Detail des neuen WaffG [Einhandmesser, UK Penknife]

stubenhocker

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Ich denke, die neue Gestetzeslage ist weitestgehend klar und ausdiskutiert, trotzdem "trau" ich mich jetzt mal:

Im §42a heißt es: ...Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)...

Meine Frage ist jetzt, warum sollte man sich die Mühe machen, ausdrücklich von "einhändig feststellbar" zu sprechen um dann in Klammern dahinter "Einhandmesser" zu erwähnen und das mit der Absicht die einhändig zu öffnenden Messer ohne Arretierung mit einzuschliessen?
Da hätte man doch statt "einhändig feststellbar" gleich "einhändig zu öffnen" formuliert, oder?
Oder ist hier etwa mit feststellbar gar nicht verriegelbar sondern einfach nur "zu öffnen" gemeint?

Die Meinung, dass Messer ala UK Penknife ebenfalls verboten sind, scheint sich doch durchzusetzen - was ist jetzt Sache?

mfg, stubenhocker
 
AW: Detail des neuen WaffG

Die Meinung, dass das UK Penknife verboten ist, ist komplett Blödsinn. Bestenfalls könnte das Führen(!) bestimmten Einschränkungen unterliegen; aber selbst das ist nicht der Fall.

Ich habe hier /schriftlich/ vom BMI Hamburg, dass Einhandmesser, die nicht verriegeln, nicht betroffen sind.

Das ist auch logisch; denn es heisst ja eindeutig "einhändig feststellbar". Der Zusatz "Einhandmesser" dient der Erläuterung; und mal ehrlich, selbst in Messersammlerkreisen kennt nicht jeder das UK Penknife, aber jeder weiß, was mit "Einhandmesser" gemeint ist.

Gruss, Keno
 
AW: Detail des neuen WaffG

... warum sollte man sich die Mühe machen...

Möglicherweise hat man versucht zu Erläutern, was mit „einhändig feststellbar“ gemeint ist.
Weil feststellbar nicht gleich arretierbar sein muss.

Möglicherweise haben zwei Leute den endgültigen Text formuliert und der eine hat zum anderen gesagt: „Schreib' mal Einhandmesser in Klammern dahinter, finde ich besser.“

Möglicherweise hat der Sekretär einen Fehler gemacht.

Möglicherweise sieht der BMI/Hamburg das so, wie es gemeint ist.

Möglicherweise ...

PS. Ich persönlich glaube, dass da zuerst nur Einhandmesser stand. Da der Begriff aber weitgehend unbekannt ist, hat man versucht, das näher zu erläutern.
Aber auch ob meine Idee stimmt, ist leider sowas von irrelevant ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wurde diese Formulierung nicht schon in dem Thread "Sind jetzt alle Einhandmesser verboten?" durchgesprochen? Die Formulierung war und ist für mich eindeutig, auch wenn noch kein Schreiben hab wie Keno. Dann kamen allerdings die Interpretationen auf, die sich um diese Klammer drehen. Wenn jetzt aber einige Messerfans beim Gesetz so schwarz wie irgendwas sehen und fast vom Tage des Jüngsten Gericht sprechen...naja, wenn das unserer Sache hilft, ok. That's another can of worms...

Gruß,
Carsten
 
Ich denke, die neue Gestetzeslage ist weitestgehend klar
Echt? Wäre mir neu.
und ausdiskutiert,
Nie! :D

Im §42a heißt es: ...Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)...

Meine Frage ist jetzt, warum sollte man sich die Mühe machen, ausdrücklich von "einhändig feststellbar" zu sprechen um dann in Klammern dahinter "Einhandmesser" zu erwähnen
Denk nicht lange nach, schau in die Anlage 1 zum WaffG, da wirst Du ständig beschreibende Formulierungen ergänzt durch "Fachbezeichnungen" finden. Beispiel die Faltmesser mit schwenkbarem Griff (Butterflymesser) zu Hauf zu Hauf.

und das mit der Absicht die einhändig zu öffnenden Messer ohne Arretierung mit einzuschliessen?
Da hätte man doch statt "einhändig feststellbar" gleich "einhändig zu öffnen" formuliert, oder?
Oder ist hier etwa mit feststellbar gar nicht verriegelbar sondern einfach nur "zu öffnen" gemeint?

Die Meinung, dass Messer ala UK Penknife ebenfalls verboten sind, scheint sich doch durchzusetzen - was ist jetzt Sache?

mfg, stubenhocker
Nix iss Sache das ist wieder eine Kopfgeburt ohne Recherche oder sittlichen Nährwert.

Hört endlich auf jeden Tag eine neue schwachbrüstige Sau durchs Ort zu treiben.

Man glaubt ja bald, hier sitzten die Subalternen von Körting und machen sich einen Spaß mit uns.
 
Kevin hat halt seine eigene Ansichten zu den Dingen. Das ist nichts neues. Das heisst aber nicht, dass er da richtig liegt. Ich halte dagegen.

Gruss, Keno
 
@stubenhocker,

ich habe das bewußt in Mehrzahl geschrieben, weil niemanden ganz alleine irgendein Vorwurf zu machen wäre. Nicht einmal ein Vorwurf sollte es sein, nur ein Aufruf, nun eindlich mal die Fantasien sein zu lassen.

Kevin handelt als Geschäftsmann entsprechend der Nachfrage. Er produziert nicht gegen den Markt, er ist kein Missionar.

Es ist halt nur verwunderlich, wie die Mehrzahl mit aller Gewalt und Kraft daran hängt, alles noch enger, noch verrückter zu interpretieren.

Ich habe dafür nicht das geringste Verständnis mehr angesichts eines Gesetzes, dass in Wirklichkeit ungefähr noch so einschneidend ist wie das Handyverbot beim Autofahren (das halte ich dagegen echt für sinnvoll, wenn ich die Deppen vor mir Schlangenlinien fahren sehe).
 
zitat Exilant:
Es ist halt nur verwunderlich, wie die Mehrzahl mit aller Gewalt und Kraft daran hängt, alles noch enger, noch verrückter zu interpretieren.


Das nennt man vorauseilenden Gehorsam und scheint so etwas wie eine deutsche Spezialität zu sein, ähnlich wie Sauerbraten und Bratwurst.:haemisch:

Ist meiner Meinung nach aber Schwachsinn, denn erstens scheinen sich die meisten Polizisten um Details des neuen Gesetztes wenig zu schereren(siehe http://www.messerforum.net/showthread.php?t=58158), die haben schließlich noch was anderes zu tun; und zweitens, da bin ich mir ebenfalls ziemlich sicher, ist das Messer weg, wenn einem Ordnungshüter die Nase seines Gegenübers nicht gefällt.
Ob mit Loch, Pin, Pups oder sonstwas.

Derlei Kleingigkeiten werden dann in der ersten, zweiten oder dritten juristischen Instanz nochmal wichtig, wenn man denn Geld, Zeit und die Nerven hat das solange durchzuboxen, bis sich mal jemand die Mühe macht das Messer anhand des Gesetzes zu kategorisieren.

Schlimmer ist meiner Meinung die grundsätzliche Tendenz des Gesetzgebers den Bereich in dem man sich als Normalbürger rechtfertigungs-,nachweis- und Begründungsfrei entfalten darf immer weiter zu verkleinern und zu verengen.

Was uns betrifft, bedeutet das vermutlich im Hinblick auf unsere eigene Sicherheit nur denjenigen den Umgamg mit Messern mit mehr als 10cm Klinge zu gestatten, die das berufsbezogen gelernt haben.
Da könnte man dann wieder viele Papiere und Prüfungsnachweise drucken.
Hausfrauen die selbst kochen wollen brauchen dann wenigstens ein Zertifikat von der Volkshochschule und zum Transsport von Küchenmessern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei.
Leben auch Kinder, Tiere oder Senioren im Haushalt dann noch einen Stahlschrank für die Aufbewahrung und für den Fall das die Messer hin sind noch einen Entsorgungsnachweis vom Ordnungsamt um zu belegen daß die Messer nicht bei einer der zahlreichen Jugendgangs gegen Drogen getauscht worden sind.

In diesem Sinne...
 
Zuletzt bearbeitet:
Schlimmer ist meiner Meinung die grundsätzliche Tendenz des Gesetzgebers den Bereich in dem man sich als Normalbürger rechtfertigungs-,nachweis- und Begründungsfrei entfalten darf immer weiter zu verkleinern und zu verengen.

In der Tat...früher war es in D einmal so, dass grundsätzlich alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Heutzutage, nachdem immer fleissig an der Umkehr der Beweislast gearbeitet worden ist :irre: - ist es wohl eher andersherum: für jeden Schei* braucht man eine ausdrückliche Erlaubnis...
 
Grüße.
Irgendwie hat die heutige Zeit doch auch was positives:hehe:, ich fühle mich jeden Tag jünger, weil man mich immer mehr zu einem kleinen Jungen machen will, der den Papa um Erlaubnis fragen muss...;)

Hab jedenfalls heute mal bei meiner zuständigen Behörde freundlch angefragt, ob es mir erlaubt ist, mein Vic BW-Einhandmesser zu führen, nachdem ich das Daumenloch verschlossen habe, und der Klingengang sehr schwergängig ist und absolut nicht mit einem typischen Einhandmesser zu vergleichen ist. Noch ein paar Fragen gestellt, wann ein Messer ein Einhandmesser ist, und was zu meiner Person und dem anerkannten Zweck, mit Photos per email... .

Ich weiß nicht ob´s was bringt, ob´s hier überhaupt zum Thema passt, aber vielleicht sollten alle mal ihre eigenen Messer bei ihren Behörden "absegnen" lassen?
"Lasst uns wie Kinder sein, - dumm und einsdreißig" (;):teuflisch von R. Grebe, von mir nicht als Beleidigung gemeint)

Lasst uns dumm nach Erlaubnis fragen, für jedes einzelne Messer...

... um so vielleicht genug Details zu erfahren und zu sammeln, um sich dann für seine eigene individuelle Situation einen Überblick der Rechtslage zu verschaffen. Oder vielleicht bekommt man so ganz viele unterschiedliche und widersprüchliche Antworten zusammen, um damit irgendwas bewegen zu können?

Nur ein Gedanke von mir...
 
Ich weiß nicht ob´s was bringt, ob´s hier überhaupt zum Thema passt, aber vielleicht sollten alle mal ihre eigenen Messer bei ihren Behörden "absegnen" lassen?
"Lasst uns wie Kinder sein, - dumm und einsdreißig" (;):teuflisch von R. Grebe, von mir nicht als Beleidigung gemeint)

Lasst uns dumm nach Erlaubnis fragen, für jedes einzelne Messer...

Wird immer abstruser hier. Mal ehrlich, muss man zwingend immer irgendwas schreiben, so aus dem Bauch raus. Dafür gibts andere Foren. Dort gibts dann auch Beifall. Muss ich hier nicht haben, mir ist der Beifall anderer lieber.

Natürlich kannst Du alle Deine Messer einzeln absegnen lassen. Schreib das BKA an und lass einen Feststellungsbescheid machen. Wenn Du damit glücklich wirst. Darfst dann auch gerne berichten.

Du darfst auch gerne die Behörden mit irgendwelchen Schreiben langweilen. Ich möchte nur darum bitten, nicht hier im Forum zu solchen Kram aufzurufen. Die Massenschreiben nach der Novelle des WaffG landeten nach allen mir vorliegenden Informationen auf direktem Weg in der Rundablage. Soweit sie aus den Reihen des MF kamen, das waren nicht wenige, machen sie mir das Leben schwer. Wenn ich dann mit den Ministerien und Behörden rede kommt erstmal "ach, sie sind das mit dem Messerforum, sie haben doch ihre Mitglieder aufgerufen.....". Sehr praktisch, wenn man mit den Leuten vernünftig reden will.

Ich habe bisher den Eindruck, dass sowohl ich als auch unser Forum hier, einen recht guten Stand bei den Behörden haben. Besser, als man das bei einem "Messerforum" denken würde, und auch besser, als viele andere, die laut tösen, seltsame - und vor allem ziellose - Aktionen starten und sich selber auf die Schuler klopfen. Ich hab keinen Bock, dass sich das Forum da mit einreiht. Bisher tuts uns allen ganz gut, dass wir sachlich bleiben und nicht Behörden auf die dummdreiste Art auf den Fuß steigen

Wenn Du was machen willst, dann nerv keine Behörden, sondern tu was sinnvolles. Die IMSW exisitiert.

Es ist doch klip und klar, was das WaffG mit Einhandmesser meint. Keiner von denen, die mit der Durchführung des Gesetzes betraut sind, sieht das in irgendeiner Weise unklar. Was will man da noch lange herumnudeln. Es geht um einhändig bedienbare und feststellbare Messer. Was wir hier halt als Linerlock, Axislock, Einhand Backlock etc seit Jahren unter Einhandmesser verstehen. Fertig, Klappe zu, Affe tot. Alles andere ist hirnrissig.

Pitter
 
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Es ist doch klip und klar, was das WaffG mit Einhandmesser meint. Keiner von denen, die mit der Durchführung des Gesetzes betraut sind, sieht das in irgendeiner Weise unklar. Was will man da noch lange herumnudeln. Es geht um einhändig bedienbare und feststellbare Messer. Was wir hier halt als Linerlock, Axislock, Einhand Backlock etc seit Jahren unter Einhandmesser verstehen. Fertig, Klappe zu, Affe tot. Alles andere ist hirnrissig.

Pitter

Entschuldigung. Muss ich mir jetzt wirklich mal die Ironie abgewöhnen. Ich meinte mehr die Messer, die fragwürdig oder unklar sind. So wie:
Was ist mit einem Messer, dass nur durch ein Daumenloch zum Einhandmesser wird, wenn dieses Daumenloch verschlossen ist?
Es wurden doch auch bereits Tools besprochen, die über eine "Einhand"Klinge verfügen. Das EKA Swede 88 hat einen Schlitz in der Klinge, wird aber teilweise als Einhandmesser beworben.
Bei einem typischen Einhandmesser wie z.B. meinem M16, erübrigen sich die Fragen.
Anders wiederrum der anerkannte Zweck. Dass die Messermacher, Köche, Händler ... unter Euch sich da persönlich nicht großartig Gedanken machen müssen, ist ein Vorteil für sie und auch gut, aber die anderen (dessen Rechtfertigungen zum Führen nicht im Gesetz verankert sind)?
Ich dachte, wenn man über eine SAMMLUNG VON DETAILS verfügen könnte, in der verschiedene Beispiele (DANN UND DANN DARF DER ODER DER DIESES ODER DIESES MESSER benutzen, DANN UND DANN NICHT...)aufgezeigt werden, könnte man schlauer werden und seine Unsicherheit mindern.
Denn das Führen ist doch nur verboten, wenn man keinen Zweck zugewiesen bekommt.
Dazu ist doch nötig, dass man an aussagekräftige Antworten gelangt (und die müssen doch von den Behörden bzw. dem Bund kommen?) zu GANZ INDIVIDUELLEN SITUATIONEN.

Bisher gibt es im Forum Erfahrungen aus der Praxis, die gut ausgegangen sind; die waren aber wohl eher im Bereich Berufsausübung und Sport zu sehen, also gesetzlich irgendwie nachzuvollziehen... (und ich möchte eigentlich auch nicht lesen müssen, dass irgendwer wegen unerlaubten Führens eine Strafe zahlen muss, um daraus etwas über die Rechtslage zu erfahren - es sei denn, derjenige ist bereit das freiwillig in kauf zu nehmen ) - Die Möglichkeit, den besagten Zweck nicht zugeschrieben zu bekommen, ist aber gegeben.

Ich denke eine Ansammlung von Details kann nicht schaden.
Das mit dem "dumm fragen"... war ja nicht sooo ernst gemeint.

Allerdings beschäftige ich mich in meinem Beruf u.A. mit dem Betreuungsgesetz und den Rechten von Menschen mit geistigen Behinderungen. Wenn da nicht ab und zu mal "ganz dumm" (und irgendwie ist man als juristischer Laie ja auch nicht unbedingt schlau bei Gesetzestexten) nachgefragt werden würde, ginge es dem einen oder anderen Betroffenen weitaus schlechter.

Eine "hirnrissige" Frage: Darf jemand, der nur eine Hand hat, ein Einhandmesser führen? Ist diese Fragestellung so aus dem Gesetzestext heraus beantwortbar? Sicher ist das für mich und Euch ein anerkannter Zweck.
Ich kenne aber aus der Praxis Menschen, die auch teilweise über gesellschaftlichen Einfluss verfügen, die haben eine geistige Einstellung gegenüber anderen Menschen,... da könnte man k... . Leider laufen solche Menschen frei herum und leider haben solche Menschen auch manchmal Macht und dürfen andere nach eigenem Ermessensspielraum be- und verurteilen. Da wäre ich mir über eine Zusicherung des anerkannten Zwecks im Einzelfall nicht ganz sicher. Das ist glücklicherweise nicht der Normalfall sondern das sind Ausnahmen. Aber die gibt es leider wirklich und die kann ich mir auch nicht wegdenken.

Ich hatte den Gedanken, meiner zuständigen Behörde, meine persönliche Situation zu schildern und Situationen zu nennen, wann ich ein Messer als Werkzeug benutzen würde und ob ich den anerkannten Zweck dafür habe. Somit hätte ich zu verschiedenen individuellen Einzelfällen passende Antworten.
-Denn es muss ja im Einzelfall entschieden werden.

Durch eine Ansammlung von verschiedenen Einzelfällen (wenn also auch noch andere (seriös und freundlich) nachfragen würden), käme man einer Definition des anerkannten Zwecks vieleicht näher.

Ich wäre jedenfalls ganz froh, von meiner Behörde ein offizielles OK zu bekommen, anstatt Euch dann irgendwann zu berichten, dass es zweimal gut ging und für`s Dritte zahl ich gerade den Kredit ab.

Bis von Bundesebene ein eindeutiges Wort zum anerkannten Zweck kommt, kann bestimmt dauern.
Wenn aber die Behörden merken, dass sich doch viele Fragen stellen, (ZUGEGEBEN:KEINE DUMMEN FRAGEN) könnte sich von deren Seite der Druck auf die Bundesebene verstärken.


Mitleid mit den Behörden brauche ich nicht haben. Das Gesetz lässt so viele Fragen offen, also stelle ich meine Fragen, das darf ich. Wenn sich einige von denen über die, in ihren Augen, negativen Bereiche ihres (von ihnen frei gewählten) Berufes beschweren, ist das, meiner Meinung nach, charakterlich begründet und erstmal nicht mein Problem. Zu jedem Beruf gehören auch nicht so schöne Tätigkeiten wie z.B. Fragen beantworten. Das war jetzt keine Ironie.
Ich habe meine Fragen an die Behörde übrigens in meinem Namen gestellt und nicht einmal das Wort Messerforum genannt. Ich dachte zudem, dass hier ein Ort ist, an dem man seine Fragen, Antworten und Ideen äußern darf,... Wenn ich diesbezüglich zu weit gegangen bin oder gehe, entschuldige ich mich. Aber dieses Thema lässt sich von mir nicht immer frei von emotionalen Einflüssen behandeln.

Ich wollte keineswegs wieder eine Disskussion starten, sondern dachte dass eine Auflistung von verschiedenen anerkannten Zwecken der Sache dienlich wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube, dass wir alle Aspekte des neuen, misslungenen Waffengesetz soweit ausdiskutiert haben, wie man es vom "grünen Tisch" aus kann. Den Rest wird die Praxis, insbesondere die einschlägigen Gerichtsurteile zeigen.

Gruß
Schnipschnapp
 
Meine Gedanken:

Es wäre widersprüchlich, ein mit Absicht unscharf formuliertes Gesetz durch spätere Festlegungen zu präzisieren.

In der Unschärfe liegt der Spielraum.

Was die Anfrage betrifft:

Spezielle "Genehmigungsanfrage" fand ich bisher wenig erfolgsgekrönt. Die versprochenen "großzügigen Ausnahmen" wurden nicht bestätigt.

Das würde ich dann auch lassen, weil man nach solchen Auskünften auf jeden Fall vorsätzlich handelt.

Außerdem ist es strategisch falsch, sich über zunehmnde Reglementierung aufzuregen und dann um Genehmigung zu bitten.

Satirische Anfragen erscheinen da sinnvoller, nur was bringt es, die Ämter zu beschäftigen?

Satire halte ich momentan für sinnvoll. (Onanierzwang für Männer...) (Parkverbot vor Banken und Sparkassen damit Bankräuber wenigstens ein Knöllchen kriegen) (Porsche (das sind die zivilen Ausführungen von Rennwagen) fahren nur noch bei anerkanntem Zweck (die brettern doch eh nur und missachten die Geschwindigkeitsbegrenzungen))

Aber auch, fest darauf beharren, dass niemandem in den Hosentaschen rumgewühlt wird, der frei und friedlich seinem Tagewerk nachgeht.
 
Meine Gedanken:

Es wäre widersprüchlich, ein mit Absicht unscharf formuliertes Gesetz durch spätere Festlegungen zu präzisieren.

In der Unschärfe liegt der Spielraum...........

Das mag Dir zwar widersprüchlich vorkommen, ist aber gängige, durchgehende und seit Jahrzehnten übliche Praxis in sämtlichen Rechtsbereichen.


Spezielle "Genehmigungsanfrage" fand ich bisher wenig erfolgsgekrönt. Die versprochenen "großzügigen Ausnahmen" wurden nicht bestätigt.

Das würde ich dann auch lassen, weil man nach solchen Auskünften auf jeden Fall vorsätzlich handelt.

Nochmal (und hoffentlich zum letzten Mal): es geht hier um Ordnungswidrigkeiten und nicht um Straftaten. Und deswegen macht es, im Zusammenhang mit der Regelung des § 53 Abs. 1 in dem die Fahlässigkeit ausdrücklich erwähnt ist, rechtlich und für die Höhe der Strafe überhaupt keinen Unterschied ob man fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
 
Wird immer abstruser hier. Mal ehrlich, muss man zwingend immer irgendwas schreiben, so aus dem Bauch raus.

Ich verstehe auch nicht, warum jeder Thread zu diesem Thema sofort von ein paar Leuten ellenlang mit ihren idealistischen Halbwahrheiten vollgespamt wird. :argw:

@cheez

Danke für die sachliche Info.

mfg, stubenhocker
 
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