieleicht mal witzig herauszufinden ob da der verbotsaspekt(zufällig in diesem fall) wegfällt ab einer bestimmten ÜBERgröße.