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Es ist doch klip und klar, was das WaffG mit Einhandmesser meint. Keiner von denen, die mit der Durchführung des Gesetzes betraut sind, sieht das in irgendeiner Weise unklar. Was will man da noch lange herumnudeln. Es geht um einhändig bedienbare und feststellbare Messer. Was wir hier halt als Linerlock, Axislock, Einhand Backlock etc seit Jahren unter Einhandmesser verstehen. Fertig, Klappe zu, Affe tot. Alles andere ist hirnrissig.
Pitter
Entschuldigung. Muss ich mir jetzt wirklich mal die Ironie abgewöhnen. Ich meinte mehr die Messer, die fragwürdig oder unklar sind. So wie:
Was ist mit einem Messer, dass nur durch ein Daumenloch zum Einhandmesser wird, wenn dieses Daumenloch verschlossen ist?
Es wurden doch auch bereits Tools besprochen, die über eine "Einhand"Klinge verfügen. Das EKA Swede 88 hat einen Schlitz in der Klinge, wird aber teilweise als Einhandmesser beworben.
Bei einem typischen Einhandmesser wie z.B. meinem M16, erübrigen sich die Fragen.
Anders wiederrum der anerkannte Zweck. Dass die Messermacher, Köche, Händler ... unter Euch sich da persönlich nicht großartig Gedanken machen müssen, ist ein Vorteil für sie und auch gut, aber die anderen (dessen Rechtfertigungen zum Führen nicht im Gesetz verankert sind)?
Ich dachte, wenn man über eine SAMMLUNG VON DETAILS verfügen könnte, in der verschiedene Beispiele (DANN UND DANN DARF DER ODER DER DIESES ODER DIESES MESSER benutzen, DANN UND DANN NICHT...)aufgezeigt werden, könnte man schlauer werden und seine Unsicherheit mindern.
Denn das Führen ist doch nur verboten, wenn man keinen Zweck zugewiesen bekommt.
Dazu ist doch nötig, dass man an aussagekräftige Antworten gelangt (und die müssen doch von den Behörden bzw. dem Bund kommen?) zu GANZ INDIVIDUELLEN SITUATIONEN.
Bisher gibt es im Forum Erfahrungen aus der Praxis, die gut ausgegangen sind; die waren aber wohl eher im Bereich Berufsausübung und Sport zu sehen, also gesetzlich irgendwie nachzuvollziehen... (und ich möchte eigentlich auch nicht lesen müssen, dass irgendwer wegen unerlaubten Führens eine Strafe zahlen muss, um daraus etwas über die Rechtslage zu erfahren - es sei denn, derjenige ist bereit das freiwillig in kauf zu nehmen ) - Die Möglichkeit, den besagten Zweck nicht zugeschrieben zu bekommen, ist aber gegeben.
Ich denke eine Ansammlung von Details kann nicht schaden.
Das mit dem "dumm fragen"... war ja nicht sooo ernst gemeint.
Allerdings beschäftige ich mich in meinem Beruf u.A. mit dem Betreuungsgesetz und den Rechten von Menschen mit geistigen Behinderungen. Wenn da nicht ab und zu mal "ganz dumm" (und irgendwie ist man als juristischer Laie ja auch nicht unbedingt schlau bei Gesetzestexten) nachgefragt werden würde, ginge es dem einen oder anderen Betroffenen weitaus schlechter.
Eine "hirnrissige" Frage: Darf jemand, der nur eine Hand hat, ein Einhandmesser führen? Ist diese Fragestellung so aus dem Gesetzestext heraus beantwortbar? Sicher ist das für mich und Euch ein anerkannter Zweck.
Ich kenne aber aus der Praxis Menschen, die auch teilweise über gesellschaftlichen Einfluss verfügen, die haben eine geistige Einstellung gegenüber anderen Menschen,... da könnte man k... . Leider laufen solche Menschen frei herum und leider haben solche Menschen auch manchmal Macht und dürfen andere nach eigenem Ermessensspielraum be- und verurteilen. Da wäre ich mir über eine Zusicherung des anerkannten Zwecks im Einzelfall nicht ganz sicher. Das ist glücklicherweise nicht der Normalfall sondern das sind Ausnahmen. Aber die gibt es leider wirklich und die kann ich mir auch nicht wegdenken.
Ich hatte den Gedanken, meiner zuständigen Behörde, meine persönliche Situation zu schildern und Situationen zu nennen, wann ich ein Messer als Werkzeug benutzen würde und ob ich den anerkannten Zweck dafür habe. Somit hätte ich zu verschiedenen individuellen Einzelfällen passende Antworten.
-Denn es muss ja im Einzelfall entschieden werden.
Durch eine Ansammlung von verschiedenen Einzelfällen (wenn also auch noch andere (seriös und freundlich) nachfragen würden), käme man einer Definition des anerkannten Zwecks vieleicht näher.
Ich wäre jedenfalls ganz froh, von meiner Behörde ein offizielles OK zu bekommen, anstatt Euch dann irgendwann zu berichten, dass es zweimal gut ging und für`s Dritte zahl ich gerade den Kredit ab.
Bis von Bundesebene ein eindeutiges Wort zum anerkannten Zweck kommt, kann bestimmt dauern.
Wenn aber die Behörden merken, dass sich doch viele Fragen stellen, (ZUGEGEBEN:KEINE DUMMEN FRAGEN) könnte sich von deren Seite der Druck auf die Bundesebene verstärken.
Mitleid mit den Behörden brauche ich nicht haben. Das Gesetz lässt so viele Fragen offen, also stelle ich meine Fragen, das darf ich. Wenn sich einige von denen über die, in ihren Augen, negativen Bereiche ihres (von ihnen frei gewählten) Berufes beschweren, ist das, meiner Meinung nach, charakterlich begründet und erstmal nicht mein Problem. Zu jedem Beruf gehören auch nicht so schöne Tätigkeiten wie z.B. Fragen beantworten. Das war jetzt keine Ironie.
Ich habe meine Fragen an die Behörde übrigens in meinem Namen gestellt und nicht einmal das Wort Messerforum genannt. Ich dachte zudem, dass hier ein Ort ist, an dem man seine Fragen, Antworten und Ideen äußern darf,... Wenn ich diesbezüglich zu weit gegangen bin oder gehe, entschuldige ich mich. Aber dieses Thema lässt sich von mir nicht immer frei von emotionalen Einflüssen behandeln.
Ich wollte keineswegs wieder eine Disskussion starten, sondern dachte dass eine Auflistung von verschiedenen anerkannten Zwecken der Sache dienlich wäre.